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Seit die klasse 2 sind mit klasse 3 zusammengeschlagen

Aua. Nichts für ungut, Truls. Ich weiß ja auch was du meinst. Aber zusammengeschlagen bedeutet soviel wie verprügelt, beat up oder verhauen. [emoji23]
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Aua. Nichts für ungut, Truls. Ich weiß ja auch was du meinst. Aber zusammengeschlagen bedeutet soviel wie verprügelt, beat up oder verhauen. [emoji23]

Kein thema, der Klasse 2 meister, Nico Gnisci sind auch von mir untengestützt. Ich denke nächste saison würde er sich ganz auf höhe die Grössten klasse 3 fahrer aufreisen!

;-)

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  • 2 Wochen später...

in Klasse 3 dürfen nun keine Smallframe mit PX Motoren starten??? Das ist neu!

 

Klasse 3 „200er“1
Schaltroller1 max. 240 ccm

legende zu 1:ausgenommen Large Frame Motor in Small Frame Chassis

 

 

Na super, dann kann ich mein Projekt ja einstampfen! Oder ich fahre nur Klasse 4! Warum ist das so entschieden worden?

 

post-10107-0-34086600-1451987918_thumb.j

Bearbeitet von Rollerroland
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Hallo Truls,

 

in der Klasse 3 sind large Frame Motoren in Small Frame Rahme nicht erlaubt. Das steht unten unter "1" auf Seite 8 des Regelwerkes.

 

Hingegen steht auf Seite 7:

Es dürfen ausschließlich zum Rahmen gehörige Motorblöcke "1"(ausgenommen Large Frame Motor in Small Frame Chassis) oder als Ersatz konstruierte Motorblöcke mit unveränderten Abständen zwischen den Motor- u. Antriebswellen verwendet werden (ausgenommen Klasse 1b).

 

 

Ich bin verwirrt! Kann ich nun mit einer PK mit PX Motor in Klasse 3 starten?

 

 

Gruß

Roland

Bearbeitet von Rollerroland
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ich würde das frage direkt an die komitee stellen

 

mein persönliche meinung ist aber das du hast es falsch gelesen.

 

es steht largeframe motor im smallframe chassis sind ausgenommen. 

 

ist aber im hochdeutsch geschrieben, so es können sein ich habe es falsch verstanden.

 

übrigens ist das keine neue fürs 2016. es war auch so 2015 und 2014

 

der Enzo fährst ja auch im klasse 3 mit seine smallframe.

 

 

lg

Truls

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Kein thema, der Klasse 2 meister, Nico Gnisci sind auch von mir untengestützt. Ich denke nächste saison würde er sich ganz auf höhe die Grössten klasse 3 fahrer aufreisen!

;-)

 

Truls, wann hast du mich "untengestützt"? War das immer bei den Unten-ohne-Schnäpsen??!!  :-D  :cheers:

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Mal ne Frage zur neuen Oldschoolklasse:

"Durchgehende Zylinderstehbolzen, nicht versetzt, keine Zylinderadapterplatten"

Heißt das im Motorblock darf nicht versetzt werden? Oder im Zylinder darf nicht versetzt werden?

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Jolle hat Recht. Stehbolzenbohrungen im Zylinder kannst (sofern möglich) versetzen, erweitern, Langlöcher draus machen, zuschweißen und an der selben Stelle wieder reinbohren... was du willst!

Nur bedenke, die Zylinder sollen Oldscool sein.

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Könnte man für klasse 1b Oldscool eine Liste beifügen, von den Zylindern die erlaubt - bzw nicht erlaubt sind ?

Und was ist mit "Zylinder-Updates" ...SF polini und LF Malossi. Sind Zylinderköpfe auch betroffen ?

 

Enzo, keine Zylinderupdates sofern diese nach Markteinführung 2000 sind.

Ergo keine ALU-Polinis oder MHR136er etc. 

Diese wurden alle nach 2000 neu aufgelegt und fallen in die jeweiligen anderen Klassen.

Sonst sind aber alle Zylinder vor 2000 erlaubt sofern keine Adapterplatte als Befestigung genutzt wird.

Du kannst also deinen alten 166er wieder aufleben lassen.

 

Zylinderköpfe dürfen natürlich verwendet werden was will.

Ist gleich zusetzten mit Auspuffanlagen. Da darf ja auch neuestes Equipment verbaut werden damit man immer wieder Leistung findet.

 

Bei solchen Fragen kann auch gerne kurz Rücksprache an jemanden aus dem Komitee gehalten werden.

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Hmmmmm...........

 

so können ich jetzt einen grossblock lambretta nehmen 

 

und meine smallblock zylinder draufsetzen durch erweiterte stehbolzenlöcher

 

und dadurch nutzen die platz für erweiterte einlass und üs, um noch mehr leistung zu hohlen?

 

und das ist trotzdem oldschool? und trotzdem unter 200 ccm und trotzdem klasse 1b, 2 und 3 konform.  :wheeeha:  :wheeeha:  :wheeeha:  :wheeeha:

 

 

aber ich glaub das muß eindeutig erklärt werden in die reglement, mit präzision  :wacko:

 

zb. vespa smallframe - also dürfen nur zylinderen das für vespa smallframe vor jahr 2000 auf markt

gebracht, verwendet werden?!?

 

oder VESPA T5, dürfen nur VESPA T5 zylinderen auf markt vor jahr 2000 verwendet werden?!?

oder auch Simonini ultraleichtflugzylinder?!?! (weil keine stehbolzen versetzt werden muß)  :wacko:

 

oder heisst es, zylinder können ursprunglich von jeder hersteller kommen solange 

es die reglement im übrig entspricht?!?!  :wacko:

 

für mich heißt es Malle 136, oder zirri 135 hat keine chance mehr,

und mann können neu entwickeln eine oldschool konzept, das hat so um die 45 ps?!?

 

lg

Truls

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@Truls

Du dürftest doch eh ein großes Lambrettagehäuse nehmen. Also wo ist der Vorteil, wenn du jetzt extra einen Zylinder vom kleinen für das Große umbaust?

Die Simonini Zylinder haben weder durchgehende Stehbolzen, noch einen einteiligen Auslass, also darfst Du den nicht nehmen.

 

Die Zylinder müssen über serienmäßig über durchgehende Stehbolzen verfügen. Das kommt vielleicht noch nicht richtig raus. Danke für die Hinweise!

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Die Zylinder müssen über serienmäßig über durchgehende Stehbolzen verfügen. Das kommt vielleicht noch nicht richtig raus. Danke für die Hinweise!

Das steht so aber nicht im Regelwerk und hätte ich auch nicht rein interpretiert... aber hat meiner zum glück ja schon serienmäßig :-)

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Im Zylinder dürfen sie ja versetzt werden... zumindest wars bisher so.

 

Ja. Das bleibt ja auch so.

Ich gleube wir reden aneinander vorbei.

 

Hauptschulerklärung: "Stehbolzen bleiben wo sie sind, im dem Gehäuse wo sie hingehören. Kein anfassen der Stehbolzen im Fußbereich des Gehäuses."

Stehbolzen dürfen nur beim drauf drehen der Muttern berührt werden. (wird auf Fingerabdrücke stichprobenweise geprüft :-D)

Wer beispielsweise einen RD350-Zylinder (ist vor Bj.2000) mit einem EINTEILIGEN Auslass in das Gehäuse bekommt und via originalen Stehbolzen, diesen befestigt, darf ihn mit MAXIMAL 60mm Hub fahren.

Die Befestigung ALLER Zylinder inkl. Kalotte, Kopf, Wasserdeckel oder sonstiges, erfolgt über die vorhanden Stehbolzen. Daher der Begriff: durchgehende Stehbolzen.

 

Hoffe das entwirrt das ganze etwas.

Sollte ich jedoch das Reglement selbst falsch verstanden haben, berichtigt mich.

Es war jedenfalls nie die Rede, die vorhandenen "Stehbolzenbohrungen im Zylinder" unberührt zu lassen.

Bitte in diesem Punkt um kurze Bestätigung, da sonst der ein oder andere zukünftig disqualifiziert wäre.

Bearbeitet von Nosnicos
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@Truls

Du dürftest doch eh ein großes Lambrettagehäuse nehmen. Also wo ist der Vorteil, wenn du jetzt extra einen Zylinder vom kleinen für das Große umbaust?

Die Simonini Zylinder haben weder durchgehende Stehbolzen, noch einen einteiligen Auslass, also darfst Du den nicht nehmen.

 

Die Zylinder müssen über serienmäßig über durchgehende Stehbolzen verfügen. Das kommt vielleicht noch nicht richtig raus. Danke für die Hinweise!

Ok,

 

muss es SERIENMÄSSIG ÜBER EINZELAUSLASS verfügen?

 

oder reicht es das es hat am start eine einzelauslass?

 

(Wie die Rakete von Yvonne das mehrere Jahre die klasse 3 entspricht, RB22 auf einzelauslass umgeschweisst)

 

allerdings hat die simonini durchgehende stehbolzen, einzelauslass und hat sicherlich potential über 40 ps

 

 

(bild von flop http://www.germanscooterforum.de/topic/196845-fremdzylinder-simonini-mini-2-evo-230-ccm/page-3#entry1067340376)

 

oder wer was grössere brauchst:

 

Husky

 

 

Ja. Das bleibt ja auch so.

Ich gleube wir reden aneinander vorbei.

 

Hauptschulerklärung: "Stehbolzen bleiben wo sie sind, im dem Gehäuse wo sie hingehören. Kein anfassen der Stehbolzen im Fußbereich des Gehäuses."

Stehbolzen dürfen nur beim drauf drehen der Muttern berührt werden. (wird auf Fingerabdrücke stichprobenweise geprüft :-D)

Wer beispielsweise einen RD350-Zylinder (ist vor Bj.2000) mit einem EINTEILIGEN Auslass in das Gehäuse bekommt und via originalen Stehbolzen, diesen befestigt, darf ihn mit MAXIMAL 60mm Hub fahren.

Die Befestigung ALLER Zylinder inkl. Kalotte, Kopf, Wasserdeckel oder sonstiges, erfolgt über die vorhanden Stehbolzen. Daher der Begriff: durchgehende Stehbolzen.

 

Hoffe das entwirrt das ganze etwas.

Sollte ich jedoch das Reglement selbst falsch verstanden haben, berichtigt mich.

Es war jedenfalls nie die Rede, die vorhandenen "Stehbolzenbohrungen im Zylinder" unberührt zu lassen.

Bitte in diesem Punkt um kurze Bestätigung, da sonst der ein oder andere zukünftig disqualifiziert wäre.

 

Wenn du sagst es Nico, dann gibst keine zweifel mehr :cheers:

 

 

 

lg

Truls

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Ok,

 

muss es SERIENMÄSSIG ÜBER EINZELAUSLASS verfügen?

 

allerdings hat die simonini durchgehende stehbolzen, einzelauslass und hat sicherlich potential über 40 ps

 

 

 

lg

Truls

Der hatte ich vor 3 Wochen auch schon in den Fingern. Der kann sicher die Ü40 bei Halbgas :cheers:

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