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Kauf ohne Papiere und das Mysterium der Zulassung!


manu

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ob dieser an eben dieser Stelle richtig ist

kann ich nicht beurteilen.

Ich möchte jedoch die Gelegenheit nutzen und meine Erfahrungen bzgl. der Zulassung

einer 27 Jahre alten P200E ohne Papiere zu erläutern.

Zur Historie:

Ich suche seit geraumer Zeit eine PX200 die gut erhalten und nicht zu teuer ist. Diese

habe ich über den Freund eines Kollegen ( kurz: R.) angeboten bekommen.

R. hatte die Karosse des Rollers ohne Papiere selber vor fünf Jahren erworben und den Roller niemals

zugelassen, sondern seither restauriert. Nach Erläuterungen von TÜV und meiner Zulassungsstelle

in AW war jedoch der Kauf ohne Papiere kein Problem. Es genügt für die Zulassung eine Vollabnahme

nach §21 StVZO und eine Unbedenklichkeitserklärung von der hiesigen Zulassungsstelle - war die

Aussage vom TÜV und der Zulassungsstelle in AW.

Gesagt getan - der Roller war dann schnell gekauft und schon fing die Lauferei an.

Zum aktuellen Geschehen:

Am Montag hat mein Vater den Roller zulassen wollen - ich musste arbeiten - und rief mich an mit den

Worten "Die wollen den Roller nicht zulassen." Was war passiert? Hier in AW auf der Zulassung wurde

nachgesehen ob der Roller schon in Deutschland zugelassen war, dies war der Fall. Der letzte eingetragene

Halter war B. Nach einem Telefonat mit der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle in Marl bekamen wir

die Rückmeldung, dass ich nach Marl müsste (180 km) um dort eine eidesstattliche Erklärung aufzugeben um den

Verlust der Papiere anzuzeigen. Dann würde die Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt anlaufen und so ca. 4 - 6 Wochen

später bekäme ich dann meine Papiere. Weitere 4 - 6 Wochen ohne Roller und das obwohl der fahrbereit in der

Garage steht - schöner :wheeeha:

Glück gehabt - R. war bereit die eidesstattliche Erklärung zu machen und so hätte ich nicht nach Marl fahren müssen.

R. hätte neue Papiere bekommen und die mir dann zukommen lassen und alles wäre gut gewesen.

Doch weit gefehlt! R. bekam in Marl die Aussage, dass der letzte eingetragene Halter (B.)die eidestattliche Erklärung

aufgeben müsse.

Wer B. war wussten wir mittlerweile und so versuchte ich B. zu erreichen. Hat auch geklappt und B. war echt freundlich

und hilfsbereit. B. geht heute zum Amt in Marl und gibt die Erklärung ab. :-D

Was will uns das sagen?

Kauf ohne Papiere ist natürlich dennoch möglich, aber nur wenn man den letzten eingetragenen Halter kennt oder

zumindest weis wie man auf ihn zurückgreifen kann. Wenn der mittlerweile verstorben wäre, würden die Behörden

an die Erben herantreten. (Aussage von den Beamten in Marl)

Wie läuft es denn jetzt richtig?

  1. B. gibt eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle ab.
  2. Eidesstattliche Erklärung geht zum KBA und dann wird der Brief aufgeboten.
  3. Nach erfolgloser Aufbietung können durch die Zulassungsstelle neue Papiere ausgestellt werden.
  4. Mit diesen Papieren kann ich den Roller dann zulassen. HOFFENTLICH!

(Warum benötige ich dann überhaupt die Vollabnahme nach §21 StVZO???)

Mir hätte eine solche Information im Vorfeld sehr geholfen und so wollte ich das hier mal niederschreiben.

Wenn ich den Brief dann habe werde ich euch informieren.

Bye Manuel

:-D (Die Beamten auf den Ämtern waren allesamt sehr freundlich und haben mich wirklich versucht zu unterstützen.

Sie sind halt an Regularien gebunden und so muss es nun dieser Weg sein.)

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*snip*

(Warum benötige ich dann überhaupt die Vollabnahme nach §21 StVZO???)

*snap*

Hätte der Brief vorgelegen (und) wäre vorher klar gewesen, dass die Kiste (z. B.) erst 5,5 Jahre stillgelegt war, hättest Du nur eine normale HU machen lassen müssen. Konnte aber keiner wissen, da ja keinerlei Unterlagen greifbar waren. Wobei: der Umfang der Prüfpunkte zwischen HU und Vollabnahme differiert eigentlich nicht.

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Ging mir genauso! Allerdings hatte ich das Problem, dass der letzte Halter mitlerweile unbekannt verzogen war ! Das war ein Spass den zu finden! Hatte die Kiste auch 2 Jahre lang restauriert und stand dann da mit dem Dilemma!

Hat nach langem hin und her dann doch funktioniert mit der Zulassung, aber wer sowas mal mitgemacht hat wird vorsichtiger beim Fahrzeugkauf!

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Das Mysterium der Zulassung basiert darauf, daß man den Zulassern nicht nachweisen darf, daß sie nicht physikalisch argumentieren und auch keine solchen Argumente zulassen. Entweder befreundet oder zumindest bekannt oder zugelassene Bauteile wie Papiere, die der Interpretation der Gesetze durch den Prüfer entsprechen.

Bearbeitet von nitrammartin
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Das Mysterium der Zulassung basiert darauf, daß man den Zulassern nicht nachweisen darf, daß sie nicht physikalisch argumentieren und auch keine solchen Argumente zulassen. Entweder befreundet oder zumindest bekannt oder zugelassene Bauteile wie Papiere, die der Interpretation der Gesetze durch den Prüfer entsprechen.

kk-kupplung? bist du das schon wieder?

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... als "scheunenfund" laufen lassen. somit kann man sich viel arbeit und zeit sparen ...

Der Vollständigkeit halber: das nützt nur nix, wenn die Kiste irgendwann innerhalb der letzten 7 Jahre noch in (D) angemeldet war. Dann s. oben ...

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Servus,

es müsste doch klappen, wenn man die Papiere einfach "selbst verschlampt" hat oder. so kann mans ja zumindest berichten oder?

gruß wlade

Aber dann müsste man ja rein theoretisch noch Versicherungsunterlagen zum Nachweis haben... die helfen uU auch weiter.

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Aber dann müsste man ja rein theoretisch noch Versicherungsunterlagen zum Nachweis haben... die helfen uU auch weiter.

Nicht zwangsläufig.

Stillgelegter Roller wird mit Papieren verkauft. Der Käufer verliert später selbst selbige, ohne den Roller überhaupt jemals angemeldet zu haben.

Die Eidesstattliche Versicherung über das Verlieren kann logischerweise nur der abgeben, der die Papiere zuletzt besass.

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Habe gerade genau das selbe Problem. Die letzte Halterin habe auch über Umwege ermitteln können. Diese ist auch sehr hilfsbereit und wird hoffentlich die Erklärung abgeben, damit ich den Roller auch zulassen kann.

Schaun wir mal. Der Roller ist auch schon länger als 7 Jahre stillgelegt, aber die Daten existieren bei der Zulassung in dem Bereich immer noch. Denke, die werden auch noch wesentlich länger gespeichert.

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also ich hatte mal beim Amt nachgefragt... hier in Hamburg sagte man mir, die Daten werden 15 Jahre gespeichert (ich hoffe ich hab es noch richtig im Kopf) also alles wa innerhalb der letzten 15 Jahre angemeldet war taucht auch so im Computer auf.

Deshalb alles was innerhalb der letzten 15 Jahre angemeldet war am besten gleich mit Papieren oder eidesstattlicher Versicherung kaufen ;)

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Die Eidesstattliche Versicherung über das Verlieren kann logischerweise nur der abgeben, der die Papiere zuletzt besass.

Da war wohl meine Erläuterung nicht ausführlich genug! Die eidesstattliche Versicherung kann nur der letzte

eingetragene Halter machen.

@michael_t5:

Generell kann man immer auf Einsicht der jeweiligen Mitarbeiter hoffen. Ich kann nur das berichten, was ich wirklich erlebt

habe. Auf Grund von Mutmaßungen habe ich den Roller gekauft - Auf Grund von Tatsachen habe ich jetzt jedoch die Probleme.

Bye Manu

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Da war wohl meine Erläuterung nicht ausführlich genug! Die eidesstattliche Versicherung kann nur der letzte

eingetragene Halter machen.

Auch nicht ganz korrekt. Zwar der letzte Halter, aber man, als Käufer, kann es auch selbst machen. Dann muss man aber in den letzten Zulassungsbezirk und dies ist manchmal weit weg.

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Hilfreich sind immer Kaufvertrag und eine KBA Auskunft, die aussagt, dass das Fahrzeug nicht in der Fahndung ist.....

Bei mir wurde zwar der Fahrzeugbrief noch 2 Wochen auf der Zulassungsstelle behalten und dann per Post zugestellt, aber ich konnte schonmal fahren..HU natürlich vorher gemacht.

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Auch nicht ganz korrekt. Zwar der letzte Halter, aber man, als Käufer, kann es auch selbst machen. Dann muss man aber in den letzten Zulassungsbezirk und dies ist manchmal weit weg.

Das wurde mir am Anfang auch gesagt. Nach Rückfrage bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsstelle (Marl) wurde ich jedoch eines Besseren belehrt. Die haben mir nämlich gesagt, dass es nur der letzte eingetragene Halter machen kann. Ist dieser verstorben, wird an die Erben herangetreten. KEIN SCHERZ!

Bye Manu

Bearbeitet von manu
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Das wurde mir am Anfang auch gesagt. Nach Rückfrage bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsstelle (Marl) wurde ich jedoch eines Besseren belehrt. Die haben mir nämlich gesagt, dass es nur der letzte eingetragene Halter machen kann. Ist dieser verstorben, wird an die Erben herangetreten. KEIN SCHERZ!

Nicht dass mich das angesichts anderer Erfahrungen mit Behörden wundern würde - ABER: Was passiert, wenn in DIESEM, bereits beschriebenen Fall...

Stillgelegter Roller wird mit Papieren verkauft. Der Käufer verliert später selbst selbige, ohne den Roller überhaupt jemals angemeldet zu haben.

...der letzte Halter sich weigert, eine unwahre eidesstattliche Versicherung abzugeben, weil er die Papiere eben NICHT verloren, sondern mit dem Fahrzeug verkauft hat und als Argument z.B. anführt "Wat weiß ich wat du mit dem Brief gemacht hast, nachher taucht der mit 'nem geklauten Rahmen wieder auf und ICH bin der Arsch"?

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Was passiert, wenn in DIESEM, bereits beschriebenen Fall......der letzte Halter sich weigert, eine unwahre eidesstattliche Versicherung abzugeben

Ich hatte exakt das gleiche Problem. In diesem Fall, so sagte mir die nette Dame vom Amt, könnte ich meine Lami verschrotten lassen. Zulassung würde verweigert. Bei mir hatte der letzte Halter, welcher der Vor-Vorbesitzer(!) war und am anderen Ende von Deutschland wohnte, zum Glück noch den entwerteten Fahrzeugschein zu Hause und hat ihn mir netterweise per Einschreiben geschickt. Ganze Geschichte steht hier irgendwo im Forum. Deckt sich zu 99% mit dem ersten Posting oben.

Augen auf beim Rollerkauf :-D

Ich kaufe nix mehr ohne vollständige Papiere. Hatte auch mit einem Volvo aus Schweden totalen Ärger bei der Zulassung. Schnauze voll jetzt von Amtskram wegen fehlender Papiere.

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...der letzte Halter sich weigert, eine unwahre eidesstattliche Versicherung abzugeben, weil er die Papiere eben NICHT verloren, sondern mit dem Fahrzeug verkauft hat und als Argument z.B. anführt "Wat weiß ich wat du mit dem Brief gemacht hast, nachher taucht der mit 'nem geklauten Rahmen wieder auf und ICH bin der Arsch"?

Da kann ich jetzt auch nicht mehr weiterhelfen. Ich bin halt heilfroh, dass der letzte Halter wirklich sehr nett war und sich umgehend

der Sache angenommen hat.

Bye Manu

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ähnliches thema läuft gerade unter bla bla...

man stelle sich vor: roller mit papieren in den 80er jahren erworben, nie selber angemeldet. 2008 den roller aufgebaut, papiere nicht mehr auffindbar. beim tüv das entsprechende gutachten gemacht, eidestatt ausgefüllt das ICH die papiere verloren habe. letzter halter unbekannt (auch dem kba!). und nu?!

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ähnliches thema läuft gerade unter bla bla...

man stelle sich vor: roller mit papieren in den 80er jahren erworben, nie selber angemeldet. 2008 den roller aufgebaut, papiere nicht mehr auffindbar. beim tüv das entsprechende gutachten gemacht, eidestatt ausgefüllt das ICH die papiere verloren habe. letzter halter unbekannt (auch dem kba!). und nu?!

Hat man Dir gesagt, es würde mit deiner Erklärung nicht laufen?

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  • 12 Jahre später...
Am 28.8.2008 um 14:54 hat MadBronzn folgendes von sich gegeben:

Ging mir genauso! Allerdings hatte ich das Problem, dass der letzte Halter mitlerweile unbekannt verzogen war ! Das war ein Spass den zu finden! Hatte die Kiste auch 2 Jahre lang restauriert und stand dann da mit dem Dilemma!

Hat nach langem hin und her dann doch funktioniert mit der Zulassung, aber wer sowas mal mitgemacht hat wird vorsichtiger beim Fahrzeugkauf!

 

Mir geht's genauso. Bist Du noch an den Halter gekommen, oder gab's noch einen anderen Weg?

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