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~> RollerKÖ Augsburg <~


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Nur mal so gefragt:

Was kostet eigentlich Halten auf nem Behindertenparklatz? Parken wars ja ned, dafür hammse keinen Beweis.

Nachdem der "nette Herr" Bilder vom Roller gemacht hat, hab ich da so meine Befürchtungen, dass da noch was kommt...

Gruß

Gerd

Darf man auf Behindertenparkplätzen halten?

Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausnahmegenehmigung ist verboten. Beim Halten ist das nicht so eindeutig geregelt. Klar ist allerdings: Wer das Auto verlässt und / oder länger als 3 Minuten hält, parkt und kann abgeschleppt werden.

Quelle

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Sorry Alex ..

aber Cafe Centro wird wohl für die Zukunft ausfallen ! MICH HAT ER AUCH AUFGESCHRIEBEN..

Ich hab da auch schon 1-2 Tickets bekommen wegen parken VOR dem Behindertenparkplatz auf dem Gehweg.. :laugh:

Ich liebe unsere Freunde in Blau ! :wacko:

Ein anständiger Mensch verdient sein Geld nicht auf der Strasse ! (sagt der Volksmund!)

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Nur mal so gefragt:

Was kostet eigentlich Halten auf nem Behindertenparklatz? Parken wars ja ned, dafür hammse keinen Beweis.

Nachdem der "nette Herr" Bilder vom Roller gemacht hat, hab ich da so meine Befürchtungen, dass da noch was kommt...

Gruß

Gerd

kann ich dir genau sagen. hab mal mit dem auto "kurz" am Kö gehalten. Waren dann 25,00 Euro. Ist aber schon 3 Jahre her und zwischenzeitlich haben SIE die Tarife ja mal angehobe. Aber vielleicht max 50 Euro denke ich. :wacko:

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Also mir hat er gesagt, als ich freundlich gefragt hab obs was bringt wenn ich den Roller gleich wegschiebe, "das kostet sie jetzt 35,- und das ist eine Unverschämtheit hier zu stehen"

Nüchtern betrachtet hat er alles richtig gemacht, wir hätten da nicht stehen dürfen!

Aber er hätte ja nur kurz fragen müssen ob das unsere Roller sind und schon wäre jeder umgehend ohne Murren weggefahren.

Die zwei Kollegen von Ihm waren da deutlich kulanter eingestellt. Mit denen hab ich mich anschließend noch unterhalten und eine Nummer + ein paar Namen bekommen. :laugh:

Da werd ich mal am Dienstag anrufen und die Situation erläutern.

Vielleicht kann man da noch was erreichen.

Wenn nicht werde ich euch die Nummer weitergeben und dann könnt Ihr (ebenfalls noch am Dienstag wäre gut) da mal anrufen und euren Unmut über die Art und Weise wie der gewisse Herr seinen Job im Interesse der Gemeinschaft durchführt kund tun. :wacko:

Wenn da 15 Leute anrufen und meckern kriegt er vielleicht wenigstens eins auf den Deckel.

Außerdem denke ich wäre es hier "erlaubt" die evtl. anfallenden Strafzettel aus der Kö-Kasse zu zahlen oder wie seht Ihr das? :wacko:

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Außerdem denke ich wäre es hier "erlaubt" die evtl. anfallenden Strafzettel aus der Kö-Kasse zu zahlen oder wie seht Ihr das? :wacko:

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Du hast ne PN...

Bis später...

Bearbeitet von Cosaschänder
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so, ich wünsche allen abgogglern einen scheenen doog, i hüte mit einer fetzen erkältung das heim, obwohl ich mich seit wochen darauf gefreut hab, an einem sonntag problemlos mitgoggln zu können! :wacko:

SEEEHR SCHÖN ANDI, wann fertig? will sehn!!!

man sieht sich!

Bearbeitet von Bertolino
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    • Du kannst dir nicht vorstellen wie oft es jetzt schon so war!  Ich glaube ich kann behaupten das ich viel Lehrgeld die letzten Jahre zahlen musste. Bei dem ersten Lauf war der Kopf ohne Loctite dicht. Ich hatte den Fuß nochmal abgedichtet und in dann dachte ich es schadet nichts wenn ich es es am Kopf auch mache… Ich glaube die Zündkerzen gingen kaputt weil mein kaputtes Zündschloss immer wieder Masse auf die Spule gegeben hat. Ansonsten passt das an der Haube. Ich werde nochmal alles sauber abdichtet, Drucktest machen und den Kopf nicht abdichten. Da der Motor richtig heiß war vermute ich das er mager lief. Die nächste Probefahrt erfolgt mit Benzinpumpe. Mit dem „Flatcap“ muss ich mal schauen. Der schaut recht groß aus aber von der Höhe wird der CMD nicht kleiner sein. 
    • Da fällt mir spontan "Kognitive Dissonanz" ein, mittlerweile sehr weit verbreitet;)
    • N'abend, schon wieder eine Frage zum Verkehrsrecht: Ich war heute mit meiner Triumph bei der HU, die bereits 06/2023 fällig gewesen wäre. Leider wurde die Abgasuntersuchung nicht bestanden, die Karre wurde seit Mai 2023 auch quasi nicht gefahren. Ansonsten sind keine weiteren Mängel festgestellt worden.    Der Prüfer sagte nur ich solle den Bericht jetzt innerhalb der 4-Wochenfrist bis zur erfolgreichen Nachprüfung immer mitführen, damit ich bei einer Kontrolle keine Strafe/Punkte bekomme...  Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich nur nötige Fahrten zur Wiederherstellung der vollen Verkehrstüchtigkeit unternehmen darf. Also jeweils Wohnort, Werkstatt und/oder Prüfstelle hin und zurück. Bei ihm klang das aber so als könnte ich das Motorrad frei nutzen?   Hab schon eine Weile im Netz gesucht, bin aber nicht so richtig fündig geworden. Über eine seriöse Quelle zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar. 
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