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Elterngeld


Huetro

Empfohlene Beiträge

Erstlingsausstattung (bzw. Geld dafür) gibts nur bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe vom Staat, ansonsten selber zahlen.

Wegen der anderen Leistungen würde ich mir lieber gesicherte Informationen von der Quelle holen, da gibts auch Rechner zu verschiedenen von dir angesprochenen Leistungen.

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Aus gegebenen Anlaß interessiert mich brennend dieses Thema!

Elterngeld,Elternzeit,Kindergeld,Erstlingsausstattung,Mutterschutz...

wer bekommt es schon,

wieviel...

wielange...

:-D

Hi!

Elterngeld gibt es jetzt nur noch für ein Jahr, ausser der Partner übernimmt auch 2 Monate dann verlängert sich das Elterngeld um die 2 Monate, also insgesamt max. 14 Monate!

Elterngeld ist min. 300? oder max. 1800? imMonat, hängt vom Gehalt/Einkommen ab!

Elternzeit = Erziehungsurlaub kann man 3 Jahre lang nehmen, muß man aber nicht

Kindergeld ist beim 1. sowie ich weiß 154 ?, außer es gibt was Neues

Erstlingsausstattung gabs bei uns nicht, dafür muß man schon fast arm sein um die Unterstützung zu bekommen

Mutterschutz ??

6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach

Mutterschutzgeld muß man bei der Krankenkasse beantragen, was man da an Geld kriegt hängt vom vorherigen Gehalt ab

Wir haben das nun hinteruns, unsere Maus ist jetzt fast 3,5 Jahre alt !

Gruß Mel

P.S. So war das zumindest bei uns. Sagt Bescheid wenn ich was falsches geschrieben habe!

Bearbeitet von Mini Vespafahrerin
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Elterngeld:

67% vom Nettolohn des letzten Jahres der betreuenden Person für max. 12 Monate, Achtung hier sind allerdings die 2 Monate Lohnfortzahlung mit inbegriffen, das heisst man bekommt nur tatsächlich 10Monate Elterngeld, man kann um 2 Monate verlängern, wenn der andere Elternteil für diese zeit zu Hause bleibt

Elternzeit:

bleibt jedem selbst überlassen

Kindergeld:

150Eur fürs erste

Erstlingsausstattung:

selber gekauft

Mutterschutz:

6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt

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Elterngeld:

67% vom Nettolohn des letzten Jahres der betreuenden Person für max. 12 Monate, Achtung hier sind allerdings die 2 Monate Lohnfortzahlung mit inbegriffen, das heisst man bekommt nur tatsächlich 10Monate Elterngeld, man kann um 2 Monate verlängern, wenn der andere Elternteil für diese zeit zu Hause bleibt

Der/die Betreuende kann noch bis max. 30h/Woche weiter arbeiten gehen und bekommt trotzdem das Elterngeld.

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Elterngeld:

67% vom Nettolohn des letzten Jahres der betreuenden Person für max. 12 Monate, Achtung hier sind allerdings die 2 Monate Lohnfortzahlung mit inbegriffen, das heisst man bekommt nur tatsächlich 10Monate Elterngeld, man kann um 2 Monate verlängern, wenn der andere Elternteil für diese zeit zu Hause bleibt

Noch eine Anmerkung aus eigener Erfahrung:

Der andere Elternteil (In meinem Beispiel der Vater) darf aber nicht die ersten zwei Monate nach der Geburt (da wo es gerade so richtig anstrengend ist) zu Hause bleiben, da das Elterngeld durch das Mutterschaftsgeld (oder wie datt heisst) blockiert ist. Man darf nicht auf eine Leistung zu Gunsten einer anderen verzichten. Gerade erlebt, sehr ärgerlich! :-D

Bearbeitet von Morris
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Ich hab auch mal ne Frage, eine Freundin wird auch gerade dicker. Ist Lehrerrin mit Zeitvertrag bis zu den Sommerferien, ausgezählt ist aber erst August/September. Somit bekommt sie ab den Sommerferien kein Geld bis zur Geburt und ab der Geburt dann 67% vom Mittel der letzten 12 Monate vor der Geburt? 10 oder 12 Monate? Mutterschutz hat sie ja nicht, hat ja dann keinen Job.???

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Wenn ich das jetzt richtig Verstanden habe, dann wird sie "vor der Geburt arbeitslos"?! Richtig?

Da aber schwangere nicht gekündigt werden dürfen, und normalerweise gehören da auch Zeitverträge zu, bleibt sie ja im Beschäftigungsverhältnis. Genauere Daten von Dir würden die Sache vereinfachen! Mutterschutz fängt ja 6 Wochen vor der Geburt rein, dann wird meines Wissen nach das Erziehungsgeld dem Lohn nach gerechnet. Das heisst min. 300? oder max. 1800?!

Da sie ja schwanger ist kann sie sich ja auch nicht arbeitslos melden, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Bei uns müssen die Frauen dann teilweise zum Sozialamt. Ich selber würde einfach mal bei der dortigen Gemeinde anfragen wie die das handhaben.

Ansonsten ist ne Hebamme oder die Krankenkasse auch sehr hilfrich, die haben da massig Ahnung!

Ich hoffe das hilft Dir weiter!

Gruß Mel

EDIT: Als Lehrerin ist sie ja im öffentlichen Dienst eingestellt, das ist noch wieder anders.

Die müssen richtig auf Mutterschutz und Richtlinien achten!

Würde sonst auch mal beim Landkreis anrufen !

Normalerweise wird immer das zuletzt verdiente Geld berechnet!

Verbessert mich wenn Ihr das anders kennt!

Bearbeitet von Mini Vespafahrerin
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Wir haben einen Fall den bisher keine Pappnase beantworten konnte:

beim 1. Kind ging meine Frau im Nov. 2004 in Mutterschutz und anschließend für 3 Jahre in Erziehungsurlaub.

Während dem Erziehungsurlaub arbeitet sie in der alten Firma gering beschäftigt mit ca. 200 Euro ein paar Stunden jeden Monat .

Nun erwarten wir im August 2007 das 2. Kind. Welcher Verdienst wird hier nun Zugrunde gelegt ?

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Dann versuch ich auch bei Dir mal mein Glück!

Theoretisch wird das letzte Gehalt gerechnet, das heißt die 200 ?.

Das würde für Euch bedeuten, das Ihr 300 ? Elterngeld bekommt.

Den Arbeitsnachweis wollen die normalerweise nur für max. die letzten 12 Monate sehen

und da hat Deine Frau halt nur die 200 ? verdient.

EDIT: Bei uns in Niedersachsen wird es auch praktisch so gehandhabt.

Gruß Mel

P.S. Beim "alten" Erziehungsgeld wurde Der Gehalt vom Ehemann noch mitgerechnet,

wie das jetzt beim neuen Elterngeld ist, das weiß ich nicht!

Bearbeitet von Mini Vespafahrerin
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bei uns ist es ja auch bald soweit.

da meine freundin "nur" studiert hat, bekommen wir für die erste zeit nur das minimum von 300? + 154? kindergeld.

im mai nächsten jahres geht sie dann ins referendariat und ich bleibe noch mal sieben monate zuhause. das gibt es dann 67 % von meinem nettoverdienst.

für die erstlingsausstattung haben wir einfach mal einen antrag gestellt. das dürften auch ca 300? werden. die aber nachweislich fürs kind ausgegben werden müssen(bundesstiftung d. landes niedersachsens "mutter und kind -schutz des ungeborenen lebens").

darüber hinaus kann man hier in oldenburg/nds beim katholischen frauenbund eine art begrüßungsgeld von ca. 180? beantragen.

ich kann ein infogespräch bei pro famila empfehlen.

für die zeit des mutterschutzes vor der geburt kann man alg, bzw. alg2 beantragen. bei alg2 steht nach sgb2 mehrbedarf wegen schwngerschft zu.

gruß -kai

edit empfiehlt auch noch einen termin bei der also.

Bearbeitet von Nadder
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Studierst Du auch?

Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, hätte Ihr evtl. Chancen auf Zuschuß für die Erstlingsausstattung. Würde Euch raten, das Ihr Euch dann mal bei Eurer Gemeinde schlaufragt!

Es gibt ja auch Mietzuschüsse oder Wohngeld, das hilft meistens gerade in der Anfangszeit, falls man nicht unbedingt soviel Geld verdient!

Gruß

EDIT: Dann hat sich mein Beitrag soeben erledigt! :-D

Bearbeitet von Mini Vespafahrerin
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Aus gegebenen Anlaß interessiert mich brennend dieses Thema!

Elterngeld,Elternzeit,Kindergeld,Erstlingsausstattung,Mutterschutz...

wer bekommt es schon,

wieviel...

wielange...

:-D

Gratulation Martin. Unsere Nr. 3 kommt voraussichtlich Anfang Oktober.

Ist doch schön, dass unsere alte Garde nicht ausstirbt. :-D

Gruß

Tec

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Gratulation Martin. Unsere Nr. 3 kommt voraussichtlich Anfang Oktober.

Ist doch schön, dass unsere alte Garde nicht ausstirbt. :-D

Gruß

Tec

Na große Gratulation zurüch,schönes Ding!

Is zwar erst(für mich) Nr. 2,aber offensichtlich arbeiten wir da hart dran :-D

Dank der Pfade,dir hier gepostet wurden,bin ich nu auch`n ganzes Stück schlauer.

Dank den Pfadfindern :-D

Bearbeitet von Huetro
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  • 2 Wochen später...

Die Union diskutiert nach einem Bericht der ?Bild?-Zeitung über ein verkürztes, aber dafür höheres Kindergeld. Die Zeitung zitiert den CDU-Haushaltsexperten Ole Schröder mit dem Vorschlag, das Kindergeld künftig nur noch bis zum 18. statt bisher 25. Lebensjahr zu zahlen. Im Gegenzug soll sich das Kindergeld aber bis zum siebten Lebensjahr des Kindes verdoppeln. Die Regelung solle jedoch nur für Neugeborene gelten, betonte Schröder in der Zeitung.

Die Kürzung der Bezugsdauer bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungen in den ersten Lebensjahren käme vor allem jungen Eltern mit meist niedrigem Familieneinkommen zugute, sagte Schröder zur Begründung. Sie würden nach den Worten des CDU-Politikers ?jetzt davon profitieren, dass sie in den ersten sieben Jahren, wenn sie es am dringendsten brauchen, doppeltes Kindergeld erhalten?. Um später Ausbildung und Studium zu finanzieren, sei Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ?nicht notwendig?. Dafür gebe es andere Fördermittel wie BAföG und günstige Studienkredite. Derzeit zahlt der Staat nach Angaben des CDU-Haushaltsexperten für rund 2,6 Millionen Kinder über 18 Jahre noch immer Kindergeld. Die Kosten dafür betrügen fünf Milliarden Euro.

CDU-Fraktionschef Volker Kauder wies den Vorschlag zurück. ?Das ist nicht die Position der Unionsfraktion?, sagte er in Berlin. Auch Haushaltspolitiker von CDU/CSU sprachen von einer Einzelmeinung.

Da hat mal endlich einer `ne gute Idee :-D:-D

Und nix passiert!

Edita meint noch,das sie auch mal`n paar Wochen Mutterschutz braucht :-D

Bearbeitet von Huetro
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Ich hab auch mal ne Frage, eine Freundin wird auch gerade dicker. Ist Lehrerrin mit Zeitvertrag bis zu den Sommerferien, ausgezählt ist aber erst August/September. Somit bekommt sie ab den Sommerferien kein Geld bis zur Geburt und ab der Geburt dann 67% vom Mittel der letzten 12 Monate vor der Geburt? 10 oder 12 Monate? Mutterschutz hat sie ja nicht, hat ja dann keinen Job.???
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Ich hab auch mal ne Frage, eine Freundin wird auch gerade dicker. Ist Lehrerrin mit Zeitvertrag bis zu den Sommerferien, ausgezählt ist aber erst August/September. Somit bekommt sie ab den Sommerferien kein Geld bis zur Geburt und ab der Geburt dann 67% vom Mittel der letzten 12 Monate vor der Geburt? 10 oder 12 Monate? Mutterschutz hat sie ja nicht, hat ja dann keinen Job.???
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Ich hab auch mal ne Frage, eine Freundin wird auch gerade dicker. Ist Lehrerrin mit Zeitvertrag bis zu den Sommerferien, ausgezählt ist aber erst August/September. Somit bekommt sie ab den Sommerferien kein Geld bis zur Geburt und ab der Geburt dann 67% vom Mittel der letzten 12 Monate vor der Geburt? 10 oder 12 Monate? Mutterschutz hat sie ja nicht, hat ja dann keinen Job.???

Elterngeld ist 67% vom Nettoeinkommen der Mutter. Berechnet werden die letzten 10 (evtl. 12) Monate vor der Geburt. Der Trick dabei ist jetzt, wenn beide (verheiratet!) ungefähr gleich viel verdienen (z.B. jeder in Lohnsteuerklasse 4), das man die Lohnsteuerklassen ändert. Frau glaube auf 3 Mann dann auf 5 (oder umgekehrt). So erhöht sich das Nettoeinkommen der Frau. Das ganze muß man aber, im optimalen Fall, zehn Monate vor der Geburt des neuen, zukünftigen Blechrollerfahrers machen. Später geht natürlich auch noch, gibt halt dann weniger Kohle. Der Mann ist, wie immer, der gearschte da er netto weniger rausbekommt. Nach der Geburt Lohnsteuerklasse wieder ändern. Man(n) braucht ja wieder Kohle für nen neuen Roller.

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Elterngeld ist 67% vom Nettoeinkommen der Mutter. Berechnet werden die letzten 10 (evtl. 12) Monate vor der Geburt. Der Trick dabei ist jetzt, wenn beide (verheiratet!) ungefähr gleich viel verdienen (z.B. jeder in Lohnsteuerklasse 4), das man die Lohnsteuerklassen ändert. Frau glaube auf 3 Mann dann auf 5 (oder umgekehrt). So erhöht sich das Nettoeinkommen der Frau. Das ganze muß man aber, im optimalen Fall, zehn Monate vor der Geburt des neuen, zukünftigen Blechrollerfahrers machen. Später geht natürlich auch noch, gibt halt dann weniger Kohle. Der Mann ist, wie immer, der gearschte da er netto weniger rausbekommt. Nach der Geburt Lohnsteuerklasse wieder ändern. Man(n) braucht ja wieder Kohle für nen neuen Roller.

Richtig,

dann zahlt der Mann zwar monatlich mehr Lohnsteuer, die wird allerdings am Jahresende wiederum mit dem Gesamteinkommen der Frau verrechnet.

Sollte jeder machen, der es sich "leisten" kann, auf den Geldausgleich am Jahresende zu warten.

/r

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Richtig,

dann zahlt der Mann zwar monatlich mehr Lohnsteuer, die wird allerdings am Jahresende wiederum mit dem Gesamteinkommen der Frau verrechnet.

Sollte jeder machen, der es sich "leisten" kann, auf den Geldausgleich am Jahresende zu warten.

/r

Ich mach nachher mal einen Termin mit dem Steuerberater,sowas is mir zu hoch!Der soll mal alles ausklabüstern und denn schaun mer mal!

Jedenfalls werd ich schön vom 12-14 Monat nach der Geburt Elternzeit nehmen :-D

Aalglatt 2 Monate Extrafrei :-D

Veilleicht werd ich dann noch Tagesmutter :-D

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kleiner hinweis zur berechnung des elterngeldes (aus eigener erfahrung):

zur berechnung werden wie bereits gesagt, die 12 monate vor der geburt herangezogen, das gilt auch für den elternteil, der als zweiter in die elternzeit geht. es ist egal, wieviel asche er in der zeit nach der geburt gemacht hat. ob 100 euro/monat oder 10.000 euro/monat, was zählt sind die 12 monate vor der geburt.

der einziger vorteil für den 2. elternteil ist, dass er die entsprechenden lohnabrechnungen nicht gleich beim antragstellen einreichen muss, sondern kann sich ein paar monate zeit lassen. es reicht dem amt, wenn die unterlagen des 1. elternteils vorliegen.

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  • 4 Monate später...

Wie sieht es denn aus wenn die Mutter eine Erwerbsminderungsrente kassiert...fällt die da auch flach oder wird die auch weitergezahlt und evtl. an das Elterngeld dazugerechnet???

Wie schaut es mit Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen aus, kann man da auch noch was rausbekommen???

Evtl. ist es im Juni soweit :-D und gibt es im moment sowas wie Baukindergeld oder was???

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Wir haben einen Fall den bisher keine Pappnase beantworten konnte:

beim 1. Kind ging meine Frau im Nov. 2004 in Mutterschutz und anschließend für 3 Jahre in Erziehungsurlaub.

Während dem Erziehungsurlaub arbeitet sie in der alten Firma gering beschäftigt mit ca. 200 Euro ein paar Stunden jeden Monat .

Nun erwarten wir im August 2007 das 2. Kind. Welcher Verdienst wird hier nun Zugrunde gelegt ?

Gibt es da nicht den so genannten Bestandsschutz wie beim Arbeitslosengeld?

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Noch eine Anmerkung aus eigener Erfahrung:

Der andere Elternteil (In meinem Beispiel der Vater) darf aber nicht die ersten zwei Monate nach der Geburt (da wo es gerade so richtig anstrengend ist) zu Hause bleiben, da das Elterngeld durch das Mutterschaftsgeld (oder wie datt heisst) blockiert ist. Man darf nicht auf eine Leistung zu Gunsten einer anderen verzichten. Gerade erlebt, sehr ärgerlich! :-D

entweder versteh ich nicht was du meinst, oder...

ich sage klar kann der ehemann/vater direkt ab geburt zuhause bleiben UND eltergeld bekommen.

der mutterschutz verkürzt nur die zeit der mutter wo sie elterngeld bekommt. man kann ja auch zusammen 7 monate elterngeld bekommen.

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entweder versteh ich nicht was du meinst, oder...

ich sage klar kann der ehemann/vater direkt ab geburt zuhause bleiben UND eltergeld bekommen.

der mutterschutz verkürzt nur die zeit der mutter wo sie elterngeld bekommt. man kann ja auch zusammen 7 monate elterngeld bekommen.

Also bei uns war es genau so wie ich es geschrieben habe. Das wurde uns von Amtsseite mehrfach(!) so erklärt. Aufgrund eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses meiner Frau, hatte Sie Anspruch auf irgendwelche Gelder, die von der Krankenversicherung/Arbeitgeber gezahlt werden. Diese Leistungen haben das Elterngeld in diesem Zeitraum ausgeschlossen, auch meins. Kann natürlich sein, dass die Dame vom Amt ihre eigenen Vorschriften nicht kennt (is ja nicht selten) und sie Stuß erzählt hat (is auch nicht selten). Ist ein reiner Erfahrungsbericht und Gewähr.

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