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Oldtimer?


darkY

Empfohlene Beiträge

Hier in H zumindest schon. Ich sollte erst ne HU zahlen und dann ne §23-Untersuchung hinterher. Habe ihn dann drauf hingewiesen, dass der Prüfungsumfang (bei ner VNB) ja nun ziemlich genau dergleiche ist und ihn so auf "nur die 23er" runterhandeln können. War ne 23er für rote 07er, aber das sollte ja wurscht sein.

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Hab neulich exkl. 32€ für die Gasprüfung auch 208euro beim freundlichen Herrn TÜV in H abgelatzt... nun gut. Mit der Dieselreuse hab ich das auch in 6mon. via Steuer wieder eingespielt, tat aber trotzdem weh und der Kollege Hader war auch gar nicht so glücklich mir die Kohle abnehmen zu müssen. 

 

Ruhm kostet... Ich kenne das auch nur so, HU und H sind zusammen. Wobei mein Kumpel bei der Dekra in H nur 120€ gezahlt haben will. Ggf. also vergleichen.

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Echt?

Das ist doch schon fast Abzocke...

Der §23 ist doch lediglich dafür da, festzustellen, ob ein Fahrzeug als "kraftfahrtechnisches Kulturgut" zugelassen werden darf, oder nicht.

Grundlage dafür ist ja auch ein gewisser Mindestzustand.

Und solange der Eimer eine gültige HU hat (die bei meinem Fzg. erst ein knappes halbes Jahr alt ist) , darf ich dass doch so bei der Zulassungsstelle in Verkehr bringen :withstupid:

In dem zitierten Auszug aus dem Leitfaden steht doch auch gegebenenfalls - also wenn keine gültige HU vorliegt.

 

Mit welcher Begründung ist das dann verpflichtend?

 

 

Al.

Bearbeitet von wasserbuschi
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In dem zitierten Auszug aus dem Leitfaden steht doch auch gegebenenfalls - also wenn keine gültige HU vorliegt.

 

Mit welcher Begründung ist das dann verpflichtend?

 

 

Al.

So - diese Frage hab ich grade mal beim TÜV-Süd gestellt :-)

Die konnten mir vorerst leider auch keine Antwort geben.

Aber morgen will mich "ein Experte" zu der Frage zurück rufen.

Ich bin gespannt

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Also hier in H-Stadt ist es mittlerweile wohl so, dass man für alles ne frische HU braucht was mit Ausstellung neuer Fzg-Papiere zu tun hat, auch wenn noch ne gültige HU vorhanden ist. Hatte den Fall jetzt zweimal, beides mal neue Papiere weil die alten Kfz-Scheine nur noch schwer lesbar waren. Könnte mir vorstellen dass beim Wechsel zum H-Kennzeichen das Gleiche gilt. Mit frischer HU meinen die wohl nicht älter als ne Woche, könnten aber auch nur 5 Tage oder so sein, die die HU max. zurückliegen darf. Hab die Details leider schon wieder vergessen.

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Ja wenn es so ist, dann muss es dazu ja auch "was schriftliches" - sprich: ne Richtlinie, Leitfaden etc. geben.

Wenn mir aber nicht mal die Service Hotline vom TÜV -Süd diese Info geben kann, kommt schon fast nen bißchen willkürlich rüber, um nochmal Geld mit zu machen...

Dann sollen sie in die Richtlinien für den §23 halt gleich rein schreiben, dass zusätzlich nen §19/21 fällig wird!

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Also hier in H-Stadt ist es mittlerweile wohl so, dass man für alles ne frische HU braucht was mit Ausstellung neuer Fzg-Papiere zu tun hat, auch wenn noch ne gültige HU vorhanden ist. Hatte den Fall jetzt zweimal, beides mal neue Papiere weil die alten Kfz-Scheine nur noch schwer lesbar waren. Könnte mir vorstellen dass beim Wechsel zum H-Kennzeichen das Gleiche gilt. Mit frischer HU meinen die wohl nicht älter als ne Woche, könnten aber auch nur 5 Tage oder so sein, die die HU max. zurückliegen darf. Hab die Details leider schon wieder vergessen.

Quatsch. Daher "wohl so".

 

Für sämtliche Aktionen rund um Zulassung, An. und Abmeldungen etc. reicht ein Tag gültige HU aus. 10/15 kann also noch am 30.10. bearbeitet werden. Wenn du jetzt einen Knickerigen hast, dann ggf. nicht wenn HU von 15.10. aber normal ist das nicht zulässig, da ja Monatsweise zugeteilt wird. am 2.11 ist dann halt Essig. 

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Zu Buschis Problem: echt mal googeln. Das is alles wohl schon richtig so.

 

 

Wer eine H-Nummer beantragen will, muss bei der Zulassungsstelle ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 StVZO vorlegen, das alle amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen erstellen dürfen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 120 bis 140 Euro. Zeitgleich mit der Paragraph-23-Prüfung wird stets eine normale Hauptuntersuchung durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug womöglich erst kurz zuvor eine HU erfolgreich absolviert hat.

[KLICK]

 

 

Andererseits schreibt der TÜV Nord was (m. E.) anders interpretierbares:

 

 

Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme)
  • und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

 

[KLACK]

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Ich hab zwar heute mit einem "Experten" vom TÜV-SÜD gesprochen, aber entgegen seiner Meinung, dass die "Untersuchung nach §23 eine Abprüfung im Umfang einer HU beinhaltet" - also nix extra kostet, schreibt sein "Chef" folgendes:

 

post-2915-0-57919200-1444762356_thumb.jp

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

 

Also HU länger als 2 Monate her: erneute HU fällig!

 

Aber irgendwie schon komisch, dass es da so viele sich widersprechende "Richtlinien" gibt.......

Bearbeitet von wasserbuschi
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Also hier in H-Stadt ist es mittlerweile wohl so, dass man für alles ne frische HU braucht was mit Ausstellung neuer Fzg-Papiere zu tun hat, auch wenn noch ne gültige HU vorhanden ist. Hatte den Fall jetzt zweimal, beides mal neue Papiere weil die alten Kfz-Scheine nur noch schwer lesbar waren.

Aber nur, wenn Du den originalen Bericht für die HU nicht mehr hast.

 

https://bbs.hannover-stadt.de/vv/produkte/150010100000003733.php

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