Juhu meine Zulassungsstelle würde mitmachen! Auszug aus der Mail: "Der Motorroller kann zugelassen werden. Es würde sich hierbei um den ersten Fall im ...Kreis handeln. Der Motorroller würde dann keiner Steuer- und Hauptuntersuchungspflicht unterliegen. Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchungspflicht wird die Hauptuntersuchungsplakette auf dem hinteren Kennzeichenangebracht. Da Ihr Fahrzeug aber keiner Hauptuntersuchungspflicht unterliegt, würde auf dem Kennzeichen auch keine Hauptuntersuchungsplakette angebracht werden. Dies kann dann natürlich dazu führen, dass der Motorroller diesbezüglich häufiger von der Polizei angehalten wird. Da die Kfz-Zulassungsbehörde, im Zuge der Zulassung, eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen müsste, ist die Fahrzeugidentnummer am Fahrzeug abzulesen. Deshalb müsste der Motorroller bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Es würde ein Leichtkraftkennzeichen (255x130mm) zugeteilt werden. Bitte prüfen Sie vorher ob Sie diese Kennzeichengröße anbringen können. Außerdem müssten sie uns bei der Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (evb) vorlegen. Der Versicherung würde dann übermittelt werden, dass sie einen Motorroller zugelassen haben. Nach unserem Kenntnisstand macht es versicherungstechnisch keinen Unterschied ob Sie den Motorroller zulassen oder nur registrieren." Und ausgerechnet jetzt habe ich nicht genug Zeit dafür.... NEIN