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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Schlicht und ergreifend "er hat keinen Bock" sich weiterzubilden bzw. Ne andere Zulassungsstelle anzurufen !! :repuke:

Den dann müßte er ja zugeben das er falsch besetzt ist auf dem Posten! 

Bitte was hat ne KFZ-Sachverständige mit ner Zulassung zu tun?? Wenn es ein Unikat ist ja aber bei ner Vespa???

 

Er glaubt das er als Beamter die oberste Instanz ist, wir sind nicht mehr im Kaiserreich!

 

Schon mal probiert die Reuse wo anders über nen Bekannten zuzulassen und dann auf dich umschreiben, ist zwar mit Kosten verbunden aber würde seine Zweck auch erfüllen 

 

Ich könnt bei solchen Leuten nur kotzen!

 

Peter

Bearbeitet von stachelbär
Edit
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb stachelbär:

anders über nen Bekannten zuzulassen und dann auf dich umschreiben

 

Vielleicht in Roisenheim? :-D 

Wie gesagt, Frankfurt war schon immer :shit:. Bin auf die Antwort aus dem Regierungspräsidium gespannt.

Geschrieben (bearbeitet)

Supergeiles Thema. Mach ich vielleicht nächstes Jahr auch.

Bearbeitet von der.Baum
Gründe der nationalen Sicherheit
Geschrieben

Nö warum??

Oder mußt du zu TÜV wenn du dein Versicherungskennzeichen jedes Jahr bei deinem Versicherungs-Dealer des Vertrauens abholst!

Nö oder? Der Vertraut dir das das Teil die versicherten 50ccm hat. 

Die hier in der Zulassungsstelle  haben auch gesagt wir glauben dir wenn du das sagst, denn wenn es nicht so ist hast du das Problem und nicht sie!

Genauso ist es dann ja auch beim freiwillig zulassen.

 

Cheers

 

Geschrieben

nein nicht falsches thema, ca. 45 seiten vorher wurde irgenwie mal angesprochen, dass der Prüfer vielleicht die fuffi sehen will. da ich nicht den ganzen fred gelesen habe, hätte es ja sein können. aber anscheinend nicht, frage beantwortet.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb sähkö:

 

Vielleicht in Roisenheim? :-D 

Wie gesagt, Frankfurt war schon immer :shit:. Bin auf die Antwort aus dem Regierungspräsidium gespannt.

 

Ich verstehe das nicht.

Frankfurt ist doch eigentlich @Ritas Welt, die müssten das doch längst kapiert haben.

Geschrieben

Zwischenzeitlich kam die Antwort aus dem Regierungspräsidium, die Zulassungsbehörde in CC, hier die Synopsis:

- das Rücklicht muss geeignet sein, das Kennzeichen zu beleuchten,
- das Zulassungskennzeichen muss den Anforderungen entsprechend montierbar sein,
- beides muss entweder vor Ort beim TÜV oder bei der Zulassungsstelle abgenommen werden.

 

In epischer Breite:
Vom Grundsatz her ist es möglich, auf Antrag auch ein Kleinkraftrad zuzulassen. Aber es sind vorher Nachweise zu erbringen, dass das Fahrzeug den Vorschriften für zuzulassende Fahrzeuge entspricht.
 
Ein Kleinkraftrad, das mit ABE des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Verkehr gebracht wurde, erfüllt im Regelfall „lediglich“ die Anforderungen an das Kleinkraftrad. Das bedeutet, dass das KBA bei der Erteilung der ABE weder die Ausrüstung mit einem amtlichen Kennzeichen noch die in diesem Fall erforderliche Kennzeichenbeleuchtung berücksichtigte.
 
Entspricht Ihr Fahrzeug dem vorgenannten Stand, ist im Rahmen einer Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) die hinreichend dimensionierte Anbringungsstelle und die dem Kennzeichenformat angepasste Kennzeichenbeleuchtung nachzuweisen. Bei nachträglicher Ausrüstung sind bauartgenehmigte Bauteile zu verwenden. Die Betriebserlaubnis ist entsprechend der vorgenommenen Änderungen bei der Betriebserlaubnisbehörde (Zulassungsbehörde Frankfurt am Main) zu beantragen.
 
Aber: sollte das KBA dem Hersteller in einem Nachtrag zur ABE die Ausrüstung mit Kennzeichenleuchte, etc. genehmigt haben entfällt die Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Dann ist lediglich der Nachweis der Übereinstimmung mit der ABE zu erbringen.
 
Im Falle der freiwilligen Zulassung ist die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung über einen unbefristeten Versicherungsvertrag (Kleinkrafträder erhalten gewöhnlich Jahresverträge) erforderlich.

 

Machbar. Wir sind dran!

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb stachelbär:

Setzt dich ins Auto und wir machen das. 

 

Danke, aber es müsste und — wie es aussieht — wird ohne transbundesländischer Hilfe gayhen. :cheers:

Geschrieben

Was lange wärt wird endlich gut. 

Der Gruppenleiter bei dir in der Zulassungsstelle ist ein 1000%iger. 

Der geht wahrscheinlich auch nicht ohne Urlaubsschein aufs Kloo, in dreifacher Ausfertigung.

Die hier bei mir sagen wenn es nicht den Vorschriften entspricht ist es dein Problem. Es ist rechtlich möglich eine 50er freiwillig zuzulassen dann machen wir das alles andere ist deine Verantwortung. 

 

Bring dem was er will und gut is, ich denke du wirst ihn nie wieder sehen und speichere ihn unter unangenehme Wesen ab :???:  

 

Cheers

Geschrieben (bearbeitet)

In Hessen, insbesondere Frankfurt halten die Behörden Ihr lumpiges Gevölk genauestens an's Gesetz. Dort, wo die Kriminalitätsrate am höchsten ist, muss man eben gaynauer hinschauen. 

 

Oder anders gesagt: :wallbash:

Bearbeitet von sähkö
Orthografie! Allder!
Geschrieben

Entweder kam der Hinweis auf die Beleuchtung und die Positionierung des Kennzeichens von der Zulassungsbehörde selbst, oder wurde in Ermangelung haltbarer Einwände von sonstwem aufgeboten, um die Zulassung letztlich zu unterbinden. Ich will das alles gar nicht wissen, sondern noch diese Woche wieder dem Stadt- und Landverkehr stolz  und untermotorisiert im Weg sein, mit plakettiertem Kennzeichen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb alfonso:

Ich verstehe das nicht.

Frankfurt […] müssten das doch längst kapiert haben.

 

Eben. Dem ist aber nicht so (q.e.d.) :whistling: Vielleicht geht das in Zukunft leichter.

Bearbeitet von sähkö
Geschrieben

die Zulassung meiner beiden 50er dort ist ja schon über 20 jahre her....

 

da haben sich die Vorschriften ja schon paarmal geändert....bei mir stehen da ja ganz andere §en als bei aktuellen Zulassungen, die hier im Topic eingestellt wurden....

 

Rita

  • 1 Jahr später...
Geschrieben (bearbeitet)

Servus, 

Bremen hat nun auch die erste freiwillige Zulassung 50ccm bewältigt.

War zwar auch langwierig und ich habe in 3 verschiedenen Büros auf

der Zulassungsstelle gesessen, aber letztendlich habe ich meine

50 Special zugelassen bekommen.

Danke auch hier ans Forum.

 

 

....klar das Schild geht noch kleiner...:-)

IMG_2229.JPG

Bearbeitet von rallyxk
  • 1 Jahr später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo an alle!

 

Vorwort:

- Mir ist bekannt, dass es im "bla bla" bereits einmal ein Thema dieser Art gab. Ich eröffne dieses hier, da es alle v50 Fahrer betrifft und das Thema "Versicherungskennzeichen" ja auch hier ist.

- Ich würde euch bitten über den Sinn der Freiwilligen Zulassung nicht hier zu philosophieren, solch eine Diskussion entartet schnell

 

Zur Sache:

Ich möchte eine PK50 für die ich eine 21er Abnahme habe in Rheinland Pfalz freiwillig zulassen.

Dadurch erwerbe ich jedes Jahr einen Schadensfreiheitsrabatt und habe ein Wunschkennzeichen. Zudem gibts im Ausland weniger Fragen. Schließlich muss ich auch nicht jedes Jahr das Kennzeichen umschrauben.

 

In nahezu allen Bundesländern geht das wohl. In RLP hat der Verkehrsminister wohl mal etwas rumgeschickt in dem er mitteilt, dass die Zulassungsstellen diese Zulassungen nicht vornehmen sollen.

 

Mündlich wurde der Antrag auf Zulassung Ende Januar von meiner Zulassungsstelle abgelehnt. Daraufhin habe ich einen schriftlichen Antrag mit bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gestellt.

Die Ablehnung seitens der Behörde ist heute eingetroffen. Ihr findet sie anonymisiert im Anhang.

 

Einen Anspruch gibt es aus § 3 Abs. 3 FZV:

                                                                               (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

 

Ich werde die Sache nun ausfechten. Hier bin ich auf der Suche nach Argumenten von Gleichgesinnten. Evtl. sogar Namen von Zulassungsstellen die sich nicht weigern.

 

Was bisher an Argumenten da ist:

- Es liegt keine Ermessensvorschrift vor, das "kann" ist auf den Bürger nicht auf die Verwaltung bezogen

- Jedenfalls liegt Ermessensfehlgebrauch vor, der Anwendungsbereich der Norm wird auf null reduziert. Das wäre Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Verwaltung

- Eine Weigerung gestützt auf die Unterstellung einer zukünftigen Manipulation ist nicht rechtmäßig. Die Unterscheidungsmöglichkeit bleibt durch den fehlenden TÜV Aufkleber gewahrt.

- Gleichstellung: Andere Zulassungsstellen in demselben Bundesland haben diese Zulassungen bereits vorgenommen. Damit sind auch solche Fahrzeuge im Umlauf, eine Differenzierung ist bereits nicht mehr möglich.

- Aufgrund eines eventuellen Behördenaufwandes kann nicht einfach eine Norm übergangen werden, dann könnten sie die Behörde auch schließen. Zudem beabsichtigen nicht alle eine derartige Zulassung, das zeigen Erfahrungswerte von Zulassungsstellen welche sich nicht weigern.

-  Es entspricht nicht dem Willen des Verordnungsgebers, dass keine Fahrzeuge gemäß der Norm zugelassen werden können. So wird sie jedoch von der Zulassungsstelle ausgelegt.

-  Auch einem Fahrzeug welches schneller als 45 Km/h ist steht es frei diese Geschwindigkeit nicht zu überschreiten ohne das eine besondere Kennzeichnung erforderlich ist. Dies wird ebenfalls nicht im Interesse der Verkehrssicherheit untersagt.

 

Jedes weitere Argument bringt mich weiter.

 

Wenn hier jemand schonmal gegen eine solche Ablehnung vorgegangen ist würde ich mich über den Austausch der Infos freuen!

 

LG

David

 

 

 

Ablehnung der Zulassung.pdf

Bearbeitet von David89
Geschrieben

Ich will die Sache klären und nicht umgehen.

 

Sorgen bereitet mir das keine Remdabam. Ich will es einfach nur mal wissen. Sieh es als Hobby an, so wie manch einer ein Buch liest.

Geschrieben

ich entschuldige mich jetzt schon für die Frage, aber: Echt nix anderes zu tun in der Freizeit? Das wäre mir der Aufriss doch nicht wert....mach halt ein Versicherungskennzeichen auf die Kiste und gut....wo isn da jetzt der Vorteil / Sinn....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

ich entschuldige mich jetzt schon für die Frage, aber: Echt nix anderes zu tun in der Freizeit? Das wäre mir der Aufriss doch nicht wert....mach halt ein Versicherungskennzeichen auf die Kiste und gut....wo isn da jetzt der Vorteil / Sinn....

 

Der Aufriss ist es Wert!

Ich habe das auch in RLP versucht und auch eine Absage bekommen. Bin aber NOCH nicht den Weg gegangen eine Schriftliche Ablehnung zu fordern. Ist NOCH alles über EMail gelaufen.

 

Die meisten wollen es nutzen um "unauffällig" schneller unterwegs zu sein... oder aber auch die Sache mit dem Wunschkennzeichen.

 

Meine Begründung:
Es ist die einzige Möglichkeit das Fahrzeug zum Zeitwert gegen Diebstahl zu versichern!

Man liest es ja leider fast jeden Tag das Kisten weg kommen... Selbst vor Garagen wird ja nicht mehr Halt gemacht.

Nachdem es ja auch einen regen Handel mit Rahmennummer in der Bucht (und LEIDER auch hier gibt) ist eine "legalisierung" ja kein Hexenwerk mehr.

 

Als Tipp an den Topic Eröffner

Es gibt hier bereits ein Topic über freiwillige Zulassung. Ggfs mal google fragen.

Gerüchten zu folge "knicken die ein" wenn man gegen die Ablehnung Einspruch einlegt. Dadurch geht es an die nächst höhere Instanz.

Angeblich ist es "zu teuer" einen Rechtsstreit herauf zu beschwören. Da es ja ein Bundes- ist und kein Landesgesetz ist.

Die Rundschreiben Mail an die Zulassungsstellen ist mir auch durch Zufall unter die Finger gekommen.

Ist halt leeres blabla und rechtlich nicht einwandfrei! Da steht auch nirgends das es "verboten" ist... sondern es wird empfohlen es nicht zu machen.

 

Werde da auch bei Gelegenheit nochmal dran gehen. Aktuell nicht die nerven zu und so wichtig ist es mir auch nciht!

 

Um mich zu Wiederholen:
Diebstahl Versicherung!!! MMn das beste Argument! 

Bearbeitet von kim-lehmann.de
  • Thanks 1
Geschrieben

@dorkisbored Bitte in den angesprochenen Thread im "bla bla" verlagern. Mir geht es nicht um eine Diskussion des Sinns.

 

@kim-lehmann.de Danke! Das ist ein super Argument was noch in die Wagschale kommt!

Wenn du mir das interne Schreiben zukommen lassen könntest wäre ich dir verbunden. Dann kann ich mich mit den Argumenten befassten :) Der Thread im blabla ist mir bekannt, desswegen der Titel.
Mich kostet das keine Nerven. Mache sowas beruflich jeden Tag ;-)

 

Und am Rande: Die PK soll original bleiben. Ist ein nostalgisches Familienstück. Habe auch Roller mit eingetragener Leistung.

Geschrieben

Das mir zuletzt bekannte ist nun in diesem Strang kombiniert, @David89 kann das Geklammerte aus dem Titel herausnehmen. Mir selbst ist das Thema auch schon über den Weg gekommen, was leider trotz viel Gedöns scheiterte.

Geschrieben

@David89

Hallo David, ich komme auch aus RLP, hatte meinen Antrag auf freiwillige Zulassung Anfang Februar abgeschickt, bin daher mal gespannt, wie sich meine Zulassungsstelle diesbezüglich äußern wird.

beste Grüße Daniel 

  • Like 1
Geschrieben

@Fridolin Sehr gut! Halte mich auf dem Laufenden. Ich schreibe gerade den Widerspruch. Das kann alles nicht sein.

 

An dem Rundschreiben wäre ich wie bereits geschrieben ebenfalls interessiert. Wobei das ja allenfalls Verwaltungsintern von Bedeutung ist!

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    • Mal 'ne Frage zum VHSH, da ich von dem so gar keine Ahnung habe: ich sehe bei SIP, dass es einen sog. Nebendüsenstock B36 gibt, aber auch Nebendüsen ohne das B vorneweg. Was hat das auf sich und braucht man dann beides?
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