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sidewalksurfer

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  1. Als Komplettpaket inkl. Mengenrabatt würde ich 200 Euro sagen. Bei Einzelverkauf wahrscheinlich mehr.
  2. Denke auch, dass da weiterhin unterschieden wird. Ich habe selbst diverse 125er im Bestand, die Versicherung kostet pro Jahr jeweils weniger als für ein Mofa.
  3. sidewalksurfer antwortete auf ludy1980's Thema in Blabla
    Evtl. ginge es trotz der Conti-Tabelle mit einer Freigabe des Reifenherstellers. Hatte das auch schonmal beim Auto - 195er Reifen auf 8" Felgenbreite wollte ein Prüfingenieur mit Verweis auf die Angabe "mindestens 215er Reifen auf 8" Felge" in der Conti-Tabelle nicht abnehmen. Mit Freigabe des Herstellers Toyo ging es dann bei einem anderen Ingenieur problemlos.
  4. Für Führerschein 1b bzw. A1 war die Leistung auf 11 kw (15 PS) begrenzt, zusätzlich meine ich auch noch durch ein bestimmtes, nicht zu unterschreitendes Verhältnis von Leistung und Gewicht. Es gab zwar auch leistungsmäßig unbeschränkte 125er z. B. von Aprilia oder Cagiva, die aber nur ein ziemliches Nischendasein hatten, weil der "große" Führerschein nötig war, die meisten Inhaber eines solchen aber nicht unbedingt 125er fahren wollten.
  5. https://www.ebay.co.uk/itm/PORSCHE-911-BODY-TRIKE-CHOPPER-CUSTOM-FANTASTIC-MACHINE/264585079422?hash=item3d9a7fea7e%3Ag%3A788AAOSw9EleAQAN&ul_ref=https%3A%2F%2Frover.ebay.com%2Frover%2F1%2F710-53481-19255-0%2F1%3Fff3%3D4%26toolid%3D11800%26pub%3D5575052014%26campid%3D5337999141%26mpre%3Dhttps%3A%2F%2Fwww.ebay.co.uk%2Fitm%2FPORSCHE-911-BODY-TRIKE-CHOPPER-CUSTOM-FANTASTIC-MACHINE%2F264585079422%253Fhash%253Ditem3d9a7fea7e%3Ag%3A788AAOSw9EleAQAN%26fbclid%3DIwAR363jcpYNP3cbODjCDBe4aJlcszXO3lpG_f_BJuIaSn0qndoFBmOe-0o44%26srcrot%3D710-53481-19255-0%26rvr_id%3D2243832034495%26rvr_ts%3D6828970116f0a99b116230b4ffe7f084&ul_noapp=true
  6. Bietet dein Einkaufspreis keine ausreichende Orientierung?
  7. Kann sein, dass es in NL keine 25 km/h Version der Ciao gab. Ist ja in Italien auch so. Dann wird es natürlich schwierig mit dem Gutachten für die Betriebserlaubnis als Mofa bzw. käme dann nur eine Zulassung als Moped mit max. 50 km/h in Betracht. Das solltest du aber sinnvollerweise mit dem Prüfer besprechen, der das Gutachten erstellen soll.
  8. Dem Prüfer ist es völlig egal, wo das Fahrzeug herkommt, solange es deutschen Vorschriften entspricht. Für ein Mofa also maximal 25 km/h, (Moped wohl 40 km/h, evtl. auch 50 km/h möglich), Klingel oder Hupe, Rückspiegel, Tacho um mal den groben Rahmen zu ziehen. Streng genommen ist in Deutschland auch eine Herstellerplakette/Typenschild am Rahmen erforderlich. Fertigt der Prüfer aber bei Bedarf an (es gibt dafür Aufkleber aus dickerer Metallfolie, in die der Prüfer die techn. Daten mit der Schreibmaschine "einschlägt") oder er "übersieht" es einfach. In vielen Ländern bestand oder besteht diese Pflicht nicht, daher kann es durchaus sein, dass nur die eingeschlagene Rahmennummer vorhanden ist.
  9. Zumindest ist das die einfachste und kostengünstigste Methode, die zudem vielfach erfolgreich erprobt ist.
  10. Um ein Fahrzeug legal mit deutschem Versicherungskennzeichen auf deutschen Straßen zu bewegen, brauchst du zwingend eine deutsche Betriebserlaubnis, für die im Fall von nicht offiziell von Piaggio in Deutschland erstausgelieferten Fahrzeugen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (früher hatte der TÜV in den alten Bundesländern hierzu das Monopol, inzwischen darf aber jede Prüforganisation solche Gutachten erstellen, allerdings verfügen noch nicht alle über entsprechend fortgebildete Mitarbeiter) zur Erlangung der Betriebserlaubnis (aka 21er Abnahme) nötig ist, das du dann noch von der Zulassungsstelle abstempeln lassen musst, damit es zur Betriebserlaubnis wird. Das Verkäufergeschwafel von wegen EU-Recht und deshalb auch in D gültiger ausländischer "Originalpapiere" ist rechtlich haltloser Unsinn.
  11. Nein. Der Geschädigte wird nötigenfalls im Rahmen der vollen Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung entschädigt. Üblicherweise liegt die Deckungshöhe im Millionenbereich. Du begehst durch Führen eines nicht den Anforderungen der StVZO entsprechenden Fahrzeugs (fehlende Blinker, obwohl diese EZ- und hubraumbedingt nötig wären) eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung. Wenn nun ein Schadenfall eintritt, für den die fehlenden Blinker und damit deine Obliegenheitsverletzung ursächlich war, kann dich die Versicherung mit max. 5.000 Euro in Regress nehmen, auch wenn der Geschädigte u. U. Hunderttausende von der Versicherung bekommt. Sich auf den TÜV-Prüfer als Verantwortlichen zurückzuziehen, weil er die fehlenden Blinker hätte monieren müssen, wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass er seiner Erinnerung nach beim Prüftermin Blinker am Fahrzeug vorgefunden hat. Was du nach Verlassen des TÜV-Geländes mit den Blinkern gemacht hast, liegt nicht in seiner Verantwortung. Ed.: Eine von etlichen Fundstellen mit Erläuterungen zur gesetzlichen Begrenzung der Regresshöhe: https://kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/
  12. sidewalksurfer antwortete auf Gartenkrallegold's Thema in Blabla
    Hast du vielleicht auch noch einen witzigen Link zu einer Verkehrsrechtseite oder so?
  13. Die Preisvorstellung des Anbieters sieht anders aus:
  14. Eine echte Perle:
  15. Das Problem ist halt der Zustand - die Verfärbung wird man wohl nicht mehr rausbekommen.
  16. Trockeneisstrahlen greift den Lack normalerweise nicht an. Gibt ja viele Anbieter und dementsprechend auch Internetpräsenzen mit vorher/nachher Bildern, auf denen man das sehen kann.
  17. In der Vergrößerung kann man die deutsche Beschriftung des Typenschilds "Fahrzeugtyp" und "Zulässiges Gesamtgewicht" verschwommen erkennen. Kommt mir auch komisch vor, dass es ein deutsches Moped ohne Vario sein soll.
  18. NOS gehen die schwarz/gelben Mofatachos für 50 - 60 Euro weg. Gebraucht halt entsprechend günstiger, die erwähnten 15 - 20 Euro halte ich daher für realistisch. Original waren in den V50 Rundlenkermodellen m. W. nur die Tachos mit weißem Zifferblatt und Chromring verbaut.
  19. Da Motornummern üblicherweise in Deutschland nicht in den Fahrzeugpapieren oder sonstwo erfasst werden (maximal das Präfix zur Identifizierung des Motortyps z. B. bei Umbauten), würde ich mir einfach Schlagzahlen ausleihen und das technisch gleiche Blankogehäuse selbst mit der passenden Nummer versehen. Kann da keine Probleme erkennen, da eine Motornummer keinen Urkundencharakter hat und somit auch nichts in strafrechtlich relevanter Form gefälscht wird. Passende Schlagstempel mit Piaggiologo und Sternchen werden hier im Forum auch als Dienstleistung verliehen.
  20. Von der "V50-Style" Gabel sind keine Teile mit der moderneren PK Gabel kompatibel. Am besten (und günstigsten) besorgst du dir deshalb eine komplette gebrauchte Gabel mit Bremsanlage. Sollte für max. 100 Euro zu bekommen sein. Deutsche PK S Modelle hatten auch schon diesen Gabeltyp. Gabeln von PK XL 2 Modellen haben zwar die gleiche Bremsanlage, aber dafür eine andere Befestigung des Lenkers, daher haben diese Gabeln oben ein durchgehendes Gewinde und keine Nut für die Klemmschraube des Lenkers.
  21. Ich glaube, dass am Bild der bzw. Vorurteilen über " typische Hartzer" in der Öffentlichkeit die Sozialpornos von RTL2 nicht unmaßgeblichen Anteil haben. Klar ist da einiges gestellt und überzeichnet für die Quote, aber jemanden, der den ganzen Tag am Fliesentisch Kippen stopfend, Kette rauchend und Bier trinkend vor dem Fernseher sitzt, möchte man als privater Vermieter vermutlich eher nicht in seiner Wohnung haben, egal wie sicher die monatlichen Mietzahlungen vom Jobcenter reinkommen. Grundsätzlich sind Leistungsbezieher selbst verpflichtet, die Miete an den Vermieter zu leisten, weil das Jobcenter nicht Vertragspartner des Vermieters ist. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Leistungsbeziehers bzw. im Fall fortgesetzten unwirtschaftlichen Verhaltens (z. B. das für Miete vorgesehene Geld anderweitig investiert) kann die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter gezahlt werden. Jobcenter zahlen in der Regel auch keine Mietkautionen für Leistungsbezieher an den Vermieter aus, sondern stellen lediglich sog. Sicherheitsgarantien aus, wonach berechtigte Ersatzansprüche des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses übernommen werden. Als Vermieter in so einem Fall an Geld zu kommen, kann Zeit und Nerven kosten und macht die Eingehung solcher Mietverhältnisse nicht attraktiver.
  22. Stimmt. Ich habe das verwechselt mit der Mutter, die bei Keilnutgetrieben den Freilauf auf der Ausgangswelle befestigt. Hab so eine Welle rumliegen, die der Vorbesitzer mit Gewalt abgerissen hat, weil er die Mutter falschrum lösen wollte.
  23. Mit oder ohne Topcase?

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