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Featured Replies

Geschrieben

xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

Kannst du den ebay-Verkäufernamen nicht anhand deiner Bewertungen nachvollziehen und diesen anschreiben? Klar ist das ggf. nicht einfach, weil der Artikellink zur Bewertung nicht mehr angezeigt wird, aber wenn du nicht gerade hunderte Käufe in 2007 getätigt hast und der Verkäufer immer noch bei ebay angemeldet ist, sollte er schon noch zu ermitteln sein. Voraussetzung wäre natürlich, dass auch eine Bewertung stattgefunden hat.

Bearbeitet von sidewalksurfer

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

ah jetzt kommt licht ins dunkle...

 

hast du den Roller irgendwo abgeholt? Evt. google maps abholadresse raussuchen...

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

du schreibst in Rätseln... Ist die karre geklaut trotz papieren? Motor durch Vorbesitzer aufgemotzt worden und jetzt pipi in der Hose? 

 

Mach mal ne Ansage, so wird das denke ich nix...

Bearbeitet von vnb1t

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

Mal in die ABE geschaut? Normalerweise trägt man sich da ein.

Geschrieben

Meinst Du das Wuppertal (ohne h) in NRW ? Oder gibt's da noch ein Kaff in Bayern oder so ?

Hab schon 3 oder 4x Kisten ge- und verkauft ohne Vertrag. War mir immer zu lästig.

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

Also du willst den Cops jetzt mitteilen, von wem du damals nen geklauten Roller mit Papieren gekauft hast, ja?

Bzw. da der wahrscheinlich an den echten Eigentümer zurück geht, willst wahrscheinlich deine Kohle wieder haben.

Verständlich.

Mir kommt das aber wegen der Papiere irgendwie spanisch vor.

Oder hat da einer die Kiste seines besten Kumpels nach nem Streit verhökert?

Und wie subway schrieb: Wenns der Erstbesitzer war könnte der Name in der BE drin stehen.

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

Wo steht geschrieben, daß Du einen schriftlichen Kaufvertrag brauchst, um Dein Eigentum an einer Sache nachzuweisen? Nimm Dir einen Rechtsanwalt, der Deine Karre wieder rausboxt.

Geschrieben
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xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

Also ich hab ja immernoch nicht kapiert, wem du jetzt was nachweisen willst.

Eigentlich läuft das ja andersrum. Man muss dir beweisen, dass die Sache gestohlen ist.

Wenn das aber eh schon geklärt ist, wie du schriebst, um was geht's denn dann?

 

Ich find das Topic seltsam, sorry.

Geschrieben
  • Autor

xxx

Bearbeitet von müsli

Geschrieben

Das größte Problem bei den Usern dieses Forums ist, dass die wenigsten nur mit ja, nein, schwarz, weiß, gut oder schlecht antworten. Du kannst ihnen den Wunsch, zu verstehen, worauf sie antworten, nicht ausschlagen.

Aus einem komplexen Thema nur soviel preisgeben wie nötig ist ehr nicht gewünscht.

Geschrieben

...wenne  Papiere gutte ....danne nixe mache de Stresse mitte Polizia !  

Aber du wolle saubere documentazione inne de Schreibetische, du anständige Deutsche Vespisto, ...bravo vonne de Francesco

Geschrieben
  • Autor

xxx

Bearbeitet von müsli

Gast
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