Zum Inhalt springen

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe eine VNB Bj. 62 erstanden. Einen Kaufvertrag und eine Italienische Kopie der Abmeldebescheinigung habe ich auch bekommen. 

Was muss ich alles machen oder anbringen um ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO machen zu können? 

Die Vespa wir erst mal TÜV fertig gemacht, Reifen, Bremsen Beleuchtung usw. 

Brauche ich einen Spiegel, Blinker? 

Muss ich noch irgend welche Typenschilder anbringen und wenn ja welche? 

Die Vespa soll im Großen und ganzen original bleiben also keine extra Eintragung. Was muss ich alles zum TÜV mit bringen?

 

Danke schon mal für Antworten.   

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Über 125ccm sind ab 1.1.62 Blinker Pflicht.
Wenn Du nicht vor hast, einen größeren Motor oder Zylinder eintragen zu lassen ist alles gut.
Falls doch, dann mach das lieber gleich.
Ist zwar hier nicht ganz so populär, aber in meinen Augen machen so Blinker schon Sinn. Vor Allem nachts.

 

Ein Spiegel links reicht.

 

Typenschild muss eigentlich sein, geht aber auch ab und an ohne durch.

 

Unter Dienstleistungen gibt es hier einige Angebote für Typenschilder, da siehst Du auch, was in der Regel draufsteht.

 

Grüße,

Arne

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb miles1:

Wie @citydick geschrieben hat, sprech vorab mit dem TÜV... Der bei uns um die Ecke meint, das er erst Blinker ab 11 kW haben möchte, Baujahr vor oder nach '62 und > 125 ccm spielt für ihn keine Rolle :cheers::whistling::wacko:

Das interessiert im Zweifelsfall aber weder die Zulassungsstelle noch die Rennleitung.

Die fressen zwar meistens, was der TÜV ihnen vorwirft, aber wenn es hart auf hart kommt gilt eben die StVZO und nicht, was irgend ein Prüfer so meldet.


(Nur der Vollständigkeit halber. Ich persönlich würde es auch erst mit "aber der Herr Inschenöör hat doch gesagt ..." versuchen.)

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb alfonso:

Das interessiert im Zweifelsfall aber weder die Zulassungsstelle noch die Rennleitung.

Die fressen zwar meistens, was der TÜV ihnen vorwirft, aber wenn es hart auf hart kommt gilt eben die StVZO und nicht, was irgend ein Prüfer so meldet.


(Nur der Vollständigkeit halber. Ich persönlich würde es auch erst mit "aber der Herr Inschenöör hat doch gesagt ..." versuchen.)

 

Hast du natürlich recht! Bisher frisst es die Zulassungsstelle anstandslos, ich selbst mach zumindest dieses Fass nicht auf :cheers:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

EZ ist Blinkerrelevant, nicht Baujahr...  wird aber gern nicht so genau genommen...

 

Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt/Polizei für den TÜV um das Gutachten ausgestellt zu bekommen... macht es dann auch leichter danach wieder zur Stadt zurück zugehen wegen den Papieren, wenn die neben KV ( wo hoffentlich vermerkt ist, der Vorbesitzer die Papiere hatte, aber diese verloren sind) auch etwas in der Hand haben, was Sie selbst schon ausgestellt haben... ;-)  und EVB Nummer...

 

Für den Tüv reicht 1 Spiegel links, er wird sich über einen 2ten aber sicher freuen... und ein tech. Datenblatt zum Rahmenpräfix...

Bearbeitet von Piloti Speciali
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Piloti Speciali:

Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt/Polizei für den TÜV um das Gutachten ausgestellt zu bekommen... macht es dann auch leichter danach wieder zur Stadt zurück zugehen wegen den Papieren, wenn die neben KV ( wo hoffentlich vermerkt ist, der Vorbesitzer die Papiere hatte, aber diese verloren sind)

 

Warum braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ?

Und wo steht, das die Papiere verloren  gingen ?

Ich denke, die Italiener haben im Zuge der Abmeldung die Papiere eingezogen und dafür eine Bescheinigung ausgestellt.

Da stehen alle relevanten Daten des Fahrzeugs drin.

Dann sollte einer Wiederzulassung doch nichts im Wege stehen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb sucram70:

 

Warum braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ?

Und wo steht, das die Papiere verloren  gingen ?

Ich denke, die Italiener haben im Zuge der Abmeldung die Papiere eingezogen und dafür eine Bescheinigung ausgestellt.

Da stehen alle relevanten Daten des Fahrzeugs drin.

Dann sollte einer Wiederzulassung doch nichts im Wege stehen.

 

Na dann viel Glück... geh damit mal zu einer deutschen Behörde... "Kopie der Abmeldebescheinigung" tzzzztzzzzztzzzztzzzztzzzzzz....

 

Die Papiere werden nicht nicht eingezogen! Letzte Woche erst mit einer ET3 wieder gemacht. Entweder man hat die gültigen Papiere hier und meldet das Fahrzeug innerhalb der EU um. (KEIN Paragraph 21 nötig)

 

oder wenn der Eigentumsübertrag in Italien läuft bekommt man alles von der Agentur zugeschickt zwecks Anmeldung. Targa wird einbehalten.

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird hier benötigt, da keine Papiere vorliegen. Zumindest steht oben nichts von Papieren.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Italiener nehmen es ziemlich genau mit der Buchhaltung der Nummernschilder. D.h. wenn noch bekannt ist was auf dem Targa(Nummernschild) stand, kann man beim ACI nen gestempelten Auszug  aus dem Register kriegen, auf dem auch die Besitzverhältnisse klargestellt sind, auch bei Abmeldung. Dazu noch nen Kaufvertrag, mit dem Du glaubwürdig den Erwerb nachweisen kannst.  Auf dem Kaufvertrag sollte unbedingt die Ausweisnummer des Verkäufers angegeben sein. Das ganze auf Englisch wäre optimal, sonst Übersetzung Italienisch-Deutsch beilegen.

 

Sofern Bremsen, Licht und Tacho funktionieren, sollte der §21 nen Klacks sein, du hast das das Glück, dass es mal ne Augsburger VNB gab, sprich ne ABE liegt in der Datenbank des TÜVs vor, womit das Problem der technischen Daten gelöst sein sollte. Bei den Blinkern greift die 125er-Regel -> brauchst keine.

 

Mit dem 21er und den anderen oben genannten Dokumenten eierst Du zur Zulassungsstelle. Dort wird der Herr/die Dame vom Amt noch "den Walzer mit Flensburg drehen" (KBA-Auskunft zur FGST-Nummer einholen) und 20 min später verlässt Du die Behörde mit nem gestempelten Nummernschild in der Hand.

 

Das ist der Optimalfall in D. Sobald Du von den obengenannten Mindestanforderungen zur Dokumentenlage abweichst, läufst Du im Zweifelsfalle selbst bei Sonntagslaune des beteiligten Behördenpersonals vor ne Wand.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin ja immer wieder darüber erstaunt wie unterschiedlich das ganze in den Bundesländern oder sogar unterschiedlich bei den Sachbearbeitern gehandhabt wird.

 

Ich habe in Hamburg eine VNB BJ 63 und eine Sprint BJ 67 mit 125er Motor (praktisch eine GT) ohne Papiere nur mit Kaufvertrag zugelassen.

VNB:

1. von Vespa/Piaggio ein original Datenblatt gekauft (Internetvertrieb)

2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht

3. zur  Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter gesagt Papiere sind verloren, KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig.

Alles an einem Tag

Sprint:

1. Datenblätter auf der Internetseite von Mauro Pascoli für Sprint und GT ausgedruckt.

2. 2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht. Auf Grundlage der ausgedruckten Datenblätter.

3. zur  Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter benötige neue Papiere, da es sich um eine Kauf aus Italien handelt. Kaufvertrag in deutsch lag vor. KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig.

Alles an einem Tag

Auskunft der Zulassungsstelle damals: 

Da für eine 125er nur eine Betriebserlaubnis und kein Fahrzeugbrief erstellt wird ist die Anmeldung wesentlich einfacher. Aufbietung des Briefes unsw. entfällt.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb mametruck:

Ich bin ja immer wieder darüber erstaunt wie unterschiedlich das ganze in den Bundesländern oder sogar unterschiedlich bei den Sachbearbeitern gehandhabt wird.

 

Ich habe in Hamburg eine VNB BJ 63 und eine Sprint BJ 67 mit 125er Motor (praktisch eine GT) ohne Papiere nur mit Kaufvertrag zugelassen.

VNB:

1. von Vespa/Piaggio ein original Datenblatt gekauft (Internetvertrieb)

2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht

3. zur  Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter gesagt Papiere sind verloren, KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig.

Alles an einem Tag

Sprint:

1. Datenblätter auf der Internetseite von Mauro Pascoli für Sprint und GT ausgedruckt.

2. 2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht. Auf Grundlage der ausgedruckten Datenblätter.

3. zur  Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter benötige neue Papiere, da es sich um eine Kauf aus Italien handelt. Kaufvertrag in deutsch lag vor. KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig.

Alles an einem Tag

Auskunft der Zulassungsstelle damals: 

Da für eine 125er nur eine Betriebserlaubnis und kein Fahrzeugbrief erstellt wird ist die Anmeldung wesentlich einfacher. Aufbietung des Briefes unsw. entfällt.

 

 

So wie von Dir beschrieben, lief es für meine Lambretta auch so. Alles an einem Tag.

 

Dass das Ganze in verschiedenen Bundesländern und bei unterschiedlichen Sachbearbeitern teilweise etwas abweichend gehandhabt wird, ist kein Wunder und lässt sich auf viele Sachverhalte und Angelegenheiten übertragen.

Die Anwendung von Gesetzen und Regelungen ist nie überall 1000%ig gleich, da Menschen die handelnden Personen sind. Hinzu kommt, dass es auch noch Gesetze und Regelungen gibt, die eine gewisse Interpretation/Auslegung von Nöten machen. Und weiterhin kommt hinzu, dass es auch noch in manchen Fällen einen gewissen Ermessensspielraum gibt, wie die handelnde Behörde in diesem und jedem Fall nach Aktenlage agieren darf. Und darüber hinaus kommt dazu, dass manchmal auch der handelnde Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum hat.

Und zu guter Letzt werden manchmal auch noch Fehler gemacht.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Habe ne Sprint 150 V mit holländischen Papieren, Kaufvertrag, aktueller HU und Datenblatt von der Dekra und möchte diese zulassen.

Die Zulassungsstelle hat auf dem DEKRA Datenblatt unter "K" die ABE 4167 / 1* entdeckt - da diese nicht auf den holländischen Paperien steht, muss diese auf der Vespa nachzuweisen sein, ansonsten ist eine Vollabnahme beim TÜV notendig.

 

Fragen  dazu:

- sind ABE Nummern normalerweise auf Rahmen? Wo?

- steht auf einem TÜV Datenblatt auch eine ABE?

- helfen andere Datenblätter weiter?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese ABE muss ich auf irgend ein Zubehörteil beziehen z. B. Alufelgen, Auspuff oder sowas. Eine Sprint V hat noch keine eigene ABE. Ergo entweder das Teil, auf welches sich die ABE bezieht demontieren und entsprechend die Demontage nachweisen oder den Herrn/die Dame von Amt fragen, ob das Teil mit den Begriff "wahlweise" eingetragen werden kann. Wenn nicht über die Zulassung ggfls. mit der Dekra, die den Eintrag gemacht hat klären.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Bei mir blinkt auch die Fernlichtanzeige. Wird noch angepasst. Gibts beim kleinen Stecker auch eine Einbauvorrichtung?
    • Hat ja gut geklappt mit der Abstimmung😅
    • Kauf ihm Drogen, ist billiger. Das Kind landet so oder so im Knast.  
    • Moin miteinander,   vielleichtbhat ja jemand noch so ein halteblech rum liegen. Ich hänge mal den Link von Sip dran welches Teil ich meine    besten Gruß Julian    https://www.sip-scootershop.com/de/product/tachohalter_17413600?usrc=Tachohalter motovespa     Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab März 2020   Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht. Nähe zu XYZ, Kreis ABC usw. sind keine Standorte. Richtig beschreiben! Idealerweise mit Bildern. Nicht zugleich bei eBay/eBay-Kleinanzeigen, anderen Auktionshäusern/kommerziellen Plattformen einstellen! Mehrfach vorhandene Teile werden als Parallelinserat behandelt. Ohne Eigentum kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners sein. Der Verkauf für oder im Namen von Dritten ist nicht gestattet.   Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden.   Hinweise für Inserierende Eine Ausnahme für Parallelinserate gilt für Inserate auf eurer Homepage/Clubseite/Facebook, jedoch muss das (regelkonforme) Inserat im GSF einen Verweis auf die andere Plattform enthalten. Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen.   Allgemeine Hinweise Bleibt sachlich! Preisdiskussionen, Runterputzen und Stammtischgerede gehört nicht in die Marktplatztopics. Keine unnötigen Beiträge! Sachdienliches, Hinweise auf Irrtümer und konstruktives Hinterfragen der Aussagen zum Fahrzeug sind erlaubt. Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt! Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner_innen geben!  Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information