JOB Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Der Zündapproller einer Freundin von mir wurde heute in MUC Obergiesing in der Bergstraße 15 geklaut.Der Roller stand vor meiner Garage seit ca. nem halben Jahr auf dem Gehweg. Weiß, optisch super schäbig, mit rot-schwarzer Sitzbank und Einkaufskörbchen im Beinschild. Wurde mit Versicherungsschild gefahren. Das montierte Schild ist von 2007. Ich dachte zuerst die Bullen hätten ihn einkassiert weil er nicht versichert ist, dem ist jedoch nicht so. Vielleicht fällt jemandem was auf! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Destruktivus Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 schon krass...so direkt vor der haustür. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mantamanta Geschrieben 28. April 2009 Teilen Geschrieben 28. April 2009 Das ist halt die Scheiße, wenn die Karre immer an der selben Stelle steht. Irgendein Idiot verliebt sich in das Teil oder denkt die kann er gut verticken und dann wird sie einfach in den Kofferraum geschmissen.Dann gibt es genug Jungs, die denken, wenn das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, dass die keinem gehört. Vor allem wenn es schon seit über einem Jahr ist, kann die Hemmschwelle wohl bei dem einen oder anderen Vollpfosten sinken.Die landet 100-Pro in der Bucht oder der Typ fährt sie demnächst selbst.Das ist mega shit - mein Mitgefühl.Stellt Eure Kisten lieber in den Keller wenn ihr sie nicht benutzt. Sorry, das hilft Euch jetzt auch nicht mehr.schon krass...so direkt vor der haustür. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 7. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 7. Oktober 2009 Unglaublich, die Kiste ist wieder aufgetaucht! Jemand wollte den Roller ohne Papiere anmelden und bei der KBA-Nachfrage kam raus daß er als gestohlen gemeldet ist. Ich nehme an daß der Dieb nicht so blöd war ihn selber anzumelden, daher geh ich davon aus daß die Kiste in der Zwischenzeit weiterverkauft wurde..Bin mal gespannt wie die Geschichte weitergeht. Der jetzige "Besitzer" fordert nämlich das Geld zurück das er in der Zwischenzeit (angeblich gutgläubig) in den Roller investiert hat. Kennt da jemand die Rechtslage? Im Prinzip wurden unaufgefordert Arbeiten am Besitz meiner Freundin ausgeführt; kann nach meiner Logik nicht sein daß sie das zahlen soll, selbst wenn sie davon profitiert. Wenn jemand ungefragt mein Haus neu streicht kann er hinterher auch nicht nen Lohn für die Arbeit einfordern. Oder seh ich das falsch? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacknase Geschrieben 7. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2009 Unglaublich, die Kiste ist wieder aufgetaucht! Jemand wollte den Roller ohne Papiere anmelden und bei der KBA-Nachfrage kam raus daß er als gestohlen gemeldet ist. Ich nehme an daß der Dieb nicht so blöd war ihn selber anzumelden, daher geh ich davon aus daß die Kiste in der Zwischenzeit weiterverkauft wurde..Bin mal gespannt wie die Geschichte weitergeht. Der jetzige "Besitzer" fordert nämlich das Geld zurück das er in der Zwischenzeit (angeblich gutgläubig) in den Roller investiert hat. Kennt da jemand die Rechtslage? Im Prinzip wurden unaufgefordert Arbeiten am Besitz meiner Freundin ausgeführt; kann nach meiner Logik nicht sein daß sie das zahlen soll, selbst wenn sie davon profitiert. Wenn jemand ungefragt mein Haus neu streicht kann er hinterher auch nicht nen Lohn für die Arbeit einfordern. Oder seh ich das falsch?Siehst Du m.E. richtig. Der Kollege hat Hehlerware gekauft. Empfehle aber wie immer eine kurze Rechtsberatung auf Kosten der Rechtsschutz bzw. beim ADAC. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 7. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2009 Der Erwerber war nie Eigentümer. Die Forderung dürfte verpuffen. Guckst Du. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gattinator Geschrieben 7. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2009 (bearbeitet) War mal vor 2-3 Ausgaben in der Autobild-Klassik ein identischer Fall beschrieben.Da hat auch jemand eine alte S-Klasse gutgläubig gekauft und dann restauriert. War im Endeffekt auch gestohlen und der Typ sass auf seinen Restaurationskosten. Evt hab ich die noch...schau heut abend mal nach...War Autobild-Klassik 1/2009...grad mal gegoogelt Bearbeitet 7. Oktober 2009 von gattinator Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lex Geschrieben 7. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2009 Also da brauchst Dir definitif keine Sorgen machen.Ist Hehlerwahre und der Typ kann froh sein wenn er keine Anzeige bekommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vespapaulianer Geschrieben 7. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2009 (bearbeitet) Klugscheißmodus an:Die Aussagen meiner Vorredner sind so nicht ganz zutreffend: gemäß § 994 Abs. 1 BGB kann er Ersatz notwendiger Verwendungen vom Eigentümer, also von dir, verlangen. Darunter fallen meines Wissens solche Aufwendungen, die dem Erhalt der Sache dienen, also z.B. Reparaturen, um den Roller auf der Straße und verkehrstüchtig zu halten.Das alles gilt aber nur, wenn er bei Erwerb des Rollers gutgläubig war. Ansonsten ist das ein wenig komplizierter.Klugscheißmodus aus.Klassen, dass du den Roller wieder hast Edith: wenns hart auf hart kommt: ANWALT! Bearbeitet 7. Oktober 2009 von vespapaulianer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacknase Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 (bearbeitet) Wenn man hinreichend patinösen Grundzustand vorraussetzt und diesen als "erhaltenswert" im Sinne der damit verbundenen einmaligen Anschauung technischen Kulturgutes definiert, liegt bei der angeblichen "Sacherhaltung" durch Restauration womöglich faktisch Sachbeschädigung vor. ( ) Die wirtschaftliche Bestimmung des Nießbrauchs und damit der wesentlichen Eigenschaften einer zu erhaltenden Sacheigenschaft liegen ja nun bitte in der subjektiven Perspektive der jeweiligen Partei und nicht in der "eigenständigen Sache". Für mich ein klarer Fall: Die Restaurateuse muß zahlen. ( ) Bearbeitet 8. Oktober 2009 von Lacknase Hinweise auf Ironie-Angebot eingebaut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Morgen wird er abgeholt, dann zeigt sich ja wie weit der sensationelle O-Zustand durch Restauration wertgemindert wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
discotizer303 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 allen zum Trotz muss der Käufer sich versichern,dass der Roller rechtmässig den Eigentümer wechseln kann.Tut er das nicht kann er das Ding vergolden und er wird aufden Kosten sitzen bleiben.Die Erhaltungsgeschichte eines Vorschreibers kann er m.E.nicht geltend machen, da die Papiere doch immer nochin Besitz des Originaleigentümers sind.Da gibt´s nichts rumzudrehen.Kann doch froh sein wenn er nicht als Hehler eine übergezogenbekommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Veska23 Geschrieben 11. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2009 Geile Story. Ich glaub auch nicht, dass du zahlen musst, wenn er ungefragt deinen Roller restauriert. Er hätte sich halt informieren müssen und die KBA-Anfrage vorher stellen.Wie ist der Roller denn nun bei dir angekommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BABA'S Geschrieben 12. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 (bearbeitet) Ich nehme an daß der Dieb nicht so blöd war ihn selber anzumelden, daher geh ich davon aus daß die Kiste in der Zwischenzeit weiterverkauft wurde..Da wär ich mir heutzutage nicht ganz so sicher Würde mal nachfragen, wer als Verkäufer im Kaufvertrag steht Grüße aus AugsburgBABA'S Bearbeitet 12. Oktober 2009 von BABA'S Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespadirk Geschrieben 15. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2009 Klugscheißmodus an:Die Aussagen meiner Vorredner sind so nicht ganz zutreffend: gemäß § 994 Abs. 1 BGB kann er Ersatz notwendiger Verwendungen vom Eigentümer, also von dir, verlangen. Darunter fallen meines Wissens solche Aufwendungen, die dem Erhalt der Sache dienen, also z.B. Reparaturen, um den Roller auf der Straße und verkehrstüchtig zu halten.Das alles gilt aber nur, wenn er bei Erwerb des Rollers gutgläubig war. Ansonsten ist das ein wenig komplizierter.Klugscheißmodus aus.Klassen, dass du den Roller wieder hast Edith: wenns hart auf hart kommt: ANWALT!Zum Glück gibt es ja neben notwendigen auch noch nützliche Verwendungen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
efendi Geschrieben 18. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2009 Nach § 935 BGB kann man an Diebesgut kein Eigentum erlangen, auch nicht gutgläubig.Wegen dem entstandenen Schaden müsste sich der Restaurator meiner Meinung nach an den Dieb bzw. den Verkäufer wenden. Sollte da nichts zu holen sein, dann bleibt er auf seinem Schaden sitzen.Dies wäre zumindest mein Rechtsverständnis. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vespapaulianer Geschrieben 19. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2009 Nach § 935 BGB kann man an Diebesgut kein Eigentum erlangen, auch nicht gutgläubig.Wegen dem entstandenen Schaden müsste sich der Restaurator meiner Meinung nach an den Dieb bzw. den Verkäufer wenden. Sollte da nichts zu holen sein, dann bleibt er auf seinem Schaden sitzen.Dies wäre zumindest mein Rechtsverständnis.Was nichts daran ändert, dass zwischen Eigentümer und Restaurator ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis entsteht, also unter Umständen Verwendungen ersetzt werden müssen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mantamanta Geschrieben 19. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2009 (bearbeitet) Was nichts daran ändert, dass zwischen Eigentümer und Restaurator ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis entsteht, also unter Umständen Verwendungen ersetzt werden müssen.Halte ich für nicht haltbar. Geklaut ist geklaut und an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erlangen. Das hat mir schon mein alter Herr gesteckt - und der kennt sich aus.Restauration ist da aus meiner Sicht auch eher Zerstörung, ist halt Pech für den Käufer Die Kosten für die "Restauration" kann der Käufer sich beim Dieb wiederholen Edit merkt noch an, dass das Eigentümer Besitzer Verhältnis ja wohl der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Bearbeitet 19. Oktober 2009 von mantamanta Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacknase Geschrieben 20. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2009 Du irrst mit großer Wahrscheinlichkeit. Lies es bitte nach. Nach §994 BGB kann tatsächlich gerade der unberechtigter Besitzer (z.B. von gutgläubig erworbenem Diebesgut[1]) vom Eigentümer die Kosten für sog "notwendige Verwendungen" ersetzt verlangen. Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen sollen. Dies ist allerdings z.B. bei einer frischen Lackur oder dem Anbau eines zweiten Außenspiegels, neuer Fußleistengummis etc. eher problematisch. Eine notwendige Verwendung liegt vor, wenn sie erforderlich ist, um die Sache "gebrauchsfähig" zu erhalten. Also sowas wie Bremsen-, Licht oder Lenkkopflagerreparatur. Wenn das ganze aber bei der KBA-Anfrage aufflog ist m.E. das größere Problem ohnehin der Nachweis, daß der Käufer wirklich gutgläubig handelte und nicht nur grob fahrlässig.[1] Dazu sollte er aber die gefälschten Papiere vorlegen und die Rahmennummer als gleichlautend belegen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vespapaulianer Geschrieben 21. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2009 Du irrst mit großer Wahrscheinlichkeit. Lies es bitte nach.Danke. Beim Rollerschrauben lasse ich mich gerne belehren, aber von der Jurakacke habe ich tatsächlichein wenig Ahnung...Wie auch immer: wünsche dem Topiceröffner ein unkompliziertes Wiedersehen ohne Rechtsprobleme etc mit seinem Roller Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 22. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Der Roller ist wieder zurück und der zwischenzeitliche Besitzer hat eingesehen daß er bis zum St. Nimmerleinstag klagen müßte um auch nur einen Cent zu kriegen.Hat also seine Forderungen selber zurückgezogen. Was wirklich am Roller gemacht wurde weiß ich nicht, hab die Kiste noch nicht gesehen. Bin froh daß die Geschichte so ausgegangen ist - denn auch wenns nicht mein Roller war hab ich mich zumindest mitschuldig gefühlt weil er mir ja vor der Tür weggeklaut wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
50s-bastler Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Gibts Vorher-Nachher-Bilder? Würd mich interessieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 22. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 hab die Kiste noch nicht gesehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacknase Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Gibt's Vorher-Bilder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 22. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Auch nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brosi Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Bilder von der Besitzerin? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
williwirsing Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Bilder von der Besitzerin?oder von dem heini, der bei der kba abfrage aufs maul gefallen ist??irgendwas für die visuelle farktion hier?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper_hh Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 (bearbeitet) Oder vielleicht von der Zulassungsstellen Sachbearbeiterin ? Bearbeitet 22. Oktober 2009 von pepper_hh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
williwirsing Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 oder zumindest von dem Baum an dem die Zündapp immer stand Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 oder wie so eine HartzIV-Lambretta überhaupt aussieht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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