manu Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Hallo Zusammen,dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ob dieser an eben dieser Stelle richtig istkann ich nicht beurteilen.Ich möchte jedoch die Gelegenheit nutzen und meine Erfahrungen bzgl. der Zulassungeiner 27 Jahre alten P200E ohne Papiere zu erläutern.Zur Historie:Ich suche seit geraumer Zeit eine PX200 die gut erhalten und nicht zu teuer ist. Diesehabe ich über den Freund eines Kollegen ( kurz: R.) angeboten bekommen.R. hatte die Karosse des Rollers ohne Papiere selber vor fünf Jahren erworben und den Roller niemalszugelassen, sondern seither restauriert. Nach Erläuterungen von TÜV und meiner Zulassungsstellein AW war jedoch der Kauf ohne Papiere kein Problem. Es genügt für die Zulassung eine Vollabnahmenach §21 StVZO und eine Unbedenklichkeitserklärung von der hiesigen Zulassungsstelle - war dieAussage vom TÜV und der Zulassungsstelle in AW.Gesagt getan - der Roller war dann schnell gekauft und schon fing die Lauferei an.Zum aktuellen Geschehen:Am Montag hat mein Vater den Roller zulassen wollen - ich musste arbeiten - und rief mich an mit denWorten "Die wollen den Roller nicht zulassen." Was war passiert? Hier in AW auf der Zulassung wurdenachgesehen ob der Roller schon in Deutschland zugelassen war, dies war der Fall. Der letzte eingetrageneHalter war B. Nach einem Telefonat mit der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle in Marl bekamen wirdie Rückmeldung, dass ich nach Marl müsste (180 km) um dort eine eidesstattliche Erklärung aufzugeben um denVerlust der Papiere anzuzeigen. Dann würde die Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt anlaufen und so ca. 4 - 6 Wochenspäter bekäme ich dann meine Papiere. Weitere 4 - 6 Wochen ohne Roller und das obwohl der fahrbereit in derGarage steht - schöner Glück gehabt - R. war bereit die eidesstattliche Erklärung zu machen und so hätte ich nicht nach Marl fahren müssen.R. hätte neue Papiere bekommen und die mir dann zukommen lassen und alles wäre gut gewesen.Doch weit gefehlt! R. bekam in Marl die Aussage, dass der letzte eingetragene Halter (B.)die eidestattliche Erklärungaufgeben müsse.Wer B. war wussten wir mittlerweile und so versuchte ich B. zu erreichen. Hat auch geklappt und B. war echt freundlichund hilfsbereit. B. geht heute zum Amt in Marl und gibt die Erklärung ab. Was will uns das sagen?Kauf ohne Papiere ist natürlich dennoch möglich, aber nur wenn man den letzten eingetragenen Halter kennt oderzumindest weis wie man auf ihn zurückgreifen kann. Wenn der mittlerweile verstorben wäre, würden die Behördenan die Erben herantreten. (Aussage von den Beamten in Marl)Wie läuft es denn jetzt richtig?B. gibt eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle ab.Eidesstattliche Erklärung geht zum KBA und dann wird der Brief aufgeboten.Nach erfolgloser Aufbietung können durch die Zulassungsstelle neue Papiere ausgestellt werden.Mit diesen Papieren kann ich den Roller dann zulassen. HOFFENTLICH!(Warum benötige ich dann überhaupt die Vollabnahme nach §21 StVZO???)Mir hätte eine solche Information im Vorfeld sehr geholfen und so wollte ich das hier mal niederschreiben.Wenn ich den Brief dann habe werde ich euch informieren.Bye Manuel (Die Beamten auf den Ämtern waren allesamt sehr freundlich und haben mich wirklich versucht zu unterstützen.Sie sind halt an Regularien gebunden und so muss es nun dieser Weg sein.) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rüpel Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Gute Info Manuel! Was man in Deutschland nicht alles für Hürden nehmen muß um endlich mit seinem Gefährt fahren zu dürfen.....Unglaublich sowas!Torsten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom73 Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Die Vollabnahme nach § 21 StVZO dient wohl eher dazu, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu untersuchen, weniger seine mögliche Eigenschaft als Diebesgut/Hehlerware o.ä. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 *snip*(Warum benötige ich dann überhaupt die Vollabnahme nach §21 StVZO???)*snap*Hätte der Brief vorgelegen (und) wäre vorher klar gewesen, dass die Kiste (z. B.) erst 5,5 Jahre stillgelegt war, hättest Du nur eine normale HU machen lassen müssen. Konnte aber keiner wissen, da ja keinerlei Unterlagen greifbar waren. Wobei: der Umfang der Prüfpunkte zwischen HU und Vollabnahme differiert eigentlich nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MadBronzn Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Ging mir genauso! Allerdings hatte ich das Problem, dass der letzte Halter mitlerweile unbekannt verzogen war ! Das war ein Spass den zu finden! Hatte die Kiste auch 2 Jahre lang restauriert und stand dann da mit dem Dilemma! Hat nach langem hin und her dann doch funktioniert mit der Zulassung, aber wer sowas mal mitgemacht hat wird vorsichtiger beim Fahrzeugkauf! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nitrammartin Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 (bearbeitet) Das Mysterium der Zulassung basiert darauf, daß man den Zulassern nicht nachweisen darf, daß sie nicht physikalisch argumentieren und auch keine solchen Argumente zulassen. Entweder befreundet oder zumindest bekannt oder zugelassene Bauteile wie Papiere, die der Interpretation der Gesetze durch den Prüfer entsprechen. Bearbeitet 28. August 2008 von nitrammartin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
juandefuca Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Das Mysterium der Zulassung basiert darauf, daß man den Zulassern nicht nachweisen darf, daß sie nicht physikalisch argumentieren und auch keine solchen Argumente zulassen. Entweder befreundet oder zumindest bekannt oder zugelassene Bauteile wie Papiere, die der Interpretation der Gesetze durch den Prüfer entsprechen.kk-kupplung? bist du das schon wieder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michael_t5 Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 und was sagt uns das alles einfach mit nen kumpel (x) einen kaufvertrag machen und als "scheunenfund" laufen lassen. somit kann man sich viel arbeit und zeit sparen ...ich selbst habs noch nie probiert/gemacht aber hier im forum wird es immer wieder geschrieben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 ... als "scheunenfund" laufen lassen. somit kann man sich viel arbeit und zeit sparen ...Der Vollständigkeit halber: das nützt nur nix, wenn die Kiste irgendwann innerhalb der letzten 7 Jahre noch in (D) angemeldet war. Dann s. oben ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VespaWlade Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Servus,es müsste doch klappen, wenn man die Papiere einfach "selbst verschlampt" hat oder. so kann mans ja zumindest berichten oder?gruß wlade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
red-polo Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Servus,es müsste doch klappen, wenn man die Papiere einfach "selbst verschlampt" hat oder. so kann mans ja zumindest berichten oder?gruß wladeAber dann müsste man ja rein theoretisch noch Versicherungsunterlagen zum Nachweis haben... die helfen uU auch weiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Für verschlampte Papiere zu einem Fahrzeug / einer FIN gibt's ja das Amt. Zumindest für die letzten 7(?) Jahre vor der Stillegung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tec Geschrieben 29. August 2008 Teilen Geschrieben 29. August 2008 Aber dann müsste man ja rein theoretisch noch Versicherungsunterlagen zum Nachweis haben... die helfen uU auch weiter.Nicht zwangsläufig.Stillgelegter Roller wird mit Papieren verkauft. Der Käufer verliert später selbst selbige, ohne den Roller überhaupt jemals angemeldet zu haben.Die Eidesstattliche Versicherung über das Verlieren kann logischerweise nur der abgeben, der die Papiere zuletzt besass. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lupo@RZ Geschrieben 29. August 2008 Teilen Geschrieben 29. August 2008 Habe gerade genau das selbe Problem. Die letzte Halterin habe auch über Umwege ermitteln können. Diese ist auch sehr hilfsbereit und wird hoffentlich die Erklärung abgeben, damit ich den Roller auch zulassen kann.Schaun wir mal. Der Roller ist auch schon länger als 7 Jahre stillgelegt, aber die Daten existieren bei der Zulassung in dem Bereich immer noch. Denke, die werden auch noch wesentlich länger gespeichert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boop Geschrieben 1. September 2008 Teilen Geschrieben 1. September 2008 also ich hatte mal beim Amt nachgefragt... hier in Hamburg sagte man mir, die Daten werden 15 Jahre gespeichert (ich hoffe ich hab es noch richtig im Kopf) also alles wa innerhalb der letzten 15 Jahre angemeldet war taucht auch so im Computer auf.Deshalb alles was innerhalb der letzten 15 Jahre angemeldet war am besten gleich mit Papieren oder eidesstattlicher Versicherung kaufen ;) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manu Geschrieben 3. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. September 2008 Die Eidesstattliche Versicherung über das Verlieren kann logischerweise nur der abgeben, der die Papiere zuletzt besass.Da war wohl meine Erläuterung nicht ausführlich genug! Die eidesstattliche Versicherung kann nur der letzteeingetragene Halter machen.@michael_t5:Generell kann man immer auf Einsicht der jeweiligen Mitarbeiter hoffen. Ich kann nur das berichten, was ich wirklich erlebthabe. Auf Grund von Mutmaßungen habe ich den Roller gekauft - Auf Grund von Tatsachen habe ich jetzt jedoch die Probleme.Bye Manu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lupo@RZ Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Da war wohl meine Erläuterung nicht ausführlich genug! Die eidesstattliche Versicherung kann nur der letzteeingetragene Halter machen.Auch nicht ganz korrekt. Zwar der letzte Halter, aber man, als Käufer, kann es auch selbst machen. Dann muss man aber in den letzten Zulassungsbezirk und dies ist manchmal weit weg. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
King_LUI Geschrieben 3. September 2008 Teilen Geschrieben 3. September 2008 Hilfreich sind immer Kaufvertrag und eine KBA Auskunft, die aussagt, dass das Fahrzeug nicht in der Fahndung ist.....Bei mir wurde zwar der Fahrzeugbrief noch 2 Wochen auf der Zulassungsstelle behalten und dann per Post zugestellt, aber ich konnte schonmal fahren..HU natürlich vorher gemacht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manu Geschrieben 4. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2008 (bearbeitet) Auch nicht ganz korrekt. Zwar der letzte Halter, aber man, als Käufer, kann es auch selbst machen. Dann muss man aber in den letzten Zulassungsbezirk und dies ist manchmal weit weg.Das wurde mir am Anfang auch gesagt. Nach Rückfrage bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsstelle (Marl) wurde ich jedoch eines Besseren belehrt. Die haben mir nämlich gesagt, dass es nur der letzte eingetragene Halter machen kann. Ist dieser verstorben, wird an die Erben herangetreten. KEIN SCHERZ!Bye Manu Bearbeitet 4. September 2008 von manu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WestfalianStallion Geschrieben 4. September 2008 Teilen Geschrieben 4. September 2008 Das wurde mir am Anfang auch gesagt. Nach Rückfrage bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsstelle (Marl) wurde ich jedoch eines Besseren belehrt. Die haben mir nämlich gesagt, dass es nur der letzte eingetragene Halter machen kann. Ist dieser verstorben, wird an die Erben herangetreten. KEIN SCHERZ!Nicht dass mich das angesichts anderer Erfahrungen mit Behörden wundern würde - ABER: Was passiert, wenn in DIESEM, bereits beschriebenen Fall...Stillgelegter Roller wird mit Papieren verkauft. Der Käufer verliert später selbst selbige, ohne den Roller überhaupt jemals angemeldet zu haben....der letzte Halter sich weigert, eine unwahre eidesstattliche Versicherung abzugeben, weil er die Papiere eben NICHT verloren, sondern mit dem Fahrzeug verkauft hat und als Argument z.B. anführt "Wat weiß ich wat du mit dem Brief gemacht hast, nachher taucht der mit 'nem geklauten Rahmen wieder auf und ICH bin der Arsch"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Morris Geschrieben 4. September 2008 Teilen Geschrieben 4. September 2008 Was passiert, wenn in DIESEM, bereits beschriebenen Fall......der letzte Halter sich weigert, eine unwahre eidesstattliche Versicherung abzugebenIch hatte exakt das gleiche Problem. In diesem Fall, so sagte mir die nette Dame vom Amt, könnte ich meine Lami verschrotten lassen. Zulassung würde verweigert. Bei mir hatte der letzte Halter, welcher der Vor-Vorbesitzer(!) war und am anderen Ende von Deutschland wohnte, zum Glück noch den entwerteten Fahrzeugschein zu Hause und hat ihn mir netterweise per Einschreiben geschickt. Ganze Geschichte steht hier irgendwo im Forum. Deckt sich zu 99% mit dem ersten Posting oben.Augen auf beim Rollerkauf Ich kaufe nix mehr ohne vollständige Papiere. Hatte auch mit einem Volvo aus Schweden totalen Ärger bei der Zulassung. Schnauze voll jetzt von Amtskram wegen fehlender Papiere. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hansenwernersen Geschrieben 4. September 2008 Teilen Geschrieben 4. September 2008 Wie ist dies jetzt eigentlich bei einer nicht deutschen Fuffi ohne Papiere? Ich habe da noch eine aus Italien im Keller rumstehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manu Geschrieben 4. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2008 ...der letzte Halter sich weigert, eine unwahre eidesstattliche Versicherung abzugeben, weil er die Papiere eben NICHT verloren, sondern mit dem Fahrzeug verkauft hat und als Argument z.B. anführt "Wat weiß ich wat du mit dem Brief gemacht hast, nachher taucht der mit 'nem geklauten Rahmen wieder auf und ICH bin der Arsch"?Da kann ich jetzt auch nicht mehr weiterhelfen. Ich bin halt heilfroh, dass der letzte Halter wirklich sehr nett war und sich umgehendder Sache angenommen hat.Bye Manu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WestfalianStallion Geschrieben 5. September 2008 Teilen Geschrieben 5. September 2008 Da kann ich jetzt auch nicht mehr weiterhelfen.Musst du auch nicht. Jedenfalls nicht mir. Das war nur ein Was-Wäre-Wenn-Gedankenspiel.Aber danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soul Sucks Geschrieben 5. September 2008 Teilen Geschrieben 5. September 2008 ähnliches thema läuft gerade unter bla bla...man stelle sich vor: roller mit papieren in den 80er jahren erworben, nie selber angemeldet. 2008 den roller aufgebaut, papiere nicht mehr auffindbar. beim tüv das entsprechende gutachten gemacht, eidestatt ausgefüllt das ICH die papiere verloren habe. letzter halter unbekannt (auch dem kba!). und nu?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lupo@RZ Geschrieben 5. September 2008 Teilen Geschrieben 5. September 2008 ähnliches thema läuft gerade unter bla bla...man stelle sich vor: roller mit papieren in den 80er jahren erworben, nie selber angemeldet. 2008 den roller aufgebaut, papiere nicht mehr auffindbar. beim tüv das entsprechende gutachten gemacht, eidestatt ausgefüllt das ICH die papiere verloren habe. letzter halter unbekannt (auch dem kba!). und nu?!Hat man Dir gesagt, es würde mit deiner Erklärung nicht laufen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soul Sucks Geschrieben 5. September 2008 Teilen Geschrieben 5. September 2008 heute hat der 1. versuch aufm amt nicht geklappt, war aber nicht deren schuld...2. versuch die tage, ich werde berichten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fricket Geschrieben 9. April 2021 Teilen Geschrieben 9. April 2021 Am 28.8.2008 um 14:54 hat MadBronzn folgendes von sich gegeben: Ging mir genauso! Allerdings hatte ich das Problem, dass der letzte Halter mitlerweile unbekannt verzogen war ! Das war ein Spass den zu finden! Hatte die Kiste auch 2 Jahre lang restauriert und stand dann da mit dem Dilemma! Hat nach langem hin und her dann doch funktioniert mit der Zulassung, aber wer sowas mal mitgemacht hat wird vorsichtiger beim Fahrzeugkauf! Mir geht's genauso. Bist Du noch an den Halter gekommen, oder gab's noch einen anderen Weg? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tanatos Geschrieben 9. April 2021 Teilen Geschrieben 9. April 2021 vor einer Stunde hat fricket folgendes von sich gegeben: Mir geht's genauso. Bist Du noch an den Halter gekommen, oder gab's noch einen anderen Weg? nach knapp 13 Jahren erhoffst du dir darauf eine Antwort? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fricket Geschrieben 9. April 2021 Teilen Geschrieben 9. April 2021 vor 6 Minuten hat Tanatos folgendes von sich gegeben: nach knapp 13 Jahren erhoffst du dir darauf eine Antwort? Jap, und habe ich auch bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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