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Zulassung ohne Papiere - Chronologische Bescheinigung?


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Geschrieben

Hat Jemand von euch schon mal eine chronologische Bescheinigung von der Italienischen Verkehrspolizei beantragen müssen um eine Vespa ohne Papiere aus Italien anzumelden?

 

Das Lezte mal hat bei mir Kaufvertrag und eine eidesstattliche Erklärung augereicht.

 

Jetzt wollen sie eben diese chronologische Bescheinigung.

Geschrieben

Eigentlich schon, die Italienische Targa war mit dabei und er Zustand als ich sie bekommen habe war mehr als bedauerlich.

 

Habe vorhin mit der Verkerhspolizei Bozen telefoniert, der  hat gar nichts dazu sagen können ausser das sie nicht gestohlen ist.

 Er meinte ich soll mal bei er PRA (Pubblico Reistro Automobilistico) nachfragen.

 

Da war ich 40 min in der Warteschleife und dann habe ich aufgegeben.

 

Die Dame von der Zulassung meinte jetzt wenn die Verkerspolizei formlos bestätigt das sie keine unterlagen zu diesem Fahrzeug haben würde ihr das auch genügen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

was, wenn man genau weiß, das eine Mopete noch nie in D zugelassen war ? 

Und aus dem Ausland kommt.

Da helfen doch die "verlorengegangen" Papiere auch nix, oder ?

Bearbeitet von Der Lange
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Der Lange:

was, wenn man genau weiß, das eine Mopete noch nie in D zugelassen war ? 

Und aus dem Ausland kommt.

Da helfen doch die "verlorengegangen" Papiere auch nix, oder ?

 

 

... nat. ist diese ´Zulassung´ länger als 7 Jahre her... somit nicht mehr nachvollziehbar ( also negativ )

 

sogenannte ´Scheunenfunde´ ( in D gefunden nat ) ;-)

Geschrieben

Nur doof, wenn die in (D) im Jahre 2001 gefundene Scheune dann evtl. nachweislich bis 2010 im benachbarten europäischen Ausland zugelassen war. EUCARIS kann sowas wissen ...

  • Like 1
Geschrieben

Hm. Ich fände es eher bedenklich bis peinlich, wenn ich da mit einem Kaufvertrag von 2001 zwischen dem Opa meines Kumpels und mir selbst auftauche, worin entweder geschrieben steht, dass ich die Papiere übergeben bekommen habe oder dass Opa die Papiere verlegt hat und die Dame vom Amt mir dann sagt, dass genau dieses Fahrzeug bis letzte Woche auf Enrico Borletti in Verona zugelassen war ...

Geschrieben (bearbeitet)

du kannst dich immer noch rausreden, dass der opa deines kumpels angeblich mal im knast war.

ja, du hättes gleich misstrauisch sein sollen und nix von dem kaufen und so.

 

Bearbeitet von gravedigger
  • Like 2
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb t4.:

Hm. Ich fände es eher bedenklich bis peinlich, wenn ich da mit einem Kaufvertrag von 2001 zwischen dem Opa meines Kumpels und mir selbst auftauche, worin entweder geschrieben steht, dass ich die Papiere übergeben bekommen habe oder dass Opa die Papiere verlegt hat und die Dame vom Amt mir dann sagt, dass genau dieses Fahrzeug bis letzte Woche auf Enrico Borletti in Verona zugelassen war ...

 

vor 45 Minuten schrieb Herr Gawasi:

Ich kenne keine Probleme diesbezüglich.

 

Geschrieben

Ich hab das spielchen auf dem amt so lange mitgemacht, bis es was von "notariell beglaubigter eidesstattlicher versicherung der nachfahren samt erbschein in deutscher sprache oder mit ordentlkicher übersetzung" hieß.

Da bin ich dann lächelnd ausgestiegen, hab den chef-chef angerufen und hatte 20 min später meine papiere. Im grunde genommen haben die online alles, was sie brauchen, was da noch an extra dokumenten beigeschafft werden soll ist meiner erfahrung nach verhandlungssache.

 

Geschrieben

Das ist quasi genau so wie du sagst. Ein auszug wo die fahrzeugdaten samt aller bisherigen eigentümer angeführt sind sowie der aktuelle fahrzeugstatus (angemeldet, abgemeldet oder verschrottet)

Geschrieben (bearbeitet)
Am ‎17‎.‎10‎.‎2016 um 08:46 schrieb Skifreerider01:

Hat Jemand von euch schon mal eine chronologische Bescheinigung von der Italienischen Verkehrspolizei beantragen müssen um eine Vespa ohne Papiere aus Italien anzumelden?

 

Das Lezte mal hat bei mir Kaufvertrag und eine eidesstattliche Erklärung augereicht.

 

Jetzt wollen sie eben diese chronologische Bescheinigung.

Das was Du meinst, nennt sich "certificato cronologico" und besteht i.d.R. aus einer Kopie des ital. Fahrzeugscheines bzw. aus einem Formular (Auszug aus dem Fahrzeugregister) mit einem hübschen Siegel und hatte ich seinerzeit beim Kauf meiner Vespa Rally aus Italien ebenfalls erhalten. Daraus geht u. a. der letzte Eigentümer der Karre (bzw. die letzten Eigentümer) hervor. Zur nachträglichen Ausstellung des certificato cronologico ist es hilfreich zu wissen, wie das damalige Zulassungskennzeichen des Rollers in Italien lautete.

 

Ich glaube nebenbei nicht, dass die ital. Verkehrspolizei dieses certificato cronologico ausstellt, sondern eine Behörde ähnlich der unserer Kfz-Zulassungsstellen.

 

 

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Hallo Leute,

 

meine 125GTR von 1969 ist nun bereit für Zulassung und TÜV Abnahme.

 

Da ich den Roller 1991 aus Italien mitgebracht habe, existieren natürlich keine Papiere, kein Kaufvertrag oder ähnliches, allerdings habe ich ein "certificato cronologico" aus dem hervorgeht "Verschrottung".....

 

Besteht nun die Chance, mit diesem Dokument eine Zulassung in D zu erreichen, oder ist die "Scheunenfund + Papiere verloren" Variante die bessere oder einzig Sinnvolle Methode......

 

Danke für eure Rückmeldung, auch wenn das Thema wahrscheinlich immer mal wieder auftaucht...

 

 

IMG_0274.JPG

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb steini@scooter:

...keine Papiere, kein Kaufvertrag oder ähnliches, allerdings habe ich ein "certificato cronologico" aus dem hervorgeht "Verschrottung".....

 

... "Scheunenfund + Papiere verloren" Variante die bessere oder einzig Sinnvolle Methode......

...

 

 

WEG 1 hab ich diesen Sommer 2 mal erfolgreich durchgekaut.

 

1. Polizei

2. TÜV

3. Zulassung

 

Je nach Bundesland geht dies mit unterschiedlich hoher Belastung der Nerven einher.  Aber sogar auch in Bayern ist dies  in dieser Weise möglich.

Geht aus dem Certificato auch dein Eigentumsnachweis hervor, den dieser ist unbedingt notwendig.

 

alles andere ist IMHO nicht zu empfehlen..

 

ein Anruf bei der Zulassungsstelle kann auch schon mal ganz hilfreich sein.  :muah:

 

 

 

Bearbeitet von bork

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    • So wie ich das verstanden habe muss der Besitzer sein Eigentum nachweisen, ich habe ja einen Kaufvertrag.... Vielleicht ist das dann schon das. Ist alles etwas komisch, der Roller ist wohl seit 1977 in Berlin angemeldet, vielleicht findet sich der Besitzer auch hier im GSF? Würde das Ganze etwas erleichtern...  Fahrzeugnummer ist unter den ersten einhundert.... also VNA1T1250XX
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