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Hannover + Umland: virtueller Stammtisch


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Das ist schon immer meine Rollerstrecke zu Thomas :-)

Hätte ja sein können, warst ja auch bei La Vespa mit dem Fahrrad, und Aligse ist auch nicht aus der Welt. Dachte das es vielleicht an der Alkoholgrenze liegen könnte mit dem Fahrrad zu fahren aber habe folgendes gefunden:

"Eine Trunkenheitsfahrt liegt immer dann vor, wenn das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze gibt es hier nicht. Ist der Fahrradfahrer verkehrsauffällig geworden, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt auch für Radfahrer herangezogen werden, hat der sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier - wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Einzelne Gerichte haben aber auch schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen."

Ist also auch kein Grund mehr Fahrrad zu fahren.

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...

Ist also auch kein Grund mehr Fahrrad zu fahren.

Komma vergessen?

 

"Ist also auch kein Grund mehr, Fahrrad zu fahren." oder

"Ist also auch kein Grund, mehr Fahrrad zu fahren."

 

 

 

 

:lookaround::withstupid:

 

 

:-D

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Komma vergessen?

 

1  "Ist also auch kein Grund mehr, Fahrrad zu fahren." oder

2   "Ist also auch kein Grund, mehr Fahrrad zu fahren."

 

 

 

 

:lookaround::withstupid:

 

 

:-D

 

Trifft beides zu, da kann man sich eins aussuchen.

Ein Komma weggelassen und schon ein Satz gespart.

So ist das halt wenn man bei der Arbeit keine Zeit hat richtig zu schreiben. :satisfied:

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Hätte ja sein können, warst ja auch bei La Vespa mit dem Fahrrad, und Aligse ist auch nicht aus der Welt. Dachte das es vielleicht an der Alkoholgrenze liegen könnte mit dem Fahrrad zu fahren aber habe folgendes gefunden:

"Eine Trunkenheitsfahrt liegt immer dann vor, wenn das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze gibt es hier nicht. Ist der Fahrradfahrer verkehrsauffällig geworden, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt auch für Radfahrer herangezogen werden, hat der sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier - wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Einzelne Gerichte haben aber auch schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen."

Ist also auch kein Grund mehr Fahrrad zu fahren.

 

 

Bis 1966 lag die gesetzliche Trunkenheitsgrenze bei 1,5 Promille - für das Führen von Kraftfahrzeugen. Fahrradfahrer durften sowieso.

 

Was hat sich denn eigentlich seit dem am Alkohol geändert? :-)

 

Interessante Betrachtung dazu hier:

http://pdfarchiv.zeit.de/1966/51/weniger-promille.pdf

 

Frage: Wenn ich jetzt mit meiner VNB Bj. 60 komme, gilt dann eigentlich die alte Grenze?

Bearbeitet von 166er
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Neulich parkte vor mir eine Frau mit ihrem 5er BMW ein, diagonal in eine straßenparallele Lücke, die 1,5 Mal länger war als ihr Auto. Sie stand halb auf Straße und Gehweg.

Ich schaute sie etwas verständnislos an, sie bemerkte ihr be :shit:  Parken und .... stieg wieder ein und fuhr noch ein Stück vorwärts. Damit stand sie zwar nicht mehr auf der Straße, der Gehweg war aber nicht mehr passierbar.

Sie ging dann zufrieden von dannen ...  :wallbash:

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...ich hab fassungslos zugesehen, wie die eingeparkt hat. Nicht dass es nachher heißt, sie wäre vorher zugeparkt gewesen und die beiden anderen Autos sind dann weggefahren :-D NEIN, sie hat auf freier Fläche so geparkt :wallbash:

 

 

Über meine Nachbarin rege ich mich seit 3 Jahren schon auf: die schafft es wirklich 5/7 Tagen die Woche mit ihrem Fiat 500 (mit Anlauf) 2,5-3 Parkplätze (da wende ich einen polnischen Möbellaster drin) zu blockieren. Dann steigt die aus, guckt zufrieden und geht weg :-D

 

Das sollte die einmal in der Südstadt machen.... :whistling:

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Ach, mein ex-Chef hat auch immer so geparkt. Durfte er auch, da er einen extragroßen Chefparkplatz hatte. Der M-Klasse Benz belegte immer diagonal zwei Parkplätze.

 

Ich bin da auch ein bisschen spießig. Mein neuer Chef parkt immer in erster Reihe auf den Kurzzeitparkplätzen. Kommt halt drauf an, ob man ~9 Stunden als Kurzzeit definieren möchte. Aber in der Gehaltsklasse spielt das wohl keine Rolle mehr...

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@Oerge:

Auch von mir noch gute Besserung.

 

Vielen Dank auch für die guten Zusprüche zur Polter-Wurst. Leider werden wir nicht kommen. :-(

Dafür darf ich PX-Puzzle spielen. Als ich den Reifen geflickt habe, kam ein "Nachbar" ums Eck und fragte, ob ich ne PX inner Kiste haben will. Dachte mir, da kann man ja mal gucken... :whistling:

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guten tag die herrschaften :-)

 

hat jemand zufällig einen kompletten sprintmotor für mich am lager?

  

Läuft der Indermotor nich rechtzeitig???

Hätte ja sein können, warst ja auch bei La Vespa mit dem Fahrrad, und Aligse ist auch nicht aus der Welt. Dachte das es vielleicht an der Alkoholgrenze liegen könnte mit dem Fahrrad zu fahren aber habe folgendes gefunden:

"Eine Trunkenheitsfahrt liegt immer dann vor, wenn das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze gibt es hier nicht. Ist der Fahrradfahrer verkehrsauffällig geworden, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt auch für Radfahrer herangezogen werden, hat der sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier - wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Einzelne Gerichte haben aber auch schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen."

Ist also auch kein Grund mehr Fahrrad zu fahren.

  

Wo hasten das her? Teilweise echter Quatsch!

Für Fahrradfahrer gilt die 1,6 Promille-Grenze. 0,5er Grenze gibts da gar nicht, das güldet nur für Kraftfahrzeuge. Wo sich die Gelehrten aber streiten, ob bei nem Unfall und Ü0,3 Promille auch ein Radfahrer ins schwitzen kommen sollte bzgl. seines Führerscheins und ner Geldstrafe.

  

Auf großen Parkplätzen parke ich grundsätzlich so. Habe schon genug Schmarren/Dellen an meinen Autos gehabt. Da halte ich lieber etwas Abstand zu den anderen.

Eure Probleme möchte ich haben......;)

Btw. Meine Frau parkt besser ein als ich :)

  

Einparkkünstler, wollen wir morgen zusammen nach Aalwichse fahren?

@Oerge:

Auch von mir noch gute Besserung.

 

Vielen Dank auch für die guten Zusprüche zur Polter-Wurst. Leider werden wir nicht kommen. :-(

Dafür darf ich PX-Puzzle spielen. Als ich den Reifen geflickt habe, kam ein "Nachbar" ums Eck und fragte, ob ich ne PX inner Kiste haben will. Dachte mir, da kann man ja mal gucken... :whistling:

Puzzeln kannste auch noch an nem anderen Tag! Das läuft nich weg. DEN Polterwurst gibts nur einmal.
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@börde

nachträglich,  :cheers::cheers::cheers:

Karla, kanna leider nicht kommen, die Hauptstadt ruft.

 

manno. :-(

  Puzzeln kannste auch noch an nem anderen Tag! Das läuft nich weg. DEN Polterwurst gibts nur einmal.

 

:thumbsup::thumbsup::thumbsup:
richtig.

ausrede zählt also nicht.

 

ich hoffe dem reicht alles.

habe keine ahnung wieviel leute kommen.

zur not muß ich dann nochmal schnell los.

dem penner hat bis 22:00 glaube auf.

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Melde mich wg. Anderer Schloisenabfacht nachher noch via WA. Dürfte aber kalappen.

 

Evtl. muß ich vorher noch Möbeltransporte organisieren; dann würde ich vermutlich anders fahren (müssen).

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