Den Vollstreckungsbescheid kannst Du Dir wohl vorerst einrahmen und als mahnendes Beispiel an die Wand hängen (deshalb auch "Mahnbescheidsverfahren").
Solang da ein Restschuldbefreiungsverfahren läuft, bring ne Lohnpfändung -wenn denn überhaupt pfändbares Einkommen da ist - vorerst nix, weil da der Insolvenzverwalter bis zur Restschuldbefreiung vorrangigen Zugriff hat (evtl neben vorhandenen Unterhaltsgläubigern.)
Kontopfändung hat nen gewissen Ärgerfaktor, bringt aber hinichtlich Forderungsrealisierung auch wenig wenn der nur ein Konto hat, das er notfalls als P-Konto führen kann. Wenn er da nur unpfänbare Einkünfte draufgehen lässt, bekommt er die auf dem Konto als pfandfrei belassen. Blöd wird's für ihn dann, wenn er mehrere Konten führt, weil jeder nur ein einziges P-Konto führen darf.
Die Vollstreckung in das übrige bewegliche Vermögen wäre theoretisch möglich soweit da überhaupt was da ist, was dem Insolvenzbeschlag nicht (mehr) unterliegt. Ist aber bei Privatpersonen in der Praxis auch eher mühselig bis ergebnislos. Da wirft man schnell auch mal ein gutes Geld 'nem Schlechtem hinterher.
Aber -immerhin- die nächsten dreißig Jahre kannste versuchen, Deinen VB zu Geld zu machen, sofern der nicht irgendwann noch eine Insolvenz hinlegt...