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Roller aus dem Ausland in DE anmelden … Papiere, TÜV, Zulassung?


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Dieser Sammelstrang soll künftig alle Fragen à la „Was muss ich alles tun, was brauche ich alles, um meine Lambretta/Vespa aus dem (nicht-italienischen*) Ausland in Deutschland anzumelden?“ bündeln. 

 

Für direkt aus Italien importierte Roller existiert bereits folgender Strang (dort wurde das generell und spezifisch x-mal durchgekaut):

For the record, eine offizielle Quelle für Datenblätter älterer Fahrzeuge:

 

Viel Erfolg wünscht euch das GSF :thumbsup:!

Edited by sähkö
Nachtrag: Link
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Schweiz ist ja nicht in der  EU !!
 
1. Zum nächsten Zollamt mit der Vespa,CH Papieren und original Kaufvertrag und zahlen ( verzollen ).
2. Zum TÜV  Vollabnahme 
 
Bei der Zulassungsstelle  folgende Papiere:
  1. Personalausweis oder Reisepass  oder Meldebestätigung.
  2. Originalkaufrechnung.
  3. ausländische Fahrzeugpapiere im Original.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  5. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  6. Tüv Bericht , natürlich alles bestanden 
Edited by spondy
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vor 13 Stunden hat spondy folgendes von sich gegeben:
Schweiz ist ja nicht in der  EU !!
 
1. Zum nächsten Zollamt mit der Vespa,CH Papieren und original Kaufvertrag und zahlen ( verzollen ).
2. Zum TÜV  Vollabnahme 
 
Bei der Zulassungsstelle  folgende Papiere:
  1. Personalausweis oder Reisepass  oder Meldebestätigung.
  2. Originalkaufrechnung.
  3. ausländische Fahrzeugpapiere im Original.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  5. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

6. Die TÜV-Abnahme (der Vollständigkeit halber hier erwähnt, obwohl das eigentlich klar sein sollte)

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Hallo Small-Frame-Spezialisten,

 

Hat einer von euch schon einmal eine spanische Vespa super 125 in Deutschland zugelassen und hat gegebenenfalls Papiere (BriefKopie, 21ger tüv-Gutachten  oder was weiß ich) die er mir mit geschwärzten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen könnte?

 

ich habe da heute ein neues Schätzchen bekommen und muss das jetzt in Deutschland zulassen.

Für jede Unterstützung wäre ich dankbar! Gibt mindestens um halb an der Bar ein Bier!

 

Beste Grüße

 

Hans

image.jpg

Edited by souly1970
Jaja
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vor 31 Minuten hat Speed73 folgendes von sich gegeben:

Hallo Forum 

Frage ich bin mir nicht sicher da meine Vespa keine Papiere hat aber bei der Polizei alles sauber ist dh.nicht geklaut 

Kann ich über. Die Fahrgestellnummer herausfinden 

Bitte um Info 

 

V5B1T 

 

Löcher im Tunnel fürs Typenschild, dann höchstwahrscheinlich deutsch, wenn keine Löcher dann 100 % nicht deutsch.

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  • 1 month later...

Es steht viel geschrieben, aber ich konnte damit den Fall nicht klar klären.

 

1) ich habe einen PK XL 125 Rahmen ohne Nummer
2) Ich könnte einen PK XL 125 Rahmen aus Griechenland erwerben

  •  Vorbesitzer tot. Roller im Besitz des jetzigen Eigentümers. War aber nie mehr in den letzten min 10 Jahren angemeldet.
  • Rahmen ist schrottreif.
  • hat keine Papiere

3) Ich könnte den Rahmen per Kaufvertrag erwerben

  • mit Erklärung, dass Papiere vor langer Zeit verloren wurden
  • bekomme dann die ausgesägte Rahmennummer und die Typenplakette

 

Hab ich irgendeine Chance, auf dieser Basis mit einem neu aufgebauten Roller eine Zulassung zu bekommen?

 

 

 

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  • 3 months later...

Hi zusammen,

 

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

 

Vespa PX 150 Rahmen VLX1T Motor VLX1M (EU Modell) vom Verkäufer aus Südafrika reimportiert. Laut angabe sind "alle Importpapiere und ein Verzollungsnachweis" dabei.

 

Nun fehlen mir (neben den Originalpapieren) von der oben gennannten Liste folgende Punkte:

  1. Originalkaufrechnung.
  2. ausländische Fahrzeugpapiere im Original

Gibt es irgend eine Möglichkeit die Vespa trotzdem zugelassen zu bekommen - und wenn ja mit welchem Aufwand wäre das verbunden?

 

Danke schonmal für eure Erfahrungsberichte!

 

LG

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  • 4 weeks later...
On 2/27/2021 at 8:42 AM, DanieleScarpa said:

Hi zusammen,

 

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

 

Vespa PX 150 Rahmen VLX1T Motor VLX1M (EU Modell) vom Verkäufer aus Südafrika reimportiert. Laut angabe sind "alle Importpapiere und ein Verzollungsnachweis" dabei.

 

Nun fehlen mir (neben den Originalpapieren) von der oben gennannten Liste folgende Punkte:

  1. Originalkaufrechnung.
  2. ausländische Fahrzeugpapiere im Original

Gibt es irgend eine Möglichkeit die Vespa trotzdem zugelassen zu bekommen - und wenn ja mit welchem Aufwand wäre das verbunden?

 

Danke schonmal für eure Erfahrungsberichte!

 

LG

 

Die immer in Bamberg bei ebay KA stehen??

 

Ja die Möglichkeit gibt es.

 

- Du brauchst einen KV vom Verkäufer in dem steht das keine Papiere dabei sind, nur die Importpapiere.

- Der Verkäufer muss beim Notar eine Eidesstattliche Versicherung abgeben das er dir den Hobel ohne Fahrzeugpapiere verkauft hat. Und das er zum Zeitpunkt des Verkaufs rechtmäßiger Eigentümer war. Kostet 25€ plus die Rennerei. 

 

Dann ist es (zumindest auf meiner Zulassungsstelle) kein Problem:

 

- §21 beim TÜV musst du trotzdem machen

- KV, Eidesstattliche, Importdokumente, §21, eVB, Einzugsermächtigung Steuer, Perso auf der Zulassungsstelle

 

 

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On 11/26/2020 at 9:26 PM, Malte123 said:

Es steht viel geschrieben, aber ich konnte damit den Fall nicht klar klären.

 

1) ich habe einen PK XL 125 Rahmen ohne Nummer
2) Ich könnte einen PK XL 125 Rahmen aus Griechenland erwerben

  •  Vorbesitzer tot. Roller im Besitz des jetzigen Eigentümers. War aber nie mehr in den letzten min 10 Jahren angemeldet.
  • Rahmen ist schrottreif.
  • hat keine Papiere

3) Ich könnte den Rahmen per Kaufvertrag erwerben

  • mit Erklärung, dass Papiere vor langer Zeit verloren wurden
  • bekomme dann die ausgesägte Rahmennummer und die Typenplakette

 

Hab ich irgendeine Chance, auf dieser Basis mit einem neu aufgebauten Roller eine Zulassung zu bekommen?

 

 

 

 

Ich geh mal davon aus das die Herkunft des Rahmen geklärt ist ;-)

 

Auf der Zulassung nicht zu viel erzählen.... unter 125ccm ist es zumindest bei mir recht einfach: 

 

Du benötigst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung weil du selbst die Betriebserlaubnis verbummelt hast und das Ding lange nicht zugelassen war. Du das jetzt aber wieder machen willst.

Bei mir reicht ein Foto der FIN... Die Griechischen Dokumente, KV usw. behälst du für deine Akten.

Wenn das Ding übern TÜV ist und die BE erstellt wurde solltest du sie einfach zulassen können.

 

Kritisch wird es wenn du sagst das du sie ohne Dokumente gekauft hast. Dann will die Zulassungsstelle ne Eidesstattliche vom Verkäufer. Da der in Griechenland sitzt könnte das sehr sehr schwer werden. Eine einfache "erklärung" auf nem Stück Papier reicht da nicht.

 

ACHTUNG:

Der TÜV muss ne Betriebserlaubnis für unter 125ccm ausstellen. Wenn du im selben zug nen großen Zylinder drauf zimmerst, abnehmen lässt hast du ein KRad. Dann ist es nciht mehr so einfach. Dann gehts los mit Aufbietung und Eidesstattlicher usw... Also lieber als 125ccm zulassen und die Änderungen nachholen.

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Moin Moin,

mein Name ist Mano. Ich habe im Winter eine Moto Vespa 160 GT restaurieret und jetzt ist sie breit für die Straße. Es gibt noch ein Problem, die Zulassung... Ich habe leider keine Papiere für die GT.
Deshalb meine Frage ob jemand schon eine zugelassen hat und viellicht eine Fahrzeugscheinkopie hätte oder viellicht ein technisches Datenblatt. Meine Fahrgestellnummer fängt mit der 09C an.

Danke schon mal für eure Bemühungen und einen guten Start in die Saison. 
 

Grüße Mano 

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guckst du, gleich einer der ersten Beiträge hier im Forum

 

 

 

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Ohne Papiere ist die Zulassung generell ein Problem:

 

Du benötigst außer der §21 vom TÜV:

- Eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer das er die Papiere verbummelt hat und die das Ding trotzdem verkauft hat

- Auf der Zulassungsstelle eine Aufbietung beim KBA (dauert ca. 4-6 Wochen)

- Da das Fahrzeug ja aus Spanien ist evtl. dort noch eine Abfrage. "Informe de Trafic" könnte reichen um den spanischen Vorbesitzer nachzuweisen sowie wann das Ding in Spanien abgemeldet wurde.

 

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1. § 21 (Vollgutachten) beim TÜV machen. Dafür wäre ein Datenblatt oder Kopie des Fahrzeugscheins eines baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich

 

2. Mit der TÜV-Bescheinigung über das bestandene §21-Gutachten zur Zulassungsstelle.

a). Entweder brauchst du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass ER die Papiere "verloren" hat.

b). oder DU gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass wenn die "verlorenen" Papiere wieder auftauchen sollten, dass DU dann dies sofort bei der Zulassungsstelle anzeigst.

=> je nach Zulassungsstelle kann a oder b möglich sein
=> je nach Zulassungsstelle kann diese darüber hinaus Schwierigkeiten machen

c). wie ElBarto666 schrieb, die Aufbietung beim KBA wird nötig sein

 

Es macht Sinn, im Vorfeld mit TÜV und mit der Zulassungsstelle zu sprechen, um zu erfragen, was alles vorgelegt werden muss bzw. notwendig ist.

 

Das Ganze ist kein Spaziergang und schon für Punkt 1 muss alles an deinem Roller stimmen. Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

Edited by Dirk Diggler
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1 minute ago, Dirk Diggler said:

1. § 21 (Vollgutachten) beim TÜV machen. Dafür wäre ein Datenblatt oder Kopie des Fahrzeugscheins eines baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich

 

2. Mit der TÜV-Bescheinigung über das bestandene §21-Gutachten zur Zulassungsstelle.

a). Entweder brauchst du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass ER die Papiere "verloren" hat.

b). oder DU gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass wenn die "verlorenen" Papiere wieder auftauchen sollten, dass DU dann dies sofort bei der Zulassungsbehörde anzeigst.

=> je nach Zulassungsstelle kann a oder b möglich sein

c). wie ElBarto666 schrieb, die Aufbietung beim KBA

 

Das Ganze ist kein Spaziergang und schon für Punkt 1 muss alles an deinem Roller stimmen. Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

 

Zumindest in Bayern gehts nur mit Eidesstattlicher vom Vorbesitzer. 

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1 minute ago, Dirk Diggler said:

Das macht es nicht leichter.

 

selbst unter 125ccm wo frühe eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung für ne neue BE gereicht hat gehts nur noch mit Eidesstattlicher. Zumindest spart man sich die Aufbietung.... 

 

6 minutes ago, Dirk Diggler said:

Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

 

Typenschild klar Pflicht, bekommst aber auch beim TÜV Süd im Rahmen der §21 ausgestellt. 

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45 minutes ago, discotizer303 said:

Laut Aussage meines Bruders muss die eidesstattliche Erklärung nun auch notariell beglaubigt sein. Würg.

 

Bei mir kann ich die Eidesstattliche beim Leiter der Zulassungsbehörde abgeben oder zum Notar gehen. Beides gleichwertig und vergleichbar mit den Kosten ~25€.

Der Notar schreibt mir im prinzip alles rein weils ihm egal ist, ist ja meine Aussage. Dafür brauch ich halt nen Termin der 1-2 Wochen dauern kann. Der Leiter hier ist recht pingelig und will vorab den Sachverhalt haarklein erklärt bekommen.....

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vor 12 Stunden hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

1. § 21 (Vollgutachten) beim TÜV machen. Dafür wäre ein Datenblatt oder Kopie des Fahrzeugscheins eines baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich

 

2. Mit der TÜV-Bescheinigung über das bestandene §21-Gutachten zur Zulassungsstelle.

a). Entweder brauchst du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass ER die Papiere "verloren" hat.

b). oder DU gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass wenn die "verlorenen" Papiere wieder auftauchen sollten, dass DU dann dies sofort bei der Zulassungsstelle anzeigst.

=> je nach Zulassungsstelle kann a oder b möglich sein
=> je nach Zulassungsstelle kann diese darüber hinaus Schwierigkeiten machen

c). wie ElBarto666 schrieb, die Aufbietung beim KBA wird nötig sein

 

Es macht Sinn, im Vorfeld mit TÜV und mit der Zulassungsstelle zu sprechen, um zu erfragen, was alles vorgelegt werden muss bzw. notwendig ist.

 

Das Ganze ist kein Spaziergang und schon für Punkt 1 muss alles an deinem Roller stimmen. Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

Danke für die ausführliche Beschreibung. Ich werde mich dort langhangeln und hoffentlich zum Erfolg kommen. Viele liebe Dank an alle :-) 

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  • thisnotes4u changed the title to Vollabnahme nach Paragraph 21 Fahrzeugschein

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