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Nürburgring Kölner Kurs 27. April 2014


menke

Empfohlene Beiträge

:-D 

http://msc-porz.de/

 

geht seit ein paar Jahren auch online, wird irgendwann freigeschaltet, aber in meiner Erinnerung oft nur ein paar Wochen vorher, Bestätigung kam immer erst ganz kurz vor dem Termin.

Für 2014 gibts bisher nur die Terminankündigung.

 

Hier schon mal die Kurzauschreibung 2014!

 

Meldung dann über die Webseite!

 

Jungs macht mal bitte in euren Freundeskreisen Werbung, das ganze Rennen steht auf dem Prüfstand, und die Bj. Erweiterung kommt nicht von ungefähr!!!! 

 

Also alle so lange nerven bis Sie an den Start gehen, ab der ersten Kurve ist uns Ihre Seele sicher... :devil:  :-D

 

 

 

Kurzausschreibung Ausschreibung

 

An alle Fahrer historischer Vespa - Heinkel - Lambretta – Bella Maicoletta - und andere Roller-Fahrer!

 

Sonderlauf für historische Motorroller beim 24. Kölner Kurs 2014 am 27.04.2014

 

Liebe Motorroller-Oldtimer-Freunde!

 

Hiermit laden wir Euch herzlich ein zur Teilnahme am Sonderlauf für historische Motorroller

auf dem Nürburgring / Grand-Prix-Kurs am 27.04.2014 genehmigt vom ADAC Nordrhein.

 

Teilnehmer: Alle Besitzer eines historischen Motorrollers; Lizenzen oder ähnliches sind nicht erforderlich. Mindestalter: 18 Jahre.

Bekleidung: Schutzhelm, Leder- oder ähnliche Bekleidung, Leder- oder ähnliche Stiefel, Lederhandschuhe.

 

Motorroller: Alle Motorroller bis Baujahr / Modell 1984 (Schaltroller), Hubraum ab 78 ccm. Es erfolgt keine Hubraumunterteilung. Die Roller müssen in ihrem historischen Erscheinungsbild sein. Ausnahme: Werks-Roller, die für Sport- oder Rennzwecke gebaut wurden. Motoren wie auch alle Fahrgestellkomponenten müssen zum Modell gehören. Besonderer Wert wird auf Öldichtheit gelegt. Rückspiegel müssen abgebaut werden. Bei der technischen Abnahme wird auf einwandfreie Bremsen, Reifen und Fahrwerk besonders geachtet und geprüft! Jegliche Stoppuhren, Fahrradtachos und sonstige Hilfsmittel zur Zeitnahme sind nicht gestattet!!! Vorne und an beiden Seiten müssen Startnummern angebracht werden, näheres dazu mit der Nennungsbestätigung.

 

Nennungen / Nenngeld: Die Nennung muss bis zum 11.04.2014 beim Veranstalter vorliegen, dazu das Nenngeld von € 100,- überwiesen sein bzw. als Scheck beiliegen.

 

Abnahme: Die Papier- und technische Abnahme erfolgt am Samstag, 26.04.2014 ab 16:00 Uhr im Fahrerlager. Ohne Abnahme keine Teilnahme! Jeder Roller erhält leihweise einen Transponder für die Zeitnahme, Leihgebühren und Pfand werden mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt.

 

 

Training: Eine Trainingseinheit erfolgt am Sonntag, 27.04.2014, vormittags zum Kennenlernen der Strecke. Zeitplan folgt mit der Nennungsbestätigung. Ohne Training keine Starterlaubnis!

 

Durchführung und Wertung:

Der Sonderlauf ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung!!! Kein Rennen!! Keine Zeitwertung!! Kein Renncharakter!!

Motorleistung, PS-Zahl, Hubraum, schnelle Rundenzeiten sind vollkommen unwichtig! Es geht ausschließlich um Gleichmäßigkeit! Wir fahren keine Rennveranstaltung! Wer von den Streckenposten, Marshalls oder der Videoüberwachung wegen unfairen Verhaltens gemeldet wird, wird aus der Wertung genommen!

 

Sonntag, 27.04.2014 nach Zeitplan:

Nach dem Start fahren alle Fahrer die 1. Runde. Die danach folgende, also die 2. Runde wird von der Zeitnahme erfasst, diese Rundenzeit ist die Richtzeit! Nun gilt es, alle nachfolgenden Runden in der exakt gleichen Zeit zu fahren! Die Abweichungen werden ermittelt, 1/10 Sekunde Abweichung: 1 Wertungspunkt. Sieger ist der Fahrer mit der kleinsten Wertungspunktzahl. Welche Runden zur Wertung herangezogen werden bleibt geheim! Gewertet wird nur, wer die Zielflagge passiert hat!!

 

Fahrtregeln: Den Anweisungen der Sportwarte und mitfahrender Marshals ist unbedingt Folge zu leisten!

Wichtig: Fahrer, die eine Panne haben oder anhalten müssen: sofort bei größtmöglicher Vorsicht und entsprechender Umsicht den Roller außerhalb der Rennstrecke abstellen. Es ist strengstens verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu fahren oder zu schieben oder die Strecke zu überqueren! Defekte Roller werden sofort vom "Lumpensammler" abgeholt! Ampeln/Flaggenzeichen: gelbe Ampel oder Flaggen: Gefahr, Überholverbot!

rote Ampel oder Flaggen: Gefahr, Überholverbot, Abbruch!! (Langsam fahren, in die Boxengasse fahren, Info abwarten!)

 

Der komplette Text der Ausschreibung hängt im Rennbüro aus.

 

Erklärung von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung

Haftungsausschluss, Freistellung

a) Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

b) Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht

auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

– die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre

– die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator

– den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und

– die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen

– die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die

Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,

– den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der  Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender

Haftungsausschlussklausel unberührt.

c) Sofern Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber, Fahrer und Beifahrer alle in Art. 101 b) angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen

des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer

(anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.

 

 

Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

(Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe Vorderseite der Nennung)

Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

l die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,

l die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator,

l den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

l den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strassen samt Zubehör verursacht werden, und

l die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen

gegen

l die Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie gegen den/die Bewerber, Fahrer, Beifahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!)

verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.

 

 

Wir erwarten von allen Fahrern vorbildliches und faires Verhalten, damit zukünftig weitere Veranstaltungen möglich sind!

 

Fahrtleiter: Dirk Schmidt

 

MSC Porz/ADAC

Fahrtleitung Kölner Kurs

 

 

 

Motor-Sport-Club Porz e.V. im ADAC

Altenbergerstraße 32 A

53859 Niederkassel

Tel. 0173 2047552

Fax 02115027605

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