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Das GROSSE Rally 175/180/200 -Topic


Empfohlene Beiträge

erste Fahrt, frisch revidierter Motor,  nicht gleich nachgestellt, ganz einfach... 

 

Tacho hängt auch, Welle, Hupe is nicht fest , Hupenknopf muss ich noch gängig machen .

Tachobeleuchtung nicht eingebaut,  könnt euch also die Mühe sparen  :-) 

 

Sonst leider geil

Bearbeitet von MV S.A.
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  • 2 Wochen später...

Servus,

hab heute meine Kurbelwelle eingezogen.

Unterstand hab ich gemessen ca.0.6mm.

Soll ich mit Distanzscheiben unterlegen, wenn ja wieviel auf Null?

Verbaut wird eine Superstrong Kupplung, mit wieviel wird die Angezogen hab mal gelesen mit 70NM kommt mir aber bisschen viel vor.

 

20170106_165118.jpg

20170106_165233.jpg

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  • 3 Wochen später...

Servus,

rüste grad auf 12v um und bin jetzt auf der suche nach einem Halter um die Zündspule am Motor zu befestigen in den einschlägigen Shops hab ich schon gesucht, hab aber keine Ahnung

welcher passt. Kann mir jemand einen Tip geben oder wie habt ihr die Zündspule befestigt.

Gruß

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Servus beinand,

 

aufgrund der Totalrestauration meiner Rally wollte ich mal nachfragen ob dieser Knick hier original so war also baubedingt? ist beim Bremdpedal im Mitteltunnel oben

 

und weiß wer oder hat wer Fotos welche Bohrungen original am Heck für Rücklicht und Kennzeichen waren evtl. mit Foto?

Thanks

IMG_7448.JPG

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vor 11 Stunden schrieb Howill99:

Servus beinand,

 

aufgrund der Totalrestauration meiner Rally wollte ich mal nachfragen ob dieser Knick hier original so war also baubedingt? ist beim Bremdpedal im Mitteltunnel oben

 

und weiß wer oder hat wer Fotos welche Bohrungen original am Heck für Rücklicht und Kennzeichen waren evtl. mit Foto?

Thanks

IMG_7448.JPG

 

 

eig genau genommen Totalschaden... kann mann aber richten...

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  • 2 Wochen später...

Servus,

heute meinen Rally 200  Motor zum laufen gebracht:-D

Zündung soll auf 25 Grad eingestellt werden da ich eine Kytronic verbaue, bin aber mit den Langlöchern der Grundplatte schon am Anschlag,komm nicht weiter runter wie 30 Grad.

Sol ich weiter auffeilen oder ist hier grundlegend ein Fehler?

Ach und der Kopf ist auch noch undicht:censored: verbaut ohne Kopfdichtung mit Dichtmasse,mal abiehen oder gleich ne Nut für´n O-Ring reinfräsen lassen.

Feuer frei

20170218_162750.jpg

20170218_164728.jpg

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    • Kleine "Gepäckträgerkunde". Wer weiß, wofür es mal gut ist...       Gepäckträger mit Einlochbefestigung gab es für z.B. Sprint/V50/PV. Das Modell mit der kleinen Bügelbefestigung, für jeweils spätere Fahrzeuge mit dem länglichen,schwarzen Typenschild, passt tatsächlich an alle 3! Dein Träger ist vermutlich für die frühe Ur-PK,noch mit Zapfenverschluss. PK S/XL 1,2,und Cosa haben 2 Löcher wegen dem Schliessblechverschluss. Sind untereinander aber alle nicht kompatibel! XL 1,und 2,unterscheiden sich z.B. in der Stufe im Blech, wegen der Sitzbank,und der Plastikverkleidung am Heck. Cosa,und XL 2 sehen sich deshalb auch zum Verwechseln ähnlich, allerdings ist der Cosa ca. 2cm länger, sodaß z.B. die vorderen Löcher nicht passen.        
    • Die Federstahlplatte ist scheinbar durchgebrochen, und gehört normalerweise aussen,zwischen Rahmen und den Ständerhaltern,damit einerseits die Karosserie nicht vom Ständer durchgescheuert wird,und etwas mehr Halt hat,bzw. während der Fahrt nicht klappern kann.     Der kleine "Zuhaltebügel" gehört vermutlich an eine Poppnietzange,Blech-,oder Rosenschere,oder ähnlichem.     Das kapiere ich nicht so ganz...     Der Link zeigt das einzelne Pedal als Ersatzteil. Grundplatte,Bolzen,etc.,gibt's doch alles einzeln. Dein Pedal ist doch komplett.Da fehlt doch nix. Darum versteh' ich nicht,was Du meinst...  
    • Sorry bin nicht so aktiv hier und hab über die Suche nichts gefunden.  Darum hab ich mal gefragt. Hätte ja sein können das jemand eine schnelle Antwort hat oder weiß wo ich suchen kann. 
    • Link oben anklicken, da kannst Du Dir die bei Aliexpress recht gut anschauen.
    • Den Prüfer bitten, in der ABE Nr. 2212 (vom 02.03.1959) des Fahrzeugs nachzusehen. Dann auf § 72 Übergangsbestimmungen der StVZO verweisen. Demzufolge sind die Angaben in der ABE und §59 aus der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 06.12.1960 gültig. „…. gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein ….“
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