matzmann Geschrieben 11. Januar 2013 Teilen Geschrieben 11. Januar 2013 die hier haben auch keine ABE, E-Pass oder ähnliches und -oh wunder- es gibt Leute die sowas eingetragen bekommen... klickNochmals, setz Dich mit dem Mitglied Rollerlanger in Verbindung, fahr nach Bremen und Du hast Ruhe. Die räumliche Distanz zwischen Bremen und Braunschweig ist ja nun zu verschmerzen.Ein fähiger und mit den nötigen Kompetenzen ausgestatteter Sachverständiger benötigt kein Gutachten, sondern kann das per Einzelabnahme machen, sofern er von der technischen Veränderung überzeugt ist. In den alten Bundesländern obliegt dieses den Vollsachverständigen des TÜV's (wobei nicht jeder Tüv Prüfer auch ein Vollsachverständiger ist). So hab ich es zumindest mal erklärt bekommen (vom TÜV)Ich muß hier mal reingrätschen, das stimmt so nicht. Federbeine dürfen (eigentlich) nicht mal eben so per Einzelabnahme eingetragen werden, jedenfalls schon länger nicht mehr. Wird noch ab und an gemacht, das ist dann aber Glück und Unwissenheit des Prüfers.Gruß aus Kielmatze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mayax Geschrieben 13. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2013 Veränderte ABE 74KA0010-01 KBA 91113*01 Für YSS Federbein Pro Veränderte ABE 74KA0010-01 91113-1.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schlu Geschrieben 8. Juni 2013 Teilen Geschrieben 8. Juni 2013 Veränderte ABE 74KA0010-01 KBA 91113*01 Für YSS Federbein Pro Veränderte ABE 74KA0010-01 91113-1.pdf steht in der abe nu die richtige federbein nr. drin? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mayax Geschrieben 9. Juni 2013 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2013 Hi, jepp die kannst du nehmen wurde mir ganz offizielle vom Kraftfahrtbundesamt zu gestellt. wenn dann alles so weit paßt sollte es beim TÜV oder wo auch immer keine Probleme geben! Viele Spaß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
astro Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Habe heute auch ein YSS Federbein für hinten im SCK gekauft. Sowohl die Dämpfer- als auch die Federbezeichnung stimmt nicht mit den Daten im Heftchen überein.Es handelt sich um einen Stoßdämpfer Typ 302.Der Dämpfer ist mit "OE302-340T" und die Feder mit "38-25-35-220" bezeichnet.Für eine PX lautet die Freigabe im Heftchen für den Dämpfer "OE302-330" und die Feder "46-25-35-220". Zusätzlich zur ABE bekam ich einen Anhang von YSS ausgehändigt. Dieser Anhang bezieht sich nur leider auf ein Federbein vorne Typ 222 und ist damit völlig nutzlos. Sehr ärgerlich das! Kann doch nicht so schwer sein mal die richtigen Daten in die ABE zu drucken. Scheißverein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mayax Geschrieben 13. Juni 2013 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2013 Hi,Leider geschehen solche dinge wohl immer wieder.Sie doch mal in die abe von mir nach ob du sie da finden kannst, vielleichtnutzen sie ja noch die alten heftchen.Wenn nicht schreibe yss direkt an und frage mal nach, gleichzeit fragst du aber auchbeim kraftfahrtbundes amt an.Wenn das wirklich so sein sollte wird die behörde dort ebenfalls anfragen und derSache auf den grund gehen.Adressen kann ich dir geben, läuft dann alles über mail und bestimmt auch mit erfolg für dich uns.Lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mayax Geschrieben 13. Juni 2013 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2013 Hi,Leider geschehen solche dinge wohl immer wieder.Sie doch mal in die abe von mir nach ob du sie da finden kannst, vielleichtnutzen sie ja noch die alten heftchen.Wenn nicht schreibe yss direkt an und frage mal nach, gleichzeit fragst du aber auchbeim kraftfahrtbundes amt an.Wenn das wirklich so sein sollte wird die behörde dort ebenfalls anfragen und derSache auf den grund gehen.Adressen kann ich dir geben, läuft dann alles über mail und bestimmt auch mit erfolg für dich uns.Lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
astro Geschrieben 13. Juni 2013 Teilen Geschrieben 13. Juni 2013 Hallo, hab erst mal dem Importeur über das Web-Formular eine Nachricht geschrieben, mal sehen ob die sich äußern.Die ABE von dir bezieht sich leider auf ein anderes Model (Typ 220). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mayax Geschrieben 13. Juni 2013 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2013 Jepp das habe ich auch erkannt. Mit dem Importeur habe ich damals keine gute Erfahrung gemacht, als auch keine Nachricht darüber bekommen.Von YSS bekam ich dann erst einmal ein schreiben, was den Fehler zugab, aber nicht weiter half. Trotzalldem muss ich ein ganz großes LOB an YSS aussprechen, sie waren sehr Hilfsbereit, Verständig und haben mir geholfen.Auch ein LOB an das KBA, auch ihr war man sehr hilfsbereit und um Lösung bemüht. Die richtige Adresse ist bei so etwas immer direkt den Hersteller, der kann dir sofort helfen falls es eine neue ABE gibt, als auch das Karftfahrtbundesamt. Diese Behörde ist dafür Verantwortlich wenn es um die ABES geht, somit ist dann das Problem, weil es ja dazu eine ABE gibt, an der Richtigen stelle. Da wird es auch keine großen Schwierigkeiten für dich, den Hersteller, Federbeinverwender, Importeur oder sonst wem geben. Die wenden sich ganz offiziell an YSS und dann wird das Problem intern geregelt, dann halt auch eine neue ABE erstellt! Manche Fehler müssen eben halt nur publik gemacht werden damit sich etwas ändern kann, dich wird es kein Geld oder sonst was kosten, nur etwas Schreibmühe und Geduld. Wenn du Hilfe brauchst dazu schreib mich an! so weiter machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dirk_vcc Geschrieben 7. September 2013 Teilen Geschrieben 7. September 2013 Ich muss das mal hoch holen und mich hier einhängen. Habe heute bei der GTÜ kein TÜV bekommen, da dem Prüfer in dem Gutachten, was ich bei SCK heruntergeladen habe die Anlage 3 "Anbauanleitung" fehlte (zum Glück musste ich nichts bezahlen).Außerdem war er der Meinung, dass die Stoßdämpfer eingetragen werden müssen, ich dachte mitführen der ABE reicht. Was stimmt? TÜV habe ich dann zum Glück doch noch beim TÜV Nord bekommen, dem war gar nicht aufgefallen, dass es keine original Stoßdämpfer waren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mayax Geschrieben 7. September 2013 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2013 Hi, Die Federbeine für Krafträder, Typ 220, dürfen in den in den beiliegenden Prüfunterlagenbeschriebenen weiteren Ausführungen auch zum Anbau an den dort aufgeführtenKrafträdern unter den angegebenen Bedingungen feilgeboten werden.Bei Verwendung der Geräte an den in den beiliegenden Prüfunterlagen beschriebenenKrafträdern, die mit Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach §21 StVZO in den Verkehr gelangtsind, ist eine unverzügliche Überprüfung des Ein- oder Anbaus der Fahrzeugteile durcheinen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oderdurch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 derAnlage VIIIb zur StVZO durchzuführen.Der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau ist gemäß §22 Absatz 1 Satz 5 bei der Überprüfungmit positivem Ergebnis zu bestätigen. Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellteBestätigung mit dieser ABE und den Fahrzeugpapieren mitzuführen und den zuständigenPersonen auf Verlangen auszuhändigen. Letzteres entfällt nach Berichtigung derFahrzeugpapiere. das sollte die rechtliche Antwort auf deine frage sein!Sollte in jeder ABE nach zu lesen sein. Die hier zum Download hinterlegte ABE ist ganz offiziell vom Kraftfahrbundesamt zu gelassen und komplett, die beim SCK oder sonst wo, sind nur die Zusammenfassungen vom Hersteller, die muss keiner Akzeptieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dirk_vcc Geschrieben 8. September 2013 Teilen Geschrieben 8. September 2013 Danke für deine Antwort! Werde nun die ABE von hier mitführen und gut zu wissen, dass er nicht eingetragen werden muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
consuetudo Geschrieben 21. Oktober 2013 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2013 Ein kleiner Hinweis noch für alle, die die Verstellmöglichkeit nutzen wollen:Der mitgelieferte Schlüssel ist so lang, dass bei allen Fahrzeugen, die noch einen Spritzschutz haben, die Federspannung nicht verstellt werden kann. Es geht aber dann, wenn man den Schlüssel absägt (etwa im Bereich des ersten eingeprägten "S" von "YSS"). Ansonsten kann ich nur bestätigen: Die hier hinterlegte ABE ist umfassend und genügt bei allen Fahrzeugen (muss nur mitgeführt werden). Eine Ausnahme bilden jene Fahrzeuge, die über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr kommen, also bspw. ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland eine Vollabnahme benötigen (dort Anbaubestätigung). Ich weiß dass das schon oben alles steht, doch wer versteht das schon... 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benniHC Geschrieben 19. Juni 2015 Teilen Geschrieben 19. Juni 2015 Kurze Frage:Ich habe mir das Federbein für meine 86er PX200 nun auch bestellt und eingebaut.In dem Gutachten/ABE steht jedoch die Nummer VD222-255T-01, auf meinem Federbein steht aber: VD222-255T-01-X.Ist das bei euch auch drauf? Außerdem gibt's wieder eine überarbeitete Version, zu finden beim Hersteller auf der Seite...ist aber die selbe Kennzeichnung.Und noch was, wenn ich bei mir einen Bitubo eingetragen habe, muss ich mir dann trotz der ABE den "Einbau" beim TÜV bescheinigen lassen?Hat der Roller mit u.a. eingetragenen Bitubo schon eine Einzelbetriebserlaubnis, wie oben beschrieben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Revolverheld Geschrieben 19. Juni 2015 Teilen Geschrieben 19. Juni 2015 Also ich habe Y drauf. Es ist nämlich so: das sind Aktenzeichen. Wenn du einen mit X und einen mit Y hast, bist du Gewinner und wirst Studiogast bei Eduard Zimmermann - ganz egal, ob TÜV oder nicht, weil das ist dann nun mal so. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benniHC Geschrieben 19. Juni 2015 Teilen Geschrieben 19. Juni 2015 Laaaangweilig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Revolverheld Geschrieben 19. Juni 2015 Teilen Geschrieben 19. Juni 2015 LaaaangweiligDeine XX.Chromosomiert von Bergfick, Ungelöst, XX:XY. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELL Geschrieben 20. Juni 2015 Teilen Geschrieben 20. Juni 2015 Mit ABE brauchst den nicht abnehmen lassen. Bei meiner PX stimmen die nummern auf dem Federbein mit der in der ABE überein. War letztes Jahr beim TÜV da hat der Prüfer auch die ABE verlangt war alles okay. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benniHC Geschrieben 20. Juni 2015 Teilen Geschrieben 20. Juni 2015 Mh, dann haben die wieder was geändert... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kotzerider Geschrieben 20. April 2016 Teilen Geschrieben 20. April 2016 (bearbeitet) Am 12.3.2013 um 13:07 schrieb mayax: Veränderte ABE 74KA0010-01 KBA 91113*01 Für YSS Federbein Pro Veränderte ABE 74KA0010-01 91113-1.pdf Nun habe ich für meine PK 80 S auch die YSS Dämpfer, aber da stimmt noch immer nicht alles. VD222-210T-01-X, KBA91113 40-25-35-180 steht auf meinem vorderen Federbein, das Gutachten sagt aber was anderes.... Sowohl die Bezeichnung der Feder als auch am Dämpfer ist anders. Für den hinteren Dämpfer passt alles soweit. Gibts da was neues mitlerweile? LG, Stefan Bearbeitet 20. April 2016 von Kotzerider Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
luebbi Geschrieben 16. Juni 2017 Teilen Geschrieben 16. Juni 2017 Hi Kollegen, habe mir auch gerade YSS Dämpfer vo + hi zugelegt, ohne die Papierlage anzuzweifeln... Klar, erste Fahrt zum Tüv war nen Lacher... ABER: TÜV Station direkt kann helfen, da die Kollegen auf die KBA Site gehen können (also normaler Netz-Nutzer kommst Du da nicht drauf wg. Rechte...!) und zur KBA - Nummer das neueste GUtachten von MÄRZ 2017 ziehen können. Da sind die Nummer der Feder und Dämpfer mittlerweile auf 3 Varianten erweitert. Sind die bei Euch aufgedruckt, könnt Ihr die gleich eintragen lassen. -> Also vorher hingehen und lieb fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
luebbi Geschrieben 18. Juni 2017 Teilen Geschrieben 18. Juni 2017 TÜV-Eintrag bekommen! Klappt also! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
debarg Geschrieben 24. März 2019 Teilen Geschrieben 24. März 2019 Auch wenn das Thema alt ist, mal eine kurze Frage. Wo ist die Nummer auf der Feder aufgedruckt? Stoßdämpfer ist an einer PX hinten schon eingebaut und ich finde da keine Nummer. Vielleicht bin ich auch nur zu doof. Ich wollte nur mal kontrollieren, bevor es zum TÜV geht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 24. Mai 2020 Teilen Geschrieben 24. Mai 2020 (bearbeitet) Am 24.3.2019 um 12:10 hat debarg folgendes von sich gegeben: Auch wenn das Thema alt ist, mal eine kurze Frage. Wo ist die Nummer auf der Feder aufgedruckt? Stoßdämpfer ist an einer PX hinten schon eingebaut und ich finde da keine Nummer. Vielleicht bin ich auch nur zu doof. Ich wollte nur mal kontrollieren, bevor es zum TÜV geht. Gelber Aufdruck auf den Federn vo./hi. Die sehr umfangreiche ABE lässt sich nach einiger Zeit des Studiums und mithilfe eines Textmarkers so bearbeiten, dass die Federnaufdrucke, sowie Dämpfernummern recht exakt zusammenpassen. Das reicht so allemal für die HU und Polizeikontrolle. Es würde mich übermaß wundern, wenn es daraus resultierende Probleme gäbe. Dämpferset gekauft beim SCK im Mai 2020, Dämpfer vo./hi. enstellbar, schwarz; Federn ebenso schwarz. Verwendung an 1984er PX 125 Lusso. Bearbeitet 24. Mai 2020 von M210 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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