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Tööörner

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  1. Tööörner

    Tööörner

  2. Tööörner

    vespadirk

    Herzlichen Glückwunsch... Hoffe Dein Motor läuft rund --- I am here: http://maps.google.com/maps?ll=51.212257,6.800435
  3. Was wäre denn deine Wunschantwort??? Dir ist doch wohl klar, dass Du so ziemlich alles falsch gemacht hast, oder? Keine Übergabe gemacht und die Wohnung wie Rotz hinterlassen. Dazu noch zwei schöne Zeugen für die Hasuverwaltung. Das wird kein Spaziergang. War abgesprochen was alles renoviert werden soll? Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht? Was steht im Mietvertrag zu Endrenovierungen? Ggfls. sind die Klauseln ja unwirksam... Ich bin echt kein Vermieterfreund, aber das sieht schlecht aus... Was wäre denn deine Wunschantwort??? Dir ist doch wohl klar, dass Du so ziemlich alles falsch gemacht hast, oder? Keine Übergabe gemacht und die Wohnung wie Rotz hinterlassen. Dazu noch zwei schöne Zeugen für die Hasuverwaltung. Das wird kein Spaziergang. War abgesprochen was alles renoviert werden soll? Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht? Was steht im Mietvertrag zu Endrenovierungen? Ggfls. sind die Klauseln ja unwirksam... Ich bin echt kein Vermieterfreund, aber das sieht schlecht aus...
  4. Tööörner

    IP-TV

    Es geht mal wieder um die Frage Internet und HD TV. Bei mir steht ein Umzug an und in der Bude gibt es bislang keine Satelitenanlage, nur einen UnitymediaAnschluss, den man aber nicht nutzen muss. Also wir benötigen dauerhaft ne DSL flat und am besten günstig auch HD TV. Also meine Gedanken sind folgende: 1. Einfach nen günstigen DSL Vertrag abschließen und daneben DVB-T nutzen? Der Fernsehturm (Dsseldorf)ist 5 Km entfernt, da sollte der Empfang gut genug sein. 2. Das Unitymedia Angebot. Dabei stört mich eigentlich nur, dass ich zusätzlich zu dem Angebot dann zwangsläufig noch die Kabelleitung mit zusätzlich 17 Euro zahlen müsste. Das wären dann über 50 Piepen im Monat, schon heftig. 3. Als Alternative dazu würde doch eigentlich das T-Home "Entertainment" Paket günstiger sein, oder? Damit schaut man doch eigentlich auch alle Sender über die Internetleitung, oder? 4. IP-TV. Allice hat da ein gutes Angebot: DSL und Ip-TV für 30 Euro. Dummerweise geht die Fernsehvariante an der Wohnanschrift nicht. Mit denen habe ich heute früh telefoniert, die können mir auch noch nix zusagen. Bislang mein Favorit, wenss klappen würde . Grundsätzlich wären wir ja bereit auch noch auf das HD-TV zu warten, allerdings möchte ich nicht "nur" einen DSL-Vertrag schließen und mich hinterher ärgern, dass ich mir das IP-TV habe entgehen lassen. Ich würde mich ja auch auf ne Satelitenschüssel mit hd- Receiver einlassen. Allerdings müsste ich die dann am Balkon anbauen und dann irgendwie das Kabel quer durch die Bude legen. Auch nicht wirklich pralle. Wer hat nen Tipp? Gefunden habe ich bisher nur das hier
  5. Bald auch bei Vodafone und o2
  6. Zunächst solltest du mal die Grunddaten angeben. Ihr habt geheiratet, ohne dass ihr spezielle was vereinbart habt, also Gütergemeinschaft oder Gütertrennung? Wenn Dir das nix sagt, dann kann man das auch recht einfach sagen. Habt ihr neben der Heirat noch nen ehevertrag vereinbart? Vermutlich nicht, oder? Dann lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei haftet ihr grds. nicht für Verbindlichkeiten des anderen Partners. Da haben die obigen Kommentare schon recht.Für die Interessierten: §§ 1363 ff. BGB. Daher fällt es schon schwer einen Anlass für die Haftungsbefreiung zu erblicken. Sofern der Hintergrund aber der Ausschluss von gesetzlichen Haftungsfolgen ist, so befürchte ich, dass eine Vereinbarung zwischen euch nicht dazu dienen kann, um Dritte zu benachteiligen. Sofern es um Finanzierungen von Gegenständen (Autos, Möbel etc.)geht, so seid ihr vermutlich eh Gesamtschuldner, da kommt ihr dann auch nicht mit ner Vereinbarung raus.
  7. Also wenn da ein Cafe ist und der Roller auf dessen privaten Parkplatz steht, ohne dass dieser Parkplatz mittels eines Tores oder eines Schlagbaumes abgesperrt ist, dann ist das öffentlicher Straßenverkehr. So habe ich die Vorgabe hier verstanden....
  8. Habe ich... Wenn ein öffentlicher Zugang besteht, dann handelt es sich um öffentlichen Vekehrsraum :crybaby:
  9. Wenn der Hobel vor nem Cafe geparkt wurde, dann befindet er sich höchstwahrscheinlich auch im abgestellten Zustand im öfentlichen Straßenverkehr....
  10. Wenn der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum steht, dann konnten die theoretisch auch die Mühle beschlagnahmen...
  11. Die Infos sind etwas dürftig: Also der Roller ist in dem Umfang, in dem er vorgefunden wurde nicht zugelassen, sprich wenigstens durch den Vergaser ist die Betriebserlaubnis erloschen. Meines Wissens ist die BSAU egal, wird nur ganz gerne eingetragen, damit man den Pott später identifizieren kann. Den Polizisten war wohl auch klar, dass der Hobel damit "illegal" im Straßenverkehr benutzt wurde. (Ein Spassvogel könnte ja mal versuchen dem Gericht klar zu machen, dass dein Bekannter im Cafe wohnt, oder generell ein großer Freund des Schiebens ist...)Zumindest der Halter, sofern das nicht auch gleich der Fahrer ist, müsste dafür Sorge tragen, dass der Hobel nicht ohne Betriebserlaubnis bewegt wird. Was haben sie deinem Bekannten denn mitgeteilt, was wird ihm genau vorgeworfen? Ne Ordnungsiwidrigkeit, ne Straftat??? Also die StPO ermöglich in § 94 die Sicherstellung bzw. die Beschlagnahme (falls der Kollege den Hobel nicht freiwillig abgegeben hat). Gruß
  12. Tööörner

    Kaufvertrag?

    Ein Zeichen des guten Willens wäre es doch, wenn Du ihm den Kauf einfach bestätigst: "Hiermit bestätige ich, Hans-Franz P, wohnhaft ..., dass ich Herrn Peter Z. am 11.11.2009 einen Vespa 50 Rahmen, Fahrgestelltnummer ... nebst Papieren, einen Lenker ... für 500 ? verkauft habe. Dabei wurde die Gewährleistung ausgeschlossen." Damit brichste Dir doch keinen Zacken aus der Krone... Was soll Dir dabei passieren? Alternativ soll er einfach Ebay anschreiben, die sollen ihm die Auktion zur Verfügung stellen... Ich könnte mir vorstellen, er will den Kaufvertrag für den Fall einen Unfalles oder eines Diebstahls, um dann der Versicherung ggn. die Kosten zu belegen...
  13. Ich würde in jedem Fall den Eigentümer in Anspruch nehmen. Von seinem Haus geht ja in jedem Fall die Störung aus. Gib`ihm Bescheid und fordere ihn auf, den Schaden kurzfristig, jedenfalls innerhalb einer Woche zu beseitigen. Andernfalls würdest Du eine entsprechende Fachfirma besorgen und ihm die Kosten in Rechnung stellen (in Juristendeutsch: Geschäftsführung ohne Auftrag).
  14. Tööörner

    Problem: Auto

    Wenn ich doch richtig lesen könnte...
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