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Wer kenn VESPA PL 170 ?


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Ist aus der "vergessenen Fabrik" in Hyderabad/Indien. Irgendein Italiener hat die Fabrik aufgetan und containerweise Teile von dort nach Europa importiert, die z. Zt. bei vielen Händlern angeboten werden. Gab Berichte dazu in der Scootering und Rollerfahrer Magazin, Suchfunktion hilft.

Der Roller hat keine 170 ccm, die Angabe bezieht sich auf die maximale Zuladung.

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so exotisch wie die ist und noch dazu in so guten zustand sollte die nicht zerpflückt oder umgebaut werden.

is mal was anderes. :-D

Absolut! Noch eine in O-Farbe lackierte Faco-Box dran, und fertig ist der perfekte Alltagsroller. Hat die echt "nur" 100 ccm? Langhub?

@msztec

Rück mal mit mehr Infos raus :-D

Bearbeitet von bsmk80
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zu der Vespa sie ist aus Indien aber keine BAJA sondern eine GENUINE VESPA

sie wurde Restauriert und vervollständigt ist also im 1+ Zustand

soll aber 1800? ohne deutsche Papiere kosten

der hat da aber noch massig andere Sachen

post-22448-1224156102_thumb.jpg

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zu der Vespa sie ist aus Indien aber keine BAJA sondern eine GENUINE VESPA

sie wurde Restauriert und vervollständigt ist also im 1+ Zustand

soll aber 1800? ohne deutsche Papiere kosten

der hat da aber noch massig andere Sachen

Wer ist denn "Der"? Und wo sitzt "der"? Ist die Karre schon in Deutschland? In Hinblick auf die evtl. schwierige Zulassung (Stichwort Euro3) finde ich den Preis doch schon recht üppig! Erst recht falls die Kiste noch in Indien steht!

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Wer ist denn "Der"? Und wo sitzt "der"? Ist die Karre schon in Deutschland? In Hinblick auf die evtl. schwierige Zulassung (Stichwort Euro3) finde ich den Preis doch schon recht üppig! Erst recht falls die Kiste noch in Indien steht!

"DER" wird nicht genannt :-D

die Vespa steht schon fast in deutschland mit der Euro 3 gibts doch kein problem sie ist BJ 86

Bearbeitet von msztec
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"DER" wird nicht genannt :-D

die Vespa steht schon fast in deutschland mit der Euro 3 gibts doch kein problem sie ist BJ 86

Wollte auch keinen Namen hören... 1800 sind für ne Inderin definitiv too much. Erst recht wenn se restauriert ist (womöglich noch in Indien von Indern)

Für 1800 kriegt man ne schicke O-Lack Original Vespa :-D

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die Vespa steht schon fast in deutschland mit der Euro 3 gibts doch kein problem sie ist BJ 86

Doch, das ist schon ein Problem... Das BAUJAHR ist zwar 86, aber die ERSTZULASSUNG in Deutschland wäre 2008. Demnach muss sie Euro3 erfüllen - für den Privatmann eine fast unmögliche Hürde würde ich meinen. (wenn man im legalen Bereich bleiben will)

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Doch, das ist schon ein Problem... Das BAUJAHR ist zwar 86, aber die ERSTZULASSUNG in Deutschland wäre 2008. Demnach muss sie Euro3 erfüllen - für den Privatmann eine fast unmögliche Hürde würde ich meinen. (wenn man im legalen Bereich bleiben will)

Das ist doch ein Scheunenfund und war schon mal in Deutschland zugelassen vor vielen Monden, oder nicht? Hab ich zumindest so verstanden... :-D

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Wir haben auch diverse Rally180 mit Bj 60 Eintragung und Primavera von ´60, warum soll das Fahrzeug als 2008ér zugelassen werden. Meine GL aus Italien wurde ja auch mit dem normalen Bj. Anfang der 60ér angemeldet, auch ohne orig. Papiere.

Ist eben ein restaurierter Oldtimer, da das Ding sowieso in keiner Piaggioliste auftaucht ist es ja nicht nachvollziehbar.

Sven

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Wir haben auch diverse Rally180 mit Bj 60 Eintragung und Primavera von ´60, warum soll das Fahrzeug als 2008ér zugelassen werden. Meine GL aus Italien wurde ja auch mit dem normalen Bj. Anfang der 60ér angemeldet, auch ohne orig. Papiere.

Ist eben ein restaurierter Oldtimer, da das Ding sowieso in keiner Piaggioliste auftaucht ist es ja nicht nachvollziehbar.

Sven

die erstzulassung in deutschland ist egal. es geht um die allgemeine erstzulassung. wenn die 400 vor christus in timbuktu war, dann ist auch das ok.

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  • 13 Jahre später...
vor 13 Stunden hat 50Special folgendes von sich gegeben:

ich kenn die

 

14 Jahre später...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

...Leichenschänder

  • Haha 3
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  • Beiträge

    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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