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Am 26.7.2016 um 04:52 schrieb PK-HD:

Wenn ich nen Samsung Fernseher habe, ist es für die Garantie beim Hersteller auch egal ob der von MediaMarkt oder Saturn ist, oder seh ich das falsch?

 

Es geht hier nicht um Garantie, sondern um Sachmängelhaftung. D.h. der Verkäufer muss seiner Nachbesserungspflicht nachkommen (Unternehmerregress ist wieder ein anderes Thema). Die Problematik dabei hat Deichgraf schon angesprochen.

 

vor 2 Stunden schrieb jens-paul1:

Dann erzähl doch mal, wo das Problem genau liegt. An welcher Stelle geht die Welle genau kaputt?

 

Würde mich auch interessieren. Unten am Tachowellenantrieb, oben an der Verschraubung zum Tacho oder beim Austritt Lenksäule (evtl. zu enger Radius, Welle wird geknickt)?

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vor 28 Minuten schrieb rider:

Es geht hier nicht um Garantie, sondern um Sachmängelhaftung. D.h. der Verkäufer muss seiner Nachbesserungspflicht nachkommen (Unternehmerregress ist wieder ein anderes Thema). Die Problematik dabei hat Deichgraf schon angesprochen.

Sachmängelhaftung wäre es doch wenn es von Anfang an defekt wäre.

Aber es ging doch erst nach ein paar km kaputt, von daher sollte doch die Hersteller-Garantie greifen, erst recht, nachdem es wieder kaputt ging nachdem bereits getauscht wurde, oder hab ich was übersehen?

 

Bearbeitet von PK-HD
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Vielleicht bin ich ja der, der hier was nicht kapiert. Kann sein, bin ja schon älter und nicht mehr so voll mit Testosteron.…………... aber aus meiner Sicht ist das Thema Tachowelle nicht wirklich ein Problem. Lösung wäre:

 

Flux ein Telefax aufsetzt (wegen der Nachweisbarkeit) und dem Verkäufer, sehr detailreich und vielleicht auch mit einem Bildchen versehen geschildert was Sache ist und dann zufaxen. Kurzer Verweis auf den §en (ist der § 437 (1) und der § 439 BGB) und eine gefällige First von 14 Tagen dort vermerken – macht man so wenn’s um was geht. Freundlich aber bestimmt Ton im Schreiben nicht vergessen.

Dann auf Reaktion warten. Der Händler wäre schon aufgrund der Form gut beraten jetzt zu reagieren. Aber egal. Läuft nix, ein weiteres Fax mit einer Nachfrist von einer Woche. Darin bereits enthalten, dass nach wiederholtem Verstreichen der Frist anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird und aufgrund dessen die Kosten desselben zusätzlich durch diesen beim Händler geltend gemacht werden (ich spar mir an dieser Stelle was über das UWG hier schon alles möglich wäre, wird der Anwalt dann schon wissen). In Zeiten von AdvoCard und Co. sollte das doch kein Problem sein und selbst wenn man mal 80,- Vorschuss für einen Anwalt latzen muss, das ist doch kein Beinbruch. Ich meine sogar die ADAC Gold hat da eine Klausel.

Fazit:

Wenn es sich tatsächlich um einen Mangel am Fahrzeug handelt, eine wasserdichte Sache. Exit z. B. über einen Vergleich (Preisminderung) ja auch immer und jederzeit möglich.

 

ABER:

Stolpern könnte man aus meiner Sicht über den Mangel an sich. Wenn sich herausstellt, dass die Sache nicht an der Tachowelle an sich liegt sondern an der „nicht fachgerechten“ Montage (ich würde das Pfusch nennen) eines Ersatzes oder gar an der Do it yourself Modifikation einer nicht passenden Welle inklusive Kollateralschäden, tja dann ist´s Essig mit der Nachbesserung. Dann bleibt wirklich nur noch Schimpfen und Aufregen übrig. Dann aber bitte über sich selbst und nicht über den Händler. Der war´s nämlich nicht.

 

Einfach ist das nicht, klar. Mann sollte einen Brief/Fax schreiben können. Tut aber nicht weh, mache ich öfter mal und Probieren geht aber über Studieren.

 

Prosit Sommerloch :cheers:

 

 

P.S. mir fällt gerade ein, dass man über das UWG auch LML dazu motivieren könnte sich der Sach an zu nehmen. Würde das im Falle eines Falles dem Anwalt stecken.

Ach ja, Verbrauchrschutzverbände sind ganz besonders geil auf solche Sachen und die kosten nicht so viel wie ein Rechtsanwalt.

 

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Der Drops ist doch gelutscht, seit jm. anders außer dem Händler Hand angelegt hat, oder sehe ich das falsch? 

 

Als Händler würde ich mich auf nichts einlassen und darauf verweisen, dass ich nicht die Möglichkeit hatte als erster zu reparieren...

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vor 2 Minuten schrieb freibier:

Als Händler würde ich mich auf nichts einlassen und darauf verweisen, dass ich nicht die Möglichkeit hatte als erster zu reparieren...

So wird es wohl auch sein.

Dennoch wundere ich mich immer noch. Mein Helfersyndrom konnte aber nicht anders als nochmal einen "Rat" zu geben.

Sei´s drum.

 

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Klar ist es ärgerlich, wenn die Tachowelle bei einem Neufahrzeug ein paar mal hintereinander kaputt geht. Dass das nicht sein sollte, ist auch klar. Ob ich mit so etwas allerdings, weil ich eine Rechtsschutzversicherung habe, vor Gericht ziehen würde? Tendenziell glaube ich eher nicht, weil mir der damit verbundene Zeitaufwand zu groß wäre. Außerdem dauert das dann auch eine ganze Weile, bis es zum Termin kommt. Bist du den Roller trotz der kaputten T-Welle regelmäßig gefahren und das Ergebnis der Werkstatt bzw. des Sachverständigen lautet, dass der Tacho der Auslöser ist, dann heißt es evtl., dass das darauf zurückzuführen ist, dass du in der Zwischenzeit damit gefahren bist. So ein Kack.

 

Ich würde tatsächlich versuchen herauszufinden, ob der Tacho die Welle kaputt macht oder es möglicherweise mit der Tachoschnecke oder Befestigung zusammenhängt. Und wenn der TE das nicht selbst kann, weil er gerade mit seiner BMW fährt, kann er freundlich im GSF fragen, ob sich jemand das mal ansehen kann.

 

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Darum geht es im Grunde ja auch. Doch sein erster Ansatz war nach wohl hilflosen Reparaturversuchen auch die Flucht in den Rechtsweg. Der hat aber seine eigenen Regeln. Und ja, wenn man da konsequent ist, steht die Karre vermutlich über Monate. 

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vor einer Stunde schrieb jens-paul1:

Klar ist es ärgerlich, wenn die Tachowelle bei einem Neufahrzeug ein paar mal hintereinander kaputt geht. Dass das nicht sein sollte, ist auch klar. Ob ich mit so etwas allerdings, weil ich eine Rechtsschutzversicherung habe, vor Gericht ziehen würde? Tendenziell glaube ich eher nicht, weil mir der damit verbundene Zeitaufwand zu groß wäre. Außerdem dauert das dann auch eine ganze Weile, bis es zum Termin kommt. Bist du den Roller trotz der kaputten T-Welle regelmäßig gefahren und das Ergebnis der Werkstatt bzw. des Sachverständigen lautet, dass der Tacho der Auslöser ist, dann heißt es evtl., dass das darauf zurückzuführen ist, dass du in der Zwischenzeit damit gefahren bist. So ein Kack.

 

Ich würde tatsächlich versuchen herauszufinden, ob der Tacho die Welle kaputt macht oder es möglicherweise mit der Tachoschnecke oder Befestigung zusammenhängt. Und wenn der TE das nicht selbst kann, weil er gerade mit seiner BMW fährt, kann er freundlich im GSF fragen, ob sich jemand das mal ansehen kann.

 

Ja Danke so sehe ich es auch !!! Unten beim Halteblech hinter dem Gabelholm und Rad . 2  X Gerissen und jetzt bei der Dritten gebrochen !

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Wer eine Vespa (auch ne LML) oder Lambretta kauft, der weiß doch, dass er sich einen Roller zulegt, der technisch 300 Jahre alt ist (ne LML nur gut 200 Jahre alt) und die Bereitschaft nötig macht, SELBER ab und zu den Hintern für ein paar Zentimeter hoch aus dem Bett raus zu bekommen.

 

Mein Güte, dein Defekt ist eine verschissene TACHOWELLE! Gehörst Du zur Facebook-Generation mit Twitter-Account und Pokemon-Faible? Wenn ja habe ich Verständnis für deine missliche Lage, aus der ich kein Entrinnen sehe. Wenn ich einen Account hätte, würde ich Dich liken.

 

Wenn nein, dann versuch doch mal, wie schon vorgeschlagen, herauszufinden, was denn die Ursache für dein Problemchen sein könnte. Nur mal versuchen und sich ein bisschen Mühe geben. Sauf ein Bier dazu und checke mal, ob Du nicht vielleicht doch in der Lage bist, die Ursache zu ergründen. Und wenn Du die Ursache gefunden hast, dann würde ich folgende Entscheidungsvarianten gedanklich durchspielen:

1. Händler kontaktieren und das Problem schildern, erwähnen, dass es nun zum wiederholten Mal ein Problem gibt und die Lösung besprechen => anschließend moderat saufen, weil die verbal die Sache einer Lösung zugeführt hast.

2. Bei der Frau/Freundin/Freund um 1 Std. Freizeit bitten und das Problem mit beiden Händen lösen und hinterher stolz wie Bolle sein. => anschließend saufen wie ein Stier, weil Du selber das Problem gelöst hast.

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vor 55 Minuten schrieb Dirk Diggler:

 

Wer eine Vespa (auch ne LML) oder Lambretta kauft, der weiß doch, dass er sich einen Roller zulegt, der technisch 300 Jahre alt ist (ne LML nur gut 200 Jahre alt) und die Bereitschaft nötig macht, SELBER ab und zu den Hintern für ein paar Zentimeter hoch aus dem Bett raus zu bekommen.

 

Mein Güte, dein Defekt ist eine verschissene TACHOWELLE! Gehörst Du zur Facebook-Generation mit Twitter-Account und Pokemon-Faible? Wenn ja habe ich Verständnis für deine missliche Lage, aus der ich kein Entrinnen sehe. Wenn ich einen Account hätte, würde ich Dich liken.

 

Wenn nein, dann versuch doch mal, wie schon vorgeschlagen, herauszufinden, was denn die Ursache für dein Problemchen sein könnte. Nur mal versuchen und sich ein bisschen Mühe geben. Sauf ein Bier dazu und checke mal, ob Du nicht vielleicht doch in der Lage bist, die Ursache zu ergründen. Und wenn Du die Ursache gefunden hast, dann würde ich folgende Entscheidungsvarianten gedanklich durchspielen:

1. Händler kontaktieren und das Problem schildern, erwähnen, dass es nun zum wiederholten Mal ein Problem gibt und die Lösung besprechen => anschließend moderat saufen, weil die verbal die Sache einer Lösung zugeführt hast.

2. Bei der Frau/Freundin/Freund um 1 Std. Freizeit bitten und das Problem mit beiden Händen lösen und hinterher stolz wie Bolle sein. => anschließend saufen wie ein Stier, weil Du selber das Problem gelöst hast.

:inlove:

oder eben: Stay in bed and grow your hair...

Bearbeitet von pötpöt
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