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PX 80 anmelden, seit 2005 abgemeldet

Featured Replies

Geschrieben

Hi zusammen,

 

ich hoffe die Frage ist hier in diesem Forum richtig.

 

Ich habe eine PX 80 Bj. 94 gekauft, welche seit 2005 abgemeldet ist. 
Ich habe die Betriebserlaubnis und die Abmeldung des ehemaligen Besitzers.

 

Heute habe ich HU + AU neu machen lassen. Das ganze auf meinen Namen.

 

Nachdem ich jetzt etwas gelesen habe, bin ich verunsichert:

Brauche ich statt der HU + AU eine Vollabnahme, da die Vespa länger als 7 Jahre angemeldet war?

Ich dachte eigentlich, dass diese Reglung wäre abgeschafft ist…

 

BG

Niklas

Geschrieben

Hi Niklas, 

 

Nein brauchst Du nicht da ja die BE vorliegt 👌

Einfach eine EVB Nummer besorgen und Zulassen!

Viel Spaß mit der PX 🤙

 

LG Erik 

Geschrieben

Ich war genau deswegen gestern beim TÜV Nord. Allerdings geht es um eine T4 Baujahr 59, abgemeldet 1986. Papiere habe ich alle. Der erste TÜV Mokel wusste gar nicht, wie vorzugehen ist, der zweite sagte ich solle lieber bei der Zulassungsstelle nachfragen, was die benötigen. Normale HU oder doch Paragraph 21 Untersuchung. Angeblich gibt es da keine einheitliche Regelung und das sei von Stelle zu Stelle unterschiedlich. 

 

Ich weiß schon wie das wieder läuft … 😂
 

Geschrieben

Es reicht die Standard HU wenn die dt Papiere vorhanden sind

 

Egal wo und welches Fzg

Bearbeitet von hacki

Geschrieben

Ich habe bisher auch immer alles mit vollständigen deutschen Papieren und normaler HU angemeldet bekommen, auch wenn der Roller jeweils +20 Jahre stillgelegt war.

Geschrieben

Klar geregelt:

 

wenn 7 Jahre und länger abgemeldet UND keine deutschen Papiere mehr vorhanden, muss eine Paragraph 21 gemacht werden. 
 

Ansonsten: HU und gut. Zulassen! 

Bearbeitet von Goof
Ab und an

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Goof:

Klar geregelt:

 

wenn 7 Jahre und länger angemeldet UND keine deutschen Papiere mehr vorhanden, muss eine Paragraph 21 gemacht werden. 
 

Ansonsten: HU und gut. Zulassen! 

Du meinst ab, nicht an. 😂

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb scooterlenni:

Du meinst ab, nicht an. 😂

 

Nein, sag bloß…


(sag das dem Handy Rechtschreibkorrektur)

Geschrieben

Genau! Wenn Papiere vorhanden und bereits in D zugelassen dann reicht eine normale HU bzw. jenach Baujahr noch AU. Gleiches Thema hatte ich vorletzte Woche mit einer 87er PX. GTÜ Mann hatte mir das vorab bestätigt. 

Mit TÜV Bericht , alter Abmeldebescheinigung und EVB Nummer problemlos zugelassen. 

Geschrieben
  • Autor

Hat geklappt :-) 

Die Daten mussten nur von der guten Dame nochmal von der BE abgetippt werden, da sie nach 7 Jahren aus dem System gelöscht werden.

 

 

Geschrieben

genau hinschauen was die dame abgetippt hat.

ich hab schon PXen gesehen die 195 als höchstgeschwindigkeit drin hatten :wallbash:

Geschrieben
Am 6.11.2023 um 14:14 schrieb risottoracer:

Die Daten mussten nur von der guten Dame nochmal von der BE abgetippt werden, da sie nach 7 Jahren aus dem System gelöscht werden.

 

meine Dame hatte ein Problem, da die "Fahrzeugart Leichtkraftrad, Roller 50-80 ccm 398000" aus der BE nicht mehr gibt und hat mich wieder zum Umschlüsseln zum TÜV zurück geschickt. 

Neu wäre "Kraftrad, Leichtkraftrad 252000"

 

Behalte dir das mal im Hinterkopf

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hej, sorry fürs hochholen. Wie war das bei euch? Mein Prüfer stresst (im Vorgespräch) weil er die Plakette ja nicht kleben kann, da kein Nummernschild. Und mitgeben is nicht. Hat da wer Erfahrungen gemacht?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Marsiflizz:

Hej, sorry fürs hochholen. Wie war das bei euch? Mein Prüfer stresst (im Vorgespräch) weil er die Plakette ja nicht kleben kann, da kein Nummernschild. Und mitgeben is nicht. Hat da wer Erfahrungen gemacht?

Wurde bei mir auf der Zulassungsstelle gemacht.

Geschrieben

kenn ich von bawü so auch

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TroyLee:

Wurde bei mir auf der Zulassungsstelle gemacht.

Das hört sich einleuchtend an. :-) Dank dir. Ich habe mal mit der Zulassungsstelle gesprochen. Sie haben es bestätigt. ABER wollen eine Vollabnahme. Hast / hat wer eine Quelle auf die man sich beziehen kann, dass die HU reicht? Habe mal angefangen die stvo zu lesen. Aber nicht fündig geworden.

Geschrieben

vollabnahme ?

warum ?

normale HU - zur Zulassung und mit dem Zettel zulassen - fertig.

da kann doch nicht jede Stelle nach gutdünken frei entscheiden - ist allgemein

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb hacki:

vollabnahme ?

warum ?

normale HU - zur Zulassung und mit dem Zettel zulassen - fertig.

da kann doch nicht jede Stelle nach gutdünken frei entscheiden - ist allgemein

Das Internet ist voll mit dieser Aussage. Und leider auch der Kopf meiner Sachbearbeiterin. Aber du hast recht und ich muss sie jetzt davon überzeugen (vllt hilft es wem) Paragraf 16 abs2 FZV.

Bearbeitet von Marsiflizz

Geschrieben

Mach ne HU und latsch mit dem Zettel zur Zulassungsstelle. Reservier dir ein Kennzeichen, Kauf das im Netz ein und wirf das einem Sachbearbeiter mit den Papieren auf den Tisch.

Die sind meist dankbar, wenn die wenig zu tun haben.

Protipp = hol dir einen Termin zur Zulassung am Freitag kurz vor Feierabend. 😎

Geschrieben

Du schriebst doch selber, dass sie die Daten abtippen musste, das sie nach 7 Jahren nicht mehr im System waren. Jetzt weise sie auf den letzten Satz von Paragraph 16, Absatz (2) hin. Da die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten anhand der alten Papiere nachgewiesen werden konnten, ist die Fahrzeugabnahme nach 21 Stvzo gerade NICHT erforderlich.

Wenn sie es nicht wahrhaben will, soll sie ihre vorgestzte Person dazu holen. Checkt der das auch nicht, soll er Dir schriftlich erklären, dass es so nicht reicht und auch warum. Du wirst dich nicht beliebt machen, aber deren Willkür kotzt einen an. Hast du notfalls jemanden, der die Zulassung in einem anderen Landkreis für dich erledigen kann?

Geschrieben

So wirds gemacht. Danke für eure Hilfe - Pro Tipps. Aber es kotzt einen wirklich an. Schon die Panik am tel, dass mal jemand nicht ne 0815 Frage stellt. Wenn wir alle so wenig Plan in unseren Jobs hätten. :-( Aber bin auch selber schuld. Wat frag ich auch so doof. Wie oben geschrieben „einfach hin latschen“!

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Marsiflizz:

Das Internet ist voll mit dieser Aussage. Und leider auch der Kopf meiner Sachbearbeiterin. Aber du hast recht und ich muss sie jetzt davon überzeugen (vllt hilft es wem) Paragraf 16 abs2 FZV.

Im Internet steht viel Scheisse!!!!!!!!

Geschrieben

Hänge mich hier mal dran. Habe ne deutsche 200er PX Lusso, Mitte der 90er hier in Deutschland abgemeldet. Papiere und Abmeldebescheinigung über die Jahre verloren gegangen, muss also alles neu. Welches Datum der Erstzulassung wird da genommen? Muss man über Piaggio versuchen, irgendetwas in Erfahrung zu bringen? Beim Straßenverkehrsamt wird in der Datenbank vermutlich ja nichts mehr zu finden sein.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Marsiflizz:

So wirds gemacht. Danke für eure Hilfe - Pro Tipps. Aber es kotzt einen wirklich an. Schon die Panik am tel, dass mal jemand nicht ne 0815 Frage stellt. Wenn wir alle so wenig Plan in unseren Jobs hätten. :-( Aber bin auch selber schuld. Wat frag ich auch so doof. Wie oben geschrieben „einfach hin latschen“!

Du kannst auch einen Zulassungsservice damit beauftragen. Die haben solche Erfahrungen jeden Tag und Du musst Dich nicht ärgern damit.

In der Regel kennen die dort auch alle Personen die da arbeiten, haben auch Erfahrung mit solchen Paragraphen und argumentieren in so einem Fall ruhig und sachlich.

Geschrieben
Am 18.2.2026 um 21:56 schrieb jens-paul1:

Hänge mich hier mal dran. Habe ne deutsche 200er PX Lusso, Mitte der 90er hier in Deutschland abgemeldet. Papiere und Abmeldebescheinigung über die Jahre verloren gegangen, muss also alles neu. Welches Datum der Erstzulassung wird da genommen? Muss man über Piaggio versuchen, irgendetwas in Erfahrung zu bringen? Beim Straßenverkehrsamt wird in der Datenbank vermutlich ja nichts mehr zu finden sein.

Wenn das Baujahr auf dem Typenschild steht, dann der 01.07. des Baujahres.

Du kannst bei Piaggio ein "Certificate of Origin" bestellen. Dort steht wenn du Glück hast das Baudatum und vielleicht sogar die Auslieferung an den Händler. Dann würde das eingetragen.

Ansonsten, Eidesstattliche beim Amt, Aufbietung beim KBA. §21 beim TÜV. Dann kannst du sie anmelden wenn du Glück hast.

Geschrieben

Wenn ich mich recht erinnere wurde bei mir die EZ bei der §21 geschätzt und dann so auf die Zulassungsbescheinigung bei der Anmeldung übertragen.

Geschrieben
Am 18.2.2026 um 21:56 schrieb jens-paul1:

Hänge mich hier mal dran. Habe ne deutsche 200er PX Lusso, Mitte der 90er hier in Deutschland abgemeldet. Papiere und Abmeldebescheinigung über die Jahre verloren gegangen, muss also alles neu. Welches Datum der Erstzulassung wird da genommen? Muss man über Piaggio versuchen, irgendetwas in Erfahrung zu bringen? Beim Straßenverkehrsamt wird in der Datenbank vermutlich ja nichts mehr zu finden sein.

https://wiki.germanscooterforum.de/index.php/Modell%C3%BCbersicht_Vespa_(Rahmennummern_und_St%C3%BCckzahlen)

vielleicht hilft dir das weiter.

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