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Zulassung: Es ist zum heulen!


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Hallo!
SO - nun wäre es so weit - der TÜV hat die Begutachtung nach §21 vorgenommen & ein Gutachten mit allem Drun & Dran erstellt - also ab zur Zulassungsstelle und siehe da - so ist (ohne Genehmigung des Chef's nix zu machen).

 

Nach Vorlage von

 

- dem Gutachten nach §21

- der Bestätigung des Gutachtens

- des Kaufvertrags zwischen mir und dem Importeur

- den Kaufvertrag zwischem dem Importeur & dem italienischen Händer (in deutsch & italienisch)

- einer KOPIE der Fahrzeugpapiere (IDENTIFICAZIONE E CARATTERISTICHE DEL MOTOVEICOLO)

  mit dem Hinweis das 1991 eine DEMOLIZIONE stattgefunden hat (ist das eine endgültige Abmeldung)?

 

wurde mir mitgeteilt, daß das nicht reicht und erst mit dem Chef der Zulassungstelle gesprochen werden muss (was genau noch zu tun ist)...? Natürlich ist mit einer Antwort vor dem 10.06. nicht zu rechnen...

 

Absolute Vollkacke - was soll ich jetzt machen? Warten & hoffen? Wieso reicht das nicht?

 

Gruß,

 

Kraftl

Bearbeitet von kraftl
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Ich hatte Anfang des eine ähnliche Aufgabe vor der Brust und mich telefonisch

bei der Zulassungsstelle erkundigt. Es handelte sich um eine 125er Vespa von 66,

von der ich nur eine Kopie des Certificato di Proprieta und einen Kaufvertrag

mit einem Deutschen aus Bayern hatte, von dem ich den Roller gekauft hatte.

Der Mensch am Telefon hat mir aufgezählt, was ich alles für eine Zulassung

brauche. Neben einer §21 einen Kaufvertrag mit dem letzten italienischen

Besitzer, eine lückenlose Fahrzeughistorie, technische Daten vom Hersteller

usw.usf. Mir standen nach dem Telefonat die Haare zu Berge und ich habe

nicht daran geglaubt, jemals deutsche Papiere für den Roller in den Händen

zu halten. Ich habe soviel Papier wie möglich zu dem Roller beschafft, alles

ausgedruckt und bin damit zur Zualssungstelle gefahren. Die Dame am Empfang

warf einen Blick darauf und gab mir einen Termin bei der Teamleiterin. Ab da

war alles easy. Sie hat mich zum TÜV geschickt, eine Woche später hatte

ich die Papiere. Die Moral von der Geschichte: Warte noch bis du mit dem Chef

sprechen kannst, der ist vielleicht deshalb der Chef weil er Kompetenzen hat,

die andere nicht haben. Auf die 2 Wochen kommt es jetzt auch nicht mehr an.

Wenn das auch nicht klappt, suche dir jemanden aus deiner Nähe, für den

eine andere Zulassungstelle zuständig ist und der den Roller auf seinen Namen

zulässt. Danach hat der Roller deutsche Papiere und du meldest auf deinen Namen um.

 

P.S. Ich fragte die Teamleiterin, weil ich schonmal da war, auch was mit meiner

Lamy zu tun ist, für die ich niederländische Papiere, eine Ausfuhrbescheinigung

und sonst nichts hatte. Auch da gab es, außer dem üblichen TÜV Prozedere

keine Probleme.

 

Viel Glück und lass den Kopf nicht hängen!

Bearbeitet von Arthur
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IMMER die Papiere als verloren melden, man deklariert die Lambretta als Scheunenfund in DEUTSCHLAND, schreibt eine Erklärung das die Papiere des Fahrzeuges verloren gegangen sind und übergibt das dann dem Amt. Das Amt macht dann eine KBA Anfrage und ein Aufgebot, man wartet 14 Tage und kann sich dann neue Papiere ausstellen lassen.

 

Warum macht man sich immer diesen umständlichen Weg mit Italienischen Papieren? Importgeschichten? Das MUSS doch Probleme geben...

 

Naja, in diesem Fall ist es zu spät.

Viel Glück beim Kampf gegen die Windmühlen der Ämter!!

 

:cheers:

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IMMER die Papiere als verloren melden, man deklariert die Lambretta als Scheunenfund in DEUTSCHLAND, schreibt eine Erklärung das die Papiere des Fahrzeuges verloren gegangen sind und übergibt das dann dem Amt. Das Amt macht dann eine KBA Anfrage und ein Aufgebot, man wartet 14 Tage und kann sich dann neue Papiere ausstellen lassen.

 

 

:cheers:

 

Ich musste das auch erst lernen......

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ihr meint also so eine eidesstattliche Erklärung,in der ihr versichert, die Papiere verloren zu haben? muss dann trotzdem eine vollabnahme nach §21 gemacht werden, oder werden einfach anhand eines Datenblatts neue Papiere ausgestellt?

Bearbeitet von BeneBene
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ihr meint also so eine eidesstattliche Erklärung,in der ihr versichert, die Papiere verloren zu haben? muss dann trotzdem eine vollabnahme nach §21 gemacht werden, oder werden einfach anhand eines Datenblatts neue Papiere ausgestellt?

21ger ist pflicht.

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IMMER die Papiere als verloren melden, man deklariert die Lambretta als Scheunenfund in DEUTSCHLAND, schreibt eine Erklärung das die Papiere des Fahrzeuges verloren gegangen sind und übergibt das dann dem Amt. Das Amt macht dann eine KBA Anfrage und ein Aufgebot, man wartet 14 Tage und kann sich dann neue Papiere ausstellen lassen.

 
hab mich grad mal kurz erkundigt und finde es doch nicht so empfehlenswert.. Macht ihr das alle so? Ist ja schon eine richtige Straftat, hab zwar grad das selbe Problem mit meinem Roller (vespa) aber weiß nicht, ob ich das s machen soll
Was ist, wenn in den 14 Tagen in dem das Fahrzeugt bzw. die Papiere "aufgeboten" werden,  sind jemand mit den richtigen Papieren meldet? (was ja aber eher unwahrscheilich ist)
 
"2.) Nach § 156 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe 
bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen 
Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche 
Versicherung falsch aussagt.
Eine eidesstattliche Versicherung ist falsch im Sinne von unrichtig, wenn der 
Versichernde eine Erklärung bestätigt, die den Tatsachen nicht entspricht. Sie ist 
falsch im Sinne von unvollständig, wenn in der bestätigten Erklärung wesentliche 
Tatsachen verschwiegen werden mit der Folge, dass die Aussage des 
Verschwiegenen das Ausgesagte entscheidend verändert hatte"
 
"Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten (der verlorene Brief wird an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht). Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen (z.B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz des Fahrzeugbriefes sind."
Bearbeitet von BeneBene
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das aufbietungsverfahren funktioniert nur bei fz die bereits eine dt be hatten. man kann keinen brief aufbieten den es in deutschland nicht gab! eine aufbietung bei einem noch nie in d zugelassenen fz ist nicht vorgesehen. hier wird der nachweis über die ausl. zulassungspap. geführt.

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Ich habe bei meinen Roller mit 125 ccm und italienischen Papieren nie Probleme gehabt. Es kann natürlich sein, dass der Zusatz "Stillegung" bei Dir den Ärger verursachte. Bei uns in der Zulassungsstelle wurden die italienische Papiere geprüft und lediglich Deutsche Papiere ausgehändigt, nachdem der TÜV ein technisches Datenblatt erstellte... Bei 125ccm macht die Zulassungsstelle eigentlich "kein Fass auf"...

Naja, scheint wohl doch von Amt zu Amt verschieden zu sein...

Bearbeitet von Motown1971
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IMMER die Papiere als verloren melden, man deklariert die Lambretta als Scheunenfund in DEUTSCHLAND, schreibt eine Erklärung das die Papiere des Fahrzeuges verloren gegangen sind und..

 

:cheers:

 

Wie passen denn ein Scheunenfund und die Erklärung zusammen, dass man die Papiere verloren hat, zusammen?

Lagen die ordentlich in der Toolbox?

Bearbeitet von Arthur
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Sollte man nicht besser aufhören, alle "Tips und Tricks" öffentlich zu diskutieren?

Ich halte das hier nicht unbedingt für einen sicheren, verschwiegenen teamroom.

Wer weiß, wer hier alles mitliest. :censored:

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(...) Macht ihr das alle so? Ist ja schon eine richtige Straftat, (...)

Nein!

Und ich würde ( in der Öffentlichkeit  :-D ) auch niemanden zu einer Solchen auffordern wollen, eigentlich nichtmal im Darkroom.

Ist aber Erziehungssache. 

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hier in aachen läuft es so...

 

erst zum tüv dann zum notar (kosten ca 20€) dann zur zulassungsstelle die sofort prüft ob das fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. zulassung sofort. benötigte unterlagen:

eidestattliche erklärung vom notar, tüv bericht. das wars und ist völlig legal.

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Die KBA Anfrage macht die Zulassungsstelle vor Ort online, dauert 5 min und kostet ein paar Euro. Schau mal hier:

 

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/zulassung-ohne-papiere-brief-verkehr

 

Keine Behördenwillkür

 

Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Bearbeitet von Stefan_73
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KBA  und Aufbietung des KFZ Brief hat bei meiner Lamy 6 Wochen gedauert.

 

§21 hatte ich schon.

 

Ich kann ja nicht viel über die Vorgeschichte eine Fahrzeugs sagen das älter ist als ich... daher sind die Papiere klar erstmal verloren. Und das kann ich dann ja auch bestätigen :whistling:

 

Bei einer Kunden VNB wars so:

Kam aus Italien und wurde importiert zu einer Zeit als es noch Zoll drauf gab.

Also mit dem Kaufvertrag und der Einfuhrzollbescheinigung und §21 zur Zulassungsstelle.

KBA Abfrage (5 min.) und Eidesstattliche Versicherung das ich keine weiteren Papiere habe.

War ruck zuck zugelassen. War allerdings auch ne 125er. Keine Ahnung ob das noch was ausmacht.

Bearbeitet von ElBarto666
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.... mit §21 zur Zulassungsstelle?

 

Heisst dass, Du warst ohne Nummernschild beim TÜV? Hatte schon des öfteren den Fall, dass der TÜV Fahrzeuge die nicht versichert sind nicht abnimmt - d.h. habe ich bis jetzt immer eine "vorläufigeZulassung" ohne Zulassungsstempel bekommen um dann damit beim TÜV vorzufahren.

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Ich hatte in Hamburg ebenfalls Probleme mit der Zulassung. Bei mir lag es daran, dass der Sondergenehmigungsfreak in der Zulassungsstelle die lt. 21er Gutachten geforderte Sondergenehmigung (§70 / §54 --> Fahrzoich ohne Blinker) nicht erteilen könnte, weil es die seiner Meinung nach nicht gäbe. Bekomme ich auch in ganz Deutschland nicht zugelassen. Bumms. Fertig.

Aber er wusste ziemlich sicher, dass es ganz einfach und auch nicht teuer ist bei einer Lambretta Blinker nach zu rüsten. Penner. Wenn ich das wollte, hätte ich welche dran.

Ich habe das dann über eine Tageszulassung im Kreis SIG regeln können. Hat etwa 30-40 EUR Mehrkosten verursacht.

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KBA  und Aufbietung des KFZ Brief hat bei meiner Lamy 6 Wochen gedauert.

 

§21 hatte ich schon.

 

Ich kann ja nicht viel über die Vorgeschichte eine Fahrzeugs sagen das älter ist als ich... daher sind die Papiere klar erstmal verloren. Und das kann ich dann ja auch bestätigen :whistling:

 

Bei einer Kunden VNB wars so:

Kam aus Italien und wurde importiert zu einer Zeit als es noch Zoll drauf gab.

Also mit dem Kaufvertrag und der Einfuhrzollbescheinigung und §21 zur Zulassungsstelle.

KBA Abfrage (5 min.) und Eidesstattliche Versicherung das ich keine weiteren Papiere habe.

War ruck zuck zugelassen. War allerdings auch ne 125er. Keine Ahnung ob das noch was ausmacht.

 

125 ccm - das ist anscheinend der kleine Unterschied ... warum auch immer !

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Hallo!

 

So, nun wird's a bisserl klarer - die Zulassungsstelle benötigt die alten italienischen Papiere. Recherchen im I-Net haben ergeben, das diese Papiere incl. Kennzeichen bei Stillegung in Italien (Demolizione) eingezogen (& wahrscheinlich vernichtet) werden. Wie kann ich das der Zulassungsstelle glaubhaft machen?

 

Gruß,

Kraftl

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