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Geschrieben

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob man anhand der Fahrgestellnummer das Alter einer PX datieren kann. Bei meiner steht im Brief Baujahr 1991, kann aber denk ich nicht stimmen, is nach den Teilen eher ein Mischmasch aus Alt und Lusso.

Hab hier in der Suche schon mal geschaut, aber nix gefunden.

Merci,

Andreas

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob man anhand der Fahrgestellnummer das Alter einer PX datieren kann. Bei meiner steht im Brief Baujahr 1991, kann aber denk ich nicht stimmen, is nach den Teilen eher ein Mischmasch aus Alt und Lusso.

Hab hier in der Suche schon mal geschaut, aber nix gefunden.

Merci,

Andreas

schon mal hier nachgesehen ?

http://www.scooterhelp.com/serial/ves.serial.numbers.html

Bearbeitet von befreaky
Geschrieben

Na jetzt bin ich aber gespannt, ob man das wieder rückgangig machen kann. Solltest Du das vorhaben (was ja sinnvoll wäre), dann berichte bitte weiter.

Geschrieben
Na jetzt bin ich aber gespannt, ob man das wieder rückgangig machen kann. Solltest Du das vorhaben (was ja sinnvoll wäre), dann berichte bitte weiter.

Dann bin ich auch gespannt...eigentlich is es mir ja egal, was drin steht.

Wollt aber grad dann eh schauen, ob ich nen 177er Pinasco mit nem SI24 eingetragen bekomm. Und im dem Zug versuch ich dann halt auch das Baujahr zu ändern. Ich hab ja nen Bekannten bei der Dekra, mal schauen was der sagt.

Wenn ich was weiß meld ich mich.

Geschrieben
Wollt aber grad dann eh schauen, ob ich nen 177er Pinasco mit nem SI24 eingetragen bekomm.

Wahrscheinlich leichter, wenn die Umschreibung des Baujahrs klappt

Geschrieben

Hi,

ich würde unbedingt auf die Umschreibung des Baujahres bestehen, falls dies möglich ist!

Bis Bj. 89 bekommst du alle Kombinationen relativ leicht (ohne Abgasgutachten) eingetragen.

Ciao

Geschrieben
Hi,

ich würde unbedingt auf die Umschreibung des Baujahres bestehen, falls dies möglich ist!

Bis Bj. 89 bekommst du alle Kombinationen relativ leicht (ohne Abgasgutachten) eingetragen.

Ciao

Dies Steigert den Wert einer PX in meinen Augen ungemein!

Geschrieben

Lass dir doch das Baujahr deiner Vespa offiziell von Piaggio über deine Fahrgestellnummer bestätigen, dann sollte es beim TÜV kein Problem geben!

Geschrieben
Gilt nicht der Tag der ersten Zulassung?

Ja. Was zählt ist nicht das Baujahr, sondern der Tag, an dem das Mopped zum ersten mal angemeldet wurde. Das heißt, wenn die Karre '84 gebaut wurde, einige Jahre rumstand, und '91 erst zugelassen wurde, hast du eine '91er. :-D

Das bei Rollern aus Italien das Baujahr verstauscht wurde, ist aber auch schon vorgekommen...

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Heute is mein Roller innerhalb ner halben Stunde um 7 jahre gealtert. War bei der Zulassungsstelle, hab bemängelt, daß das Alter im Schein nicht stimmt und tataa: jetzt hab ich Baujahr. Wie die auf den 1.7 kommen, hab ich zwar keine Ahnung, steht nirgens auf dem italienischen Brief, aber das is mir dann auch egal.

Hab mir dann auch gleich mal den Originalbrief kopieren lassen.

Und gekostet hat es au nix. Hab ich zwar so erwartet, weil die haben ja den Mist verbockt, aber man weiß bei Ämtern ja nie.

Doch mal ein schönes Erlebnis am Amt!

Gruß,

Andreas

Geschrieben

Wenn der Tag der Erstzulassung nicht bekannt ist, wird als Zulassungsdatum grundsätzlich der 01.07. genommen, da dieses Datum mitten im Jahr liegt.

Geschrieben (bearbeitet)
Wenn der Tag der Erstzulassung nicht bekannt ist, wird als Zulassungsdatum grundsätzlich der 01.07. genommen, da dieses Datum mitten im Jahr liegt.

Man kann das Alter prinzipiell über mehrere Mio. Jahre mit der Radio-Karbon-Methode bestimmen. Bitte die regionale Kalenderdatierung beachten

(Gregorianisch, maya, mohammedanisch...) :-D

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben
Man kann das Alter prinzipiell über mehrere Mio. Jahre mit der Radio-Karbon-Methode bestimmen. Bitte die regionale Kalenderdatierung beachten

(Gregorianisch, maya, mohammedanisch...) :-D

Das klappt aber leider ned auf den Tag genau!

Geschrieben

Bei lag der Fehler vor, dass eine PX80 alt irgendwann in den 90ern auf 135er umgerüstet wurde. Seinerzeit wurde dieses Datum der Eintragung in die neunen Fz-Papiere übernommen. (Die 80er hatte ja nur ein ABE.)

Jetzt musste ich immer zur AU mit dem Roller, was nicht nur nervig ist sondern auch unnötig Geld kostet.

Ich habe mir ein Bestätigung vom TÜV geben lassen, dass das Bj. Angang 80er Jahre ist. Das alleine reicht aber nicht aus.

Die Zulassungstelle wollte einen Nachweis (!) über die tatsächliche Erstzulassung des Fahrzeugs haben, denn es könnte ja rein theoretisch sein, dass die 80er 15 Jahre unangemeldet im Laden stand, dann umgerüstet wurde und anschliessend erst zum ersten Mal angemeldet wurde. :-D Denn in den Papieren staht ja nicht das Bj sondern der EZ.

Leider gab es keinen alten Dokumente, da ich die vom Vorbesitzer nicht bekommen habe.

Glücklicherweise liessen sich anhand der Fahrgestellnummer die alten Zulassungen nachvollziehn und ein Anruf bei der damals zuständigen Zulassungstelle ergab das korrekte EZ-Datum.

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    • War doch klar, dass die Liebesbeziehung von zwei Mackern mit so monströsen Egos nichts für die Ewigkeit ist. Mal schauen, wie es weiter geht 
    • Beschreibung:Hallo, … suche einen Gepäckträger für eine PX vorne, der am Beinschild mit den Gepäckfachschrauben befestigt ist. (wie auf dem Beispielbild) …. wenn einer einen hat, gerne melden Preisvorstellung:    [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! (für Verkäufe) Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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