Zum Inhalt springen

Vespa P200E mit “Ausfuhr Tschechien“ angemeldet bekommen


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zu Anmeldung einer 200er aus den USA die ich vor einiger Zeit gekauft habe. 

Sie kam 1993 nach Deutschland und war schon in DE angemeldet hat auch einen deutschen Fahrzeugbrief, wurde dann aber 

2000 abgemeldet und auf dem Fahrzeugbrief wurde Ausfuhr Tschechien vermerkt. Außerdem ist eine Abmeldebescheiniging dabei. Fahrzeugschein wurde eingezogen. 

Meine Frage ist jetzt, muss ich irgendwas besonderes beachten beim zulassen oder reicht es wenn ich Tüv mache und dann zur Zulassungsstelle gehe und sie anmelde ?

 

merci für eure Hilfe.

 

Beste Grüße 

Franky 

031D99F9-C63E-4DAF-84D1-D53F3FB07F31.jpeg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

Könnte das einer erneuten Zulassung im Wege stehen ?

Gekritzelt sieht das ja auch nicht unbedingt aus, eher Schönschrift.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

 

 

... wo siehst du, das der Brief ´entwertet´ wurde ? - dazu müsste man die Ecke(n) sehen... ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Jahr 2000 war Tschechien noch kein Mitglied der EU, inzwischen schon. Bedeutet, dass seinerzeit ein Export aus der EU vorlag, also z.B. eine Verzollung, etc. erforderlich war. Innerhalb der EU haben wir aber freien Warenverkehr und ein Fahrzeug aus einem EU-Land kann ohne weitere Formalitäten in ein anderes EU land gebracht werden und dort auch zugelassen werden. Was definitiv gemacht werden muß ist eine technische Prüfung. Ob jetzt aber eine normale HU bei irgendeiner Prüforganisation ausreicht oder eine 21er Abnahme erforderlich ist (in den alten bundesländern nur beim TÜV möglich) ist die Frage. Hängt in erster Linie davon ab, ob der vorhandene deutsche Brief noch gültig ist oder nicht. Entscheidend dafür halte ich allerdings nicht den handschriftlichen Hinweis, sondern z.b. ein entsprechender Stempel mit Dienstsiegel, bzw. was in der Abmeldebescheinigung steht. Inzwischen gibt's die ja nicht mehr, seinerzeit gab's da aber den Vermerkt, ob es sich um eine vorrübergehende oder endgültige Stilllegung handelt. Letztendlich wird Dir aber nur helfen bei der Zulassungsstelle nachzufragen, bei der du den Roller anmelden möchtest, da es da einfach regional unterschiedliche Vorgehensweisen gibt (oder sollte man sagen unterschiedliche Auslegungen der Richtlinien?).

Es gibt z.b. Zulassungstellen, da reicht selbst bei Fahrzeugen, die 30 Jahre abgemeldet waren und die noch den uralten Pappbrief haben, eine normale HU. Klappt aber nicht bei allen Zulassungsstellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten! 

Dann werde ich mal bei der Zulassungsstelle vorbei fahren und fragen was ich machen muss. 

Ich hab im Anhang noch ein paar Bilder vom Brief und der Abmeldebescheiniging angehängt. Vielleicht kann ja noch jemand was darüber sagen. 

Beim Brief wurden die Ecken weggeschnitten aber es ist kein Stempel drauf auf dem Irgedwas steht mit entwertet.

 

grüße Franky 

34171E77-E2BE-4466-A13E-888CDB076221.jpeg

180A1613-9179-4AC8-8561-825638F225DE.jpeg

B7A50778-D341-4983-A0D2-F26F57DFA0AA.jpeg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 23.1.2018 um 17:21 schrieb Rita:

der Brief taugt nur noch als Eigentumsnachweis....(und als "Spickzettel" fürn Prüfer zum Abschreiben)

 

Vollabnahme machen und danach problemlos zulassen

 

Rita

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb gattinator:

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.1.2018 um 21:23 schrieb villavespa:

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

Soweit ich das weiß, ist der Brief im Besitz des Eigentümers.

Es sei denn jemand kommt an und redet von Diebstahl etc, dann sollte man sowas wie nen Kaufvertrag vorlegen können. Für ne Anmeldung sollte das aber eher unwichtig sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 12.2.2018 um 13:29 schrieb Rita:

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita


$14 Absatz2 sagt aber ansich aus, dass eine 21er erst erforderlich ist, wenn die Daten gelöscht sind und es keine Unterlagen gibt.
Die Daten mögen ja weg sein, aber es gibt Unterlagen zum Fahrzeug, womit das gehen müsste. Klar...man sitzt am kürzeren Hebel, aber ein netter Hinweis mit der Bitte beim Amtsleiter nachzufragen mit dem Hinweis des §14.(2) FZV hilft im Zweifel ungemein. Ansich ist einer 21 er ja auch kein Riesenthema...viel mehr als bei einer normalen Untersuchung gucken die ja auch nicht...kost halt nur mehr Kohle...was ja nicht sein muss....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich war letzten Donnerstag mal bei der Zulassungsstelle und habe nachgefragt was ich brauche bzw. was ich machen muss um das Fahrzeug wieder anmelden zu können. Nachdem die zwei Damen ein paar Minuten in ihrem Computer gestöbert haben( keine Ahnung was die geschaut haben) hat die eine zu mir gesagt wenn das Fahrzeug Tüv hat, hat Sie kein Problem damit den Roller zu zulassen. 

Der Tüv macht das dann schon hat sie gemeint. Ich fahr den Roller jetzt dann einfach mal beim örtlichen Tüv vor und schau was der meint, aber ich denke es wird auf auf eine normale Haupuntersuchung raus laufen. 

Vielen Dank für die ganze Hilfe, jetzt hab ich aufjedenfall wieder was dazu gelernt :thumbsup:

 

Grüße Franky 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Erfahrungswerte kann ich Dir leider noch nicht geben, da meine PX Gabel (-3cm) mit BGM PX Dämper 210mm noch nicht auf der Strasse ist. Ich denke Du bist da aber schon auf dem richtigen Weg. Theoretisch was das Kürzen/Verhältnis von Dämpfer und Gabel (PX) angeht um den Schwingenwinkel OK zu halten.   Dazu mal die folgenden zwei Punkte:     Hier noch vom SCK - BGM7781B: "(...) Die vorderen Dämpfer sind 15mm kürzer als Serienfederbeine und senken damit die Fahrzeugfront ab. Dies kommt sowohl der Fahrstabilität, der Höchstgeschwindigkeit und nicht zuletzt der Optik zugute. Zusätzlich wird der Schwingenwinkel reduziert, wodurch das Ansprechverhalten des Dämpfers verbessert wird. Der sich daraus ergebende größere Nachlauf stabilisiert das Fahrverhalten bei höheren Tempi."   Ich würde also keinesfalls das Verhältnis stärker verändern als o.g.    Die Tiefe bzw. Optik wie tief der Reifen später vorne im Koti steht ist ja grds. vom Dämpfer abhängig (und natürlich von der Art des Kotflügels). Ich würde sagen, bezogen auf den PX Kotflügel, erreichtst Du mit dem BGM PX Dämpfer 210mm (inkl. Adapter) oder BGM PK Dämpfer 205mm eine optisch gemäßigte/mittlere Variante. Während der PK Dämpfer in der 195mm Version dann schon deutlich tiefer ist (noch kürzer ist meine ich der Stage6). Meist sieht man das auch ganz gut an den Dämpfern mit Ausgleichsbehälter wo dieser dann teils auch schon im Koti steht. Da musst Du dich mal etwas durchklicken.   Hoffe, dass hilft etwas.   Viel Erfolg beim "Tieferlegen"          
    • Das hat mein Freund bei seinem Cosadeckel gemacht. Hat nix gebracht. Mal davon abgesehen das es gar nicht so schön war die Bohrung so zu machen das die Nadel wieder abdichtet. Die seitliche Bohrung nach der Nadel ist vll. aber mal anzugucken. Ist halt die Frage ob ein gesteckter 177er so viel Sprit braucht.
    • Weihnachten wurde bei uns aufgerüstet:   QuickMill Vetrano Dualboiler. Konsequenz leider: in Italien schmeckt der Kaffee nicht so gut wie daheim. Meistens leider. Mit der Zitronenpresse können wir nun echt italienisches Bar-Frühstück machen.
    • Hallo   Ich glaube das ich noch ein original Gestell habe von meiner 50SS. Preis wird bei € 400.- liegen falls Interesse.   Gruss Volkan Gür
    • Ja, jetzt sehe ich auch, Seilzugstarter, herausgeführter Choke....da werkelt bestimmt kein 12/12  Nee, mit Lamda hab ich keine Erfahrungen.   Gruß, Stefan
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information