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Tööörner

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  1. Tööörner

    Tööörner

  2. Tööörner

    vespadirk

    Herzlichen Glückwunsch... Hoffe Dein Motor läuft rund --- I am here: http://maps.google.com/maps?ll=51.212257,6.800435
  3. Was wäre denn deine Wunschantwort??? Dir ist doch wohl klar, dass Du so ziemlich alles falsch gemacht hast, oder? Keine Übergabe gemacht und die Wohnung wie Rotz hinterlassen. Dazu noch zwei schöne Zeugen für die Hasuverwaltung. Das wird kein Spaziergang. War abgesprochen was alles renoviert werden soll? Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht? Was steht im Mietvertrag zu Endrenovierungen? Ggfls. sind die Klauseln ja unwirksam... Ich bin echt kein Vermieterfreund, aber das sieht schlecht aus... Was wäre denn deine Wunschantwort??? Dir ist doch wohl klar, dass Du so ziemlich alles falsch gemacht hast, oder? Keine Übergabe gemacht und die Wohnung wie Rotz hinterlassen. Dazu noch zwei schöne Zeugen für die Hasuverwaltung. Das wird kein Spaziergang. War abgesprochen was alles renoviert werden soll? Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht? Was steht im Mietvertrag zu Endrenovierungen? Ggfls. sind die Klauseln ja unwirksam... Ich bin echt kein Vermieterfreund, aber das sieht schlecht aus...
  4. Tööörner

    IP-TV

    Es geht mal wieder um die Frage Internet und HD TV. Bei mir steht ein Umzug an und in der Bude gibt es bislang keine Satelitenanlage, nur einen UnitymediaAnschluss, den man aber nicht nutzen muss. Also wir benötigen dauerhaft ne DSL flat und am besten günstig auch HD TV. Also meine Gedanken sind folgende: 1. Einfach nen günstigen DSL Vertrag abschließen und daneben DVB-T nutzen? Der Fernsehturm (Dsseldorf)ist 5 Km entfernt, da sollte der Empfang gut genug sein. 2. Das Unitymedia Angebot. Dabei stört mich eigentlich nur, dass ich zusätzlich zu dem Angebot dann zwangsläufig noch die Kabelleitung mit zusätzlich 17 Euro zahlen müsste. Das wären dann über 50 Piepen im Monat, schon heftig. 3. Als Alternative dazu würde doch eigentlich das T-Home "Entertainment" Paket günstiger sein, oder? Damit schaut man doch eigentlich auch alle Sender über die Internetleitung, oder? 4. IP-TV. Allice hat da ein gutes Angebot: DSL und Ip-TV für 30 Euro. Dummerweise geht die Fernsehvariante an der Wohnanschrift nicht. Mit denen habe ich heute früh telefoniert, die können mir auch noch nix zusagen. Bislang mein Favorit, wenss klappen würde . Grundsätzlich wären wir ja bereit auch noch auf das HD-TV zu warten, allerdings möchte ich nicht "nur" einen DSL-Vertrag schließen und mich hinterher ärgern, dass ich mir das IP-TV habe entgehen lassen. Ich würde mich ja auch auf ne Satelitenschüssel mit hd- Receiver einlassen. Allerdings müsste ich die dann am Balkon anbauen und dann irgendwie das Kabel quer durch die Bude legen. Auch nicht wirklich pralle. Wer hat nen Tipp? Gefunden habe ich bisher nur das hier
  5. Bald auch bei Vodafone und o2
  6. Zunächst solltest du mal die Grunddaten angeben. Ihr habt geheiratet, ohne dass ihr spezielle was vereinbart habt, also Gütergemeinschaft oder Gütertrennung? Wenn Dir das nix sagt, dann kann man das auch recht einfach sagen. Habt ihr neben der Heirat noch nen ehevertrag vereinbart? Vermutlich nicht, oder? Dann lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei haftet ihr grds. nicht für Verbindlichkeiten des anderen Partners. Da haben die obigen Kommentare schon recht.Für die Interessierten: §§ 1363 ff. BGB. Daher fällt es schon schwer einen Anlass für die Haftungsbefreiung zu erblicken. Sofern der Hintergrund aber der Ausschluss von gesetzlichen Haftungsfolgen ist, so befürchte ich, dass eine Vereinbarung zwischen euch nicht dazu dienen kann, um Dritte zu benachteiligen. Sofern es um Finanzierungen von Gegenständen (Autos, Möbel etc.)geht, so seid ihr vermutlich eh Gesamtschuldner, da kommt ihr dann auch nicht mit ner Vereinbarung raus.
  7. Also wenn da ein Cafe ist und der Roller auf dessen privaten Parkplatz steht, ohne dass dieser Parkplatz mittels eines Tores oder eines Schlagbaumes abgesperrt ist, dann ist das öffentlicher Straßenverkehr. So habe ich die Vorgabe hier verstanden....
  8. Habe ich... Wenn ein öffentlicher Zugang besteht, dann handelt es sich um öffentlichen Vekehrsraum :crybaby:
  9. Wenn der Hobel vor nem Cafe geparkt wurde, dann befindet er sich höchstwahrscheinlich auch im abgestellten Zustand im öfentlichen Straßenverkehr....
  10. Wenn der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum steht, dann konnten die theoretisch auch die Mühle beschlagnahmen...
  11. Die Infos sind etwas dürftig: Also der Roller ist in dem Umfang, in dem er vorgefunden wurde nicht zugelassen, sprich wenigstens durch den Vergaser ist die Betriebserlaubnis erloschen. Meines Wissens ist die BSAU egal, wird nur ganz gerne eingetragen, damit man den Pott später identifizieren kann. Den Polizisten war wohl auch klar, dass der Hobel damit "illegal" im Straßenverkehr benutzt wurde. (Ein Spassvogel könnte ja mal versuchen dem Gericht klar zu machen, dass dein Bekannter im Cafe wohnt, oder generell ein großer Freund des Schiebens ist...)Zumindest der Halter, sofern das nicht auch gleich der Fahrer ist, müsste dafür Sorge tragen, dass der Hobel nicht ohne Betriebserlaubnis bewegt wird. Was haben sie deinem Bekannten denn mitgeteilt, was wird ihm genau vorgeworfen? Ne Ordnungsiwidrigkeit, ne Straftat??? Also die StPO ermöglich in § 94 die Sicherstellung bzw. die Beschlagnahme (falls der Kollege den Hobel nicht freiwillig abgegeben hat). Gruß
  12. Tööörner

    Kaufvertrag?

    Ein Zeichen des guten Willens wäre es doch, wenn Du ihm den Kauf einfach bestätigst: "Hiermit bestätige ich, Hans-Franz P, wohnhaft ..., dass ich Herrn Peter Z. am 11.11.2009 einen Vespa 50 Rahmen, Fahrgestelltnummer ... nebst Papieren, einen Lenker ... für 500 ? verkauft habe. Dabei wurde die Gewährleistung ausgeschlossen." Damit brichste Dir doch keinen Zacken aus der Krone... Was soll Dir dabei passieren? Alternativ soll er einfach Ebay anschreiben, die sollen ihm die Auktion zur Verfügung stellen... Ich könnte mir vorstellen, er will den Kaufvertrag für den Fall einen Unfalles oder eines Diebstahls, um dann der Versicherung ggn. die Kosten zu belegen...
  13. Ich würde in jedem Fall den Eigentümer in Anspruch nehmen. Von seinem Haus geht ja in jedem Fall die Störung aus. Gib`ihm Bescheid und fordere ihn auf, den Schaden kurzfristig, jedenfalls innerhalb einer Woche zu beseitigen. Andernfalls würdest Du eine entsprechende Fachfirma besorgen und ihm die Kosten in Rechnung stellen (in Juristendeutsch: Geschäftsführung ohne Auftrag).
  14. Tööörner

    Problem: Auto

    Wenn ich doch richtig lesen könnte...
  15. Tööörner

    Problem: Auto

    Ob der Riemen nun Verschleissteil ist oder nicht, ist für die rechtliche Beurteilung insoweit egal, als es nur darauf ankommt, ob der Rimen im Zeitpunkt der Übergabe bereits defekt war... Wenn das der Fall war, dann musste auch nachbessern, sprich reparieren... Aber dazu muss dir der Kollege das erstmal nachweisen...
  16. Tööörner

    Problem: Auto

    Also es gibt hier einige Fragen auseinanderzuhalten. 1. Privatverkauf sagt noch gar nix. Auch die 6 Monatsfrist gilt nur für gewerbliche Verkäufer "Verbrauchsgüterkauf". 2. Hast Du im Kaufvertrag die "Gewährleistung" ausgeschlossen (nicht eine Garantie, das ist was anderes)? 3. Wenn ja, was meist in diesen Vordrucken der Fall ist, dann bedeutet das, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt/Minderung, Schadensersatz) ausgeschlossen sind. Dann sieht es recht gut aus, wenn Du nicht "garantiert" hast, dass der Motor einwandfrei ist. Das wird sicherlich nicht der Fall sein. 4. Wenn nein, dann kommt es drauf an, ob der Mangel, sprich der Keilriemen, bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft gewesen ist. Und da fängt der Spaßß an. Der Käufer muss beweisen, dass der Keilriemen beschädigt war. Soll er doch machen. Vermutlich hat die WErkstatt den entsorgt. Dann lacht dein Herz. Wenn nicht, dann soll er dich verklagen. Da kommt es dann zu nem Sachverständigengutachten. Und ab diesem Zeitpunkt kann man nix mehr vorhersagen... Etwas mehr Infos bitte...
  17. Tööörner

    Ebay Problem .....

    Also, wenn er dir geschrieben hat, dass er sich vertippt habe und deswegen den Vertrag nicht gelten lassen will (so oder so ähnlich wird ja sein Vorbringen sein, es kommt da aber evtl. auf Details an) dann hat er den Vertrag angefochten (§§ 119 Abs. 1 und 142 BGB). Dann besteht der über Ebay geschlossene Kaufvertrag nicht mehr und du kannst unproblematisch an wen anders verkaufen. Gruß
  18. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Google verwirrt mich nur. Ein Bruder vom Onkel eines Schwagers hat einem Bekannten erzählt, es gäbe Chip Umbauten der Wii womit mann alle seine Sicherheitskopien von einer Festplatte starten kann. Nun gibt es da scheinbar unterschiedliche Chipsätze. Welcher taugt, welcher nicht. Das wird ja scheinbar ofiziel bei difersen Anbietern im Netz angeboten. Die übernehmen auch die Restgarantie. Und zu der Festplatte. Funzt da jede externe Festplatte zu? Vielleicht hat wer taugliche Hinweise. Gerne auch per PM!
  19. Jupp dat stimmt. Kann zwar nur etwas russisch, aber das "c" im Kyrilischen ist ein "s" und das "b" ist ein "w", sprich "Moskwa" und das ist die Haupstadt der Vodkafreunde.... Mehr kann ich dir allerdings net helfen...
  20. Was er nicht einfach so darf. Entgegen der landläufigen Meinung kann man im Zivilprozess nicht einfach was behaupten und bestreiten, obwohl man es doch genau weiß. Es gibt eine prozessuale Wahrheitspflicht. Bei einem bewussten Verstoß dagegen begeht man einen Prozessbetrug... Guter Tipp also...
  21. Also, das problem in deinem Fall: Für einen Rücktritt, der im Übrigen auch bei einem Kauf zwischen Privatpersonen möglich ist , benötigst Du (u.a) einen Sachmangel. Also einen Mangel an der Kaufsache. Das steht in § 434 BGB, was darunter zu verstehen ist. Grundsätzlich muss dafü auch nicht über alle Punkte explizit gesprochen werden. Es reicht eine negative Abweichung von einem Zustand, der vereinfacht gesagt, üblicherweise von einer solchen Kaufsache erwartet werden kann. Hier fängt nun das Problem an. Kann man von einem Fahrzeug ohne Papiere erwarten, dass man neue Papiere besorgen kann. Vielleicht ja, vielleicht nein. Jetzt kommt es halt druff an, ob du dazu was gesagt hast.
  22. Gibt es hier im Forum auch Leute, die ein Iphone reparieren können. Mir ist meins runtergefallen. Das Display stellt jetzt alles im "Negativ"-Modus dar. Kennt sicher jeder aus Bildbearbeitungsprogrammen. Gibt es hier wen, der da was dran drehen kann. Angeblich ist der Displaystecker wohl gelöst. So meinte der Apple Store bei mir an der Ecke. Die wollen da aber nicht dran?
  23. Hast du dafür eine extra Vergütung erhalten "Karrenzentschädigung"? Wenn nein, dann ist es hinfällig!
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