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Strafzettel aus Holland


kuntakinte

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Quelle ADAC:

"Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland ? mit der Ausnahme von Österreich ? derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich Anfang 2010 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 ? in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

Selbst wenn derzeit ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden können, kann es jedoch zu einer Vollstreckung in dem Reiseland kommen, in dem die Sanktion verhängt wurde (z.B bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land)."

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Derzeit werden solche Verfehlungen aus dem Ausland in BRD noch nicht verfolgt. Ab 2010 soll das jedoch anders werden.

Wenn Du nicht vor hast, in den nächsten Jahrzehnten wal wieder nach Holland zu fahren kannst Du Dir das sparen.

Solltest Du allerdings in den nächsten Jahren in Holland angetroffen werden, kann das sehr teuer werden !!

Edith fügt an, das die Kopie vom ADAC wohl alles sagt !!

Bearbeitet von oehli
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Kann mich da oehli nur anschliessen. Solltest du in nächster Zeit nochmal nach Holland wollen würd ich auf jeden Fall bezahlen. Wenn sie dich nämlich später mal erwischen wirds teuer und dann MUSST du zahlen, die kennen genug Mittel dich zahlen zu lassen. zB stillegen des Wagens oder so.

MfG Schöv

PS: Der Strafzettel ist meiner Meinung nach noch günstig ich hab letztens nen Zettel von da bekommen da gings um 7kmh und ich musste schon über 40 Euronen löhnen

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Die Jungens stellen einen Antrag auf Amtshilfe und die deutschen Kollegen kommen klingeln.

Vielleicht nicht für 57 Euro, aber wenn die das volle Programm abspulen, wird das schnell mehr/teurer.

Hängt sicherlich davon ab, wieviel die zuständige Stelle drüben zu tun hat, aber als alter Grenzgänger würde ich das frühzeitig zahlen und gut ist.

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Anmerkung:

Die letzten paar Male wurde ich in Holland weder bei der Ein- noch bei der Ausreise kontrolliert.

Sonst auch nicht.

So klappt das aber nicht, mit´m kassieren.

Für 52 Euro würde ich aber nichts riskieren.

Nichtmal ein Topic eröffnen. :-D

:-D

Edit spendiert ein "s".

Bearbeitet von djscreaming
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Habe heute einen Strafzettel aus Holland zugeschickt bekommen.

10 km/h (60 statt erl. 50) zu schnell gewesen und soll nun für dieses StVO-Verbrechen 52 ? zahlen :-D

Nun meine Frage: Zahlen oder Axxxlecken?

Hallo !

Habe vor Jahren auch sowas erlebt und sage nie wieder . Bei den Hölländer verjährt nix und wenn die dich falls du in Holland bist kriegen , ziehen sie dir dein Auto oder Roller oder dich selbst ein . Solange du dich nicht in Holland aufhälst erhöht sich die Strafe von Zeit zu Zeit wenn du nicht zahlst . Bei mir hatte die Deutsche Staatsanwaltschaft das noch nicht weiter geleitet und war dazu noch nicht berechtigt . Ich bekam drei Aufforderungen zu Gerichtsverhandlungen zu erscheinen , wo ich natürlich auch nicht hin bin und das letzte Angebot der Holländischen Justiz lag dann bei 500 DM ( Ja , es waren noch DM -Zeiten ) . Der eigentliche Strafbetrag lag damals bei 60 DM . Habe dann nochmals überlegt da ich in Aachen wohne und häufig nach Holland rüber fahre dann doch Zähne knirschend zu bezahlen . Das ganze Prozedere zog sich so ein Jahr hin und ich würde heute direkt zahlen .

Gruß Jossi

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