Zum Inhalt springen

BSAU-Norm


hppublic

Empfohlene Beiträge

Warum? Genaueres? Ist der einfache Eintrag im Schein "110 Dezibel" die bessere Lösung?

<{POST_SNAPBACK}>

also die BSAU Nummer muss schon in den Papieren stehen und eine etwas höhrere Lautstärke, aber Eintragungen sind ja eh so ne Sache, wenn du an einen schlecht gelaunten Polizisten kommst, nimmt er die Karre trotzdem mit und Eintragungen können auch immer wieder ausgetragen werden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn du an einen schlecht gelaunten Polizisten kommst, nimmt er die Karre trotzdem mit und Eintragungen können auch immer wieder ausgetragen werden...

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

boa lächerlich! Der Polizist ist gar nicht kompetent genug das zu enscheiden!

Der könnte Dich höchtens zum Tüv schicken, wenn die Karre zu laut ist!

Aber Eintragungen ignorieren, da würd ich im aber mit Anwalt kommen!

Was der Tüv eingetragen hat, dat hat der zu akzeptieren!

Gruß, André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

boah Alter lies mal anständig...es geht darum, dass ein Polizist Deine Karre auch mitnehmen kann, wenn da alles eingetragen ist, natürlich kann der nicht Deine Eintragungen austragen, aber eine andere Stelle...so war das gemeint...

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo,

dann lies Du mal lieber genauer! Ich hab ja nicht geschrieben das der Polizist das austrägt, sondernd ignoriert!

Denn genau das macht er nicht!

Wen der meine Karre einzieht, obwohl es keinen Grund gibt, dann gibts aber mächtig Zoff!

Im übrigen macht dat ja auch kein Polizist, also eh Blödsinn!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

dann lies Du mal lieber genauer!

Denn genau das macht er nicht!

Wen der meine Karre einzieht, obwohl es keinen Grund gibt, dann gibts aber mächtig Zoff!

Im übrigen macht dat ja auch kein Polizist, also eh Blödsinn!

Gruß, André

<{POST_SNAPBACK}>

naja, wenn du meinst, schöne Traumwelt in der du lebst...

Edith sagt, ich glaube wir haben genug das Topic zugemüllt !

Bearbeitet von Stefan_73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:-D

Hallo,

super Argument, dann erzähl doch mal auf welche Rechtsgrundlage er Dein Fahrzeug mitnehmen darf!

Gruß, André

<{POST_SNAPBACK}>

Die Polizei darf spontane Lautstärkemessungen (Nahfeldmessungen) durchführen! Muß sich dabei aber auf genau festgelegte Regeln halten. Hat die Polizei einen hinreichenden Verdacht auf Manipulation (Gefahr für den Verkehr und Umwelt), kann das Fahrzeug von ihr sichergestellt werden. Dann sthet dem Opfer der übliche Rechtweg offen, um das Problem zu lösen. So is dat!

Trotzdem weiß ich jetzt immer noch nicht, was BASU genau bedeutet. Ist auch wurscht. Ich glaube, ich habe einen 42 mm-Auspuff gefunden, der nicht so laut ist, wie der Clubman. Dann habe ich sowieso keine Probleme, weil meine Li150 von 1959 ist. Trotzdem: Danke an alle!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ebend wie ich sage, nur wenn sie messen dat dat Ding zu laut ist, bzw. sie einen triftigen Grund haben!

@Topic,

die BSAU Nummer ist halt die Englische Norm oder ABE!

Das wäre ein Anhaltspunkt für den deutchen Tüv, den sie aber nicht anerkennen müssen!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

super Argument, dann erzähl doch mal auf welche Rechtsgrundlage er Dein Fahrzeug mitnehmen darf!

Gruß, André

<{POST_SNAPBACK}>

also ohne hier klugscheissen zu wollen kann die polizei deinen roller sicherstellen nach § 43 Nr 1 PolG NRW. Vorraussetzung ist natürlich eine gegenwärtige gefahr. die ist aber in dem oben genannten beispiel gegeben, falls dein roller zu laut ist. eine eingetragene tatsache hilft dir da nichts, da für den polizisten nicht festellbar ist, ob dein auspuff nun genau der ist, der in den papieren steht, oder du nur den endschälldämpfer mit der bsau norm montiert hast.

(Angaben beziehen sich beispielhaft auf nrw. in anderen bundesländern aber vermutlich entsprechend. weitere vorraussetzung ist natürlich, dass die ordnungsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten können und die polizei sachlich zuständig ist: in oben genannten beispiel ist sie das aber.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

*klugscheissmodus an*!

Ja wen er zu laut ist, aber es ging ja explizit darum, wenn alles ok ist und wenn Auspuff, Zylinder etc.. eingetragen ist!

Dann eben nicht!

Im übrigen ein zu lauter Auspuff, der eingetragen ist, sollte als defekt anzusehen sein!

Daher sollte ine Mängelberciht folgen, bei dem man 1 Woche Zeit hat das Fahrzeug beim Tüv oder der Polizei vorzuführen!

Und gehen wir davon aus, der ist zu laut aber eingetragen! Die Polizei nimmt ihn mit und ein anderer Tüvprüfer trägt ihn wieder aus.

So ist das mit Sicherheit nicht mein Verschulden, da ich in gutem Glauben den Auspuff ja vom Tüv genehmigt hatte.

Dann wiederum würde ich den Tüvprüfer, der das Ding fälschlich eingetragen hat, regreßpflichtig machen!

*klugscheissmodus aus*

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

*klugscheissmodus an*!

Ja wen er zu laut ist, aber es ging ja explizit darum, wenn alles ok ist und wenn Auspuff, Zylinder etc.. eingetragen ist!

Dann eben nicht!

Im übrigen ein zu lauter Auspuff, der eingetragen ist, sollte als defekt anzusehen sein!

Daher sollte ine Mängelberciht folgen, bei dem man 1 Woche Zeit hat das Fahrzeug beim Tüv oder der Polizei vorzuführen!

Und gehen wir davon aus, der ist zu laut aber eingetragen! Die Polizei nimmt ihn mit und ein anderer Tüvprüfer trägt ihn wieder aus.

So ist das mit Sicherheit nicht mein Verschulden, da ich in gutem Glauben den Auspuff ja vom Tüv genehmigt hatte.

Dann wiederum würde ich den Tüvprüfer, der das Ding fälschlich eingetragen hat, regreßpflichtig machen!

*klugscheissmodus aus*

Gruß, André

<{POST_SNAPBACK}>

mach DU mal !!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ob die so lasch möchte ich mal dahin gestellt lassen, denn eigentlich berufen sich alle Rennanlagen aus GB auf einen Test, sprich der Auspuff war auf der Seite und ist für Lambrettas der Hubraumgrößen von 125 bis 200 ccm gedacht, mehr nicht. Alle Anlagen die nach eben diesem einen Auspuff hergestellt und mit dieser Nummer versehen wurden erfüllen genau diese Auflage, sonst nix!

Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis müsste ein Leistungs/ Geräusch Gutachten erstellt werden, für ne allgemeine Betriebserlaubnis( E-Nummer) zu teuer, deshalb werden die in D nur als Einzelabnahme anerkannt!

Da sich auf den Anlagen keine E Nummern befinden ( in GB nicht nötig) kann ein TüV Ingenieur nur diese Nummer eintragen, bei einigen reicht eine Briefkopie, vieleicht haben sie diesen Auspuff auch schon einmal eingetragen, bei anderen muss ein solches Gutachten vorliegen.

Bearbeitet von gonzo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

*klugscheissmodus an*!

Ja wen er zu laut ist, aber es ging ja explizit darum, wenn alles ok ist und wenn Auspuff, Zylinder etc.. eingetragen ist!

Dann eben nicht!

Im übrigen ein zu lauter Auspuff, der eingetragen ist, sollte als defekt anzusehen sein!

Daher sollte ine Mängelberciht folgen, bei dem man 1 Woche Zeit hat das Fahrzeug beim Tüv oder der Polizei vorzuführen!

Und gehen wir davon aus, der ist zu laut aber eingetragen! Die Polizei nimmt ihn mit und ein anderer Tüvprüfer trägt ihn wieder aus.

So ist das mit Sicherheit nicht mein Verschulden, da ich in gutem Glauben den Auspuff ja vom Tüv genehmigt hatte.

Dann wiederum würde ich den Tüvprüfer, der das Ding fälschlich eingetragen hat, regreßpflichtig machen!

*klugscheissmodus aus*

Gruß, André

<{POST_SNAPBACK}>

1.Es tut mir leid dir das sagen zu müssen, aber du scheinst etwas zu engstirnig zu sein.

Gehen wir davon aus dein Tüvprüfer trägt dir 98 db bei deinem Roller ein. Ein ganz normaler Polizist hält dich an und hat das subjektive empfinden, das könnte sich aber evtl um mehr als 98 db handeln könnte er deinen Roller sicherstellen. Ob dir das passt oder nicht ist keine rechtliche Kategorie.

2. Sollte der Tüv - Prüfer dir den Auspuff wieder austragen sehe ich keine rechtliche Möglichkeit Schadensersatz/Regreß zu verlangen. Du hattest ja nie einen gesetzlichen Anspruch eine Anlage eingetragen zu bekommen, die den gesetzlichen Regelungen nicht entspricht. Die Fehleintragung vorher ist kein Grund hier darauf vertrauen zu dürfen, dass du immer mit einer, rein rechtlich gesehen, zu lauten Anlage unterwegs bist.

Also ich will dir nicht zu Nahe treten oder dich hier anprangern, aber die Argumentation: Der Tüvprüfer hat ihn ja damals eingetragen, alles andere ist mir egal. Du bist als Halter selbst dafür verantwortlich, dass dein Roller die gesetzlichen Regelungen erfüllt. Weiter gedacht heisst dass aber nicht, dass du eine Anzeige bekommen kannst, wenn dein Auspuff mit 98 db eingetragen ist, er aber eigentlich nicht hätte eingetragen werden dürfen. Hier würde es an einem subjektiven Element fehlen.

So genug klug geschissen. Das gehört ja auch eigentllich nicht hier ins Topic, die Frage war ja anders....

gute nacht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

zu 1: Das habe ich nie bestritten!

zu2: Hab ich mich wohl schlecht ausgedruckt, sorry! Mit regreßpflichtig, meinte ich natürlich, daß ich strafrechtlich nicht belangt werde(Geldtrafe, Punkte, etc...)!

Edit: Haupsächlich ging es mir ja nur darum, daß Stefan_73 behauptet hatte, ein Polizist könne die Karre mitnehmen, nur weil er einen schlechten Tag hat!

Und das ist eben schlicht und ergreifend falsch!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist die BSAU-Norm genau? Hat irgendwas mit Lärmemission zu tun. :-D(

<{POST_SNAPBACK}>

Nun weiß ich zwar einiges über Beschlanahmen von Mopeds usw., aber meine Frage ist noch nicht beantwortet.

Wenn ich mir den BSAU-Eintrag machen lasse (angenommen, ich schaff das), was bedeutet das?

Kann ich dann 110 Dezibel fahren mit jedem beliebigen Topf, oder was?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun weiß ich zwar einiges über Beschlanahmen von Mopeds usw., aber meine Frage ist noch nicht beantwortet.

Wenn ich mir den BSAU-Eintrag machen lasse (angenommen, ich schaff das), was bedeutet das?

Kann ich dann 110 Dezibel fahren mit jedem beliebigen Topf, oder was?

<{POST_SNAPBACK}>

die BSAU Norm steht ja nur auf Schalldämpfern von RAPS, wie PM, Taffspeed etc., auf dem Clubmann oder Bigbore ja nicht...

Bearbeitet von Stefan_73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun weiß ich zwar einiges über Beschlanahmen von Mopeds usw., aber meine Frage ist noch nicht beantwortet.

Wenn ich mir den BSAU-Eintrag machen lasse (angenommen, ich schaff das), was bedeutet das?

Kann ich dann 110 Dezibel fahren mit jedem beliebigen Topf, oder was?

<{POST_SNAPBACK}>

?Wenns richtig gemacht wurde, hast Du ja neben der BSAU-Nummer auch den Wert der Geräuschmessung & Leistungssteigerung eingetragen. Theoretisch kannst Du dann sämtliche BSAU-Anlagen montieren die die gleiche Geräuschentwicklung & Leistung haben?

Sonst gibt'S haue :-D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

also die BSAU beschreibt ja nur die Richtlienen von England, somit schätze ich mal die 110 Dez. gelten da nur in England!

Hier ist es, wie schon erwähnt ein Anhaltspunkt für die Tüvprüfer und mehr nicht.

Wenn er den Auspuff darauf einträgt, dann auch nur wenn er leise genug ist.

Es gelten daher immer die Dez. Zahlen die im Brief/Schein stehen!

Daher wird ja meist auch eine Geräuschmessung/Gutachten vom Tüv verlangt!

Aber was mich doch nochmal interssieren würde!

Worin besteht der Unterschied zwichen BSAU 192 und BSAU 193?

Gruß, André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist kein Anhaltspunkt für den Prüfer, jeder Vernünftige wird ein Emissionsgutachten/Geräuschgutachten verlangen -- und die BSAU ist damit obsolet. Mein PM Evo besitzt, wie alle neueren, keine BSAU mehr -- aus gutem Grund. Den Prüfer hat's nicht geschert und eingetragen wurde ohne BSAU. Die BSAU gilt übrigens für gesamt Großbritannien und umfasst weitaus mehr als nur Emissionsrichtlinien von Auspüffen.

Lest mehr GSF!

http://www.germanscooterforum.de/index.php...c=41485&hl=bsau

http://www.germanscooterforum.de/index.php...ic=6021&hl=bsau

Und für die Vollhorste, ein Suchbeispiel:

http://www.germanscooterforum.de/index.php...s&highlite=bsau

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Der Endkundenpreis für einen Kabelast beim SCK liegt bei ca. 10,- €. Ich kriege zwar Händlerpreise (den Rabatt geb ich auch gerne weiter), habe aber auch immer einen Mindestbestellwert zu beachten. Beim Kabelknecht kosten 10m 1,5mm FLRY Litze 4,90 € und ich brauche rot, weiß, gelb, blau, grün und schwarz. Das rentiert sich nach der dritten Platte und da sind noch nicht eingeflossen, dass ich die Kabel auch für andere Reparaturen im Kabelbaum nutzen kann, Portokosten etc.     Dann mach ich mit 1,0 overall nix falsch denke ich. Ich bin fachlich nicht so firm als das die dürren 0,75er von SIP für mich passend wirken obwohl sie es wahrscheinllich sind. Es ist halt wie beim Essen, das Auge isst mit.
    • [Bitte den folgenden Text löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige formuliert]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab März 2020   Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht. Nähe zu XYZ, Kreis ABC usw. sind keine Standorte. Richtig beschreiben! Idealerweise mit Bildern. Nicht zugleich bei eBay/eBay-Kleinanzeigen, anderen Auktionshäusern/kommerziellen Plattformen einstellen! Mehrfach vorhandene Teile werden als Parallelinserat behandelt. Ohne Eigentum kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners sein. Der Verkauf für oder im Namen von Dritten ist nicht gestattet.   Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden.   Hinweise für Inserierende Eine Ausnahme für Parallelinserate gilt für Inserate auf eurer Homepage/Clubseite/Facebook, jedoch muss das (regelkonforme) Inserat im GSF einen Verweis auf die andere Plattform enthalten. Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen.   Allgemeine Hinweise Bleibt sachlich! Preisdiskussionen, Runterputzen und Stammtischgerede gehört nicht in die Marktplatztopics. Keine unnötigen Beiträge! Sachdienliches, Hinweise auf Irrtümer und konstruktives Hinterfragen der Aussagen zum Fahrzeug sind erlaubt. Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt! Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner_innen geben!  Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
    • Ich hab für meine Umbauten zur CDI 0.75 genommen und zum Regler 1.0, wenn ich nicht direkt bei @Friedi geordert hab. 1.5 ist da sicher auch nicht ganz falsch, das bekommt man auch gut unter. Batterie 2.5 bis zu meiner Elektrikbox mit Relais und Sicherungsblock.   Beim Kabelbaum kommt es für mich drauf an, das ganze Sensorgedöns für den SIP Tacho hab ich mit 0.75 eingepflegt.   Hab noch paar Meter da, wenns pressiert, auch noch Bougierrohr oder Geflecht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information