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Sie ist wieder aufgetaucht! weiße Lambretta Li125 in in München ge


MarcGT5

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

na klar, was denn sonst? glaubst du vielleicht, die wird noch mit der faltgarage gegen regen geschützt?

echt der hammer die story. wenn das wirklich stimmt, was du da erzählst, marc, und die lammy tatsächlich noch zugelassen war, würde ich die univerwaltung in regreß nehmen, wenn die karre wieder verhunzt bei dir in der garage steht. sowas geht ja gar nicht!!

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Wie die Lami untergebracht ist weiß ich leider nicht....als man mir jedoch vor 17 Jahren mal meine PX sichergestellt hat (zu viel ccm für nen 80er Lappen...+zig andere Mängel :-D ) stand der Roller unter einem Dach der Polizeiwache direkt neben den Sixpack-VW-Bullis. Aber ob das die Regel ist bezweifel ich stark.

Die Lami war nicht zugelassen....steht auch irgendwo am Anfang....aber sie stand damals unter einer Plane vor meinem Fenstern neben meinem Motorrad.

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Ne Sicherstellung begründet in der Regel ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis. Die Polizei ist im Rahmen dieses Verhältnisses zu einem sorgsamen Umgang mit der sichergestellten Sache verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, haftet sie für die Verschlechterung der Sache nach den allgemeinen Amtshaftungsgrundsätzen sowie nach den Grundsätzen über die Haftung in vertragsähnlichen verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen... :thumbsup:

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Ne Sicherstellung begründet in der Regel ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis. Die Polizei ist im Rahmen dieses Verhältnisses zu einem sorgsamen Umgang mit der sichergestellten Sache verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, haftet sie für die Verschlechterung der Sache nach den allgemeinen Amtshaftungsgrundsätzen sowie nach den Grundsätzen über die Haftung in vertragsähnlichen verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen... :thumbsup:

:-D:thumbsup:

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  • 4 Wochen später...

So langsam geht bei der Lamy was vorwärts. Habe Post von der Staatsanwaltschaft bekommen...folgender Wortlaut:

Sehr geehrter Herr BlaBla...,

der sichergestellte Roller kann durch die Staatsanwaltschaft München nur bei offenkundiger Rechtslage freigegeben werden. Es wird daher gebeten, bis XX.XX.2012 mitzuteilen, ob eine Einigung hinsichtlich der Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft erzielt werden kann. EIne abschließende Entscheidung über den Verbleib des Rollers muss damit nicht getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr blabla, Staatsanwalt

Nachdem ich von diesem Juristendeutsch nur wenig verstanden habe, habe ich dort angerufen und gefragt, was die Staatsanwaltschaft von mir will.

Antwort: Naja, wir wollen wissen ob sie den Roller wieder haben möchten! Schreiben Sie uns einen Zweizeiler, in dem steht das Sie das Fahrzeug wiederhaben möchten.

Gesagt getan...jetzt ist wieder Warten angesagt!

Bearbeitet von Marczx
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Ich Geduld?! Voll! :sneaky::angry: ....aber hilft ja nix! Andererseits hatte ich die Kiste ja schon ,,abgeschrieben".....war davon überzeugt das sie irgendwohin auf die Insel oder sonst wohin gegangen ist oder in Teilen verscherbelt wurde. Und jetzt wo ich weiß, dass sie sicher bei den Froinden der inneren Sicherheit steht..naja könnte schlimmer sein :-D

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  • 2 Monate später...

So die Geschichte hat tatsächlich ein gutes Ende genommen. Die Lamy steht nach über 3 Jahren seit heute wieder bei mir.

Auf Grund unklarer Rechtslage (O-Ton einer bayrischen Staatsanwältin) wurde der Roller an die Person ausgehändigt, von der der Roller sichergestellt wurde. Mit dem Rat, gegen diese Person zivilrechtlich vorzugehen. Nach einem Telefonat hat man sich darauf geeinigt, das Ganze ohne Anwälte zu regeln. Also haben wir gestern einen Transporter genommen, sind 900km durch die Republik gefahren und die Kiste geholt.

post-37600-0-61397600-1362213033_thumb.j

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Auf Grund unklarer Rechtslage (O-Ton einer bayrischen Staatsanwältin) wurde der Roller an die Person ausgehändigt, von der der Roller sichergestellt wurde. Mit dem Rat, gegen diese Person zivilrechtlich vorzugehen.

Im Zweifelsfall hätte ich das als Aufruf zur Selbstjustiz verstanden, hat ja nicht jeder Jura studiert...

Aber prima, dass es auch ohne brennende Kreuze im Vorgarten abgegangen ist, hoffe nur, dass du sie nicht nochmal kaufen musstest! Kann natürlich sein, dass der andere einfach in einer Verkettung die Arschkarte gezogen hat, aber das unterstreicht dann einfach mal wieder die Notwendigkeit von Kaufverträgen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Wie auch immer, pünktlich da zum Saisonstart, viel Spass!

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Im Zweifelsfall hätte ich das als Aufruf zur Selbstjustiz verstanden, hat ja nicht jeder Jura studiert...

Aber prima, dass es auch ohne brennende Kreuze im Vorgarten abgegangen ist, hoffe nur, dass du sie nicht nochmal kaufen musstest! Kann natürlich sein, dass der andere einfach in einer Verkettung die Arschkarte gezogen hat, aber das unterstreicht dann einfach mal wieder die Notwendigkeit von Kaufverträgen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Wie auch immer, pünktlich da zum Saisonstart, viel Spass!

Selbstjustitz finde ich ja grundsätzlich nicht so verkehrt ,war aber hier völlig unnötig, da der letzte Besitzer tatsächlich die Arschkarte auf Grund unglücklicher Umstände hatte.

Bearbeitet von Marczx
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Man oh man hast du Glück gehabt, dass du sie wiederbekommen hast. Ich finde die Geschichte allerdings auch ein wenig fragwürdig. Wo würden wir denn da hinkommen, wenn jeder einfach alles "entsorgt" was irgendwo auf der Strasse rumsteht... :blink: Sehr, sehr komisch... meiner Meinung nach eine schlechte Ausrede! Würde mich allerdings auch mal interessieren, wer den Schaden begleichen muss. Das wird denk ich nicht ganz so einfach.

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  • 1 Monat später...

Alter Falter, krasse Geschichte aber noch mal Hut ab vor Unbekannter Nr.2, der ja selber so ein unglaubliches Ding mit seiner geklauten V50 hinter sich hat, Motor ebenfalls in der Bucht wieder gefunden... 

 

Für mich der Sherlock Holmes des GSF!!! :thumbsup:

Jap...guter Mann! :thumbsup:

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alllllso, mir ist mal was ähnliches passiert, nur stand ich an anderer stelle in der reihe...

 

jedenfalls läufts im endeffekt so:

 

es ist dein eigentum

 

der der die versucht hat zu verkaufen muss über die staatsanwaltschaft das ding zurückgeben, kann sich aber seinerseits von der eprson, woher er die lammy hat, die kohlen und den schaden ersetzen lassen, diese person ebenso von der person usw usw.... am anfang steht dann die uni, die in der reihe steht und den schaden (ursächlich) ausgelöst hat.

 

ich hätte als letzter besitzer das fahrzeug nicht einfach so herausgegeben, wenn ich nich ein extrem schlechtes gewissen gehabt hätte...

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