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Darf man ne Garage auf sein Freizeitgrundstück bauen?


Ölsau

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Nachdem mir nun schon wieder eine Garagenvermieterin weggestorben ist und ihre Erben mich -bevor die Gute richtig unter der Erde war-

auch gleich rausgeschmissen haben, trage ich mich nun mit dem Gedanken ein eigenes Grundstück zu kaufen und ne geräumige Garage hinzubauen.

Problem in meiner Stadt ist, daß dort die Grundstückspreise so hoch sind daß ich mir allenfalls am Stadtrand ein Garten/ oder Freizeitgrundstück,

auf welchem keine Wohnbebauung zulässig ist, leisten kann.

Nun meine Frage, gibts hier Anwälte, Architekten oder sonst jemand der mir sagen kann ob man auf so nem reinen Gartengrundstück was solideres

wie ne Bretterhütte bauen darf und wenn nicht, gibts Tricks wie z.b. ne Landwirtschaftliche Tätigkeit anmelden oder so damit man doch ne große,

gemauerte "Traktorenhalle" hinstellen kann?

Und komm mir hier keiner mit Ärztlichem Attest der nächsten Vermieter/in verlangen, ich will jetzt was eigenes haben. :-D:-D

So schön wars mal...... :-D

ovali2.jpg

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Meine Schwiegereltern haben so einen Schrebergarten, da ist ein komplettes Haus auf Stein drauf, mit Küche,

Bad allem was halt so dazugehört.

Allerdings dürfen die da nicht richtig wohnen, kann sein dass

das mal einer kontrolliert.

Aber generell sollte was stabileres als ein Holzschuppen schon erlaubt sein,

ich hab sowas auch schon öfter gesehen.

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Eine Baugenehmigung ja.

Eine Genehmigung zur Wohnraumnutzung nicht.

Das ist ein Unterschied.

Und die Genehmigung für einen Bau, der nur der temporären Nutzung (Garage, Unterstellfläche, Lager) dient, ist leichter zu bekommen.

Hatte den Fuck mal mit der Stadt weil ich eine ans Haus angebaute Garage zum Wohnraum umbauen wollte.

Gute Nacht schöne Welt...

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Mal so ganz grob:

1. Abklären, ob das Grundstück nach § 34 BauGB innerorts oder nach §35 außerorts liegt.

2. Abklären ob´s einen Bebauungsplan gibt.

- Das klärt, was grundsätlich möglich ist (Art der Nutzung, Größe usw.)

3. Abklären, ob´s ein genehmigungsfreies Vorhaben wird (Landesbauordnung).

4. eventuell Bauantrag stellen

5. Bauen

Das klingt doch nach ner netten Hausaufgabe für den kleinen Spanier. Soll der Dir mal die Gesetze raussuchen.

Oder einfach mal beim Bauamt freundlich-schleimig-unterwürfigst anfragen.

Gruß

Hannes

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Wieder mal aus der Reihe "viel gefährliches Halbwissen"!

Also zunächst mal, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundsätzlich könnte ich es dir nur für NRW sagen. Schau also am Besten mal in deine Landesbauordnung.

Ob es Befreiungen von der Baugnehmigungspflicht, oder Vereinfachungen gibt.

Vgl. obiges beispiel mit den 30 Kubikmeter. Das ist in NRW auch so.

Um die sache nun noch zu verkomplizieren, kann es sein, dass das bauen zwar grundsätlich an besagter Stelle zulässig wäre, jedoch die Gemeinde im Wege eines qualifizierten BeBauungsplan an dieser Stelle die Bebauung untersagt hat. Dann biste wieder am Arsch!

Also sind wir mal wieder bei oft zitierter Weissheit: Solange du keine genauen Angabn machst können wir dir nicht helfen.

Als Tipp: Sobald du ein Grundstück in Aussicht hast, erkundigst du dich bei zuständigen Bauamt, müsste bei euch im Landratsamt sein, und fragst nach der Situation! Meisst kannste auf dem kleinem Dienstweg mehr erreichen.

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Yo, das hört sich ja schonmal ganz gut an, werd dann also mal das hiesige Bauamt fragen was so geht.

Wollte nur mal so grob wissen ob ich ne Chance hab. Endgültiges Wissen kann ich ja eh erst haben wenn

ich mal ein Grundstück gefunden hab.

@Hannes: Vom Spanier stammt ja die Idee mit Landwirtschaft anmelden falls es Probleme gibt...... :-D

Schönen Tag noch und Grüßle an Madame......

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Wenn ich da an die ganzen Schwarzbauten in Bayern denke, wird mir ganz warm ums Herz :-D

Ich würde da erstmal beim zuständigen Bauamt nachfragen. Gibt ja genug Bestimmungen :-D

Lohnt sich das wirklich, am Stadtrand grade soviel Grund zu kaufen um ne Garage drauf stellen zu können?

Wenn man bedenkt, dass da evtl. noch Strom, Abwasser und so hin soll/muss, kostet das schon ne Ecke.

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Innerstädtisch liegen die Grundstückspreise so bei ca. 300 bis 500 Euro pro m²,

wenn überhaupt mal ein kleines für Garage geeignetes verkauft wird.

Ausserhalb ca. 10 bis 30 Euro. Wasser haben die meisten Freizeitgrundstücke schon

und Stromleitungen kann ich bei dem Preisunterschied ja bis Bagdad und zurück ziehen lassen........

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Lass Dir die Genehmigung schriftlich geben.

Japp.

Und Stromanschluß (je nachdem wie weit es weg ist von der nächsten Leitung) ist auch nicht ganz ohne (preislich), vom Wasser/Abwasser (ne Regentonne tut´s bei ner Garage aber auch und Kacken kann man zu Hause :-D) ganz zu schweigen.

Zumal dir ein Elektriker Zähler, Hauptanschluß etc. pp. mit Sicherheit nur in einen dafür geeigneten Raum baut und nicht in eine bessere Bretterbude.

Auch an sowas denken bevor die Tinte unterm Kaufvertrag getrocknet ist...

Bearbeitet von issolaM
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@Hannes: Vom Spanier stammt ja die Idee mit Landwirtschaft anmelden falls es Probleme gibt...... :-D

Wieder mal Quatsch. Wenn Landwirtschaft zur Baugenehmigung verhelfen soll, dann muss diese so umfangreich betrieben werden, dass der Landwirt davon leben kann!

Da reichen keine 3 Schafe und 4 Sonnenblumen!

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Wie wäre es mit einem Grundstück im Gewerbe/Industriegebiet? Wenn Du Glück hast, gibt es zwischen den Firmen kleine Grundstücke mit einem alten verfallenen Ziegelgebäude und allerhand Wildwuchs. Die sind meistens in Familienbesitz und die Eigentümer wissen sowieso nicht wohin damit. Dort kannst Du auch am Sonntag lärmen und pflegen mußt Du es auch nicht. Strom/Wasser/Kanal/Gas sind meistens schon vorhanden. So als Faustformel kostet Industriegrund 15 bis 30% vom Baugrund.

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Japp.

Und Stromanschluß (je nachdem wie weit es weg ist von der nächsten Leitung) ist auch nicht ganz ohne (preislich), vom Wasser/Abwasser (ne Regentonne tut´s bei ner Garage aber auch und Kacken kann man zu Hause :-D) ganz zu schweigen.

Zumal dir ein Elektriker Zähler, Hauptanschluß etc. pp. mit Sicherheit nur in einen dafür geeigneten Raum baut und nicht in eine bessere Bretterbude.

Auch an sowas denken bevor die Tinte unterm Kaufvertrag getrocknet ist...

Wenn das so weit draußen ist, ist das garantiert Außenbereich.

Und der ist grundsätzlich von Bebaung freizuhalten. Da verschandelt eine Gerade mal eben den ungetrübten Landschaftsblick. :-D

Bei allen Gebietstypen, sei es die erwähnten 34, 35 oder 30 BauGB, muss aber die Erschließung gesichert sein.

Das kann manchmal gar nicht gehen und manchmal sehr teuer werden!

Miet dir doch ne Halle und gleich das Kündigungsrecht an dem über Wohnraum an! (zB Kündigungsfristen etc...)

Gruß Dirk

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Oh-das kotzt mich grad ein wenig an...

Mal sehen was da in der Zukunft auf mich zukommt... :-D -jedoch ist das neue Carport innerhalb der Grundmauern des alten Schuppens erbaut worden-und den gab es schon vor `75...

:-D

Die Frage bleibt aber immer, für was ein Gebäude genutzt wird. Sollte dies nicht mit dem ursprünglich genehmigten Nutzungsgrund übereinstimmen, wird dem Gebäude schnell die Daseinsberechtigung entzogen. Vor allen Dingen, wenn es ohne Anfrage "umgebaut" wurde.

:-D

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Wenn das so weit draußen ist, ist das garantiert Außenbereich.

Und der ist grundsätzlich von Bebaung freizuhalten. Da verschandelt eine Gerade mal eben den ungetrübten Landschaftsblick. :-D

Stimmt!

Na dann auch mal meinen Senf dazu:

Grundsätzlich gelten ja die ganzen Bebauungssachen nach §34 und so weiter nur im Innenbereich. Jetzt ist ganz klar zu klären, ob bei dem Grundstück Innenbereich oder Außenbereich vorliegt. Das ist die Grundlage für alle weiteren Fragen. Grundsätzlich hast Du im Außenbereich viel schlechtere Karten. Deshalb ist das Land ja so billig! Die Sache mit der Landwirschaft vergiss man schnell wieder. Dazu reicht es nicht, wenn Du Dir eine Ziege kaufst :-D Beim Bauamt ist man ja auch nicht völlig blöd.

Wenn Du im Außenbereich bist, dann gibt es genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Genehmigungsfreie Vorhaben stehen im Gesetz und sind neben fliegenden Bauten (die aber regelmäßig bewegt werden müßen und auch hier gilt: Das Bauamt ist nicht blöd) auch z.B. ein Teich bis 100m3 und eine Garage bis 50m2. ABER genehmigungsFREI heißt nicht, dass man einfach bauen darf!! Du braucht nur keine Baugenehmigung beantragen. Die Behörden müßen trotzdem "beteiligt" also befragt werden. Also die Gemeinde, die untere Naturschutzbehörde (UNB) usw. Die sagen in aller Regel nein. Da kommt es aber wirklich auch auf Deine Gemeinde und Deine Gründe an. Mal eben "ne Garage zum basteln" bauen, wird wohl nicht wirklich ziehen.

Bei mir wurde die Garage genehmigt, weil sie im Zuge einer Wohnbebauung im vorderen Teil meines Grundstückes (Innenbereich) gebraucht wurde und sie die Natur nicht beeinträchtigt. Also keine Bäume etc. beseitigt werden mußten. Das war aber auch ein zähes ringen mit der UNB.

So. Nu hast Du noch mehr Halbwissen :-D Frag das Bauamt. Aber die werden sagen, dass die UNB usw. auch befragt werden müßen. Also mußt Du entweder alle anrufen und befragen ... (dann hast Du es nur mündlich) oder Du beantragst die Sache. Das kostet aber sicher wieder was. Ja .... schönes Deutschland ... ich mußte 1600 !!!! Euro für eine Bauvoranfrage bezahlen, obwohl mir das Grundstück noch nicht gehörte und obwohl ich es nur kaufen wollte, wenn ich bauen darf. Ergo hätte es sein können, dass die das ablehnen und ich hab 1600 Euro für NICHTS bezahlt. Nur für ein "nein". Tjaja ... i love it!

Bearbeitet von vicente
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Nochmal erneut um dem gefährlichen Halbwisen vorzubeugen:

Voraussetzungen für eine Baugenehmigung:

1. Bauplanungsrecht (Wo darf gebaut werden?) §§ 29-35 BauGB, sofern kein qualifizierter Bebauungsplan (auch für den Aussenbereich)

2. Bauordnungsrecht (Wie darf gebaut werden) geregelt in der Landesbauordnung, da steht auch, ob Vorhaben evtl. ohne Baugenehmigung gebaut werden dürfen, dennoch müssen sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

3. "sonstiges" Öftl. Recht: alles mögliche: Denkmalschutz, FFH, (evtl.) Umweltverträglichkeitsprüfung, etc...

Das hängt von vielen Einzelfaktoren ab...

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Hier noch ein Grund, warum man seine Bastelbude halbwegs legal unterhalten sollte:

http://www.motor-talk.de/forum/erschuetternd-t705385.html

Hier in dem Topic sind ja schon einige Baurechtsexperten unterwegs,

aber in dem Motortalkforum sind noch bessere Entsorgungsexperten an vorderster Front.

Abfallwirtschaft-Kreislaufgesetz
:-D
Entsorgungsverordnung erlaubt dies dem Ordnugnsamt
:-D

Wie kann der Inhaber einer Garage eine Anlage im Sinne des KrW/AbfG betreiben???

Ich glaube, ich genehmige ab morgen Garagen. :-D

Grüße von der Bezirksregierung

Dirk

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