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Vespa in D kaufen

Featured Replies

Geschrieben

Hallo jungs,

Ich überlege gerade, eine Vespa hier in D zu kaufen. Es geht um ein Px, weiss noch nicht welchen, aber ich hätte nicht weniger als 125cc.

Wie funktioniert es mit der Eigentumsübertragung? Die habe hier in D nie gemacht und habe davon wirklich keine Ahnung....

Geschrieben

Gute Idee, die Italiener haben ja selber keine mehr :-D  :-D:-D  

 

 

Eigentumsübertragung: Anschauen, kaufen,Kaufvertrag machen

Geschrieben
  • Autor

:p

Meine rally ist doch hier in D, aber liegt noch komplett demontiert... Das konnte ja noch lange dauern, und nur Motorrad fahren finde ich nicht genug, ich habe gerade eine Entzugskrise!!!

Kaufvertrag machen: Was heißt das? Wo soll ich den Vertrag unterschreiben? Bei welcher Behörde?

Ich habe wirklich keine Ahnung wie es hier in D funktioniert... In Italien ist es ein bisschen kompliziert, aber ich habe es schon viel mal gemacht und habe dazu Erfahrung... Aber in Deutschland habe nur mich und mein PKW angemeldet, gar kein Fahrzeug gekauft.

Geschrieben

Ein Kaufvertrag ist ein privates Schriftstück zwischen Käufer und Verkäufer. Am Besten einen Vordruck vom ADAC verwenden. Da ist alles Wichtige drin.

Geschrieben

Wenn es einfach sein soll solltest du allerdings darauf achten, dass der Roller auch deutsche Papiere hat, ansonsten kann die Anmeldung problematisch werden.

Hat zwar nichts mit dem Kaufvertrag zu tun, aber du willst die Vespa dann ja auch fahren nehme ich an :-)

Geschrieben
  • Autor

Ja, stimmt. Ok danke! Ist es wirklich so einfach?!

Dann was soll ich denn machen? Das Kennzeichen bleibt dem Besitzer, oder? Wie kann ich denn wegfahren?

Geschrieben

Musterkaufvertrag gibts hier https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_Motorrad_2015_V2_33249.pdf.

 

Du bekommst beim Kauf den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ausgehändigt. Im Fahrzeugbrief ist der Eigentümer eingetragen, also du.

Als Beispiel: wenn du ein Auto least dann bleibt der Brief bei der Leasinggesellschaft oder Bank, da denen ja das Fahrzeug gehört.

Die Kennzeichen verbleiben in der Regel beim Verkäufer, da das Fahrzeug ja auf ihn zugelassen ist und er im Schadensfall für dich haften müsste. Kann sein dass es da Sonderregelungen gibt bzw. du vereinbarst das mit dem Verkäufer dann und hältst es schriftlich fest.

Ansonsten bleibt dir nur eine sogenannte "rote Nummer" oder du holst dir ein Überführungskennzeichen, das is ein zeitlich begrenztes Kennzeichen für eben solche Zwecke.

Geschrieben

... oder du transportierst den (abgemeldeten) Roller einfach auf einem Hänger oder im Auto. Es gibt hier sogar ein extra Topic wo dieses Thema behandelt wird :cheers:

Geschrieben

Kurzfassung:

 

du machst mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag. Muster ist oben ja schon verlinkt.

 

Dann bekommst du vom Verkäufer in der Regel (bei der Motorengröße) einen Fahrzeugschein und einen Fahrzeugbrief. (Wenn der Roller noch angemeldet ist)

Danach musst du zu deiner Versicherung gehen - Versicherung abschließen. (Die geben dir da eine Nummer für das Computersystem mit)

 

Zum Schluß gehst du zur Zulassungsstelle, die für deinen Wohnort zuständig ist. Mitbringen: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Versicherungsnummer.

Dort wird der Roller dann vom bisherigen Besitzer abgemeldet und auf dich angemeldet mit neuem Kennzeichen. Die Versicherungsnummer wird in den Computer eingegeben, damit klar ist, dass das Fahrzeug versichert ist. Der Fahrzeugschein wird neu gemacht auf deinen Namen und dein Kennzeichen - den musst du nachher immer dabei haben. In den Fahrzeugbrief wirst du als der nächste Eigentümer eingetragen - der ist der Nachweis, dass dir das Fahrzeug gehört. Den hebst du zuhause an einem sicheren Ort auf - zusammen mit dem Kaufvertrag. (Die Sachen brauchst du eigentlich erst wieder, wenn du den Roller verkaufst.

 

Und ganz zum Schluss schickst du deiner Versicherung noch eine Kopie von deinem Fahrzeugschein, damit die die genauen Daten eintragen können.

 

Fertig. :thumbsup:

Alles klar?  :cool:

 

Schöne Grüße,

Jan

Geschrieben

Bei noch angemeldetem Fahrzeug: Datum und Uhrzeit der Übernahme des Fahrzeugs im Kaufvertrag vermerken und eine Ummeldung innerhalb drei, vier Tagen zusichern und den Verkäufer freundlich fragen, ob er dich so zu dir nach hause fahren lässt. Hab ich noch nie Probleme mit gehabt; evtl. Tickets gehen im Zweifel ab dem vermekten Zeitpunkt auf deine Kappe.

 

Vorher noch eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) bei deiner Versicherung besorgen. Hierfür brauchst du m. E. einen deutschen Wohnsitz (nicht für die EVB, aber für eine Zulassung in (D)).

Geschrieben

Mittlerweile kann man auch das alte Kennzeichen übernehmen(wenn anderes Bundesland),sofern noch angemeldet und man keine besondere Ansprüche ans Kennzeichen hat!

Geschrieben
  • Autor

Vielen Dank!!!!!!

ich hätte noch eine Frage: da mein Auto nicht so groß ist und ich besitze kein Anhänger (nicht mal Anhängerkupplung), ich würde gern mit der Vespa direkt nach Hause fahren.

Ist es irgendwie möglich?

Wenn der Verkäfuer das Kennzeichnen behalten möchtet, was soll ich denn tun?

 

So hätte ich gedacht:

  • ich gebe eine Anzahlung dem Verkäufer und wir ausfüllen und unterschreiben das Protokoll vom ADAC
  • er gibt mir den Fahrzeugsbrief, damit ich einen Versicherungsvertrag abschließen kann.
  • Stadtverwaltung - blablabla - Kennzeichen
  • ich bezahle den Rest, und dann fahre ich mit der Vespa weg

klappt es?

Geschrieben

Servus!

 

Ja, das klappt.

 

Du machst folgendes:

Den Vertrag mit dem Verkäufer, machst die Anzahlung (vielleicht will er aber auch den vollen Kaufpreis schon haben - ist aber auch kein Problem) und nimmst die Papiere und (wichtig!!!) das alte Kennzeichen mit. Dann machst du die Ummeldung und kommst mit deinem neuen Kennzeichen den Roller abholen.

Ist eigentlich auch die einfachste und sicherste Variante für beide. Du musst halt nur 2 mal hinfahren, ist halt blöd wenn du zB. in Hamburg wohnst und der Roller in München steht...

 

Und zum Kaufpreis:

In Deutschland ist es rechtlich so, dass derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält im Zweifel der Eigentümer ist. Egal, ob dein Name schon da drin steht oder nicht. Hast du den Brief, gehört dir das Fahrzeug.

Deshalb wäre es auch verständlich, wenn dir der Verkäufer erst den Brief geben will, wenn du Ihm den vollen Kaufpreis bezahlst und nicht nur eine Anzahlung.

 

Ist aber kein Problem - wenn du den Brief hast ist es dein Fahrzeug. Punkt. Egal, ob die Vespa noch beim Verkäufer, auf der Straße oder sonstwo steht. Also auch kein Risiko für dich.

 

Schöne Grüße,

Jan

 

PS.: Das Kennzeichen bringst du dem Verkäufer einfach wieder mit, du bekommst eh eine neue Nummer. Das alte wird "entwertet" und ist nur noch Souvenir. Die Sache mit Kennzeichen behalten lass ich jetzt mal der Einfachheit halber weg...

Bearbeitet von freerider13

Geschrieben

Eigentlich war es immer so, wie T4 schreibt, zumindest bei meinen bisherigen (angemeldeten) Autos. Hinfahren, kaufen, im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit eintragen, und reinschreiben, dass das Fahrzeug in den kommenden 2-3 Tagen umgemeldet wird. Damit ist der Verkäufer aus dem Schneider. Vorher ummelden oder dergleichen war bislang noch nie nötig.

Geschrieben

Schon klar.

Aber wenn das Fahrzeug sogar am Hof stehen bleibt, bis der Käufer es umgemeldet hat muss sich der Verkäufer auch keine Gedanken wegen Versicherung bei Überführungsfahrt machen oder so.

Man will ja nicht gleich alles mitm Anwalt umgesetzt haben...

 

Hatte das selber mal bei ein paar Rumänen, die ein Auto gekauft haben. Habe drauf bestanden, dass der Karren nur mit Überführungskennzeichen vom Hof ging. Prompt kam 4 Stunden später der Anruf, das Getriebe sei in Arsch gegangen gleich auf der Autobahn - bloß 2 KM von mir. Preisnachlass bitte. Wagen kann man aber nicht mehr anschauen, sei schon auf dem Transporter nach Bukarest. Ja, aber sicher doch... :muah:

Hätt ich die Vögel mit meiner Versicherung vom Hof gelassen, hättens den Karren wahrscheinlich in die Leitplanke gepfeffert und mir nen Anwalt raufgehetzt, damit das nocch auf meine Kappe und Versicherung geht. Nein danke! War in dem Fall froh, dass ichs so gemacht hab.

 

Schöne Grüße,

Jan 

Geschrieben

Klar, in der Zeit, als ich die meisten Karren ge-/verkauft habe, waren die Grenzen noch zu.

Kommt ja immer auch auf den Nasenfaktor an.

Geschrieben

Wenn Du eine 125er kaufst, die haben nicht in allen Fällen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Es gibt auch welche, die nur eine Betriebserlaubnis haben.

Falls Du den Roller per Kurzzeitkennzeichen überführst, ist es wichtig, dass die Kiste eine gültige HU hat, ansonsten wird es kompliziert.

Sicherheitshalber vom Verkäufer den Personalausweis zeigen lassen und die Personalausweisnummer im Kaufvertrag vermerken.

Wenn der Roller eine gültige HU hat, brauchst Du zum Anmelden in D die entsprechende Prüfbescheinigung.

Du brauchst eine gültige HU, um ihn in D anmelden zu können.

Bearbeitet von Henning-Walter

Geschrieben
  • Autor

Hallo Rita, ich wohne in Neuwied und bin seit Januar angemeldet! :cheers:

Geschrieben
  • Autor

Danke an alle für die Hinweise. Nächstes Wochenende setze ich eure Tipps in die Praxis um!

Danke GSF

Bearbeitet von Sirvano

Geschrieben

ummelden funktioniert aber nur wenn die kiste noch tüv hat. ohne tüv wirds kompliziert.

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