...dabei sollte man allerdings bedenken das alles doppelt vorkommen muss ;) Wenn du was bei einem Händler käufst, gibt er es an... falls es zu einer Buchprüfung kommt legt er seinen Papierkram offen.. also auch die Rechnung an die lieben schein e.Kfm bzw e.Kff ;) Wenn du es dann weder im Lager, noch ne Rechnung drüber ausgestellt hast hast du dann ein Problem! (Steuerhinterziehung) Und wenn du das Gewerbe abmeldest ist das genau so bescheuert wenn du massen einkäufst.. bei kleinen Mengen sagt allerdings keiner was So genug geklugschissen..gg