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GSFwa: Geld wieder einklagen (durch Gerichtsvollzieher)


MrBee

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Hallo,

jetzt hat es mich doch auch mal erwischt... 300€ überwiesen und jetzt habe ich außer Namen, Handynummer und Bankdaten leider keine weiteren Infos zu dem Kerl.

Denke mal die Bankdaten sind da wahrscheinlich am sichersten... Whatsapp Kontakt ist leider tot, Anruf meist nur Mailbox oder keine Reaktion :???:

 

Wie geht man da jetzt vor?

 

A: Heulen und nichts tuen?

B: Anzeige erstatten und später heulen weil nichts passiert?

C: Adresse irgendwie besorgen und einen Halloween Besuch machen?

 

Bin grad bisschen ratlos.

PS.: Habe eine Rechtschutzversicherung mit 300€ Selbstbeteiligung... Soll ich verdoppeln?

Bearbeitet von MrBee
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Hab bei ihm im April schon mal was gekauft... Lief damals alles über Ebay-Kleinanzeigen und hat auch einwandfrei geklappt.

Hab aber leider keine Mails mehr... Brauchte jetzt noch mal das selbe und hab ihn einfach auf Verdacht angeschrieben... Hatte noch seine Handynummer.

 

Jetzt beim zweiten Mal kam dann erst die Ausrede dass kein Geld angekommen sei und jetzt wo die Überweisungsnachfrage Klarheit brachte herrscht Funkstille.

 

Da ich was von ihm wollte, hab ich erlich gesagt auch lange nicht wahr haben wollen, dass ich da wahrscheinlich jetzt gelinkt wurde...

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vor 18 Minuten schrieb heizer:

 

zurückbuchen geht bei überweisungen nicht.

 

stimmt.

Vielleicht mal mit der Bank reden. Zügig Anzeige erstatten und mit den Unterlagen zur Bank. Vielleicht können die es irgendwie doch zurückbuchen.

Im Zweifelsfall mal probieren mit ner Lastschrift von seinem Konto abzubuchen. Dann seid ihr zumindest quitt. :-D

 

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Wenn die Bank keine Direktbank ist, lässt sich anhand des Ortes in Verbindung mit dem Namen (und vielleicht Handynummer und dem Suchwort "Vespa") mit Google oft recht einfach eine Adresse herausfinden. Auch in Facebook lohnt es sich nachzuforschen, ich hatte so einen Fall mal mit einem Italiener und habe angefangen, seine Verwandschaft in Facebook anzuschreiben und den sozialen Druck damit so weit erhöht, dass er das Teil dann doch noch geschickt hat. :devil:

 

Ansonsten Polizei, vielleicht nicht die Wache um die Ecke, sondern sich zum Spezialisten für Internet-Kriminalität durchfragen und dort Anzeige erstatten.

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Die Sache mit der Lastschrift bitte vergessen! Damit macht man sich letztendlich selbst strafbar und riskiert außerdem Ärger mit der Bank.

 

Ich würde es so machen: Die Adresse entweder selbst rausfinden, oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt starten. Dann einen Brief schicken, in dem man eine letzte Frist setzt, die Ware zu senden bzw. das Geld zurück zu überwiesen, und mit Konsequenzen (Strafanzeige, Mahnverfahren) drohen. Und wenn dann immer noch nichts kommt, zeigt man ihn halt an. Das ist zwar doof irgendwie, aber spätestens wenn Post von den Bullen kommt, wird er wohl alles dafür tun, dass das ganze für ihn einigermaßen glimpflich ausgeht.

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Am ‎18‎.‎10‎.‎2016 um 08:16 schrieb thisnotes4u:

... lässt sich anhand des Ortes in Verbindung mit dem Namen (und vielleicht Handynummer und dem Suchwort "Vespa") mit Google oft recht einfach eine Adresse herausfinden. Auch in Facebook lohnt es sich nachzuforschen, ich hatte so einen...

So hatte ich das auch mal gemacht, mit Erfolg! Über eine Autoverkaufsanzeige bin ich an seine Adresse gekommen.

Dann habe ich ihn angeschrieben, höflich, und  das Problem konnte beigelegt werden.

 

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War heute morgen bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Jetzt gerade schon die Anschrift des Betrügers bekommen.

Top Service!

 

Wohnt leider aber am anderen Ende von Deutschland... Hamburg :lookaround:

Aber immerhin weiß ich jetzt an wen ich mich wenden muss!

 

Gegen Ihn laufen einige Verfahren und er hat am 01.08.2013 ein Insolvenzferfahren eröffnet.

Werde ihm jetzt mal höflich eine Frist per Einschreiben setzten... Mal schauen was draus wird!

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vor 4 Stunden schrieb MrBee:

War heute morgen bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Jetzt gerade schon die Anschrift des Betrügers bekommen.

Top Service!

 

Wohnt leider aber am anderen Ende von Deutschland... Hamburg :lookaround:

Aber immerhin weiß ich jetzt an wen ich mich wenden muss!

 

Gegen Ihn laufen einige Verfahren und er hat am 01.08.2013 ein Insolvenzferfahren eröffnet.

Werde ihm jetzt mal höflich eine Frist per Einschreiben setzten... Mal schauen was draus wird!

Würde keine Frist setzten, :er hat dich vorsätzlich Betrogen!

gruß

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vor 1 Stunde schrieb broncolor:

Hamburg? Habe ich was übersehen? Habe ich dunkle Mächte in meinem Bekanntenkreis wer oder was ist es?

Wer kennt Ihn und kann ihn besuchen?

 

 

Das würde mich auch interessieren mit wem man sich hier nicht einlassen sollte. Hier sind viele Hamburger vertreten und grundsätzlich gut vernetzt...

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Naja - der Kollege scheint ja aus Gründen schon krumme Geschäfte mit relativ geringen Beträgen nötig zu haben. Solche Dinger fallen zwar regelmäßig nicht unter die Restschuldbefreiung des Insolvenzverfahrens, d. h. abgesehen davon, dass deine Forderung erst nach dessen Eröffnung entstanden ist und mutmaßlich auch nicht auf legalem Geschäftsgebaren des Schuldners beruht, müsstest du dich wohl mit dem Prinzip abfinden, dass in der Tasche eines nackten Mannes keine Kohle zu finden sein wird.

 

Du kannst natürlich im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirken, das geht auch online recht einfach und die von dir vorzustreckenden Gerichtskosten sind auch ziemlich gering bei der Höhe des Streitwerts. 

 

Dann müsstest du aber regelmäßig einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, was zunächst auch dein Geld kostet, aber natürlich auf die Schuld des Gläubigers aufgeschlagen wird. 

 

Ist letztlich eine Frage des Prinzips bzw. der Länge deines Atems und beruhend auf der Hoffnung, dass irgendwann mal was zu holen sein könnte...

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Erstmal wäre die Frage was für eine Insolvenz. Geschäfts- oder Privatinsolvenz. Und wenn des Ganze nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat ist es soviel ich weiß, und wie great8ride geschrieben hat, vorsätzlicher Betrug. Abgesehen davon das es damit ein Straftatbestand ist würde es eine Privatinsolvenz fast unmöglich machen und deshalb die Motivation des Betroffenen zur Rückzahlung durchaus erhöhen. Ich würde auch einem Brief mit der Forderung nach Geld oder Ware schreiben und zwar ohne Frist.

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Klar ist, dass Forderungen, die aus strafbaren Handlungen entstehen, außerhalb des Insolvenzverfahrens laufen, d. h. nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Aber soweit sind wir ja mangels Verurteilung wegen Betruges noch nicht. Deshalb bleibt nur der zivilrechtliche Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens, solange wegen der Forderung kein zivilrechtliches Adhäsionsverfahren zum Strafverfahren beantragt wurde. 

 

Hier läuft das Privatinsolvenzverfahren aber schon seit 3 Jahren, d. h. der Typ sollte sich schon in der "Wohlverhaltensphase" befinden, was bedeutet, dass neu entstandene Forderungen in dieser Zeit sowieso nicht Gegenstand des Insolvenzverfahrens sind.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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  • 2 Wochen später...
  • 3 Monate später...

Einiges ist passiert, aber irgendwie läuft trotzdem nichts :crybaby:

 

 

Habe mittlerweile einen vollstreckbaren Titel (Mahnverfahren -> Vollstreckungsbescheid), der Gerichtsvollzieher wurde beauftrag und war jetzt zweimal vor Ort, ich zahle alles und der Kerl kommt wohl davon...

Der Typ der mir die ursprünglichen 300€ schuldet ist laut Vermögensverzeichnis gerade mal 31, geschieden, arbeitslos, hat 3 Kindermit 3 Frauen für die er alle keinen Unterhalt zahlen kann und gemäß der Auskunft eigentlich der Loser schlechthin. Aus altem Whatsapp Kontakt weiß ich aber, dass er im Sommer zumindest noch Geld auf dem Konto hatte.

 

Komm ich da irgendwie ran? PfÜB? Hab mich da noch nicht schlau gemacht, aber langsam geht mir die Puste aus...

 

Freu mich über Ratschläge :lookaround:

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lang a mal am nackerten in die hosntasch!

 

Titel ausdrucken und übers Bett hängen....hatte mal ähnlichen Fall, Summe nur nicht so hoch...

 

Wenn einer nix hat, bist du wohl der letzte der was bekommt. So in paar Jahren, wenn die Privatinsolvenz durch ist bei Ihm, kannste noch mal anklopfen.

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PfÜB nützt ja nur was, wenn es einen Drittschuldner (Arbeitgeber) gibt und dir dieser auch bekannt ist. Dabei muss der Drittschuldner aber auch die Pfändungsfreigrenze entsprechend der Zahl der Unterhaltsberechtigten beachten. Wenn er zwar arbeitslos ist, aber noch ALG I und kein Hartz IV bezieht, könntest du mit Glück noch was aus dem Anspruch abzweigen lassen (Agentur für Arbeit als Drittschuldner).

 

Bei der genannten Konstellation mit reichlich Unterhaltsverpflichtungen wirst du aber in die Röhre schauen, weil die beschriebenen Verhältnisse schon darauf schließen lassen, dass er noch nicht mal den vorrangigen Unterhalt für die Kinder wird zahlen können, selbst wenn er irgendwann arbeiten sollte. Dann hängt normalerweise auch das Jugendamt mit drin wegen Forderungen aus Unterhaltsvorschuss. 

 

Realistisch betrachtet, kannst du die Kohle wahrscheinlich abschreiben.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Den Vollstreckungsbescheid kannst Du Dir wohl vorerst einrahmen und als mahnendes Beispiel an die Wand hängen (deshalb auch "Mahnbescheidsverfahren").

Solang da ein Restschuldbefreiungsverfahren läuft, bring ne Lohnpfändung -wenn denn überhaupt pfändbares Einkommen da ist - vorerst nix, weil da der Insolvenzverwalter bis zur Restschuldbefreiung vorrangigen Zugriff hat (evtl neben vorhandenen Unterhaltsgläubigern.)

 

Kontopfändung hat nen gewissen Ärgerfaktor, bringt aber hinichtlich Forderungsrealisierung auch wenig wenn der nur ein Konto hat, das er notfalls als P-Konto führen kann. Wenn er da nur unpfänbare Einkünfte draufgehen lässt, bekommt er die auf dem Konto als pfandfrei belassen. Blöd wird's für ihn dann, wenn er mehrere Konten führt, weil jeder nur ein einziges P-Konto führen darf.

 

Die Vollstreckung in das übrige bewegliche Vermögen wäre theoretisch möglich soweit da überhaupt was da ist, was dem Insolvenzbeschlag nicht (mehr) unterliegt. Ist aber bei Privatpersonen in der Praxis auch eher mühselig bis ergebnislos. Da wirft man schnell auch mal ein gutes Geld 'nem Schlechtem hinterher.

 

Aber -immerhin- die nächsten dreißig Jahre kannste versuchen, Deinen VB zu Geld zu machen, sofern der nicht irgendwann noch eine Insolvenz hinlegt...

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Tja, dann hilft es tatsächlich nix...

Deine Forderung hast du aber beim Verwalter angemeldet, oder?

 

Jan

 

Ähhh halt. Dein erster Post ist aus 2016, der Typ hat bereits 2013 Insolvenz angemeldet? Also die Kohle eingestrichen, obwohl er schon insolvent war????

Mögen mich bitte die Juristen hier korrigieren, aber meines Wissens nach gilt dann die Restschuldbefreiung nach 7 Jahren nicht...

 

Jan

Bearbeitet von freerider13
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So weit ich weiß:

Wenn er bereits Insolvenz angemeldet hat, hat er solche Dinge tunlichst zu unterlassen - um es mal höflich auszudrücken.

Alle Einnahmen nach Eröffnung sind dem Verwalter zu melden, damit der die Altschulden begleichen kann...

Bezweifle mal, dass der das hier gemacht hat. Geld einstreichen ohne Gegenleistung ist in jedem Fall nicht im Interesse des Verwalters.

 

Frage noch: Hast du Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegenüber dem Verwalter oder gegenüber dem Schuldner geltend gemacht?

 

Jan 

 

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