Thor Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Mahlzeit zusammen!Folgendes, mein Kollege hat gestern Abend sein Mopped wieder flott gemacht, da wir nachher nach Emmerich fahren wollten.Jetzt hat er den Bock gestern wieder ans laufen gebracht und ist damit heute morgen zum frühstücken gefahren. Als er im Kaffee saß hatte er zwei Sheriifs an seinem Roller bemerkt die am funken waren. Er ist daraufhin raus und wollte fragen was nicht stimmt.Der Rennleitung kam der Auspuff spanisch vor. Montiert ist an dem Hobel ein alter Kegra Pott mit eingeschlagener Bezeichnung und BSAU Nr.Die bullen haben daraufhin noch einen Shülerlotsen angefordert das Ahnung von 2 rädern hat. Der gute Mann heißt Zimmermann, dürfte für die Leute aus dem Duisburger/Moers raum ein Begriff sein.Der hatte ebenfalls sofort den Auspuff in Augenschein genommen und die Karre genauer unter die Lupe genommen und festgestellt das noch ein 28er PHB Vergaser montiert ist.Der Bulle ist jetzt hingegangen und hat die Karre beschlagnahmt auf Verdacht von Urkundenfälschung bzgl. des Potts.Ist das alles so rechtens und darf der die Kiste mitnehmen????Es handelt sich um eine PX 80 mit eingetragenem 139er Malle und nicht eingetragenem 28er Dello mit Kegra Tröte.wenn es nicht rechtens ist, kann man was machen das er die Kiste sofort wieder abholen kann?Ach so, der Bock stand auf nem Privatgelände mit öffentlichen Zugang. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Der Bulle ist jetzt hingegangen und hat die Karre beschlagnahmt auf Verdacht von Urkundenfälschung bzgl. des Potts.Wie jetz? Der Auspuff ist nicht eingetragen und das Schweinderl nimmt die Karre mit, weil er "glaubt" dass die BSAU aufm Auspuff gefälscht ist. Goil, denen muss langweilig sein. Haben die den Kollegen gesehen, wie er damit gefahren ist? Konfiszieren find ich jetzt schon ein bisschen hart. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thor Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Nö hamse nicht. Wie gesagt der Roller stand vorm Kaffee.Ich find das echt nen Hammer, vor allem da es sich um nen alten kegra handelt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stampede Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Außerdem ist diese BSAU doch gar keine deutsche Norm bzw. in D-Land nicht wirklich gültig, oder?Achtung, gefährliches Halbwissen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Naja, nachvollziehbar wärs irgendwie, wenn der Auspuff mit BSAU eingetragen wäre und der Herr in Grün denkt, dass die Nummer selber eingeschlagen wurde. Aber so. Glaubt er vielleicht dass da mehr frisiert wurde und stellt die Kare zum TÜV? Dann wirds teuer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gnau_So Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Naja, aber gefahren ist er damit ja nicht. Zumindest nicht gesehen worden. Wenn ich mir jetzt n Roller vorm Mc-Donalds stelle, in dem ich z.B. 750ccm () eigebaut habe, was dann? Fahren ohne Versicherungsschutz kanns ja nicht sein. Oder doch? Hm... Sven Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vespetta Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Außerdem ist diese BSAU doch gar keine deutsche Norm bzw. in D-Land nicht wirklich gültig, oder?Achtung, gefährliches Halbwissen.... gültig ist das, was in den papieren steht. und das wiederrum muss mit dem übereinstimmen, was auf dem pott steht.und wenn dein tüver " pinke schlampe " als auspuff erkennung dir in den schein schreibt, dann heist dein puff eben " pinke schlampe".und genau das muss auf dem puff stehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 (bearbeitet) Naja, aber gefahren ist er damit ja nicht. Zumindest nicht gesehen worden. Wenn ich mir jetzt n Roller vorm Mc-Donalds stelle, in dem ich z.B. 750ccm () eigebaut habe, was dann? Fahren ohne Versicherungsschutz kanns ja nicht sein. Oder doch? Hm... SvenNaja, so blöd ist der Herr Polizist dann vielleicht doch nicht. Der frägt halt dann einfach jemanden der im Cafe sitzt. Irgendeinen Blockwart gibts da immer, der aufpasst, das alles nach Recht und Ordnung geschieht. Für mich sieht die Sache halt nach standardmäßigem Fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung aus. Darf man da das Fahrzeug beschlagnahmen? Wo sind die Online-Anwälte? Bearbeitet 25. Juni 2010 von Herr Gawasi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bischof Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Wenn eine Karre über öffentlichen Grund bewegt wurde, egal ob geschoben oder gefahren, muss die einwandfrei sein. Wenn der Bulle meint, der Pott wäre nicht koscher und dann auch noch ein eeeeetwas größerer Versager entdeckt wird (wie eigentlich? War´s nen Cutdown?), liegt der Verdacht der Manipulation und damit der erloschenen Betriebserlaubnis nahe und das ! dürfte die Berechtigung für die Beschlagnahme sein. Zwar alles nicht meinerseits mit Paragraphen belegbar, aber.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespadirk Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Für mich sieht die Sache halt nach standardmäßigem Fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung aus. Darf man da das Fahrzeug beschlagnahmen? Wo sind die Online-Anwälte?Die müssen arbeiten.Wenn mir der Hobel was wert ist, würde ich mal zu einem gehen, der gerade nicht arbeiten muss und Zeit hat, oder sich gegen Geld Zeit nimmt. Gruß Dirk 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gnau_So Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 (bearbeitet) Naja, aber ich stelle mir jetzt folgende Situation vor: Dein Kollege hat sich den Pott und Gaser bei einem Freund um die Ecke angebaut. Jetzt sitzt er im Cafe, da er auf einen anderen Freund wartet, der einen Trailer hat. Schließlich will er ja damit zum TÜV und die Sachen begutachten, bzw. sogar eintragen lassen. Und fahren darf er ja natürlich nicht. Das Mopped steht am Cafe, weil Kollege ja da hin kommen will.... So könnte es ja gewesen sein. Ist vielleicht etwas weit her geholt, aber liefert das schon eine Grundlage, das Mopped gleich mitzunehmen?SvenBea bemerkt noch, dass die Kiste eigentlich ja wegen "Verdacht auf Urkundenfälschung" mitgenommen wurde. Wegen der eingeschlagenen Nummer? Bearbeitet 25. Juni 2010 von Gnau_So Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stampede Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Mal ne einfach Frage - haben die überhaupt die Fzg.-Papiere kontrolliert? Was ist eingetragen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tööörner Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Die Infos sind etwas dürftig:Also der Roller ist in dem Umfang, in dem er vorgefunden wurde nicht zugelassen, sprich wenigstens durch den Vergaser ist die Betriebserlaubnis erloschen. Meines Wissens ist die BSAU egal, wird nur ganz gerne eingetragen, damit man den Pott später identifizieren kann. Den Polizisten war wohl auch klar, dass der Hobel damit "illegal" im Straßenverkehr benutzt wurde. (Ein Spassvogel könnte ja mal versuchen dem Gericht klar zu machen, dass dein Bekannter im Cafe wohnt, oder generell ein großer Freund des Schiebens ist...)Zumindest der Halter, sofern das nicht auch gleich der Fahrer ist, müsste dafür Sorge tragen, dass der Hobel nicht ohne Betriebserlaubnis bewegt wird.Was haben sie deinem Bekannten denn mitgeteilt, was wird ihm genau vorgeworfen?Ne Ordnungsiwidrigkeit, ne Straftat???Also die StPO ermöglich in § 94 die Sicherstellung bzw. die Beschlagnahme (falls der Kollege den Hobel nicht freiwillig abgegeben hat).Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thor Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Is schon sehr eigenartig. Wenn ich an meinem Bock, der als Motorrad angemeldet ist irgendwas leistungssteigerndes verbaut habe, wie z.B. nen größeren Vergaser oder Auspuff dann gibt es doch lediglich eine Mängelkarte (vorrausgesetzt ich habe den passenden Führerschein), so kenn ich das nur.Die haben den Roller wegen "Verdacht auf Urkundenfälschung" mitgenommen. Was ne Kacke. Naja, jetzt wird er wohl mit der Ninja nach Emmerich kommen. :) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thor Geschrieben 25. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Bea bemerkt noch, dass die Kiste eigentlich ja wegen "Verdacht auf Urkundenfälschung" mitgenommen wurde. Wegen der eingeschlagenen Nummer?ja richtig, geht sich hauptsächlich darum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ntg.del Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 ja richtig, geht sich hauptsächlich darum.und wie haben die den vergaser gesehen?niko Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tööörner Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Wenn der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum steht, dann konnten die theoretisch auch die Mühle beschlagnahmen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thisnotes4u Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Aber die Urkunde hat doch der TÜV gefälscht, wenn da gar nicht alles drinsteht, was verbaut ist on topic: ich bin ein Link Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1210er Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Die müssen arbeiten.Wenn mir der Hobel was wert ist, würde ich mal zu einem gehen, der gerade nicht arbeiten muss und Zeit hat, oder sich gegen Geld Zeit nimmt. Gruß Dirkguter tipp, würde den mal beherzigen.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhilLA Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 hab grad mal mim anwalt gefont.die dürfen dein roller auf nem privatgelände nicht mitnehmen. inflagranti sähe die sache anderst aus, aber da dein kollege nicht gefahren ist, dürfen die das eigentlich nicht...der roller steht nicht auf gebiet das unter die STVZO fällt...hast du z.B. nen grossen bauernhof, darfst du ja auch auf deinem gründstück rumfahrne wie du willst....by the way, was ist de rschülerlotse eigentlich für ne Hure Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tööörner Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 hab grad mal mim anwalt gefont.die dürfen dein roller auf nem privatgelände nicht mitnehmen. inflagranti sähe die sache anderst aus, aber da dein kollege nicht gefahren ist, dürfen die das eigentlich nicht...der roller steht nicht auf gebiet das unter die STVZO fällt...hast du z.B. nen grossen bauernhof, darfst du ja auch auf deinem gründstück rumfahrne wie du willst....by the way, was ist de rschülerlotse eigentlich für ne Hure Wenn der Hobel vor nem Cafe geparkt wurde, dann befindet er sich höchstwahrscheinlich auch im abgestellten Zustand im öfentlichen Straßenverkehr.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhilLA Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Ach so, der Bock stand auf nem Privatgelände mit öffentlichen Zugang.Wenn der Hobel vor nem Cafe geparkt wurde, dann befindet er sich höchstwahrscheinlich auch im abgestellten Zustand im öfentlichen Straßenverkehr.... erstmal genau lesen, biddööö Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tööörner Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 erstmal genau lesen, biddööö Habe ich... Wenn ein öffentlicher Zugang besteht, dann handelt es sich um öffentlichen Vekehrsraum :crybaby: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freibier Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Dann ist mein Bauernhof bei offenem Tor ein öffentlicher Verkehrsraum...? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lindy Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 ...öffentlicher Verkehr...Schweinderl! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freibier Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 ha! Das ist Zitieren auf Bildniveau, wo bleiben die Seite 1 Moppen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PhilLA Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Habe ich... Wenn ein öffentlicher Zugang besteht, dann handelt es sich um öffentlichen Vekehrsraum :crybaby:leider falsch. setzen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tööörner Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Also wenn da ein Cafe ist und der Roller auf dessen privaten Parkplatz steht, ohne dass dieser Parkplatz mittels eines Tores oder eines Schlagbaumes abgesperrt ist, dann ist das öffentlicher Straßenverkehr. So habe ich die Vorgabe hier verstanden.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 25. Juni 2010 Teilen Geschrieben 25. Juni 2010 Also wenn da ein Cafe ist und der Roller auf dessen privaten Parkplatz steht, ohne dass dieser Parkplatz mittels eines Tores oder eines Schlagbaumes abgesperrt ist, dann ist das öffentlicher Straßenverkehr. So habe ich die Vorgabe hier verstanden....jenau so is das........Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thor Geschrieben 26. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2010 Der Kumpel hat jetzt Montag nen Termin beim Anwalt. Mal schauen was dann bei der ganzen Sache bei rumkommt. Ich werde Euch auf dem laufendem halten, danke schonmal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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