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Augsburger Runde


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Falls hier jemand auch einen defekten VDO-Tacho hat und diesen wieder fit machen lassen möchte, ein kurzer Erfahrungsbericht.

Hab im Dezember 2023 meinen defekten VDO-Tacho zu "Tachometer Stelzle" nach Augsburg gebracht.

Mitte Dezember war der Tacho per DHL-Paket schon wieder bei mir, vollständig repariert. Es wurden Lager, Eichspirale ersetzt, Zeigerachse repariet, Anzeige justiert und wieder alles mit dem mitgelieferten, neuen Zierring für das Tachoglas montiert. Inklusive Versand 116 €.

 

Der Mann ist Vollprofi, kann ich nur empfehlen.

 

vdo.thumb.jpg.43e6d360eff51998d5182fbf94553be4.jpg

 

 

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  • 1 Monat später...
vor 20 Minuten schrieb wladimir:

Auch ich habe den Tacho meiner GS/4 bei Stelzle reparieren lassen und bin total begeistert von dem Ergebnis.

Hier wurden das Magnetsystem repariert, ein Lager sowie die Eichspirale ersetzt. 

Top Arbeit :thumbsup:

 20240203_093934.thumb.jpg.bf7579bce2fc55e7a779c1dddacacbf2.jpg

😍

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Nochmal eine Frage zur FIN .

 

Mir ist zwar bekannt, dass bei einigen Augsburger Modellen die im KFZ-Brief eingetragene FIN auf einem separatem Aluschild am Rahmen angenietet ist. Habe hier einen 59er 150 Touren /4- Rahmen ( eine waagerechte Sicke hinten links ) bei dem links am Radlauf eine mit Sternchen begrenzte mehrstellige Nummer eingeschlagen, aber kein Prefix zu erkennen ist.

War das so üblich ?

 

Möchte mich von dem Rahmen trennen. Besitze allerdings keine Papiere für diesen.

 

 

Bearbeitet von tingeltangeltoll
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Die Nummer sagt nichts aus.

ohne eines der beiden Typenschilder ist der Rahmen nicht mehr identifizierbar.

 

Wenn den Rahmen verkaufst schreibe in den Kaufvertrag keine Typenschilder vorhanden, eingeschlagene Nummer im Rahmen xxx dann bist später Safe.

 

 

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  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...

Hatte es im Schlüsseltausch Topic schon erwähnt. 
 

Kann originale HUF schlüssel besorgen. 
 

Aber nur SY  

 

Und auch nicht alle mehr

 

Restbestände

 

0f4ad318-3c05-4924-8105-ca193b5b699b.thumb.jpeg.f98342852aa27bd46264946ab8cdba55.jpegKosten grob 30 € pro Schlüssel

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Liebe augsburger Runde,

 

vielleicht hatte ja schon mal jemand dieses Thema angesprochen, mir ist es bisher nicht aufgefallen bzw. war ich noch nicht betroffen.

 

Kurze Geschichte: Heute mit einer originalen T4 von 1961 beim TÜV (München) gewesen.

Als erster Punkt wird die Fahrgestell-Nummer überprüft.

"Machen Sie bitte mal die Seitenbacke ab"

 

"Wieso? Diese Vespa hat dort keine Fahrgestell-Nummer eingeschlagen, die augsburger Vespa´s haben nur diese zwei Typenschilder."

 

"Das habe ich ja noch nie gehört, es gibt keine Rahmen ohne eingeschlagene Nummer, dann könnte man sich ja selber jeden Rahmen "umnieten".

 

Dann eigentlich positiv, hat der Prüfer noch einen Telefon-Joker gehabt und auch genutzt, ein ausgewiesener "Vespa-Experte". Dieser hat auch gleich bestätigt, er habe noch nie in seinem ganzen Leben eine Vespa gehabt, ohne eingeschlagene Fahrgestell-Nummer...

 

Na super denke ich mir, was für ein toller Experte bzw. wie traurig für ihn, wohl noch nie eine augsburger Vespa gesehen zu haben.

 

Und eigentlich war dies schon das sichere AUS für meinen heutigen TÜV-Termin, da hat der Prüfer noch einen zweiten "Experten" angerufen.

Allerdings wieder mit dem gleichen Ergbnis, er kenne keine Vespa nur mit aufgenieteten Typenschildern ohne eingeschlagene Nummer, vielleicht vor 1958, aber 1961, nie im Leben.

 

Dann hatte der "Experte" noch den Hinweis gegeben, unter der linken Seitenbacke ist normalerweise die Fahrgestell-Nummer eingeschlagen.

 

"Machen Sie mal bitte diese Seitenbacke ab".

 

"Geht nicht, die ist festgeschraubt. Und dort ist auch keine Fahrgestell-Nummer eingeschlagen, höchstens eine Fertigungs-Nummer ohne jeglichen Bezug zu den Papieren.

Nur die italienischen Roller wie VBA,VBB usw. haben dort ihre Nummer eingeschlagen.

 

Was den Prüfer natürlich nicht abgehalten hat, trotzdem dort zu suchen und nur eine seltsame Nummer zu finden...

 

Dann ein letzter Versuch von meiner Seite, der Chef vom Rollerladen in Mallersdorf-Pfaffenberg kontaktiert, der hatte sogar gleich den richtigen §§ 59 auf der Zunge.

Meinen Telefon-Joker gegenüber hatte der Prüfer verständlicherweise wenig vertrauen, da kann ja jeder irgendwas erzählen.

 

Zum Glück fiel noch der Hinweis, im originalen Papp-Brief ist auch ein Hinweis vermerkt, wo die Typenschilder angebracht sind, abweichend von der "Norm".

 

Und durch einen anderen Umstand hatte ich diesen originalen Brief sogar dabei.

Hier der originale Text:

 

"1. Mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 2212 ist ---abweichend von den Bestimmungen der §§ 59 Abs. 1 und 2 und 60 Abs. 2 StVZO --- genehmigt, daß

 

a) das Fabrikschild rechts seitlich in der Mitte des Durchstieges angebracht ist,

b) die Fabriknummer des Fahrgestells sich rechts hinten am Fahrgestell befindet,

c)....nicht relevant für dieses Thema....

 

Gut a) ist klar, hier ist das normale Typenschild gemeint, wie bei vielen Vespa´s üblich. Aber  b) war jetzt nicht das mega Argument, dass meine Aussage "bei den Augsburger(innen) gehört das so..." untermauert hätte.

Die Fabriknummer des Fahrgestells??? und wie ist das angebracht?

 

Unter dem Strich hatte der Prüfer wohl doch Mitleid mit mir und hat den TÜV-Termin durchgezogen. Aber jetzt meine Frage, wie macht ihr das? Möchte nicht jedes mal beim TÜV so ein Problem haben.

Den Text im Papp-Brief halte ich leider auch nicht für ausreichend. Da ist auch kein Hinweis, dass ausschließlich Typenschilder verwendet werden und keine Nummer eingeschlagen ist, oder übersehe ich was?

 

Der letzte Hinweis vom Prüfer war noch, eigentlich benötigt dieser Roller Blinker...

 

"Aber der Roller ist von 1961, somit noch keine Blinker-Pflicht"

"Doch, weil hier ein stärkerer Motor verbaut ist (177 ccm) und es somit kein "Roller" im Sinne dieser Bestimmung mehr ist".

 

Das habe ich wiederum noch nie gehört. Dachte das Datum 1.1 oder 1.6. 1962 ist gültig für alle Roller wie auch Motorräder. Was hat das mit der CCM oder der Motorleistung zu tun?

 

Kann da jemand von Euch was dazu sagen?

 

Beim nächsten TÜV Termin hätte ich gern bessere Argumente auf Lager...

 

 

 

Bearbeitet von OhVBAler
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1 hour ago, OhVBAler said:

Aber jetzt meine Frage, wie macht ihr das? Möchte nicht jedes mal beim TÜV so ein Problem haben.

Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen.

Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „….

gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein

….“

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Mein Tüvmensch wusste nicht mal, wie die Backe abgeht und der Blick auf Augsburger Typenschild und genietetem Schild hat ihm vollkommen ausgereicht. Kontrolliert hat er nicht mal die Nummer. „So etwas seltenes sieht man ja auch nicht alle Tage. Darf ich mal vorsichtig um die Halle mit dem Roller fahren?“, war dann wichtiger. 😂😎

 

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vor 6 Stunden schrieb OhVBAler:

 

Der letzte Hinweis vom Prüfer war noch, eigentlich benötigt dieser Roller Blinker...

 

"Aber der Roller ist von 1961, somit noch keine Blinker-Pflicht"

"Doch, weil hier ein stärkerer Motor verbaut ist (177 ccm) und es somit kein "Roller" im Sinne dieser Bestimmung mehr ist".

 

Das habe ich wiederum noch nie gehört. Dachte das Datum 1.1 oder 1.6. 1962 ist gültig für alle Roller wie auch Motorräder. Was hat das mit der CCM oder der Motorleistung zu tun?

 

Kann da jemand von Euch was dazu sagen?

 

Beim nächsten TÜV Termin hätte ich gern bessere Argumente auf Lager...

 

 

 

 

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vor 7 Stunden schrieb GelbStich:

Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen.

Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „….

gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein

….“

Genau nach so was habe ich gesucht. Bekommt man wo eine PDF oder sonstige Daten zu dieser ABE Nr. 2212 wo her?

Oder hat jede Prüfstelle Zugang zu so alten Unterlagen?

 

Jetzt erst verstaden, das waren teilweise Links, vielen Dank. Dann muss ich nur noch sehen, ob die ABE 2212 wo zu finden ist...

Bearbeitet von OhVBAler
fehler
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vor 21 Minuten schrieb eye.dee:

Bei mir ist im Schein eingetragen, dass die FIN auf einem angenieteten Schild zu finden ist. Evtl. kannst du das ja in deinen Papieren nachtragen lassen.

Ja das hatte mir der Prüfer auch empfohlen. Um dies aber eingetragen zu bekommen, benötige ich ja etwas glaubwürdiges "Material". Die Info´s von "Gelbstich" sind schon MEGA, jetzt muss ich mir nur noch die ABE Nr. 2212 besorgen...

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Also bei meiner GS3 gab es tatsächlich eine italienische Nummer auf der linken Falz. Durch den Vermerk im originalen Brief, daß die Nummer auf den beiden angenieteten Schildern die Korrekte ist, wurde es schnell geklärt. Eigentlich sollten alle Augsburger diesen Vermerk im Brief haben,kenne ich zumindest nur so. 

Blinker nur über 125ccm und dann erst ab Baujahr Mitte/62. 

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  • 2 Wochen später...

Guten Morgen.

 

Nach kanpp 20 Jahren wird's jetzt doch Zeit, die Schrauben gegen originale zu tauschen - Inbus ist nicht so toll...

 

Hat wer für mich Fotos einer originalen Augsburger 125/2 (222 oder besser 232), also der Schraubenköpfe von

 

* Schrauben der Hupe

* Schrauben des Lampenzierrings

* Schrauben der Backenblinker

* Schrauben der Backenzierleisten

 

Danke!

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