Zum Inhalt springen

USA Import / Zulassung


OW75

Empfohlene Beiträge

Hallo,
 

in den kommenden Tagen möchte ich gerne meine Zündapp Bella R154K (spez. US-Modell) zulassen. Es handelt sich dabei um ein Import aus den USA. Was muss ich dazu beachten? Welche Dokumente benötigt der TÜV und welche die Zulassungsstelle? Von dem damaligen Verkäufer des Rollers (der hat den Roller auch importiert!!!) habe ich Zollpapiere, das "Certificate of Title" und natürlich den Kaufvertrag.
Gibt es bei US-Rollern noch irgendwelche Fallstricke? Reifen, Lenkschloss, Meilentacho, etc. ????

Olli

 


 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welche Dokumente benötigt der TÜV und welche die Zulassungsstelle?

 

Genau diese Stellen fragen, was sie haben wollen, ist der kürzeste Weg zum Erfolg ...

Hier kommt sonst : Ich glaube ..., Damals anno 1963 war es so dass, ... vielleicht reicht es ja, wenn ....

 

G.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heute habe ich mir beim TÜV einen Termin geben lassen. Certificate of Title, Zoll- und Frachtpapiere sind nötig. Allerdings kam dann wie vermutet die Ratlosigkeit bzgl. Oldie-Roller aus dem USA auf. Ich werde wohl alles an Prospekten, Daten etc. mitnehmen, den Roller so gut es geht fit machen und dann hoffen.
Meine Hoffnung ist, dass mir Jemand, der evtl. mal eine Allstate, o.Ä. zugelassen hat, Tipps geben kann, damit man nicht wegen irgendwelchen Kleinkram wieder nochmal los muss.

 

Olli

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja, das Thema Abgas-Gutachten hatte der gute TÜV-Mann auch erst angesprochen. Allerdings gilt es scheinbar nur für Fahrzeuge ab EZ. 1989. Die Bella wurde 1961 erstmalig in den Staaten zugelassen. Auch da wieder....hoffen und bangen. Spannend ist das schon, soll auch mein einziger Amischlitten bleiben (vorraussichtlich!!).
 

Thema Abgas: Vor ein paar Jahren bin ich mit einer recht ausgelutschten MZ ETZ 250 aus dem Jahre 89 beim TÜV gewesen und die Kiste muss ja auch schon die Abgasmessung bestehen. Trotz des schlechten Motors und des nicht eingestellten Vergasers ist bei der Abgasmessung noch so viel Spielraum nach oben gewesen, das ich mich frage: Wie schlecht muss ein Motor, um die geforderten Grenzwerte nicht mehr einzuhalten??

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Manchmal gibt es Probleme mit dem Scheinwerfer, weil es bei den Amis keine klare Abgrenzung des Hell-/ Dunkel Bereichs gibt.

Die ganze Beleuchtung ist exakt mit der "normalen" deutschen R154 identisch. Da mache ich mir kein Sorgen. Gerade ist mir noch das nicht funktionierende Lenkschloss und der super US-style-Rückspiegel aufgefallen. Das sollte auch noch EU-konform umgebaut werden.

Mit den Blinkern bin ich mir auch noch nicht sicher. Ich werde wohl für den TÜV noch schnell MZ-Ochsenaugen anbauen.

Wird schon.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi -

 

ich war die letzten Tage mit meiner aus Indien importierten DL beim TÜV - habe Worte wie ".... importiert, Zoll usw." vermieden.

 

Das hätte den Graukittel nur nervös gemacht - habe schön Blinker und Scheinwerfer mit E- Prüfzeichen nachgerüstet.

 

Der Roller befand sich natürlich schon seit den 90er Jahren in meiner Sammlung und den Brief habe ich irgendwann verloren...

 

Die Lammy ist ohne Probleme abgenommen worden. (hatte ein Datenblatt einer DL150 und eine Briefkopie einer DL200 dabei)

 

Aber jeder TÜV/Zulassungsstelle tickt anders.

 

 

 

 

 

 

post-27633-0-22536500-1377524085_thumb.j

Bearbeitet von PXBarbie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja, das Thema Abgas-Gutachten hatte der gute TÜV-Mann auch erst angesprochen. Allerdings gilt es scheinbar nur für Fahrzeuge ab EZ. 1989.

 

 

Ich glaube die Betonung liegt auf "in der EU zugelassen vor 1989". Wenn "in USA zugelassen" irrelevant sein sollte, wäre die Erstzulassung in der EU erst 2013 und dann bräuchte das Fahrzeug formal dieses ominöse, sackteure Abgasgutachten.

 

Ich bin mir da aber nicht sicher und lasse mich gern eines Besserer belehren. :satisfied:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es wird immer DIE EZ herangezogen, die auf einem brauchbaren ausl. dokument vorhanden ist. (gilt natürlich nicht für fz die nachweislich neueren bj sind und durch Montage einer alten m8 mutter am Motor auf alt getrimmt wurden -->England).

würde man anfangen fz die aus dem nicht eu raum kommen, den Anforderungen heutiger fz aufzuerlegen, so könnte man gleich auf den Import verzichten.

 

 

kurzum, die kiste mit einem "Brief" von 61 wird auch nur auf die damaligen Anforderungen hin überprüft.

 

grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, nun bin ich wieder etwas schlauer. Der schöne Bella hat die Abnahme bestanden. Wichtig ist, genügend Vergleichsdaten zu diesem Modell zusammenzubekommen. Da dieser Roller offensichtlich die einzige in Deutschland zugelassene "R154K" ist, habe ich die Daten von einem alten "R154" Brief mitgenommen und eine Bedienungsanweisung von der Ami-Ausführung mit Abbildungen von dem riesigen Westernlenker, etc.
Da der Prüfer wohl Ahnung von Oldies hatte, gab es auch keine größeren Ecken bzgl. 6V-Dämmerlicht, "Nur-Seitenständer", etc...

Das Zulassung sollte hoffentlich kein Problem darstellen.
Ach ja: Der Spass hat schon 126 Euro gekostet :wacko: 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, habe fertig!!
Die Zulassung lief halbwegs problemlos. Die Kollegen wollten eben das Certificate of Title, die Zollpapiere und die Frachtpapiere haben. Der Rest wie gehabt (Versicherungsschein, Pass), 68 Euro (ich durfte sogar mein altes Laverda-Nummernschild, welches mehrere Jahre an der Wand hing, wieder nutzen), ein angefahrener Autospiegel auf dem Parkplatz und fertig.....
Mich wundert aber, dass ich das Certificate erst nach 6 Monaten wiederbekommen kann. Scheinbar ist es Uncle Sam's Eigentum und er hat das Recht, es innerhalb dieser Zeit zurückzubekommen...ich weis es nicht.
Alles halb so wild, aber man macht es nun mal nicht täglich!!!!

 

post-40230-0-54196000-1377784623_thumb.j

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Jahre später...
Am ‎05‎.‎12‎.‎2018 um 20:51 schrieb dr.sonny:

Wie sieht es umgekehrt aus? Was wird benötigt wenn meine Vespas in die USA mit kommen sollen?

Das kommt darauf an.

 

Willst Du nur mit deiner Vespa für ein paar Wochen/Monate (ich meine es geht bis zu einem Jahr) in den USA herumfahren und dann die Vespa wieder mit nach Hause nehmen, dann ist das möglich, wenn du ca. 1.000,- bis 2.000,- $ Transportkosten (Transportkosten, Zollgebühren, Versicherung je nach dem wohin in den USA die Reise gehen soll) im Container zahlst und den Papierkram mit dem Zoll erledigst. Zur Zollabfertigung benötigst Du - im Original - den Seefrachtbrief der Reederei oder des Spediteurs, die Kaufrechnung für die Vespa, die Kfz-Zulassungspapiere und ggf. weitere, die Vespa betreffenden Papiere. Die US-Zollbehörde stellt für die vorübergehende zollfreie Einfuhr ein "Temporary Permit" aus, mit dem man sich unwiderruflich zur Wiederausfuhr des Fahrzeuges verpflichtet.

 

Willst Du dagegen deine in Deutschland zugelassene Vespa in die USA dauerhaft einführen und dort in den Straßenverkehr (also mit amerikanischen Papieren zulassen) bringen, dann ist das ggf. sehr aufwendig.

Du unterliegst den Sicherheitsbestimmungen der "Motor Vehicle Safety Act", den Standards der "Motor Vehicle Information and Cost Savings Act"  sowie dem "Clean Air Act".

Wenn deine Vespa verschiedenen Vorschriften nicht entspricht, muss sie entsprechend umgerüstet oder im schlimmsten Fall wieder ausgeführt werden. Die Anpassung an die US-Bestimmungen ist mit ziemlich hohen Kosten verbunden und nimmt ggf. viel Zeit in Anspruch, denn solange deine Vespa ggf. diversen Vorschriften nicht entspricht, gibt der amerikanische Zoll deine Karre nicht frei und du wartest mit Pech unter Umständen Wochen/Monate, bis alles umgerüstet ist und die Freigabe erfolgt.

=> Im Fall des geplanten Exports einer Vespa und Zulassung in den USA, würde ich mich deutlich im Vorfeld an Spezialisten in den USA wenden, die Erfahrung mit der Einfuhr und Zulassung von ausländischen Fahrzeugen haben und die im Einzelnen wissen, wie man so etwas realisiert und den Aufwand und die Kosten möglichst bezahlbar hält.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 1
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Du unterliegst den Sicherheitsbestimmungen der "Motor Vehicle Safety Act", den Standards der "Motor Vehicle Information and Cost Savings Act"  sowie dem "Clean Air Act".

 

Ergänzung:

Meines Wissens nach gibt es in den USA auch sowas wie ne H-Zulassung ab einem bestimmten Alter.

Damit wird das ganze wohl deutlich einfacher bzw. überhaupt möglich.

 

Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information