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Versicherungskennzeichen 2014


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Das ist ja wohl das geringste Problem .

Versicherungen gibt's genug..

[emoji106]hast du recht!

Habe jetzt ein Angebot von der Huk bekommen.

Bei SF0 und 100% 73,64€

Bei SF30 und 30% 22,08€.

Wie schnell gehen denn die Prozente so in der Regel runter?

Fähre schon 8 Jahre unfallfrei Auto. Versicherung läuft aber nicht über mich...

Hab auch bei der Zulassungsstelle angefragt, die haben keine Ahnung was ich von Ihnen will haha. [emoji106]

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Ich habe unter http://www.saw-assekuranz.de/motorrad-versicherung.html verglichen. Der berücksichtigt auch Möglichkeiten zur besseren SF einstufung bei Erstmals Zweitfahrzeug. Dadurch habe ich SF2 statt SF0 für meinen 125'er Roller bekommen weil ich ein Auto habe. Allerdings läuft die Betreuung dann über dieses Portal im Schadensfall, das sollte man vorher wissen. Das ist aber bei anderen Vergleichsportalen nicht anders.

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Nach dem Vergleich habe ich noch Daten wie Jährliche Km und Fahrerkreis etwas erweitert ohne mehrkosten. Einfach nach dem ersten Angebot mal die Daten ändern. ich werde zwar nie 10.000 km Jährlich fahren und mein Vater und meine Freundin werden den Roller auch vermutlich nie nutzen aber mehr kosten tut es auch nicht. Einzigst die unter 25 gingen ins geld. So sind es 28€ für einen Piaggio Hexagon 124ccm ohne Kasko + 12€ für den Schutzbrief wegen dem großen Vertrauen.

Bearbeitet von wrotenLetter
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Juhu meine Zulassungsstelle würde mitmachen!

Auszug aus der Mail:

"Der Motorroller kann zugelassen werden. Es würde sich hierbei um den ersten Fall im ...Kreis handeln.

Der Motorroller würde dann keiner Steuer- und Hauptuntersuchungspflicht unterliegen. Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchungspflicht wird die Hauptuntersuchungsplakette auf dem hinteren Kennzeichenangebracht. Da Ihr Fahrzeug aber keiner Hauptuntersuchungspflicht unterliegt, würde auf dem Kennzeichen auch keine Hauptuntersuchungsplakette angebracht werden. Dies kann dann natürlich dazu führen, dass der Motorroller diesbezüglich häufiger von der Polizei angehalten wird.

Da die Kfz-Zulassungsbehörde, im Zuge der Zulassung, eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen müsste, ist die Fahrzeugidentnummer am Fahrzeug abzulesen. Deshalb müsste der Motorroller bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

Es würde ein Leichtkraftkennzeichen (255x130mm) zugeteilt werden. Bitte prüfen Sie vorher ob Sie diese Kennzeichengröße anbringen können.

Außerdem müssten sie uns bei der Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (evb) vorlegen. Der Versicherung würde dann übermittelt werden, dass sie einen Motorroller zugelassen haben. Nach unserem Kenntnisstand macht es versicherungstechnisch keinen Unterschied ob Sie den Motorroller zulassen oder nur registrieren."

 

 

Und ausgerechnet jetzt habe ich nicht genug Zeit dafür.... NEIN :censored:  

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  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...

Erstmal Danke für die Tips mit der Freiwilligen Zulassung.

Angeregt davon habe ich auch mal hier beim Amt telefonisch

vorgefühlt , die wussten überhaupt nicht was ich von denen wollte.

Kurze Zeit später rief der Amtsleiter zurück, der sich zwischenzeitlich

schon im I-net informiert hatte.

Nur war er sich nicht sicher ob das Ganze rechtens ist.

Darum übergab er das Ganze der Rechtsabteilung zur Überprüfung.

Einige Tage später kam dann von ihm das ok, das das ganze nach Prüfung

rechtens ist und einer Zulassung nichts im Wege Stände.

Auch sei die HU Befreiung nicht von der Zulassung betroffen.

Mit seiner Mail und den Papieren machte ich mich auf zum Amt um meine

V50 Spezial zuzulassen.

Erstmal wieder Ratlosigkeit, aber mit der Hilfe von 3 Kollegen

klappte dann alles und die Spezial wurde zugelassen.

Gruß Jörg

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Für meinen Fall,kann ich sagen das ich mir bei uns im Kreis keine Sorgen machen brauche.

Mein Nachbar (sind beide gleich alt und haben auch so einige gemeinsame Intressen) ist bei der Polizei und mit ihm habe ich das Ganze besprochen und er fand

es sehr gut.

Er gibt das an seine Kollegen weiter so das ich Ruhe habe.

Auch mit meinen Autos (einige sehr außergewöhnliche Umbauten) wurde ich noch nie bei Kontrollen

rausgezogen.

Für den Fall das es mich mal in einem anderen Kreis erwischt,wurde in dem Fahrzeugschein

eingetragen,das das Fahrzeug nicht HU Pflichtig ist.

Greetz Jörg

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  • 2 Wochen später...

Ich werde meine 4 Fuffis auch demnächst amtlich zulassen. Kennzeichen-Rohlinge im Format 180x130 liegen schon bereit.

Die HUK ist mir zu teuer und erst in SF3 dann "günstig". 
Ich bin unter 23, da wirds dann bestimmt teurer, sodass es nichts für mich ist.

Daher hab ich nach Oldtimerversicherungen geschaut, hab da ne pdf-Datei mit 14 Versicherungen+Preis, die für Zweiräder Oldtimerversicherung anbieten. Hatte am Schluss 2 Versicherungen (Concordia und Württembergische), die keine Altersbeschränkung für VN und Fahrer hat. Als Badener und aufgrund der billigeren Prämie bin ich nun bei der Concordia. Fuffis älter als 45 Jahre kosten 20€, älter als 30 Jahre kosten 25€. Zahle für meine Zündapp Combinette 428-010 dann 20€/Jahr, für die zwei Peugeot 103 und meine Hercules M2 zahl ich 25€/Jahr. Zulassungskosten gehen auch da ich alle 4 auf einmal zulasse.

Kann ich euch empfehlen, vorallem den U23-Jährigen.

 

Hab in ner Woche Urlaub, dann gehts auf die Zulassungsstelle. Ich werde berichten.

 

 

Gruß Tim

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  • 3 Monate später...
  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Hi

 

heute vergeblich beim amt gewesen... 1. Tenor: DATT GEHT NICH !!!

 

Auf Nachhaken meinerseits dann: ok da muss ich mich schlau machen...

 

Er fragte mich nach anderen, auch in anderen Bezirken zugelassenen Fzg... das würde es ihm einfacher machen...

 

Also, wer kann mir mit seinem ´Kennzeichen´ aushelfen ? Rita hab ich schon, weitere würde die Sache beschleunigen bzw wohl dann möglich machen...

 

auch kam gleich der Spruch: dann müssen sie aber auch zur Hu... !!

 

son Scheiß... aber : ich bin schon 27 Jahre hier - sowas hab ich noch nicht gesehen...

 

Ok, sag ich, nur weil sie es bis jetzt noch nicht gesehen haben, heisst ja nicht - geht nicht...

 

Dann kam der Einwand: ihre fährt ja nur 40 Km/h

 

Also, wer so nett ist, bitte PN

 

danke

 

Gruß

 

Hack

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die Paragraphen sind mir bekannt - hatte ich Heute auch ausgedruckt dabei... Aussage: DAS trifft bei Ihnen ja nicht zu... :wacko:

 

Problem ist wohl, wenn  Dummheit, keine Ahnung und Faul zusammen kommen...

 

das ich da überhaupt was erklären muss und alles genau in der FZV geregelt ist - peinlich genug... :thumbsdown:

 

warte ich mal ab, wie es weiter geht... wollte sich jetzt mit dem Verkehrsministerium kurzschliessen... :-D

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ich versuche grade mit einer Versicherung einen GSF Rahmenvertrag für amtlich zugelassene 50er zu arrangieren

je mehr Leute da zusammenkommen, desto interessanter wird's dann ja für die Versicherung

ich bitte mal um Meldung, wer an sowas Interesse hat

wenn DU Deine 50er auch amtlich zulassen möchtest....

sag an, ob Du eine freien Vertrag mit Prozenten hast oder ob der Roller als "Zweitwagen" eingestuft werden soll... dann bräuchte ich die SF KLasse des Autos (oder des "großen Rollers")

Rita

auch würde ich dann wieder kleinere Kennzeichen (200*130) anfertigen lassen, da ja nur Platz für eine Plakette gebraucht wird

post-16287-0-21220300-1423913488_thumb.j

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wieviele Fahrzeuge haben wir denn jetzt hier im GSF zusammen, die freiwillig amtlich zugelassen sind

ich hab V50 Limitata (F-RF 111)

Sfera 50 (F-SF 50)

Anhänger für meine T5 (F-R 57)

(eine LX50 folgt wohl die Tage)

Rita

Bearbeitet von Rita
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Salve,

 

ich habe auch Interesse! 

Meine V50 war ne Italienerin. Deswegen habe ich vom TÜV ein Gutachten nach §21 StVZO i.v.m. Einzelgenehmigung §4 FZV.

 

Vom Amt habe ich auch schon grünes Licht.

Allerdings finde ich keine Versicherung die das machen will. Ich hab bisher HUK und WGV angefragt.

 

Gibts ne Übersicht mit Versicherungen die hier kulanter sind?

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