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Weihnachtsgeschenk der Polizei


Andre

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also ich hab nen ziemlich großen hof

war mal ein lkw parkplatz

der ist nicht abgesperrt und da kann ich fahren wie ich lustich bin

ferner steht da auch kein schild

:-D bei mir darf jeder mal :-(

meine freundin hab ich schon fahren gelassen und auch kumpels ohne helm ohne zulassung usw...

wenn die bullen kommen und was sagen wollen dann lach ich die nur aus auf meinem grundstück kann ich machen was ich will ohne helm mit drei bier inner hand immer inner runde fahren und dabei laut lachen

tja so is das bei uns :-(

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oh man andrè,das ist aber ganz blöd gelaufen...

ja ist leider so..parkplätze gehören zum "öffentlichen" verkehrsraum wenn sie nicht durch ne schranke od. kette gesichert sind...

hatte sowas auch mal miterlebt...wheele u. ohne helm mit kumples auf nem einkaufsparkplatz...lang lang ist es her.. :-D es gab aber "damals" nur ne mündliche verwarnung...sollte normalerweise auch ausreichen...

aber vor ca. 2 mon. hatte ich auch nen zettel(ordnungswiedrigkeit wegen abgelaufener AU) an der scheibe meines autos...stand auf dem parplatz einer kfz-firma zum AU machen!!

o-ton der grün /weisen "freunde" "...parkplatz gehört zum öffentlichen verkehrsraum...die werkstatt hätte das auto in die garage fahren müssen..."

ich sollte dann die werkstatt verklagen... :-( lustig oder?

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angriff ist die beste verteidigung. ich hab deshalb schon seit ca. 10 jahren eine verkehrsrechtschutzversicherung, die auch motoräder mit einschliesst (machen nämlich nur ganz wenige) vom adac, die muss man übrigens extra abschliessen und bezahlen.

nachdem mich anfang der 90er die netten herren von der polizei so oft mit dem roller angehalten haben, das ich 16 punkte und insgesamt 1600 DM strafe zusammen hatte, habe ich angefangen jeden scheiss eintragen zu lassen.

also sofort anwalt einschalten und schon mal fotos vom parkplatz etc. machen.

viel glück und trotzdem guten rutsch, stefan

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Ich bin mir zwar nicht sicher, ob in BRD da nicht andere Gesetze gelten, aber sehr wahrsch. ist das in diesem Fall nicht!

Ein Privatgrund - hierbei ist es egal ob Kette oder Zaun,... - wie zb. Garagenzufahrten, Privatstraßen, etc. unterliegen definitiv bei uns in Ö nicht der Straßenverkehrsordnung! Hier kann man also anstellen was immer einem einfällt, solange das der Grundstückseigner (sofern man das nicht selber ist) zuläßt! Auch in der BRD würde sonst jedes nicht zum Vekehr zugelassene Fahrzeug das auf Privatgrund vor irgendeiner Garage, Werstatt,... etc. steht, entfernt werden dürfen,..... ja wo kämen wir denn da hin!

Zudem wäre ja dann die öffentliche Hand (der Straßenerhalter) für die Reinigung, Instandhaltung, Schneeräumung,...jeder irgendwie freien und womöglich mit einem KFZ erreichbaren und befahrbaren Fläche zuständig; das ist doch undenkbar.

Ihr kastelt euch zwar überall ein, schafft Paragraphen über §, aber so kraß kann's auch in der BRD nicht sein......, das wäre ja gar nicht exekutierbar!

"Parkplätze" vor Einkaufszentren sind i.d.Regel nur als KFZ-Abstellflächen zur Be.- und Entladung während der Geschäftszeiten gewidmet, also auch rechtlich nicht einmal ein Parkplatz (dauernde Abstellfläche!). Ausnahmen stellen alleine solche Zonen dar, die durch ein Schild eindeutig gekennzeichet sind: hier gilt die StvO, nach §xy...., etc.!

In vielen Gemeinden (zumindest hier in Ö) legt die Bauordnung und der Flächenwidmungsplan auch fest, daß bei Genehmigung von Einkaufszentren etc. für ausreichend Parkraum zu sorgen ist, wobei dies oft Sache der Gemeinde selbst ist, für diesen zu sorgen! "Böser" Hintergedanke der Angelegenheit: man kann so auf der anderen Seite Einkaufszentren oder ungeliebte Konkurrenz durch größerer Ketten aus den Stadtzentren raushalten, verhindern.... :-D

@ PMS: selber schuld, wenn du da freiwillig zahlst! Sowas zerreißt jeder Anwalt in der Luft, sofern das überhaupt soweit verfolgt wird! Allerdings stellen manche Werstätten mangels eigener ausreichender Abstellfläche bisweilen Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes auf öffentlichem Grund ab! In diesem Fall wäre die Anzeige berechtigt, wobei du dich dann da bei der Werkstatt schadlos halten kannst!

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Danke Salih!

Klingt ja echt krank! Die spinnen, die..... würde Obelix richtig bemerken!

Das bedeutet für euch somit: wenn du deine Kiste vor deiner eigene Garage auf deinem Grund und Boden anwirfst und Vergaser testest, mußt du einen Helm aufsetzen, Schutzbekleidung tragen,...., und dei Kiste muß verehrstüchtig sein inkl. TÜV etc.....! Wer keine Garage hat ist somit ein armes Schwein, denn der dürfte seine Kiste nichtmal am Straßenrand oder in einem Eck eines Parkplatzes reparieren....

Bitte, ich hab keinen Zaun, bei euch müßte mir also die Gemeinde meinen Parkplatz und die Garageneinfahrt räumen im Winter (da käme Freude auf :-D ), streuen, salzen,..., den Platz von ausgelaufenem Zweitaktöl fachmännisch reinigen lassen, ...., dafür darf ich mich nicht ärgern, wenn mir wer den Platz mit seinem Bürgerkäfig verparkt und muß somit ein "Halten & Parken Verboten" beantragen, mit Ausnahme meiner Kennzeichen....., dem der Freundin, Putzfrau,...

Frage am Rande: wie kommt ihr bei soviel Bürokratie dann bloß mit sowenig Beamten aus??? (oder sind unsere bloß so stinkfaul???? :-( )

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@ PMS: selber schuld, wenn du da freiwillig zahlst! Sowas zerreißt jeder Anwalt in der Luft, sofern das überhaupt soweit verfolgt wird! Allerdings stellen manche Werstätten mangels eigener ausreichender Abstellfläche bisweilen Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes auf öffentlichem Grund ab! In diesem Fall wäre die Anzeige berechtigt, wobei du dich dann da bei der Werkstatt schadlos halten kannst!

nee..bin doch nicht von gestern...!!

konnte das auch ohne viel anwalt u. kosten regeln...

die nette dame beim landratsamt hatte erbarmen!! :-D ))))))

so wie man in den wald ..etc.!! :-(

ist aber echt krass was bei uns recht u. unrecht ist...

u. ohne rechtschutz sollte man echt nicht im straßenverkehr teilnehmen!! :-(

andrè ,mach dich echt mal schlau beim anwalt...sonst wirds teuer!!

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@V5B3T

Nö, bloß nicht. Ich hab mich da mal informiert, weil jemand bei den Bullen angerufen und behauptet hat, dass ne Freundin von mir betrunken gefahren ist. Die Bullen kamen dann auch, aber zu dem Zeitpunkt war sie schon längst daheim, Auto war abgestellt usw. Die Bullen haben trotzdem den FS eingezogen, nix mit Auge zudrücken oder so. Is ja auch fair, selbst wenn es nur 1km war und sie niemanden gefährdet hat. Sowas macht man halt nicht, aber wie schon gesagt

Dummheit schützt vor Strafe nicht.
:-D

Da kann aber was nicht stimmen .

Wenn sie schon zu hause war und der wagen war abgestellt dann konnen wir den fs nicht einziehen wir müssen schon die person auf frischer tat ertappen .

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@Gismo

Nein, müssen sie eben nicht. Der Anrufer hat sie bei einer Gegenüberstellung eindeutig "identifiziert". Sie war auch sofort beim Anwalt, der die Vorgehensweise der Bullen als rechtmässig bestätigt hat, die Sache ging dann vor Gericht usw. In Deutschland ist sowas durchaus möglich.

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@salih:

Identifizieren ok, aber sie müssen feststellen das die Freundin betrunken war.

Ich kenne nen Fall da hat jemand beobachtet wie der (am Rande erwähnt des öfteren) betrunkene Nachbar beim Einparken sein eigenen Auto beschädigt hat. Er also die Ordnungsmacht gerufen die hin an der Tür gebimmelt und der Verursacher hat sich taub gestellt. Folglich konnten sie nicht feststellen das er betrunken nen Unfall verursacht hat. Beim Richter war das denn zwar Unfall mit Fahrerflucht was aber in einer ganz anderen Liga spielt wie betrunken Unfall und Fahrerflucht!

Sebastian

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@salih:

Identifizieren ok, aber sie müssen feststellen das die Freundin betrunken war.

Ich hab gedacht es erklärt sich von selbst, dass die Bullen in so nem Fall gleich ne Blutprobe anordnen :-D

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schätze mal, das war primär die kehrseite der "weihnachtsfeiertage"-medaille... :-D - wie würdest Du Dich denn fühlen, wenn man Dich bei jeder kontrolle erstmal anmacht, von wegen "och, weihnachten..."...?!?

- bei jedem etwas kitzeligen fall bist Du dann auch noch "der blöde bulle"...

- deshalb meine ich, die beiden haben euch zur frust-therapie ausgesucht...

(- die wahrscheinlichkeit, daß Deine frau ohne FS übt, lag wahrscheinlich bei 90/10... :-( )

und dann gibt es noch den fall "Wertkauf" (jetzt Wallmart) in M...

- dessen parkplatz ist vom angrenzenden wohnviertel aus einsehbar...

- wenn die streife wegen eines anrufs aus der nachbarschaft (manche leute haben - auch an den feiertagen - wirklich nichts besseres zu tun... :-( ) vor ort bestellt wurde, tun sie sich wirklich schwer nachher zu sagen, "ach, da war nichts"... :-(

und dann kommt es zu den feiertagen auch noch vor, daß die teams wild aus jungspunden zusammengewürfelt werden...

- da weiß der einzelne eben auch nie, was der kollege für sich behalten wird, und was er petzen würde...

(- traum von der großen karriere und so... :-( )

hab das mal so erlebt...

- hab im oly-park meinen bogen eingeschossen...

(- ach ja, falls ihr jemanden kennt, der einen bogen hat, auf dessen griffstück "corret-jak" eingebrannt ist, sagt mir doch mal bescheid... :-( - wüßte nur mal gerne, wo der abgeblieben ist... :-( )

- nach mehreren durchgängen seh' ich auf dem rückweg vom pfeile holen, das sich hinter mir 'n streifenwagen geparkt hat... :-( (- hatte die kerle echt nicht gehört... :-( )

- wie ich nun zurückkomme, steigen die beiden beamten aus und grinsen bis zu beiden ohren...

"wir haben Ihnen jetzt 'ne ganze weile zugesehen, und das sieht ja auch wirklich so aus, als wüßten Sie, was sie da tun.

- aber der eine oder andere könnte das dann doch für gefährlich ansehen und die kollegen anrufen...

- und wenn die dann extra wegen sowas her fahren müssen, haben die schon mal ganz schlechte laune...

- deshalb möchte ich Ihnen raten, Ihre schießübungen an anderer stelle fortzusetzen..."

- und dann haben wir noch 'n bißchen über's bogenschießen im allgemeinen und im speziellen gequatscht, während ich meinen krempel zusammengeräumt habe... :-(

wichtig war für mich eben die aussage "dann haben die ganz schnell schlechte laune..." :-(

Bearbeitet von carilian
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- wenn die streife wegen eines anrufs aus der nachbarschaft  (manche leute haben - auch an den feiertagen - wirklich nichts besseres zu tun... :-D ) vor ort bestellt wurde, tun sie sich wirklich schwer nachher zu sagen, "ach, da war nichts"... :-(

seit wann muß die polizei der bevölkerung anschließend mitteilen, was sie getan hat? zumindest in österreich kommen die nach einer amtshandlung nicht zu dem anzeiger nach hause und klären ihn über ihre vorgangsweise auf.

machen die das bei euch in d?

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nicht dem anrufer gegenüber, sondern der dienststelle, die den anruf entgegen genommen hat...

ansonsten: ruhig blut und abwarten...

- vielleicht war's ja doch nur frust-therapie, und vielleicht hat sich ja auch noch jemand gefunden, bei dem sich die schreiberei wirklich lohnt... :-D (- alkohol am steuer, verbunden mit pöbelei... :-( )

- da kann's schon mal passieren, daß Dein fall "zwischen schreibtisch und wand" rutscht... :-(

schließlich lautet die präambel der StVO ja: "jeder hat sich im straßenverkehr so zu verhalten, daß kein anderer - mehr als den umständen nach vermeidbar - behindert, belästigt oder gefährdet wird...

- und das habt ihr ja - nach bestem wissen und gewissen - getan...

(- wird zeit, daß die StVO mal gründlich entrümpelt wird...

- im prinzip braucht's ja nicht mehr als diesen ersten satz und die erklärung der bedeutung von verkehrs- und verkehrs-licht-zeichen... :-( )

Bearbeitet von carilian
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Da kann aber was nicht stimmen .

Wenn sie schon zu hause war und der wagen war abgestellt dann konnen wir den fs nicht einziehen. wir müssen schon die person auf frischer tat ertappen .

da wurde doch auch ein fall genannt, wo sich jemand "tot" gestellt hat, als die rennleitung klingelte...

- mit alkohol im blut schläft man ja üblicherweise recht tief und fest... :-( - oder unter der dusche, hört man das klingeln auch nicht immer so gut...

(- mit wasser im gehörgang könnte man auch meinen, 's klingelt beim nachbarn... :-( )

der verdacht auf eine alkoholfahrt rechtfertigt ja wohl nicht das aufbrechen/eintreten der tür, oder...?!? :-( - und gerade in mietskasernen: woher die sicherheit nehmen, daß der verdächtigte fahrer überhaupt auch der wagenhalter war...?!?

("könntest Du sur tanke fah'n, stoff hol'n...?!?"

- "nö, Du, fah Du ma selba, isch hab schon suviel gesoffen...")

- grundsätzlich ist es ja auch nicht verboten, in angetrunkenem zustand, bspw. das nächste six-pack (eiserne reserve) bier aus'm auto zu holen, und mit unsicherem gang wieder zurück in die wohnung zu torkeln...

(- wobei man auch als fußgänger wiederum verkehrsteilnehmer ist, was aber erst beim überqueren der straße zum tragen kommt... :-( )

- könnte man denn überhaupt nachweisen, daß ich mir m-einen(?) "schlummertrunk" nicht erst daheim gegönnt habe...?!?

worauf ich hinaus will: wenn ich's - auch alkoholisiert - erstmal nach hause geschafft habe, kann meinem führerschein eigentlich nichts mehr passieren...?!?

OK, wer sich nur gelegentlich an die 0,5 */oo herantastet, wird eine befragung zu den eigenen trinkgewohnheiten sicherlich als "warnschuß vor den bug" erkennen und beherzigen...

- wer aber öfter zu alkoholfahrten neigt, muß schon in einen unfall verwickelt werden, damit man ihn auch "auf frischer tat ertappt"...?!?

- ich fühle mich ja soooo sicher in diesem "rechtsstaat"... :-D (- ganz offensichtlich genießen hier nur kriminelle den schutz rechtsstaatlicher ordnung... :-( )

Bearbeitet von carilian
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Zum Thema ADAC und Verkehrsrechtsschutz, der ist selbst bei Plus Mitgliedschaft nicht mit drin. Kostet extra und gilt auch immer nur für ein Fahrzeug...

Hab ich letztens voller Freuden nach nem Unfall mit dem Roller festgestellt. Rechtsschutz galt nur für mein Auto, Roller hab ich dann sofort mit angemeldet nach dem Unfall, da der Typ vom ADAC meinte, das es in so nem Fall vorkäme, das der ADAC aus Kulanz dann auch die Rollersache bezahlen würde.

Wenn man ADAC Mitglied ist, kriegt man immer eine kostenlose Rechtsberatung, der Anwalt kann einem dann auch evt. mit der Kostenübernahme weiterhelfen.

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  • 2 Monate später...

Hi, Leute....

heute kamen die Briefe von der Staatsanwaltschaft....

meine Frau soll 200? an ein Kinderhilfswerk blechen, ich soll 150? ans rote Kreuz abdrücken...wenn wir das machen, wird das Verfahren eingestellt und wir sind nicht vorbestraft (also kein Eintrag ins Führungszeugnis)...

...würd mal sagen, mit nem ziemlich blauen Auge davongekommen...

350 ? für eine Runde Parkplatz...schon heftig....naja...wenigstens scheinen die es für einen guten Zweck zu verwenden... :haeh:

leider kann man es nicht als Spende absetzen... :-D

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trotzdem ein witz.

ich leb momentan in wien, ein freund von mir is polizist im 9.bezirk.

was der mir so sachen erzählt ( der besoffenste laut alkomat in der nachtschicht muss streife fahren ) und anderes.....

is das einfach eine gemeinheit.

war ja reine schikane, oder ?

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Nun ja.......vor ca. 10 Jahren sind ein paar Kumpels und ich mit´m Pkw in ne allgemeine gekommen.War spät Abends und ich saß auf der Rückbank hinterm Fahrer.Als der Bulle dann zum Fenster hereinsprach:"Würrascheihn unn Wahzeuchschein hmmbidde" löste sich dann fast der Himmel vom Fahrzeugdach.Meine Fresse,hatte der eine Fahne.Echt Übel!!!

Ich weiss zwar nicht ob er den Streifenwagen zum Einsatzort gelenkt hat,aber zumindest war der schonmal hackenstramm im Dienst.

Noch ne Geschichte:

Ein ehemaliger Vermieter von mir war auch bei der Rennleitung beschäftigt und hat sich Abends (jeden Tag) 10-15 Kannen gegeben.Ich weiss das,weil der jeden 3.Tag zwei Kästen Warsteiner angeschleppt hat und die Gesichtsfarbe mehr ins rötliche ging :-D .Der ist dann Morgens lustig in den BMW eingestiegen und ist mit reichlich Restalk zur Wache gefahren.

Soviel dazu! :veryangry: :veryangry: :veryangry:

Bearbeitet von Smallframeschüttelhippe
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