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Lenkerendenblinker, keine Blinker hinten


the mummy

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Hallo,

bei meiner 125er PX hab ich nur noch die Hella- Lenkerblinker vorne angebaut und hinten keine Blinker mehr( zugeschweißt).

Da ich vorgestern von der Polizei angehalten wurde und die Kollegen meinten, ich bräuchte hinten auch Blinker und nicht vom Gegenteil zu überzeugen waren, hab ich schon im Gesetz nachgeschaut und die Suche bemüht.

Ergebnis: Da ne 125er ja noch als Leichtkraftrad gilt, braucht sie überhaupt keine Blinker zu haben.Weiterhin hab ich noch was gelesen, dass das Gutachten der Hellas besagt, dass die Lenkerblinker die hinteren Blinker ersetzt.

Falls jemand solch ein Gutachen hat und mir das schicken könnte, wäre ich sehr froh, keine 25? bezahlen zu müssen. Eigentlich reicht ja schon der Gesetzestext, aber ich will auf Nummer sicher gehen.

Noch ne Frage zum Gutachten: Die Blinker haben ja ne Prüfnummer,d.h. man muss sie nicht eintragen lassen.Gilt nun diese Nummer wie das Gutachten, spricht die Blicker ersetzen die Hinteren, oder muss man dann doch immer das Gutachten dabei haben?

Danke für eure Antworten

the mummy

Bearbeitet von the mummy
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Soweit ich weiß kannst du bei einer 125er auf Blinker komplett verzichten, ja. aber es heißt auch wenn blinker original vorhanden, sollen diese auch verbaut sein. und jedes leuchtmittel, das verbaut ist, muss auch funktionieren.

würde auch mit dem tüv schnacken, sollte beim 125er nicht das problem sein!

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Klar, wenn du gut schweißen kannst ... :-D

"Dürfen" allerdings normalerweise nicht ohne durch die Zulassungsbehörde erteilte und vorher vom TÜV befürwortete Ausnahmegenehmigung / Eintrag in den Papieren (nicht ganz einfach zu bekommen) oder einen eingetragenen 125er Motor.

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2.4 Fahrtrichtungsanzeiger

(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)

Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962

Bezeichnung:

(Kategorie)

vorn -> 1, 1a, 1b, 11

hinten -> 2a, 2b, 12

Anzahl: Nicht reglementiert (StVZO)

Vier; ( zwei vorn, zwei hinten;EWG)

in der Breite

(Mindestwerte):

? nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm

? nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm;

Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen")

zueinander 560 mm

--> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges

in der Höhe: 350...1200 mm

Einschaltkontrolle: ? nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder

akustisch oder beides;

? nach StVZO zulässig

Sonstiges:

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen

angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In

Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ

vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit

solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn

wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA

Seite 20 von 87 AKE

verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §

54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau

Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht

damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau

Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).

Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen

bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der

Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m.

der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

vielleicht hilft es... .

/r

  • Like 1
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Von 1977 bis 1980 wurden Px'en mit 6 Volt-Anlage und OHNE Blinker für den ital. Markt gefertigt und dort verkauft. Damit haben diese Modelle bauartbedingt keine Fahrtrichtungsanzeiger.... :-D.....und brauchen auch KEINE! Mal beim freundlichen TÜV nachfragen. Das geht!

Bearbeitet von darkstrike
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Direktlink StVZO § 54

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1. einachsigen Zugmaschinen,

2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

3. offenen Krankenfahrstühlen,

4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

5. folgenden Arten von Anhängern:

1. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;

2. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;

3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;

4. Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b).

StVZO sollte der Spacko in grün eigentlich kennen.

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2.4 Fahrtrichtungsanzeiger

(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)

Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962

Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn

wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA

verfügen.

/r

Ok, da ich mein "keine Probleme beim TÜV" - Buch gerade nicht zur Hand hatte, habe ich mich um 1 bzw. 2 Jahre vertan.

Übrigens, wenn Du eine 200er ohne Blinker hast, heißt das noch längst nicht, dass Du die auch so zugelassen bekommst. Kann sein, dass die Bestimmungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, bei uns ist dafür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bekommt man nicht sooo leicht. :-D

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:-D

Ich habe im April meine PX80(100) mit offiziellem (und kostenlosen) Gutachten von Piaggio, zur 200er werden lassen!

Vorher habe ich mir noch einen Satz (Aussenverschlussb)Backen besorgt, diesen die "Sicke" ausgedengelt und dann die Blinkeröffnungen mit selbstangefertigten, passenden Blechen zu gemigt.

2 Hella Lenkerendenblinker dran un das ist es! TÜV( Köln Mülheim) hatte nichts dazu gesagt und eingetragen (EZ ´82).

Bei Bedarf schick ich Dir ne Briefkopie.

Ok, da ich mein "keine Probleme beim TÜV" - Buch gerade nicht zur Hand hatte, habe ich mich um 1 bzw. 2 Jahre vertan.

Gibts das wirklich :haeh:

Übrigens, wenn Du eine 200er ohne Blinker hast, heißt das noch längst nicht, dass Du die auch so zugelassen bekommst. Kann sein, dass die Bestimmungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, bei uns ist dafür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bekommt man nicht sooo leicht. :-D

Das kann ich nr bestätigen. :plemplem:

Abs: Bewohner d. "Landkreis" Köln

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also falls überhaupt bekommst du die normalen hella lenkerendenblinker die auf der fuffi orginal verbaut waren eingetragen ohne dass du hinten blinker hast aber ich würd das projeckt so machen wie ich es möchte und dann zu nem tolleranten tüv mensch in deiner umgehung gehen!!

MFG achim

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Danke für die Antworten.

Das Problem ist ja nicht unbedingt das Eintragen der Blinker. Ich möchte halt am besten noch ein Gutachten damit ich zusätzlich zum §54 Absatz 5, 4. der Polizei klarmachen kann, dass ich mit ner 125er hinten keine Blinker benötige, da sie mir das ja nicht glauben woll(t)en.

Frage : Sehe ich das richtig, dass man die Hellas so eintragen kann, dass da im Schein dann irgendwie was steht, dass man hinten keine Blinker braucht, oder wie? Blicke nicht ganz durch im Moment. :-D

Mein Problem ist nicht das Eintragen an sich, sondern mein 92er Baujahr, wenn ich irgendwann mal nen 200er Motor will wirds ja ein bisschen schwieriger ohne hintere Blinker.

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servus, ich lese in der Stvo nix, dass es ausmnahmen für fahrzeuge vor bj 87 gibt
Mag unter anderem daran liegen, daß in der Straßenverkehrsordnung andere Dinge als Blinker und so was geregelt sind ... :-D

Schau mal in die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - wo ich zwar auch nichts über das Bj. 87 gefunden habe, aber egal ...

Z. B. benötigen Krafträder > 50 ccm auch erst seit irgendwann den 80er Jahren eine Bremsleuchte. Ist sicherlich auch in der StVZO geregelt, aber ich hab das da auch nicht gefunden. Im §54 ist z. B. geregelt, daß Blinkleuchten nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein dürfen. In der Vergangenheit gab's nun mal Prüfstellen, die den Lenker als fest verschraubtes Teil angesehen haben; andere Stellen sahen den Lenker als beweglich an ...

Und zum Thema "hinten keine Blinker": natürlich braucht man für z. B. eine 81er 200er nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger. Das können aber auch Lenkerendenblinker sein (s. Rally 200 etc.). Spannend sind m. E. nach nur die Argumente, mit denen man dem Herrn im Kittel klarmachten will, warum man werksseitig eingebaute und funktionelle Teile wegbauen und durch schwerer erkennbare Teile erstetzen möchte ...

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  • 3 Monate später...

Tach jungs,

nur um mich abzusichern, ich kann also vorne UND hinten die original löcher zuschweißen, wenn ich Lenkerendenblinker montier?

(BJ. 83/ PX 200)

Nur leider finde ich für die PX keine entsprechenden Blinker, finde beim Sip nur welche für die Smallfr.

Ich möchte auch nicht die Ochsenaugen sondern die Hella-Blinker, auf die man (zu nicht Tüv-Zeiten) dann die weißen gläser drauf packen kann.

Und wenn ich schon am Fragen bin, dann kommt gleich noch eine:

Wie viel darf ich die Backen denn cutten, bzw da gibts doch sogar ne schablone für. Wenn die wer hat, bitte kure Meldung.

Danke,

Chris

PS:

Passen die an der PX?

http://www.sip-scootershop.com/pages/index...s%2Fdetails.php

Bearbeitet von huabamane
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Wenn ich Beitrag #10 richtig verstanden habe, dann darfst Du das. Ich empfehle aber, die Richtlinien auszudrucken und mit deiner Fragestellung bei deinem TÜV-Prüfer anzufragen. Da kannst Du dann auch direkt nach dem Backencut fragen. Da man die Backen aber auch ablassen kann, ist es vielleicht eher sinnvoll zu fragen, wie weit der Prüfer ein gecuttetes Heck einträgt. Wenn Du dabei über der eingeschweissten Verstärkung schneidest, wirst Du diese aber auf jeden Fall neu einschweissen müssen.

Und die Blinker passen. Ich hab die auch dran. Und auch nen relativ extremen Cut, allerdings nicht eingetragen. Da hat aber bisher weder der TÜV noch irgendein Polizist nachgefragt. Und das trotz mehrfacher Polizeikontrolle aufgrund eines reichlich blöden Denunziantenarschlochs aus meiner Nachbarschaft...

Bearbeitet von Johnny13
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Tach jungs,

nur um mich abzusichern, ich kann also vorne UND hinten die original löcher zuschweißen, wenn ich Lenkerendenblinker montier?

(BJ. 83/ PX 200)

Das Baujahr ist nicht entscheidend, sondern die Erstzulassung. Und, wie bereits gesagt, mit EZ vor 1987 benötigen 2-Räder nur 2 Blinker, Lenkerendenblinker. Die Antwort lautet also: JA.

Nur leider finde ich für die PX keine entsprechenden Blinker, finde beim Sip nur welche für die Smallfr.

Das sind dieselben - Hella hat nicht für Smallframe und Largeframe unterschiedliche gebaut.

Ich möchte auch nicht die Ochsenaugen sondern die Hella-Blinker, auf die man (zu nicht Tüv-Zeiten) dann die weißen gläser drauf packen kann.

Und wenn ich schon am Fragen bin, dann kommt gleich noch eine:

Wie viel darf ich die Backen denn cutten, bzw da gibts doch sogar ne schablone für. Wenn die wer hat, bitte kure Meldung.

Wieviel, dafür gibt´s keine Vorgabe / Vorschrift. Liegt im Ermessen des Prüfers. Sprich das lieber mit dem Prüfer Deines Vertrauens vorher ab. Und flex bloss nicht voreilig die Rahmennummer mit ab!

Danke,

Chris

PS:

Passen die an der PX?

http://www.sip-scootershop.com/pages/index...s%2Fdetails.php

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hi die hellas passen an die px,

es kann jedoch sein wenn de den peniblen blaukittel hast,

das der zu dir sagt: hallo die drehen ja mit? :-D

Gibt es dafür nicht extra so Innnenrohre die man am/im Lenker verschraubt, damit die sich nicht mehr mitdrehen können?

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Gibt es dafür nicht extra so Innnenrohre die man am/im Lenker verschraubt, damit die sich nicht mehr mitdrehen können?

Ist nicht der Witz an den Hellas, dass sie rund sind und es somit völlig egal ist, dass sie sich mitdrehen?

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Ist nicht der Witz an den Hellas, dass sie rund sind und es somit völlig egal ist, dass sie sich mitdrehen?

Die haben aber so komische Beulen, sind nicht komplett rund. Theoretisch ändert sich die Lichtabgabe, wenn man am Griff dreht. Naja, man(n) kann sich auch ins Knie ficken. Ups, ich hab das böse "F" Wort benutzt!

Bearbeitet von custom0815
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