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Lautstärken und die Buchstaben dahinter...


Revolverheld

Empfohlene Beiträge

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'

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Das P heißt das die polizei eine nahfeldmessung in rahmen der verkehrskontrolle durchführen darf. fehlt das P dann dürfen sie nciht!

*LOL*

hab 92P im TÜV-Gutachten und die Olle aufem Amt hat nur 92 eingetragen - ohne das "P"...

Danke fürs schnelle Aufklären. Das GSF weiß immer alles!

Edith meint, die auf dem Amt haben aber auch immer Probleme, Sachen einfach 1 zu 1 abzuschreiben. Da wird dann schon mal schnell aus

einer Grimeca ne Gremeca...

Bearbeitet von Revolverheld
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  • 2 Jahre später...

aus aktuellem anlass zauber ich ma dieses topic wieder nach oben...

hatte die ganze zeit über im fzs unter u.1. 96p eingetragen

jetzt nach komplettem neubau und dementsprechender um/eintragungen hab ich jetzt unter u.1. 95 stehn ohne das p

gefunden habe ich darüber wie auch in diesem topic-

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'

aber was genau hat es denn jetzt mit dem p auf sich bzw. die eintragung ohne das p?

ist untere antwort wirklich korrekt?

Das P heißt das die polizei eine nahfeldmessung in rahmen der verkehrskontrolle durchführen darf. fehlt das P dann dürfen sie nciht!

ist die eintragung mit 95db jetzt besser für mich als die vorrige eintragung mit 96p ???

cheers

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Das P heißt das die polizei eine nahfeldmessung in rahmen der verkehrskontrolle durchführen darf. fehlt das P dann dürfen sie nciht!

Sicher dass die das nicht dürfen?

aus aktuellem anlass zauber ich ma dieses topic wieder nach oben...

hatte die ganze zeit über im fzs unter u.1. 96p eingetragen

jetzt nach komplettem neubau und dementsprechender um/eintragungen hab ich jetzt unter u.1. 95 stehn ohne das p

gefunden habe ich darüber wie auch in diesem topic-

aber was genau hat es denn jetzt mit dem p auf sich bzw. die eintragung ohne das p?

ist untere antwort wirklich korrekt?

ist die eintragung mit 95db jetzt besser für mich als die vorrige eintragung mit 96p ???

cheers

Ob mit oder ohne "P", gemessen bzw. nachgeprüft wird das Standgayräusch gleich. Ich glaub das wurde im Zuge der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I+II gestrichen.

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Das P heißt das die polizei eine nahfeldmessung in rahmen der verkehrskontrolle durchführen darf. fehlt das P dann dürfen sie nciht!

So ein Quatsch! Warum sollte die Polizei das dann nich dürfen? Geht irgendwas am Roller kaputt oder kommt der Schall verfälscht ausa Reuse raus? Wohl nich.

Die Aussage is mal totaler Humbug.

Ob mit oder ohne "P", gemessen bzw. nachgeprüft wird das Standgayräusch gleich. Ich glaub das wurde im Zuge der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I+II gestrichen.

So wird es sein. Da hat sich einiges geändert. Ich wollte ja der Tante beia Zulassungsstelle auch anne Gurgel, als die eine alte 125er vom Krad zum Leichtkraftrad gemacht hat.

Sie hat mich aber eines Besseren belehren können und mir sogar gezeigt wo es steht.

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also komm ich mit der neuen eintragung von 95 schlechter weg

als mit der alten eintragung von 96p?

hab einige seiten im netz durchforstet aber direkt was zu der kennzeichnung p hab ich auch nicht gefunden.

wie ist denn die regelung der lautsärke? wieviel toleranz wird gegeben und wie verhält sich der wert zum fahrgeräusch?

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5dba toleranz auf das was im schein steht wird draufgeschlagen. wenn du also 89 im schein hast 94 ist max wert. wenn drüber ist zu laut und be erloschen, siehe §19(2) StVZO.

schön ist nur ein n im schein da dann messabstand 7 meter beträgt und bei allen anderen dann 0,5m vom endrohr (45° dazu steht das messgerät)

also wer N hat sollte darauf bestehen das dies wieder im schein steht

auch noch wichtig bis 5000 umin messung bei 3/4 der drehzahl, ab 5000 dann 1/2 drehzahl als messwertsdrehzahl,

wenn die polizei die drehzahl nicht ermitteln kann ist die messung wertlos, genauso nach eichung des schallpegelmessers fragen, wenn der nicht geeicht ist, ist das nicht verwertbar für einzug oder stilllegung des fz!! wichtig! genauso wo gemessen wird. hierzu gibt es nen lichten raum der einzuhalten ist, also nicht neben der häuserwand oder parkenden autos,baum etc!!

gruß jo

Bearbeitet von zochen
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...schön ist nur ein n im schein da dann messabstand 7 meter beträgt und bei allen anderen dann 0,5m vom endrohr (45° dazu steht das messgerät)

also wer N hat sollte darauf bestehen das dies wieder im schein steht...

Geil, bei meiner Guzzi ist 92N eingetragen. Das wäre ja dann höllenlaut. :thumbsdown:

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im GSF noch nicht behandelt wurde.

Ich habe (so meine ich) hier im GSF mal ne schicke Übersicht gefunden und habe diese auch irgendwo ausgedruckt in der WErkstatt liegen.

Die älteren Links funktionieren teilweise nicht mehr aber ich denke die Antworten sind hier irgendwo zu finden.

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da es schon diverse topics gibt habe ich auch dieses aus 2008 hervorgekramt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im GSF noch nicht behandelt wurde.

Ich habe (so meine ich) hier im GSF mal ne schicke Übersicht gefunden und habe diese auch irgendwo ausgedruckt in der WErkstatt liegen.

Die älteren Links funktionieren teilweise nicht mehr aber ich denke die Antworten sind hier irgendwo zu finden.

die sache ist halt das die listen zwar erklärungen geben zu den buchstaben meist aber nicht zur angabe ohne buchstabe und selbst bei den angaben gibt es ja verschiedene ansichten/meinungen.

habe heute nochma mit einem weiteren tüv mensch gesprochen welcher bestätigte das "p" für polizei steht es aber keinen unterschied macht ob p oder kein buchstabe.

bedeutet beides das gleiche- normale db messung. dazu meinte er auch das es keine toleranz gibt wie oft zu lesen.

aussage von ihm:

wenn 90 eingetragen sind und 93 werden gemessen dann sind es 3 db zu viel und mit tüv wirds nix.

und wenn ich mich recht erinnere hatte ich bereits vor 6-8 jahren schonmal das problem bei der vorfahrt, da waren 87db eingetragen und da ich 88 hatte bin ich durchgefallen.

bevor ich nochweiter abschwenke....

wollte einfach nur ma klarheit was jetzt aktuell sache ist bei der eintragung, wenn ich viel kohle bezahle für eintragungen inkl. lautstärke und bekomm dann weniger eingetragen als zuvor möcht ich schon gerne wissn was da los ist.

:thumbsdown:

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dazu meinte er auch das es keine toleranz gibt wie oft zu lesen.

aussage von ihm:

wenn 90 eingetragen sind und 93 werden gemessen dann sind es 3 db zu viel und mit tüv wirds nix.

Das stimmt nicht, steht in der StVZO, 5dB Toleranz.

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Kurz und knapp erklärt vom Rat. :crybaby:

Am schönsten finde ich darin den folgenden Satz:

Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und

eingetragen.

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus

0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten

Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem

07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:

Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A)

aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der

Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A)

erlaubt - also legal.

(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es

Grenzwerte...)

... macht bei einem eingetragenen Standgeräusch von 99 dB einen zulässigen Grenzwert für die Standgeräuschmessung von 125 dB :thumbsdown:

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Obacht! Es kommt (fast) immer auf die Erstzulassung an und nicht auf das Baujahr. Zudem gilt das mit den +26 dB für original Werte. Wenn ihr irgendwas an eurem Motor frisiert wo sich die Geräuschwerte ändern, wird wenn ordentlich gemacht das Standgeräusch mittels Nahfeldmessung aufgenommen, sprich später 5 dB Toleranz bei ner Überprüfung.

Btw. lest das nochmal durch, der Mann hat recht!

5dba toleranz auf das was im schein steht wird draufgeschlagen. wenn du also 89 im schein hast 94 ist max wert. wenn drüber ist zu laut und be erloschen, siehe §19(2) StVZO.

schön ist nur ein n im schein da dann messabstand 7 meter beträgt und bei allen anderen dann 0,5m vom endrohr (45° dazu steht das messgerät)

also wer N hat sollte darauf bestehen das dies wieder im schein steht

auch noch wichtig bis 5000 umin messung bei 3/4 der drehzahl, ab 5000 dann 1/2 drehzahl als messwertsdrehzahl,

wenn die polizei die drehzahl nicht ermitteln kann ist die messung wertlos, genauso nach eichung des schallpegelmessers fragen, wenn der nicht geeicht ist, ist das nicht verwertbar für einzug oder stilllegung des fz!! wichtig! genauso wo gemessen wird. hierzu gibt es nen lichten raum der einzuhalten ist, also nicht neben der häuserwand oder parkenden autos,baum etc!!

gruß jo

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