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Bitte beachtet neben den allgemeinen GSF-Regeln das für die Verkaufssektion vorgesehene Reglement.

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  1. ERLEDIGT

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  2. Cosa 2-Kupplung 21 Z. gesucht

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  8. PV-Schaltrohr

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    • 12v PX Zündung funktioniert in einem Oldie nicht ohne weitere Anpassungen. Nur ein neuer Kabelbaum reicht nicht.  Der Bremslichtschalter und der Lichtschalter müssen nach dem Umbau gegebenenfalls gegen Schließer getauscht werden, beides gibt es bei den gängigen Shops. Fang hier mal an zu lesen: https://www.vespa-t5.org/elektrik/conversion-kabelbaum
    • Find da auch nichts besorgniserrendes 
    • Oh, und gelb. Ich hatte Schlumpf NA, Leberwurst NB und unplugged NB FL (RCN und Slalom gefahren seinerzeit) bis das mit Familie uninteressanter wurde (keine Garagenkapa).   Wenn irgendwann wieder, dann NA in gelb! Schönes Autowagen!
    • @stampy:   gegen den Bescheid dees FA hatte ich ebenfalls fristgerecht Einspruch erhoben da ich vermutete, daß durch den Hebesatz der Stadt eine Vervielfachung des zu zahlenden Betrags entstehen wird. Die tatsächlichen Hebesätze der Stadt wurden erst "kurz vor knapp" veröffentlicht.   Ich hab mich nun mal weiter informiert: eine Möglichkeit besteht darin, daß man die Höhe des Hebesatzes anzweifelt, dafür ist dann also die Stadt zuständig, nicht das FA. Man kann argumentieren daß man ja z.B. mit einer Verdopplung der Grundsteuer noch einverstanden wäre, nicht jedoch mit einer Vervierfachung.  Der Streitwert des Vorgangs wäre dann also die Differenz zw. dem Betrag, welchen man bereit ist zu zahlen und der Forderung seitens der Stadt. (in meinem Fall wären das ca 750,--). Dementsprechend kann man davon ausgehen daß - wenn der Vorgang ans LRA weiter geschickt wird - im ungünstigsten Fall die "kostenpflichtige Entscheidung" nicht komplett aus dem Ruder läuft.   Freilich weiß ich nicht ob man damit etwas erreicht. Ich mag es aber auch nicht kommentarlos hinnehmen wenn aus einer usrprünglichen Grundsteuer von knapp unter 400 ein Betrag von gut 1500 p.a. entsteht.
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