Zum Inhalt springen

betrunkene Rollerfahrer/innen..


Motorbiene

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 102
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

*grrrrrrrrr* jaaa... eroddisch! vorallem wie er so verliebt auf seinen arm schaut und ihn gleich bestimmt anknabbert oder vollsudelt... :love: :-D:-D

<{POST_SNAPBACK}>

Das sieht eher so aus, als hätte er untern arm gerochen und ist dabei direkt ins koma gefallen....

sorry ;-)

Bearbeitet von racer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Humbug!

Mach dich mal lieber nützlich und schließ das Topic!

Sonst seh ich mich noch genötigt hier Bilder zu posten! Ne ordentliche Auswahl hätt ich!

foto50.jpg

:-D

<{POST_SNAPBACK}>

Na,na!!!!

Super Mann,sieht dazu auch noch verdammt gut aus...

Hat nur ein kurzes Schläfchen gehalten und war danach fit wie Turnschuh!!!

Ah jeh Bebe... :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Uraltes Foto von ? naja nicht Rollerfahrern, aber 'Artverwandte'. Irgendein Run, Anfang Neunziger.

:-D   :-D

<{POST_SNAPBACK}>

Also der mit dem shamrock shirt ist doch der herr nightmare hier aus mg, wenn mich nicht alles täuscht und der grosse rechts kommt mir auch vom sehen bekannt vor....also

irgendwie linker niederrhein gladbach viersen kaldenkirchen oder so? kann datt?

grüsse, robbie

Bearbeitet von go!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



  • Beiträge

    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.       Edith ist sich gerade nicht sicher,ob er vielleicht auch zur T5 passen könnte?!?   Edith war gerade nochmal im Hochregal,und ist sich Recht sicher, daß es sich um einen T5 Träger handeln müsste,da die PK ca. 10 cm höher sind,dafür aber tiefer montiert werden. Unterer Lochabstand ist auch schmaler.  
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information