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Jetzt wird nach vorn geschaut.....Jobsuche....


Tobi - MS

Empfohlene Beiträge

Fakt: Er will mich kündigen und bietet mir einen Aufhebungsvertrag an.

Laut Wikipedia hab ich eigentlich keinen Vorteil dadurch. Eher mit einer Sperrung von Bezügen für einen Zeitraum von 12 Wochen zu rechnen...

Was tun?

Bin über Info-Quellen sehr dankbar

Tobi

Edith hat den Topictitel geändert. Statt Aufhebungsvertrag steht jetzt Jobsuche oben. Durchhalten und durchstarten.

Bearbeitet von Tobi - MS
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Ein Aufhebungsvertrag geht Hand in Hand mit einer verhandelbaren Abfindung ...

....und sollte diesen Zeitraum entsprechend ausgleichen oder wie?

- Denke das das leider nicht so Erfolgreich sein wird.

Regulär könnte er mich bis zum 15.11. kündigen, und zum 31.12. würd ich dann gegangen....

Er will mich am besten noch am Ende dieser Woche kicken. - Die restlichen Tage wären Resturlaub bis zum 30.11.

Bock hab ich jetzt auch keinen mehr......

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Mein Tipp wäre auch: wenn er Dich loswerden will, soll er Dich kündigen, oder aber ein paar gute Gründe präsentieren, damit Du einen solchen Vertrag unterschreibst.

Bei mir war das mit entsprechender Abfindung verbunden. Es ging dem Arbeitgeber damals aber in erster Linie darum, dass ich bei einem Aufhebungsvertrag nicht gegen eine Kündigung klagen konnte. Aber die Abfindung hat mich darüber hinweg getröstet ...

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Wie lange warst Du denn bei der Firma?

Wenn du gekündigt wirst kannst Du gegen die Kündigung klagen. In der Regel endet das mti einem Vergleich in Form einer Abfindung. Als Faustregel gilt da in der Regel so ca. 1/2 Monatsgehalt (brutto) pro Jahr Firmenzugehörigkeit.

Bei einem Aufhebungsvertrag sollte da also eine Abfindung angeboten werden, die deutlich über dieser Summe liegt.

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Ist alles eine Frage des Einzelfalls und nicht für pauschale Aussagen geeignet. Wenn du keinen Kündigungsschutz hast, kann er dir im Prinzip kündigen wie er lustig ist und du bist - ohne Abfindung - raus. Hast du aber Kündigungsschutz, macht man häufig einen Aufhebungsvertrag - mit Abfindung -, damit Ruhe ist.

Der Witz ist aber: Je nach der Formulierung des Aufhebungsvertrags hast du nicht unbedingt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Es muss halt irgendwie drinstehen, dass dein Chef dich loswerden will und nicht andersrum. :-D

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Was tun?

Die dicke Abfindung, die eigentlich einher geht mit solchen Verträgen mitnehmen und zustimmen - ohne Abfindung (die Deinen Anreiz darstellen sollte) würde ich sowas nicht machen.

Kündigen ohne Begründung kann er nicht so einfach, dazu Stichwort Arbeitsgericht, wers so versuchen mag.

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Ich bin damals ohne Sperrfrist an mein Arbeitslosengeld gekommen, da ich dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt die Sachlage geschildert habe. Letztendlich war's egal, da die Abfindung auch mit einberechnet wird, und ich gleich im Anschluss einen Job hatte ...

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Wenn du gekündigt wirst kannst Du gegen die Kündigung klagen.

...aber nur wenn mindestens 10 Angestellte in der Firma. Sonst hat deine Kündigungsschutzklage

keine Chance. Wenn 10 Figuren oder mehr: Nicht selbst kündigen, kein Aufhebungsvertrag,

sondern sie kündigen dir und du lässt gegen ein entsprechendes Schmerzensgeld die Kündigung

nicht arbeitsrechtlich überprüfen.

Das hat mir mein Fachanwalt für Arbeitsrecht 2002 empfohlen, als ich in einer ähnlichen Situation

war. Man wollte damals, dass ich kündige. :-D Hab dann das getan, was mir mein Anwalt

geraten habe und den oben genannten Vorschlag (verbal!) übermittelt. Erst meinten sie ich

ticke wohl nicht sauber, vierzehn Tage später gabs drei Bruttogehälter und keine Sperre beim

ALG.

Hast du eine Rechtsschutzversichewrung, die Arbeitsrecht einschließt?

Bearbeitet von Rude Man
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Sind genau 10+Chef (zur Zeit)

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbei...gdesAV/baa1.htm

Nein eine Rechtsschutz Versicherung dieser Art hab ich nicht.

Noch mal nachgerechnet:

14,5 Tage Resturlaub

100 Überstunden = 12 Tage

D.h. bei Kündigung regulär.....wär ich noch bis zum 22.11. hier.......

Abfindung + vertr. geregelte Ersatzleistungen im Falle einer Sperrfrist sind im Hinterkopf.

Das nervt hier......

Bearbeitet von Tobi - MS
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Wobei Du beachten musst, dass Teilzeitkräfte nur mit 0,5 bzw. 0,75 eingerechnet werden.

Gruß,

Flameboy (Bald Fachanwalt für Arbeitsrecht :-D )

P.S.

- Überstunden und Urlaub können auch in Geld abgegolten werden (...wenn Du das möchtest)

- Sperrfrist gibt es bei Aufhebungsverträgen dann nicht, wenn der Vertrag zur Umgehung einer arbeitgeberseitigen Kündigung und zur Erlangung von Vorteilen geschlossen wurde, die der Arbeitnehmer sonst nicht erhalten hätte (So die Durchführungsanordnung, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeiterin)

- Chef zählt im Regelfall (bei einer GmbH z.B. der Geschäftsführer) nicht mit.

- Soviel von mir :-D

Bearbeitet von Flameboy
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Die Abfindung richtet sich nach meinem Kenntnisstand auch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, oder? :-D Vielleicht schrob das ja schon wer, dann hätte ich es überlesen.

Es gibt für ein Jahr Betriebszugörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt (so § 1a KSchG). Es gibt aber keinen (!) Anspruch auf Abfindung! Eine Abfindung erhältst Du im Allgemeinen nur durch Aufhebungsvertrag oder durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht.

Gru´ß,

Flameboy

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Auf keinen Fall unterschreiben! Wenn, dann nur mit entsprechender Abfindung!

Kündigen lassen, klagen und Abfindung kassieren!

Mach dich auf jeden Fall beim Profi schlau (Anwalt). Gibt doch Arbeitnehmer Vereine, Frag mal bei den Gewerkschaften nach.

Gegen eine Kündigung klagen bringt fast iimmer was für den Arbeitnehmer.

Kannst mir glauben, ich komme von der anderen Seite. (Not Gay...)

Viel Glück

Bearbeitet von moguai123
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Wobei Du beachten musst, dass Teilzeitkräfte nur mit 0,5 bzw. 0,75 eingerechnet werden.

Gruß,

Flameboy (Bald Fachanwalt für Arbeitsrecht :-D )

P.S.

- Überstunden und Urlaub können auch in Geld abgegolten werden (...wenn Du das möchtest)

- Sperrfrist gibt es bei Aufhebungsverträgen dann nicht, wenn der Vertrag zur Umgehung einer arbeitgeberseitigen Kündigung und zur Erlangung von Vorteilen geschlossen wurde, die der Arbeitnehmer sonst nicht erhalten hätte (So die Durchführungsanordnung, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung der Sachbearbeiterin)

- Chef zählt im Regelfall (bei einer GmbH z.B. der Geschäftsführer) nicht mit.

- Soviel von mir :-D

Das mit den Teilzeitkräften hab ich erst jetzt kapiert....(Mitarbeiteranzahl....)

Damit schrumpft das Unternehmen auf die magische unter 10 Grenze......................

Ich habe meinen Chef gestern noch darauf angesprochen, das ich beim Unterschreiben des Aufhebungsvertrages u.U. mit einer Sperrfrist von 12 Wochen rechnen müsste.

Darauf hin teilte er mir mit, das dies nicht seine Absicht wäre und dies mit seinem Rechtsanwalt prüfen will.

Eine Abfindung hat er mir auch noch nicht angeboten.

Überstunden hab ich noch rund 100.

- Sehe ich das richtig, das er aufgrund der geringen Arbeitnehmerzahl in der Lage ist, mich leichter zu Kündigen (betriebsbedingt)?

Welche Vorteile sollte ich erlangen? - Das ich mir jetzt einen neuen Job suchen kann?

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Kommt immer auf den Leidensdruck deines Chefs an, wie wichtig es ihm ist dich loszuwerden und wie schnell das gehen soll/muß und inwieweit er überhaupt etwas rechtlich belastbares in der Hand hat, um dich auf regulärem Weg loszuwerden.

Ich kenne z.B. einen Fall aus dem Freundeskreis: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre, Aufhebungsvertrag verhandelt mit sofortiger Freistellung, also Sachen packen und ab nach Hause. Der Vertrag läuft noch bis Jahresende weiter, bei voller Bezahlung - logo - , das bedeutet für ihn bis zu 3 Monate "frei", genügend Zeit für die intensive Jobsuche. WEiter ist eine Zahlung von drei Monatsgehältern bei Vertragsende verhandelt worden, also spätestens zum Jahresende. Argumentation gegenüber dem Unternehmen: Risiko der 3 monatigen Sperre für die Bezüge vom Staat will und könne er nicht tragen.

Rein rechtlich hatte der Chef nicht viel in der Hand, wenn es zu einer Kündigungsschutzklage gekommen wäre und der Kumpel wollte sowieso gehen und schon auf der Suche nach was neuem.

Nicht warten, dass dein Chef mit irgendeinem Angebot kommt, Initiative ergreifen ist besser. Überleg dir, was du willst und zu welchen Konditionen zu bereit bist zu gehen. Das bietest du ihm an.

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Zuerst sollte doch auch mal nach dem Grund der Kündigung gefragt werden!

1. Hat Chef zu wenig Arbeit für dich?

2. Oder (und das glauben wir ja mal nicht) hast du dir was zu Schulden kommen lassen?

3. Läuft dein Vertrag aus und er möchte ihn so vorzeitig beenden?

4. Wie lange bist du schon in der Firma? Kündigt er wg. zu langer Krankheit?

Hier sind nen paar mehr Infos gefragt um eine präzisere Antwort geben zu können.

Fakt ist nur, dass es unter diesen Umständen ja wohl absolut keinen Spaß mehr macht in der Firma zu arbeiten.

So wie ich das verstanden habe, muss Chef auf jeden Fall vier Wochen zum Monatsende kündigen - right? = dann würde ich, wenn er zu keine Abfindungszahlung im Zuge des Aufhebungsvertrags bereit ist, mir ganz normal kündigen lassen. Dann hast du noch bis 31.12. nen Job und wirst bezahlt. Da du noch Überstunden und Urlaub hast, hast du schön lange Weihnachtsferien und Zeit dir in der Firma im Internet neue Stellen rauszusuchen (da du ja zuhause noch kein Netz hast!) ODER aber Chef sagt, dass er das nicht möchte und stellt dich ab sofort frei! Noch besser, dann hast du fast zwei Monate Urlaub!

Gruß,

Pia

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Krank war ich sogut wie nie (bin einmal 2 Stunden früher gegangen und war am Montag Morgen wieder da....)

Hab mir auch nix zu Schulden kommen lassen, was auf meinem eigenem Mist gewachsen ist. - Das ist geklärt.

Vertrag ist unbefristet

Kündbar 6 Wochen zum Quartalsende

Ich sitz hier quasi nur noch rum und versuche nicht übers Ohr gehauen zu werden.

Werde die reguläre Kündigung anpeilen.

14,5 Tage Resturlaub + 12,5 Tage aus Überstunden = ich müsste bis zum 22.11. weiterarbeiten.

Für die Zeit bis dahin, soll er mich freistellen.

Hier im Büro kann ich mich nicht wirklich auf die Jobsuche konzentrieren.........

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Hätte ich dann auch so gemacht! - Und ich schätze mal, dass dein Chef die Freistellung auch akzeptieren würde, denn du bringst ihm ja auch nischts, wenn du da einfach deine Zeit absitzt!!

Was suchst du denn für nen neuen Job, man kann sich ja mal umhören ....

Sonst wünsche ich schon mal viel erfolg und dass alles glatt geht! Lass dich nicht übers Ohr hauen!

In dem Fall funktioniert wieder mein Lieblingsspruch: "Alles wird gut!"

Grüße,

Pia

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Kleiner Tipp von mir aus der Sicht eines pot. neuen Arbeitgebers.

Wenn ich ein Zeugnis auf den Tisch bekomme, das Formlierungen enthält die auf einen Aufhebungsvertrag schliessen lassen, dann lasse ich immer Vorsicht walten.

Nicht selten kommt dann bei einem kurzen Telefongespräch mit dem alten Arbeitgeber eine nicht so schöne Geschichte ans Tageslicht.

Wenn Du also willens bist Dich so oder so zu trennen achte auf jeden Fall auf Dein Zeugnis und die verwendeten Formulierungen.

Das ist mindestens so wichtig wie Regelungen zur Abfindung und mögl. Sperr- und Verrechnungsfristen.

Ich kann hier nur auf einen Anwalt (Flameboy auch wenn er standesrechtlich nicht werben darf) wäre da auf jeden Fall die richige Richtung zur Absicherung.

Ich kenne Dein Metier nicht, doch was mal im Lebenslauf und Zeugnis steht, läss sich schwer wieder ausbügeln.

Cheers

Holger

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