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grüne Vespa PX in Köln geklaut! 500 Euro Belohnung!
#21
Geschrieben: 2. Juli 2009 - 11:57
Beileid zum Rollerverlust!
Aber sach ma das hier mit den Ködern zu schreiben is doch total bekloppt.
Ich dachte du willst deinen und die anderen Roller wieder haben und den Dieb aus dem
Verkehr ziehen und nicht ihn vorwarnen und "fürs Erste" vom klauen abahalten!
Die Köder Idee is aber super geil.
Viel Glück
Gruß aus Hamburg
tarzan
#22
Geschrieben: 2. Juli 2009 - 12:03
GPS, Funk, Handy etc. pp. in der Kiste und man weiß sofort wann sich das Teil wohin bewegt, bzw wo das letzte Signal herkommt...
ich denk alles weitere kann man sich dann denken....
wenn irgendwelche Ottos Kisten klauen ist das schon unter aller Sau, aber wenn es jemand der Jungs ist die man im weitesten Sinne / Forum, Treffen etc. kennt wäre das schon echt erbärmlich...
#23
Geschrieben: 2. Juli 2009 - 16:54
#24
Geschrieben: 3. Juli 2009 - 08:34
Mein Alltagsroller ist nun zusätzlich zur spanischen Lenksperre noch an einen Kanaldeckel gekettet. Ausserdem steht sie direkt unter meinem Fenster, und wenn die Wachkatzen mal Alarm schlagen und ich jemand erwischen sollte, weiss ich nicht wie ich reagieren würde...
Füsse an den Gepäckträger binden und dann ab bis zum Neumarkt wäre fein...
Nein, natzürlich nicht. Sondern die Herren in Grün rufen usw. wie es sich gehört.
#25
Geschrieben: 3. Juli 2009 - 15:26
dorkisbored schrieb am 2 Jul 2009, 11:07:
Oder sprichst Du da von Selbstjustiz die so gern mal online aufgerufen wird? Ich hoffe wohl doch eher nicht......
Motz Mecker Sülz
Lass die Jungs mal machen.
#28
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 09:35
Allerdings ist das hier in K schon auffällig stark mit dem PX Klau, wenn man bedenkt, daß hier auch PXen von Besitzern wegkommen, die nicht im GSF gelistet sind... vielleicht kann da mal eine offizielle Polizeistatistik helfen.
#29
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 10:37
Allerdings erschwert sich die Suche nach den Tätern nur insofern, dass die Leute, sollten sie organisiert sein, in der nächsten zeit gewiss vorsichtiger werden, weil sie unter umständen dreimal überlegen, welche karre sie mitnehmen. Vielleicht wechseln sie sogar ganz die Branche und werden nie gefunden.
Aber diejenigen unter uns, deren Blechkisten noch nicht entführt wurden, können sich dadurch gegebenenfalls etwas sicherer fühlen. Denn sollte ein Rollerdieb davon lesen, dass im Revier faule Eier plaziert sind, lässt er evtl. in Zukunft die Pfoten von solchen Vehikeln aus Angst, das ganze könnte in die Hose gehen.
...[schwarzmalmodus] Im schlimmsten Fall, überlegen sich die Vögel, wie sie die GPS- Tracker überlisten können und machen munter weiter...[/schwarzmalmodus]
#30
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 12:29
schlubbi schrieb am 2 Jul 2009, 13:03:
Rechtlich bedeutet das Aufstellen von Diebesfallen (und vor allem die Beweisbarkeit dieses Handelns im Prozeß) eine Genehmigung der Wegnahmehandlung des Diebes durch den Bestohlenen, was dazu führt, dass er nurmehr wegen versuchten Diebstahls und nicht mehr wegen vollendeten Diebstahls angeklagt werden kann. Da gibts dann zwar noch andere Auffangnormen, aber aus der härtesten Sache, dem vollendeten Diebstahl, ist der Dieb raus. Er nimmt den Roller quasi nicht mehr gegen den Willen des Eigentümers, sondern im Einklang mit dessen Willen mit.
#31
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 14:15
offbeat schrieb am 8 Jul 2009, 13:29:
jaja, das ist schon ziemlich krank, das alles.
#32
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 14:21
das wird aber wohl nicht greifen/zutreffen wenn die Köder abgeschlossen (Lenkradsperre) und angemeldete Fahrzeuge sind,
die ganz einfach nur zusätzlich mit dem Ortungsgerät bestückt sind.
Gruß tarzan
#33
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 16:05
offbeat schrieb am 8 Jul 2009, 13:29:
Das Aufstellen einer Diebesfalle stellt eine EINWILLIGUNG in die Wegnahme dar, keine Genehmigung!
Bei Diebesfallen hat man in der Tat "nur" einen versuchten Diebstahl aber in Tateinheit mit Unterschlagung.
tarzan schrieb am 8 Jul 2009, 15:21:
das wird aber wohl nicht greifen/zutreffen wenn die Köder abgeschlossen (Lenkradsperre) und angemeldete Fahrzeuge sind,
die ganz einfach nur zusätzlich mit dem Ortungsgerät bestückt sind.
Gruß tarzan
In welchem "Zustand" (abgeschlossen, angemeldet) sich der Roller befindet ist nicht maßgeblich. Es kommt auf den Willen des Berechtigten an. Eine Diebesfalle ist "das Bereitstellen einer Sache in der Absicht, eine - IdR früherer Taten verdächtige- Person zur Wegnahme zu veranlassen, um sie zu überführen"
1,2 rokk ´n´ roll
rokka
#35
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 16:53
Tom73 schrieb am 8 Jul 2009, 17:26:
Nein -> tatbestandsausschließendes Einverständnis.
[/klugscheiß]
So ist es. War allerdings der Meinung, dass der juristische Laie selten über den strafrechtlichen Prüfungsaufbau informiert ist und hab versucht, mich folglich so verständlich wie möglich auszudrücken. Daher auch die (eher doofe) Umschreibung für das Einverständnis. Wollte den Kollegen hier damit in keinster Weise zu Nahe treten
Bearbeitet von offbeat, 8. Juli 2009 - 17:29,
#36
Geschrieben: 8. Juli 2009 - 17:12
Tom73 schrieb am 8 Jul 2009, 17:26:
Nein -> tatbestandsausschließendes Einverständnis.
[/klugscheiß]
ich halt es da mit Tröndle/Fischer § 242, Rn. 22f. StGB
und natürlich mit T/F vor § 32, Rn. 3a StGB
"Die Einwilligung (als Einverständnis) schließt schon den Tatbestand aus, wo dieser die Überwindung des Willens eines anderen voraussetzt"
die gute alte juristerei....alles diskutierbar
rokka
edit sagt roller marsch
Bearbeitet von rokka, 8. Juli 2009 - 17:14,
#37
Geschrieben: 9. Juli 2009 - 07:30
Ist das nicht alles auslegungssache? Muss nicht erstmal untersucht werden, dass es sich bei dem gegebenenfalls entwendeten Roller um eine "Diebesfalle" handelt?
Meine damit, dass ich, dadurch dass ich meinen Roller mit GPS und Ortungssystem ausrüste, nicht in erstere Linie dazu meine Einwilligung oder Einverständnis dazu gebe, dass mir der Roller entwendet werden darf. Wenn ich die Veränderungen aus Angst vor Diebstahl und zur Vereinfachung des Wiederauffindens vorgenommen habe, muss es doch nicht als "Diebesfalle" gesehen werden und somit sei doch dann wieder der Tatbestand des Diebstahls gegeben...
oder versteh ich da was falsch.
#38
Geschrieben: 9. Juli 2009 - 09:09
Vespacruiser schrieb am 9 Jul 2009, 08:30:
Ist das nicht alles auslegungssache? Muss nicht erstmal untersucht werden, dass es sich bei dem gegebenenfalls entwendeten Roller um eine "Diebesfalle" handelt?
Meine damit, dass ich, dadurch dass ich meinen Roller mit GPS und Ortungssystem ausrüste, nicht in erstere Linie dazu meine Einwilligung oder Einverständnis dazu gebe, dass mir der Roller entwendet werden darf. Wenn ich die Veränderungen aus Angst vor Diebstahl und zur Vereinfachung des Wiederauffindens vorgenommen habe, muss es doch nicht als "Diebesfalle" gesehen werden und somit sei doch dann wieder der Tatbestand des Diebstahls gegeben...
oder versteh ich da was falsch.
Nein, keine Sorge, dass hast Du prinzipiell richtig verstanden. Ganz ausblenden kann die Juristerei den gesunden Menschenverstand zum Glück noch nicht
Der Fall, dass Du nur deinen Roller mit der Hilfe von elektronischen Einrichtungen sichern willst, unterscheidet sich davon eindeutig. Denn dabei kommt ja gerade Dein Wille zum Ausdruck, dass Du eben nicht willst, dass jemand die Reuse entführt.
#40
Geschrieben: 7. April 2011 - 14:10
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