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YOUNGTIMER, KLASSIKER VON MORGEN.


Timbo79

Empfohlene Beiträge

..möglich gewesen hätte mein TÜVèr nicht gelten lassen.Er sagt :"Muss vor 20 Jahren(bei Bj81 also 1991) eingetragen worden sein"!

Wünsch Dir aber viel Erfolg....ich hab auch noch einen 2er Polo.1983 Coupe GT.Einer der ersten Coupes.Steht schon seit 20 Jahre umgebaut in der Garage..aber eben nix eingetragen>also wird das nix mit dem H-Kennzeichen 2013 :crybaby:

Dann eben mit 07er... :thumbsdown:

Meine auch, das dem so ist.....

Al.

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Beim Thema H-Kennzeichen gilt eigentlich das Stichwort zeitgenössisch. Ich kann meiner Karre auch nachträglich noch Teile gönnen die in den 10-Jahres Zeitraum fallen. Wenn euer Prüfer das nicht will, sucht euch nen anderen TÜV. Es soll ja auch schon Prüfer gegeben haben, die ein H-Kennzeichen verweigert haben, weil das Typenschild genietet, statt original geschraubt war…

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habs auch so im kopf dass es eben zeitgenössisch sein muss, also 10 jahre nach erstzulassung möglich gewesen wäre.

habe zuhause am rechner irgendwo ne broschüre, da steht das so drin.

wenn ich dran denke kann ich die heute abend mal online stellen.

allerdings weiß ich noch gar nicht ob ich mir den stress überhaupt gebe.

mit minikat komme ich bei dem motor auf euro3, d.h. steuerlich ergeben sich in meinem fall dann keine großen vorteile mehr.

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Im Vergleich zum H-Kennzeichen? 193 oder was isses momentan?

ja, im vgl zum h-kennzeichen.

aktuell zahl ich mit 1984ccm und E1 302€/a, mit E2 sinds 147€ und mit E3 sogar nur noch 135€.

da lohnen sich doch die 60€ für den minikat :crybaby:

versicherungstechnische vorteile gibts da auch noch?

bin momentan in die klasse vom 110ps golf variant eingestuft (schlüsselnummer ist ja ausgenullt :crybaby:) , daher auch schon "relativ" günstig dran, zumindest im vgl zum golf II oder III gti.

das einzige was mich eigentlich wirklich daran reizen würde wäre die tatsache an sich nen 2er golf mit H-Kennzeichen zu fahren :thumbsdown:

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..möglich gewesen hätte mein TÜVèr nicht gelten lassen.Er sagt :"Muss vor 20 Jahren(bei Bj81 also 1991) eingetragen worden sein"!

Wünsch Dir aber viel Erfolg....ich hab auch noch einen 2er Polo.1983 Coupe GT.Einer der ersten Coupes.Steht schon seit 20 Jahre umgebaut in der Garage..aber eben nix eingetragen>also wird das nix mit dem H-Kennzeichen 2013 :crybaby:

Dann eben mit 07er... :thumbsdown:

wirst aber mit dem 07er das gleiche problem haben.

seit 01.11 wird der § 23 bei der zulassung auf roter nummer verlangt... :crybaby:

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ja, im vgl zum h-kennzeichen.

aktuell zahl ich mit 1984ccm und E1 302€/a, mit E2 sinds 147€ und mit E3 sogar nur noch 135€.

da lohnen sich doch die 60€ für den minikat :crybaby:

versicherungstechnische vorteile gibts da auch noch?

bin momentan in die klasse vom 110ps golf variant eingestuft (schlüsselnummer ist ja ausgenullt :crybaby:) , daher auch schon "relativ" günstig dran, zumindest im vgl zum golf II oder III gti.

das einzige was mich eigentlich wirklich daran reizen würde wäre die tatsache an sich nen 2er golf mit H-Kennzeichen zu fahren :thumbsdown:

Also für meine Karren hab ich bisher mit H-Nummer so grob 60 Euro/Jahr Versicherung gezahlt. Ausnahme war der LKW mit knapp 180 Euro/Jahr.

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Das mag je nach Versicherung so sein - Fakt ist aber, dass man mit H-Kennzeichen im Fall einer Kontrolle beim Brötchenholen oder beim täglichen Weg zur Arbeit nicht in Erklärungsnöte bzgl. Oldtimerveranstaltung oder Einstellfahrt gerät, wie es mit 07er Kennzeichen der Fall sein könnte.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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..möglich gewesen hätte mein TÜVèr nicht gelten lassen.Er sagt :"Muss vor 20 Jahren(bei Bj81 also 1991) eingetragen worden sein"!

Wünsch Dir aber viel Erfolg....ich hab auch noch einen 2er Polo.1983 Coupe GT.Einer der ersten Coupes.Steht schon seit 20 Jahre umgebaut in der Garage..aber eben nix eingetragen>also wird das nix mit dem H-Kennzeichen 2013 :crybaby:

Dann eben mit 07er... :thumbsdown:

Stimmt aber definitiv nicht.

Relevant ist einzig, was bis 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wäre. Wann der Umbau dann letztlich stattgefunden hat, spielt keine Rolle.

In der aktuellen OM ist dazu auch nen Artikel bzgl. eines Cabrioumbaus.

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Stimmt aber definitiv nicht.

Relevant ist einzig, was bis 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wäre. Wann der Umbau dann letztlich stattgefunden hat, spielt keine Rolle.

In der aktuellen OM ist dazu auch nen Artikel bzgl. eines Cabrioumbaus.

Aber war da nicht was, dass man z.B. in nen Golf 1 keinen 16V Motor mit H-Zulassung bekommt?!?

Das würde dem ja widersprechen....

(aber so manche Tür aufstoßen :crybaby: )

Bei meiner Youngtimer- Versicherung hab ich ein jährliches km-Limit und muss ein Erst-(Haupt-)Fahrzeug auf meinen Namen versichert haben.

Und bei H-Kennzeichen gibts das dann nicht mehr :thumbsdown:

Al.

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...Bei meiner Youngtimer- Versicherung hab ich ein jährliches km-Limit und muss ein Erst-(Haupt-)Fahrzeug auf meinen Namen versichert haben.

Und bei H-Kennzeichen gibts das dann nicht mehr :thumbsdown:

Al.

Bei H-Zulassung wollen die Versicherung das eigentlich in der Regel auch. Teilweise besteht da aber ein gewisser "Verhandlungsspielraum", so haben sie bei meiner Frau akzptiert, daß sie noch Roller angemeldet hat und ich als Ehemann einen "normalen" PKW als Geschäftswagen.

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@wasser: was ist eine youngtimerversicherung?

§ 23

2.3.1. Abweichungen vom Originalzustand

2.3.1.1. Zulässige Abweichungen vom Originalzustand

Änderungen gegenüber dem Originalzustand sind nur dann zulässig, wenn die Änderung

innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstellung oder Erstzulassung vorgenommen

wurden oder hätten vorgenommen werden können. Der jeweilige Nachweis dazu ist vom

Halter zu erbringen.

Liegen Änderungen gegenüber dem Auslieferungszustand am Fahrzeug vor, ist zu

prüfen, ob diese durch die damalige Typgenehmigung oder die StVZO (z.B.

nachträgliche Pflicht-Nachrüstungen gemäß § 72 StVZO, wie z.B. Warnblinkanlage oder

Fahrtrichtungsanzeiger) abgedeckt sind.

Zulässig sind auch nachträgliche Anpassungen an den Stand der Technik gemäß

Kap. 3, sofern dort explizit genannt.

Ist dies nicht der Fall, muss die Originalität der Änderung(en) durch ein „damaliges

Prüfzeugnis“ nachgewiesen werden.

Damalige Prüfzeugnisse sind Nachweise, die belegen, dass die Änderung innerhalb der

ersten 10 Jahre nach Herstellung oder Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgte oder

damals zeitgenössisch war und deshalb hätte erfolgen können.

Nachweise für zeitgenössische Änderungen, die der Halter vorzulegen hat und die der

aaS oder PI sachverständig zu beurteilen hat, sind Originale oder bestätigte Kopien von

z.B.damaligen Prüfberichten, Mustergutachten, Technischen Berichten, Fahrzeugbrief

eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigabe und einschlägige

Fachliteratur (Betriebsanleitungen oder Originalprospekte).

Im Zweifelsfall ist mit der Technischen Leitung oder deren Beauftragtem Rücksprache zu

nehmen.

Sofern eine vorhandene Änderung / Abweichung, die die Vorschriftsmäßigkeit berührt,

nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt oder nicht von der damaligen Typgenehmigung

abgedeckt ist, gelten die Vorschriften des § 19 StVZO.

2.3.1.2. Unzulässige Abweichungen vom Originalzustand

Änderungen gegenüber dem Originalzustand, für die kein Nachweis gemäß Ziffer

2.3.1.1. vorgelegt werden kann, sind unzulässig und verhindern die Einstufung des

Fahrzeugs als Oldtimer.

Bearbeitet von goeksus
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Stimmt aber definitiv nicht.

Relevant ist einzig, was bis 10 Jahre nach EZ möglich gewesen wäre. Wann der Umbau dann letztlich stattgefunden hat, spielt keine Rolle.

In der aktuellen OM ist dazu auch nen Artikel bzgl. eines Cabrioumbaus.

Na dann kann ich ja für meinen Bergpolo ja auf ein H-Kennzeichen 2013 hoffen.Werde deine Aussage mal meinem Tüver weitergeben ,mal sehen was der dazu meint :thumbsdown:

Aber weiter oben steht es ja auch im §23 :crybaby:

Bearbeitet von PMS
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Bei H-Zulassung wollen die Versicherung das eigentlich in der Regel auch. Teilweise besteht da aber ein gewisser "Verhandlungsspielraum", so haben sie bei meiner Frau akzptiert, daß sie noch Roller angemeldet hat und ich als Ehemann einen "normalen" PKW als Geschäftswagen.

Auch gut zu wissen, wobei ich H-Kennzeichen fähige Fahrzeuge sowieso nicht als Alltagshuren fahren würde....

Kann auch sein, dass sie eine Garage fordern usw...

Stimmt. Hab ich auch im Vertrag stehen!

@wasser: was ist eine youngtimerversicherung?

In meinem Fall steht drinnen:

  • abschließbare Garage

  • max. 7500km / Jahr

  • 1.Fahrzeug vorhanden

Macht dann 129,-/Jahr Haftpflicht (pauschal, egal was für ein Fahrzeug)

Die Einstufung als "Youngtimer" ist wohl Verhandlungssache mit der Versicherung....

Gruß,

Alex.

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@meisterbo:

Meiner ist ein Erstserien 45er, öfters auch als Welli bezeichnet.

Hab den zufällig von nem älteren Herren geschenkt gekriegt. War zwar noch etwas Arbeit, vorallem bei der Rostbekämpfung, aber sonst bin ich super zufrieden.

Die erste Serie sieht man ja so gut wie gar nicht mehr.

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Hab damit eher die Motorisierung gemeint, orginal ist es ein Panda 34, hab aber einen 45er Austauschmotor drinnen.

Was es sonst für Unterschiede zwischen den 2 Modellen gab weiß ich nicht genau, nennenswerte glaub ich aber nicht.

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:crybaby: Bilder? Ich hab ja was übrig für die kleinen schnellen. Mit Doppel oder Registervergaser?

Bilder kann ich mal machen,aber ist mächtig eingestaubt...war mit 45er Weber,später dann AME spritze..logo 1300er :thumbsdown:

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