Zum Inhalt springen

Zulassungsproblem


ET3

Empfohlene Beiträge

prima sache, die zulassungstelle hat mich abblitzen lassen. :puke:

lambretta LI/2, bj. 59

vorhanden sind:

- kba-anfrage gestellt und auch bekommen: kein eintrag.

- tüv-einzelabnahme §21: ohne mängel.

- versicherungsdoppelkarte geholt.

mit dem alten kaufvertrag und den ganzen unterlagen bin ich hier in münchen zur zulassungstelle gegangen.

man schickte mich am schalter gleich zum leiter der dienststelle, da ein sachbearbeiter nur fälle bearbeiten könne, bei denen ein alter fahrzeugbrief vorläge.

der leiter der dienststelle verweigerte mir jedch die zulassung des fahrzeugs mit der begründung, daß ein kaufvertrag nicht beweise, daß das fahrzeug tatsächlich mir gehöre.

ich bot an, eine eidesstattliche versicherung abzugeben, jedoch wurde mir dies ebenso als unzureichend abgelehnt.

fragen:

1. ist das so richtig? -ich kann's mir einfach nicht vorstellen. sieht mir schwer nach willkür aus.

wer weiss, wo das in der STVZO o.ä. steht?

2. wer weiss noch eine andere möglichkeit der dauerhaften zulassung?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 99
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

Kommt mir auch nach Willkür vor: Wenn du nicht der Eigentümer wärst, wäre das Fahrzeug (hier in Beamtendeutschland) schließlich als gestohlen gemeldet => keine KBA.

Probleme könnt ich mir vorstellen, wenn das Ding zB. aus Italien kommt. Dann müsstest du von dort irgendwas KBA-ähnliches vorlegen. (Hab ich aber noch nie gehört...)

greets,

Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

prima sache, die zulassungstelle hat mich abblitzen lassen. :puke:

lambretta LI/2, bj. 59

vorhanden sind:

- kba-anfrage gestellt und auch bekommen: kein eintrag.

- tüv-einzelabnahme §21: ohne mängel.

- versicherungsdoppelkarte geholt.

mit dem alten kaufvertrag und den ganzen unterlagen bin ich hier in münchen zur zulassungstelle gegangen.

man schickte mich am schalter gleich zum leiter der dienststelle, da ein sachbearbeiter nur fälle bearbeiten könne, bei denen ein alter fahrzeugbrief vorläge.

der leiter der dienststelle verweigerte mir jedch die zulassung des fahrzeugs mit der begründung, daß ein kaufvertrag nicht beweise, daß das fahrzeug tatsächlich mir gehöre.

ich bot an, eine eidesstattliche versicherung abzugeben, jedoch wurde mir dies ebenso als unzureichend abgelehnt.

fragen:

1. ist das so richtig? -ich kann's mir einfach nicht vorstellen. sieht mir schwer nach willkür aus.

wer weiss, wo das in der STVZO o.ä. steht?

2. wer weiss noch eine andere möglichkeit der dauerhaften zulassung?

Ich weiß es nicht sicher, was man braucht, aber für meine Special und meine Serie 2 wurde mir empfohlen die originalen alten italienischen Papiere zu kopieren (durch den Vorbesitzer), dann die Abmeldebescheinigung mitzunehmen, oder zu kopieren (braucht man wohl in Italien, damit man da weiter keine Steuern drauf zahlt) und diese Kopien bei der Abmeldung beglaubigen zu lassen. Grund lag wohl darin, daß man sonst nicht beweisen könnte, daß das Fahrzeug nicht nach wie vor in Italien (an-)gemeldet ist. Wie gesagt, ist schon ein bischen her und kann jetzt durch Europaregelungen anders sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hab auch das gefühl dass die sich da oft irgendwas ausdenken.

als ich meine lammy zulassen wollte haben sie mich wieder heimgeschickt und gemeint ich sollte ein schreiben des vorbesitzers bringen, auf dem er auflistet wann und wo er die kiste gekauft hat, was er dann damit gemacht hat, und wo die papiere abgeblieben sind... :plemplem: :plemplem:

manchmal gehts aber komischerweise auch total unbürokratisch und schnell

viel glück noch

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Jens: Vergiß sowas. Das ist dann (mittlerweile) Überführung/Import -> Ärger ohne Ende in MUC. Die wollen dann "amtliche Übersetzungen" mit Botschaftsstempel etc. sehen.

@David: Schlepp einen $BEKANNTEN an, der das Ding dann nachweislich (= "Die Unterschrift ist meine.") an Dich vertickt hat, nachdem er den Roller aus der Scheune seiner Omma gezogen hatte. Der soll seine Story schriftlich fixiert bereithalten. Damit geht's dann durch. Auch an schlechten Tagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@David: Schlepp einen $BEKANNTEN an, der das Ding dann nachweislich (= "Die Unterschrift ist meine.") an Dich vertickt hat, nachdem er den Roller aus der Scheune seiner Omma gezogen hatte. Der soll seine Story schriftlich fixiert bereithalten. Damit geht's dann durch. Auch an schlechten Tagen.

du meinst, das klappt?

-immerhin hat der bürokrat ja schon bei ner eidesstattlichen versicherung gegrinst und das dankend abgelehnt.

ich dachte eher an den weg über das verwaltungsgericht.

Bearbeitet von ET3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verwaltungsgericht? Das wär aber schon ein bischen zu sehr Bananenrepublik, oder? OK. Wir sind in Bayern. Aber selbst da dürfte der allerschlimmste Fall eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages bzw. eine Erklärung an Eides statt erfordern. Denn mehr darf der Herr - wenn ich es recht sehe - nicht anzweifeln, KBA und §21 sind ja schon behördliche Schreiben.

Und wie willst Du - meinetwegen auch durch verwaltungsgerichtliche Feststellung - noch mehr Fahrzeughistorie rekonstruieren, wenn das Ding "nachweislich" 20 Jahre lang im Schuppen stand? :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier im Norden der Republik habe ich bereits zwei Mal eine Vespa ohne Papiere aber mit dem ganzen anderen Schmu (KBA, TÜV) anstandslos bei einem ganz normalen Sachbearbeiter zugelassen.

Vielleicht etwas mehr Aufwand betreiben und die Zulassung für das Maschinchen anderswo als in M machen lassen und dann in M einfach ummelden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich habs dir gesagt. der tuev ist nicht das problem, die zulassungsstelle ist. ich hab meine in muenchen beim leiter durchgekriegt mit:

- die karre war schon immer in deutschland, beim vater meiner freundin der vor 25 jahren gestorben ist. wichtig dass das ding schon immer in deutschland war

- habe mit photokopie des personalausweises ihrer mutter die geschichte aufschreiben lassen wir er als jugendlicher das ding fuhr

- und ich habs im keller gefunden und wieder hergerichtet, aber die papiere sind weg

- jetzt ists deren problem dass sie die papiere nicht so lange aufheben.

der dienststellen leiter hat sueffisant geschmunzelt, und hat mir ohne ein wort zu sagen das ding durchgehen lassen.

die andere moeglichkeit ist: lass das ding bei nem kumpel in ner anderen stadt zu wo bekannt ist dass die lockerer sind und melde sie dann in muenchen wieder um.

mahlzeit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte mal dasselbe Problem in Ingolstadt. Ging um eine PV, ohne Papiere in Italien gekauft. Die frustrierte Sachbearbeiterin, die wohl an Weiberfasching im "Hotel Rappensberger" keinen abgekriegt hat, liess Ihren ganzen Frust an mir aus und kam mir mit so Sachen wie: (o-ton) "dann fahrns hoid nach Italien, wos des kafft hom, und gengas zu dem hi und hoins sich an Kaffvertrog und den Briaf brauch ma a no. Und so a brobietra oda wia des hoasd..." :plemplem: :-D

Zweimal war ich dort vorstellig, zweimal gestritten bis auf Messer mit denen. Ich ging dann zu nem Notar, der liess nen Vordruck der Eidesstattlichen aus dem Drucker, Unterschrieben, 12 euro gezahlt, Zugelassen!

...und da gibts auch noch die Hardcorezulassung, is aber nichts für Schwache Nerven. Behaupten, man hätte den originalen, Italienischen Brief besessen, aber Leider alle Unterlagen "beim Umzug verloren". Da Zittern die Hände beim unterschreiben der Eidesstattlichen Erkläreung zwar etwas, aber man verlässt das Haus garantiert mit nem Nummernschild...

Viel Erfolg noch mit der Zulassung. Ich hab da auch schon die tollsten Storys gehört...München scheint ja ein schlimmes Pflaster zu sein, was das betrifft. :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die frustrierte Sachbearbeiterin,...: (o-ton) "dann fahrns hoid nach Italien, wos des kafft hom, und gengas zu dem hi und hoins sich an Kaffvertrog und den Briaf brauch ma a no. Und so a brobietra oda wia des hoasd..." :plemplem:

Etwas Offtopic:

Wenn ich so etwas lese / sehe / höre frage ich mich, mit welcher Begründung man einen Deutschtest für Einwanderer einführen möchte, wenn noch nicht einmal deutsche Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst der deutschen Sprache mächtig sind...

Etwas Ontopic:

Der Ermessensspielraum bei solchen Vorgängen ist teilweise wirklich erstaunlich. Vor allem, wenn man bedenkt, daß es in Deutschland ja für jeden Quatsch mindestens einen Tausendseitigen Gesetzestext gibt. Grundsätzlich kann man allerdings schon sagen, daß die Variante mit "Opa's Roller, seit 10 oder 20 Jahren im Schuppen gestanden, Opa gestorben, Papiere nicht mehr zu finden" deutlich einfacher ist als das mit dem Italienimport.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Etwas Offtopic:

Wenn ich so etwas lese / sehe / höre frage ich mich, mit welcher Begründung man einen Deutschtest für Einwanderer einführen möchte, wenn noch nicht einmal deutsche Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst der deutschen Sprache mächtig sind...

...aus diesem Grund wird Bayern ab 2015 wieder ein unabhängiges "Königreich Bayern". Ohne EU, NATO und Soli. :love: :plemplem: :-D

-und ja, man sollte auf Zulassungsstellen auf jeden Fall das Wort "Italien" vermeiden. :wasntme:

Bearbeitet von massimotori:
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte das gleiche problem mit der Zulassungsstelle Bochum. Die wollten mir auch keine neuen Papiere austellen für meine T5 als Italien import.

Hab mir dann einen 2. Wohnsitz bei meinen Eltern angemeldet und das ganze in Wolfenbüttel angemeldet. Natürlich angegeben, das das ding die letzten 10 Jahre unangemeldet in Deutschland in einer Scheune vor sich hingegammelt hat. Ging anstandslos und freundlich über die Bühne.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte das gleiche problem mit der Zulassungsstelle Bochum. Die wollten mir auch keine neuen Papiere austellen für meine T5 als Italien import.

Hab mir dann einen 2. Wohnsitz bei meinen Eltern angemeldet und das ganze in Wolfenbüttel angemeldet. Natürlich angegeben, das das ding die letzten 10 Jahre unangemeldet in Deutschland in einer Scheune vor sich hingegammelt hat. Ging anstandslos und freundlich über die Bühne.

Wolfenbüttel hat wohl das entspannteste Strassenverkehrsamt der Republik! :-D

Ich hatte bei 2 importierten Rollern bisher auch keine Zulassungsprobleme!

Die Lammy die ich letztes Jahr zugelassen habe, gehörte mal meinem Opa der 84 verstorben ist. :-D

Brief ist leider über die jahre verschwunden.

Da hab ich der netten Dame dann ein Formular unterschrieben das der Roller mir gehört und schon hatte ich den neuen Brief.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wolfenbüttel hat wohl das entspannteste Strassenverkehrsamt der Republik! :-D

Ich hatte bei 2 importierten Rollern bisher auch keine Zulassungsprobleme!

Die Lammy die ich letztes Jahr zugelassen habe, gehörte mal meinem Opa der 84 verstorben ist. :-D

Brief ist leider über die jahre verschwunden.

Da hab ich der netten Dame dann ein Formular unterschrieben das der Roller mir gehört und schon hatte ich den neuen Brief.

Gibt es sie also doch, die Beamten die ihren Job als Servicekraft verstehen. Ansonsten ist die Grundhaltung schon ganz gerne erst mal "Nein".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bevorzuge ja Kaufverträge, in denen steht, daß ich die deutschen Papiere dazu bekommen habe...

Dann kann ich erzählen ich hab sie selber "beim Umzug" verloren... dann reicht nämlich auch ne eidesstattliche Erklärung von mir und sie forschen nicht nach Vorbesitzern...

Was mir nur immernoch unklar ist, ist, wie ein einigermaßen ordentlicher Mensch die Papiere verlieren kann und den Kaufvertrag dann noch hat. Ich hefte das ja immer alles zusammen ab...

Aber sie wollens ja nicht anders...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bevorzuge ja Kaufverträge, in denen steht, daß ich die deutschen Papiere dazu bekommen habe...

Dann kann ich erzählen ich hab sie selber "beim Umzug" verloren... dann reicht nämlich auch ne eidesstattliche Erklärung von mir und sie forschen nicht nach Vorbesitzern...

das könnte evtl. die lösung zu der sache sein. klingt zumindest schlüssig. obwohl ja die zulassungsstelle münchen nix schlüssiges haben will, sondern den alten brief und sonst nix. no brief, no zulassung. so einfach ist das...in minga. :uargh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da kann ich nur die Zulassungsstelle in Pfaffenhofen empfehlen hatte genau die selben Papiere wie Du hab dann noch eine Eidesstattliche Erklärung bei denen vor Ort gemacht und das wars. Ach ja, mein Roller war aus Neuseeland.

Sollte man einen Problemfall haben kann man mit denen voll super reden und sie geben dir auch Tips.

Vielleicht kennst dort jemanden auf den du ihn zulassen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

lambretta LI/2, bj. 59

vorhanden sind:

- kba-anfrage gestellt und auch bekommen: kein eintrag.

- tüv-einzelabnahme §21: ohne mängel.

- versicherungsdoppelkarte geholt.

Genau das braucht man auch, und damit läßt sie die ZLS M-Land zu. (Am Donnerstag z.B. :-D )

Wenn Du Glück hast, darfst Du dann sogar die kurze Nummer behalten.

Bis morgen am Stachus! :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lambretta SX 185 bringt mal eben Licht ins Dunkel:

Anbei offizielle Aussage meines LRA, da mir dasselbe auch ins Haus steht:

Sehr geehrter Herr XXX

nachfolgende Unterlagen sind für die Zulassung erforderlich:

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.

Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Monat vorzulegen.

bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, wenn sich der Betriebssitz nicht im Zulassungsbezirk befindet.

bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungs- berechtigten Personen.

Versicherungsbestätigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von uns Online eingeholt)

landsspezifische FZ-Papiere bzw. Ursprungszeugnis

technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (evtl. Abgasuntersuchung)

Kaufvertrag bzw. Originalrechnung

ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen

Einzugsermächtigung für das Finanzamt

Mit freundlichen Gruessen

Jetzt ist es wohl so, daß es bei Fahrzeugen unter ca. 10.000? wegen zu vernachlässigendem Wert auch so funktioniert, daß man vom Verkäufer bestätigt bekommt, daß man das Fahrzeug ohne Schein gekauft hat, da der auf Grund des Alter oder aus welchem Grund auch immer nicht mehr da war. Mit dieser Bestätigung und dem Kaufvertag sollte dann eine Anmeldung möglich sein. Das geht nur so bei Privatpersonen, bei Shops ist es wohl schon wieder etwas schwerer. Im Falle eines Imports benötigt man noch die Einfuhrpapiere.

Arrrrrgh!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information