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Roller aus dem Ausland in DE anmelden … Papiere, TÜV, Zulassung?


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16 minutes ago, sinthom said:

Es handelt sich um eine SS 180, sorry hatte ich vorher nicht erwähnt. Ich habe nochmal mit Dachau telefoniert und die Dame meinte, dass der §21 wohl nur der übergeordnete Begriff wäre und sie wissen müsste welche Ausnahme es genau wäre (§70?), hier müsste wohl ggf. noch eine Freigabe/Schreiben von der Regierung vorgelegt werden?! Das Ganze klingt für einen Laien etwas kompliziert bzw. ggf. nicht umsetzbar. Ich bin ja gern bereit Rennerei in Kauf zu nehmen, kann jedoch nicht beurteilen wie die Chancen bestehen irgendwann eine Zulassung zu erhalten. Da die Gute auch nicht gerade günstig ist mag ich auch nicht in Blaue hinein kaufen und und nachher Festellen, dass sie so nicht auf die Strasse darf.

 

Noch ein Nachtrag: Es handelt sich um ein finnisches Modell, welche noch nicht in Deutschland zugelassen war.

 

Der TÜV erstellt ein Gutachten nach "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach §21 StVZO" um die Fahrzeugdaten festzustellen. Soweit richtig. 

Des weiteren muss er ein "Gutachten zur Erstellung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO" erstellen. Hieran scheitert es meistens schon. Das wird kaum noch ein Prüfer machen. Die wissen selbst das du für wenige 100€ aus dem Zubehör was bekommst das blinkt. Daher ist ein Umbau also zumutbar.

 

Aber mal angenommen du findest einen Prüfer der das macht. Dann kann er als "Empfehlung für Auflagen" rein schreiben z.B. "Spiegel rechts und links". Die Zulassungsstelle entscheidet aber über die Auflagen. Ich hatte mal eine Sprint in der Werkstatt, da hat die Zulassungsstelle als Auflagen rein geschrieben "zwei Spiegel rechts und links, Anzeigen der Fahrtrichtung per Handzeichen, Fahrten nicht zulässig bei Dämmerung, Nachts und Regen". Und dann stehste auch da.... "Dämmerung" ist auch ein dehnbarer Begriff, dann gerätst an den falschen Cop und muss den Rest des Weges laufen.

 

Ich würde mir nen Prüfer suchen, der dir die §21 macht ohne auf die Blinker wert zu legen. Die sind dann zwar nicht offiziell ausgetragen, aber Plakette haste trotzdem. Auf der Zulassungsstelle interessiert das dann auch keinen. Ich fahr seit Jahren zwei Lamys ohne Blinker auch wenn welche dran sein müssen. Beim TÜV zur HU dann entweder "brauch bei dem Baujahr doch noch keine Blinker (obwohl ich sehr wohl welche brauche)" oder "Original sind da keine dran, ist ein Italienisches Modell". Hab in beiden Fällen immer die Plakette bekommen. 

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OK, Danke! Kannst Du mir das noch kurz erläutern "der dir die §21 macht ohne Blinker" Ich glaube, dass ich wohl den TÜV bekommen werde. Würde das dann für die Zulassung ausreichen? Also TÜV machen lassen und dann einfach aus "Finnland" zulassen? Oder benötige ich für die Zulassungsstelle noch ein Gutachten nach §21, in dem nichts von den Blinker drin steht?! Danke Dir

 

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das 21er gutachten brauchst du immer bei fahrzeugen die keine deutschen papiere haben.

du solltest hoffen das der tüv prüfer die blinker wohlwollend übersieht, was aber schwierig wird da die meistens bilder vom fahrzeug machen müssen, dann steht nichts von blinkern im 21 und die zulassung fragt auch nicht weiter. dran sein müssten die blinker dann aber trotzdem, dh bei der nächsten verkehrskontrolle oder bei der nächsten hu kann das auffliegen und dann musste eh nachrüsten. 

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14 minutes ago, sinthom said:

OK, Danke! Kannst Du mir das noch kurz erläutern "der dir die §21 macht ohne Blinker" Ich glaube, dass ich wohl den TÜV bekommen werde. Würde das dann für die Zulassung ausreichen? Also TÜV machen lassen und dann einfach aus "Finnland" zulassen? Oder benötige ich für die Zulassungsstelle noch ein Gutachten nach §21, in dem nichts von den Blinker drin steht?! Danke Dir

 

 

Der TÜV erstellt dir in jeden Fall das Gutachten nach §21, so ist das nunmal geregelt. Manch ein Prüfer sieht drüber hinweg das keine Blinker dran sind obwohl welche dran sein müssten. Er schreibt halt einfach nix rein das Blinker fehlen oder Blinker dran sein müssen, oder welche nachgerüstet wurden. Die Zulassungsstelle interessiert das erst wenn sie ne Ausnahmegenehmigung bearbeiten müssen. Du musst das Fahrzeug ja auch nciht bei der Zulassungsstelle vorzeigen...

 

Und wenn du dann bei der Zulassung rumtönst: "oh, jetzt hab ich die Zulassung bekommen obwohl keine Blinker dran sind" dann biste selbst doof ;-) 

 

Mit dem Gutachten nach §21 und den finnischen Papieren kannst du problemlos in D zulassen.

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vor 20 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

naja... wenn Du keine Ausnahme für ohne Blinker genehmigt bekommst...

mußt Du halt welche nachrüsten....geht mit kleinen LED Blinkern ja einigermaßen unauffällig...

 

Rita

 

So wie es ausschaut würde ich wohl eine Genehmigung bekommen. Jedoch meinte der Prüfer, dass ich vorher bei der Zulassungsstelle fragen soll, ob diese auch anerkannt wird. Dies konnte mir die Zulassungsstelle aber noch nicht sagen, da sie erst das Gutachten sehen will^^. 

 

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich die SS180 kaufen - TÜV und Ausnahmegenehmigung besorgen - und wenn die Zulassungsstelle sagt, dass sie die Genehmigung nicht akzeptiert, dann muss ich schauen, dass ich irgendwie Blinker verbaue und ich kann sie dann zulassen oder brauche ich danach wieder einen TÜV?

 

Oder kann ich versuchen einfach den TÜV zu bekommen ohne das da etwas über die Blinker drin steht und dann lässt die Zulassungsbehörde das Fahrzeug einfach zu, da sie nicht weiß dass da keine Blinker dran sind? (Mal abgesehen, dass das der Prüfer machen würde).

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vor 1 Minute hat sinthom folgendes von sich gegeben:

 

So wie es ausschaut würde ich wohl eine Genehmigung bekommen. Jedoch meinte der Prüfer, dass ich vorher bei der Zulassungsstelle fragen soll, ob diese auch anerkannt wird. Dies konnte mir die Zulassungsstelle aber noch nicht sagen, da sie erst das Gutachten sehen will^^. 

 

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich die SS180 kaufen - TÜV und Ausnahmegenehmigung besorgen - und wenn die Zulassungsstelle sagt, dass sie die Genehmigung nicht akzeptiert, dann muss ich schauen, dass ich irgendwie Blinker verbaue und ich kann sie dann zulassen oder brauche ich danach wieder einen TÜV?

 

Oder kann ich versuchen einfach den TÜV zu bekommen ohne das da etwas über die Blinker drin steht und dann lässt die Zulassungsbehörde das Fahrzeug einfach zu, da sie nicht weiß dass da keine Blinker dran sind? (Mal abgesehen, dass das der Prüfer machen würde).

 

Genau so, 21er machen, vorher nix der Zulassungsstelle sagen. Seit der ach so tollen Liberalisierung des Marktes wo jetzt jede Organisation ne 21er machen darf werden die Gutachten aber viel genauer kontrolliert. Daher wird sich kaum jemand dazu breit schlagen lassen die Blinker zu "übersehen"

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1 minute ago, sinthom said:

Oder kann ich versuchen einfach den TÜV zu bekommen ohne das da etwas über die Blinker drin steht und dann lässt die Zulassungsbehörde das Fahrzeug einfach zu, da sie nicht weiß dass da keine Blinker dran sind? (Mal abgesehen, dass das der Prüfer machen würde).

 

so ist der einfachste Weg. 

 

4 minutes ago, sinthom said:

 

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich die SS180 kaufen - TÜV und Ausnahmegenehmigung besorgen - und wenn die Zulassungsstelle sagt, dass sie die Genehmigung nicht akzeptiert, dann muss ich schauen, dass ich irgendwie Blinker verbaue und ich kann sie dann zulassen oder brauche ich danach wieder einen TÜV?

 

Ausnahmegenehmigung nach §70 ist kaum ncoh zu bekommen, da geht das oben genannte einfacher. Und die Zulassungsstelle entscheidet über die Höhe der Auflagen. 

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Die Zulassung ist leider schon von mir drauf angesprochen, aber die werden sich hoffentlich nicht den Namen gemerkt haben ;o) 

 

Ich werde versuchen, einfach nur den TÜV zu bekommen. Bzw. auch noch diesen §21.

Ist dieser notwenig, da es sich um ein Import Fahrzeug handelt, also immer notwenig wenn etwas aus dem Ausland zugelassen wird?

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vor 5 Minuten hat sinthom folgendes von sich gegeben:

Die Zulassung ist leider schon von mir drauf angesprochen, aber die werden sich hoffentlich nicht den Namen gemerkt haben ;o) 

 

Ich werde versuchen, einfach nur den TÜV zu bekommen. Bzw. auch noch diesen §21.

Ist dieser notwenig, da es sich um ein Import Fahrzeug handelt, also immer notwenig wenn etwas aus dem Ausland zugelassen wird?

 

Die 21er muss automatisch bei einem Importfahrzeug gemacht werden. Da stellt der Prüfer quasi die Daten zusammen die anschließend in Deinen deutschen Papieren stehen. Die Prüfung selbst ist nix anderes als ne gründliche HU.

 

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Du kannst dem TÜV noch helfen indem du sagst, das Fahrzeug ist Vergleichbar mit der deutschen SS180:

 

Herstellerschlüssel: 4013

Typschlüssel: 180

KBA: 5083 vom 01.08.1968

 

Dann sollte er auch alle Daten im System haben.

Edited by ElBarto666
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Ich würde das Risiko eingehen und mit der Zulassung offen reden. Haben wir hier in Kiel gerade wieder durchbekommen. Verweise bei der Zulassung darauf das es sich um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb handelt und das im Land der Erstzulassung Blinker nicht notwendig waren. Ist einen Versuch wert und wenns nicht klappt kannst du noch vor dem EUGH klagen. Nicht! den Weg versuchen das Nachrüstung zu teuer ist, das zieht nicht mehr. Wenn du das GO der Zulassung hast ist die 21er kein Problem mehr.

 

Zur Durchsetzung der Wünsche bei der Zulassungsstelle bzw. EUGH kann dieses helfen

 

http://www.ajv.de/de/dateien/mitteilung_zulassungsverfahren.pdf

Edited by matzmann
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Am 1.5.2021 um 16:51 hat sinthom folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

 

hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Zulassungsstelle in Dachau?

Hintergrund ich möchte mir gern eine SS kaufen, welche natürlich keine Blinker hat und diese auch nicht bekommen soll. Papiere sind vorhanden und ein Gutachten §21 wird es wohl auch geben. 

Nun habe ich bei der Zulassungsstelle nachgefragt, ob sie die SS ohne Blinker zulassen würden, wenn der TÜV die Bescheinigung austeilt. Antwort: Bitte schicken sie uns das Gutachten, dann entscheiden wir.

Das ist natürlich etwas ungünstig, da ich in diesem Fall die Vespa ja erst kaufen müsste ohne Gewissheit zu haben, dass ich sie auch ohne Blinker zulassen kann. Da ich bislang eher negative Erfahrungen in Dachau gemacht habe (sehr pingelig) bin ich hier recht skeptisch.

Kann jemand aus Erfahrung berichten, ob die Zulassung durch geht oder wie ich hier am besten vor gehen kann?

 

Vielen lieben Dank!  

ss50 oder ss180? das ist ein entscheidender unterschied. ausnahmegenehmigung für grosse ist nicht mehr gültig. gibt aber komplette kits zu kaufen, ohne äderung des kabelbaumes. zur not für den tüv ran, dann wech ...
Blinker Nachrüst SET Oldie / V50 AC Wechselstrom – Die-Oldie-Garage

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vor einer Stunde hat oldiegarage folgendes von sich gegeben:

ss50 oder ss180? das ist ein entscheidender unterschied. ausnahmegenehmigung für grosse ist nicht mehr gültig. gibt aber komplette kits zu kaufen, ohne äderung des kabelbaumes. zur not für den tüv ran, dann wech ...
Blinker Nachrüst SET Oldie / V50 AC Wechselstrom – Die-Oldie-Garage

 

Das stimmt so nicht. Ausnahme geht noch, gerade erst wieder gemacht wie oben beschrieben. Zu den Blinkern fehlen dann noch die Innenrohre was den Verbau auch nicht wirklich einfach macht. Es geht übrigens um eine 180er aus Finnland, steht oben.

  • Haha 1
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vor 41 Minuten hat oldiegarage folgendes von sich gegeben:

Der TÜV, der das übersieht, ist nicht mehr lange beim TÜV. Es MUSS zwingend alles Foto Dokumentiert werden ... auch Blinker, Spiegel etc ... macht er das nicht, wirds bald vorbei sein mit der Karriere, aber hier wissen es bestimmt einige besser als ich.
PS: der Blinkerkit ist ohne Innenrohre zugelassen, da es sich um eine rundrum gleichmässig leuchtende Variante handelt, für die, die es besser wissen :-) LG und viel Erfolg, wird schon klappen!

 

 

Die Blinker haben Linsen (sieht man sogar auf den Bildern also dürfen die nicht mit mitdrehen (mir sind auch keine bekannte die Mitdrehen dürfen, würde von den Sichtwinkeln auch eigentlich nicht funktionieren) und es geht nicht um das übersehen der fehlenden Blinker sondern um geschickte Argumentation eine Ausnahme zu bekommen. Und dadurch verliert auch keiner seinen Job. Jedenfalls hab ich meinen noch. 

 

Einer der es besser weis

 

Gruß

 

matze

 

 

Edited by matzmann
  • Sad 1
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vor 1 Minute hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Bei uns macht die §70 ohne Blinker keiner mehr

 

Ich hab das Dokument mit der Begründung ja angehängt, kein Prüfer kann sich verweigern die fehlenden Blinker einzutragen. Aber! er darf die Ausnahme nicht befürworten sondern muß die negativ bewerten. Die Auseinandersetzung ob eine erhebliche! Gefährdung vorliegt ist dann mit der Zulassung zu führen.

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Hallo Leute,

meine Motovespa  150s hatte keinen Brief als ich sie kaufte. Nun brauche ich 21. der Tüv fragt nach abe.

ich habe nur den Kaufvertrag und eine spanische abmeldebescheinigung.

falls jemand helfen kann in der Sache ,würde ich mich mächtig freuen. 

Vielleicht hilft es wenn ich einen fahrzeugschein in Kopie bekommen könnte.

anbei ein Foto der Winterarbeit.

Grüße Ralf aus Köln.

 

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Holla homre schönes Modell!

Du machst ja den 21er, um eine ABE zu bekommen. Hast du wirkl. ABE verstanden? Evtl. will er ein Datenblatt?!!! Passend zu deinem Modell bzw. deiner Fg.Nr..

Frag nochmal genau nach, es ist immer etwas unterschiedlich wie das gehandhabt wird. In meinem letzten Fall musste ich ein Datenblatt meiner Spanischen vorlegen. Dann kann die Abnahme starten und wenn das Positiv abgeschlossen ist, mal zur Zulassung mit der Abmeldebescheinigung, Kaufvertrag, EVB.Nr....
Und hoffen, dass die nicht all Zuviel rummachen.... evtl. bieten die nochmal auf....ist aber immer etwas unterschiedlich. Einfach dann mal das Zeugs zusammenstellen und zur Zulassung, dein Glück versuchen.

 

 

 

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  • thisnotes4u changed the title to Vollabnahme nach Paragraph 21 Fahrzeugschein
  • 2 weeks later...

Hallo Vespafreunde

 

Ich versuche im Moment eine Motovespa Primavera NK geprüft zu bekommen, ich habe eine Kopie des Ausweises, Prüfdatenblatt und Fahrzeugprotokol. Für die Prüfung in der Schweiz fehlen aber noch einige technischen informationen wie Lärm, Drehzahl, Kw etc. Ich versuche also ein offizielles technisches Datenblatt aufzutreiben.

 

Vielleicht hat jemand schonmal so eines benötigt oder kann mir sagen wo ich sowas auftreiben könnte??

Bei piaggio vintage hab ich schon einen Antrag gestellt aber ich hab seit 10 Tagen kein Feedback...

 

Wäre froh um jede hilfe.

 

Grüsse Marco

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Gib die Hoffnung nicht auf. Für meine Rally habe ich bei Piaggio Vintage ca. 6 Wochen auf die Unterlagen gewartet. Die italienische Post hat da auch einen erheblichen Teil der Zeit beigetragen.

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