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kann ich vom kauf zurücktreten? gsfwa

Featured Replies

Geschrieben

Hallo, hab am Sonntag eine ape gekauft mit italienischen papieren. Beim genaueren hinsehen hab ich festgestellt das die rahmennummer nachträglich eingeschweißt wurde. Hab nicht so den plan von den ape modellen. Hat mich stutzig gemacht weil ich einige teile bestellen wollte das mir immer das falsche Modell angezeigt wurde. Ich habe eine ape 50 mit doppelscheinwerfern gekauft und laut den papieren habe ich eine mit einen Scheinwerfer.

 

der verkäufer geht nicht ans Telefon und ruft auch nicht zurück. Komischerweise schreibt er mit mir über whatsapp. Habe ihn darauf hingewiesen das die Nummer nicht zum rest passt. Und darauf kam nur das ich sie mir doch angesehen habe. Ich muss dazu sagen das mir die ape vor einer Woche angesehen habe und da er noch mehere apen hat meinte er muss die Papiere suchen. Da ich keinen Hänger habe haben wir uns auf eine Lieferung geeinigt und beim abladen natürlich abends mit der Taschenlampe. Nur mal schnell geschaut ob die nummer vom rahmen mit drn der Papiere übereinstimmt.

 

was kann ich jetzt machen?

Bearbeitet von MrniceGuy

Geschrieben

Wenn der Verkäufer nicht rückabwickelt, geh zum Anwalt.

Rücktritt bei Privatverkäufen ist nicht so einfach. Stichwort arglistige Täuschung.

 

Eine Einzelfallberatung sollte hier im Forum auch nicht erfolgen.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb rokka:

Wenn der Verkäufer nicht rückabwickelt, geh zum Anwalt.

Rücktritt bei Privatverkäufen ist nicht so einfach. Stichwort arglistige Täuschung.

 

Eine Einzelfallberatung sollte hier im Forum auch nicht erfolgen.

 

 

 

 

Genau ,wenn du mit den Anwalt kommst muß er zurücktreten wenn er nicht Dumm ist!

gruß 

Geschrieben
  • Autor

verstehe. Mal sehen ob ich den heute noch mal ans Telefon bekomme.

 

Danke erstmal.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb great8ride:

Ansonsten bring ihn das Teil zurück!

gruß und viel Erfolg 

 

Wird vermutlich schwierig, weil:

 

vor einer Stunde schrieb MrniceGuy:

...

Da ich keinen Hänger habe haben wir uns auf eine Lieferung geeinigt

...

 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb t4.:

 

Wird vermutlich schwierig, weil:

 

 

Na und hat vermutlich die Adresse!

gruß

Geschrieben

Kleiner Tip: lass bitte die Polizei aus dem Spiel, bei solchen Geschichten können die ganz allergisch reagieren und u.U. die Ape sicherstellen - du hättest dann weder Ape noch Geld... :blink:

Geschrieben

Was für ein Präfix ist es denn?

 

Bei Ape 50 oft etwas verwirrend:

TL6T wurde vor TL5T gebaut, danach kam ZAPC

Nicht, dass du dem Verkäufer jetzt Unrecht tust...

 

Aber unterschied von Ein- zu Zweiauge ist eigentlich nicht so schwer, da gibt's bloß wenige Fehlerquellen.

 

Schöne Grüße,

Jan

Geschrieben
  • Autor

ich in mir sicher das es eine zapc ist. Laut papieren ist es eine tl6t von 89.

Geschrieben

Rede einfach mit denen. Man kann viele Sachen aushandeln, wenn man einfach nur miteinander redet

Geschrieben

...

Bearbeitet von Wavler

Geschrieben

Servus!

 

Geb dir Recht, da stimmt was nicht.

TL6T von 89 sollte Einauge sein, TL5t hat dann zwei Scheinwerfer.

TL5T hat noch Gemischtschmierung, ZAPC80 dann Getrenntschmierung mit separatem Öltank auf der linken Seite. Falls es dir zur genauen Identifizierung hilft...

 

Schöne Grüße,

Jan

Geschrieben
Am 22.11.2016 um 17:31 schrieb great8ride:

Genau ,wenn du mit den Anwalt kommst muß er zurücktreten wenn er nicht Dumm ist!

Klar, Anwalt ist das Synonym für Bruce Allmächtig.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb jens-paul1:

Anwalt ist das Synonym für Bruce Allmächtig.

Das wiederum kann ich bestätigen..  knapp hinter Chuck Norris..

Geschrieben
Am ‎22‎.‎11‎.‎2016 um 17:31 schrieb great8ride:

Genau ,wenn du mit den Anwalt kommst muß er zurücktreten wenn er nicht Dumm ist!

 

....

Bearbeitet von Wavler

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb great8ride:

Oder schick ihn die schwarzen Männer

Ja, genau, da helfen nur noch die Latex-bekleideten Männer in Highheels mit ihren ...

Ähh, oder meintest du Pfarrer??

Geschrieben

komische Sache, aber wenn ich mich jetzt in die Situation des Verkäufers versetze und rauskommt, dass ich eine Karre mit manipulierter Fahrgestellnummer verkauft hätte, dann wäre ich relativ glücklich, wenn ich die Möglichkeit bekäme, den Verkauf einfach rückgängig zu machen. Den Streß will sich doch nicht wirklich jemand antun?

 

Führt doch zu nichts, ausser einem Haufen Ärger.

Bearbeitet von Motorhuhn

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Motorhuhn:

komische Sache, aber wenn ich mich jetzt in die Situation des Verkäufers versetze und rauskommt, dass ich eine Karre mit manipulierter Fahrgestellnummer verkauft hätte, dann wäre ich relativ glücklich, wenn ich die Möglichkeit bekäme, den Verkauf einfach rückgängig zu machen.

Sehe ich ganz genauso.

Geschrieben
  • Autor

so hab den verkäufer endlich mal erreicht. Nächste Woche kommt er dir ape wieder abholen. Denke er hat verstanden worum es ging. Das mit dem Anwalt brauchte ich nicht mal zu erwähnen.

Geschrieben
Am ‎23‎.‎11‎.‎2016 um 23:10 schrieb Motorhuhn:

Führt doch zu nichts, ausser einem Haufen Ärger.

....

Bearbeitet von Wavler

Geschrieben
  • Autor
vor 54 Minuten schrieb Wavler:

 

Ach... es gibt durchaus Händler welche diesen in Kauf nehmen, lügen dir ins Gesicht und drehen alles so hin wie es ihnen gerade passt.... mein Anwalt schüttelt immer nur den Kopf wenn wir wieder eine Antwort erhalten.

genau sowas ist echt traurig. Ich vermisse die Zeit wo man noch zu seinen wort gestanden hat. Oder der handschlag ausgereicht hat.

Geschrieben

Naja, dann ists ja gut. Vielleicht ist der Händler ja selber drauf reingefallen mit der Fahrgestellnummer der Ape...

Grund für die Änderung der Nummer gäbs ja schon einen:

Im Apeforum wurde neulich ne massiv getunte Ape 50 vorgestellt, die ein großes Nummernschild hatte und alle Tuningsachen eingetragen waren. War auch eine ZAPC.

Bei der ZAPC wären die Eintragungen wegen Baujahr aber gar nicht mehr möglich gewesen.

Deshalb Trick 17: Es wurde ganz offiziell ein "Rahmentausch" vorgenommen - vom Tüv vorher abgesegnet - und die Rahmennummer eines älteren Modells verwendet. Dadurch wurden dann erst die späteren Eintragungen möglich...

 

Aber das ist wohl ein recht seltener Spezialfall, das sollte bei deiner wohl kaum zutreffen...

 

Schöne Grüße,

Jan

Geschrieben
  • Autor

langsam wirds echt frustrierend.der verkäufer sagt die Termine ab und meinte jetzt das es vor Mitte Dezember nichts wird. Hab heute mal meinen Anwalt angerufen. Ich setz dem jetzt eine Frist um die ape abzuholen.

 

wäre ja auch zu schön wenn mal was ohne druck bzw. Mit androhen meines Anwalts funktionieren würde.

Geschrieben

Um mal kurz festzuhalten:

Das Einschweißen einer ggf. falschen/gefälschten bzw. anderen Fahrzeugidentnummer ist schlicht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Die Veräußerung eines so manipulierten Fahrzeuges stellt ggf. ebenfalls eine Straftat dar, wenn dies wissentlich erfolgte.

 

Du hast gutgläubig ein Fahrzeug mit einer anscheinend falschen und nachträglich eingeschweißten Fahrzeug-Identnummer erworben. 

 

Ich würde hier in jedem Fall, wenn sich hier nicht unverzüglich (!) die Rückabwicklung des Kaufs gestaltet, einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Thematik besprechen. Das würde ich dem Käufer schriftlich mitteilen und eine Frist von einer Woche oder 10 Tagen setzen und die Einleitung rechtlicher Schritte androhen.

 

Nach Ablauf der Woche oder der 10 Tage und sollte der Kauf bis dahin nicht rückabgewickelt und Du Dein Geld nicht zurück erhalten haben solltest, würde ich am nächsten Tag einen Rechtsanwalt aufsuchen.

 

Selbstverständlich will ich nicht im Voraus zweifelsfrei unterstellen, dass der Verkäufer Kenntnis von der nachträglich eingeschweißten Fahrzeugidentnummer hatte, allerdings spricht ggf. manches dafür, so wie Du den Vorgang und die Reaktion des Verkäufers schilderst.

Bearbeitet von Dirk Diggler

Geschrieben
  • Autor
vor 38 Minuten schrieb Dirk Diggler:

Um mal kurz festzuhalten:

Das Einschweißen einer ggf. falschen/gefälschten bzw. anderen Fahrzeugidentnummer ist schlicht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Die Veräußerung eines so manipulierten Fahrzeuges stellt ggf. ebenfalls eine Straftat dar, wenn dies wissentlich erfolgte.

 

Du hast gutgläubig ein Fahrzeug mit einer anscheinend falschen und nachträglich eingeschweißten Fahrzeug-Identnummer erworben. 

 

Ich würde hier in jedem Fall, wenn sich hier nicht unverzüglich (!) die Rückabwicklung des Kaufs gestaltet, einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Thematik besprechen. Das würde ich dem Käufer schriftlich mitteilen und eine Frist von einer Woche oder 10 Tagen setzen und die Einleitung rechtlicher Schritte androhen.

 

Nach Ablauf der Woche oder der 10 Tage und sollte der Kauf bis dahin nicht rückabgewickelt und Du Dein Geld nicht zurück erhalten haben solltest, würde ich am nächsten Tag einen Rechtsanwalt aufsuchen.

 

Selbstverständlich will ich nicht im Voraus zweifelsfrei unterstellen, dass der Verkäufer Kenntnis von der nachträglich eingeschweißten Fahrzeugidentnummer hatte, allerdings spricht ggf. manches dafür, so wie Du den Vorgang und die Reaktion des Verkäufers schilderst.

 

genauso hab ich das heute mit meinen Anwalt besprochen. Aber danke dir für die mühe. Ich bin mal gespannt wie das weitergeht.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Das Einschweißen einer ggf. falschen/gefälschten bzw. anderen Fahrzeugidentnummer ist schlicht eine Straftat und kein Kavaliersdelikt

Das kommt ganz darauf an... oder nach welcher Vorschrift, wenn nicht 267 StGB - und der ist nicht unbedingt verwirklicht?

vor 19 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Die Veräußerung eines so manipulierten Fahrzeuges stellt ggf. ebenfalls eine Straftat dar,

 

Nach welcher Vorschrift denn? Kommt eigentlich nur Betrug in Frage und den Vorsatz müsstest Du ihm erstmal nachweisen..

 

vor 19 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Du hast gutgläubig ein Fahrzeug mit einer anscheinend falschen und nachträglich eingeschweißten Fahrzeug-Identnummer erworben. 

Auch das ist nicht sicher, für den Fall allerdings ziemlich belanglos..

 

vor 19 Stunden schrieb Dirk Diggler:

rechtlicher Schritte androhen

 

Vorsicht, mit Bezug auf die von Dir behauptete strafrechtliche Relevanz bist Du ganz leicht selbst im Bereich der (versuchten) Erpressung, 253 StGB... Nötigung, § 240 StGB

Bearbeitet von Steuermann

Geschrieben

Erpressung? Bin kein Jurist, aber eine Erpressung setzt doch eine Bereicherungsabsicht voraus (?) die ist doch hier gar nicht gegeben...

Geschrieben

...

Bearbeitet von Wavler

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