brunswiga Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Hallo,bei mir ist nun der Fall eingetroffen, dass meine gekaufte Vespa vom VorVorVorbesitzer nicht abgemeldet wurde, und sie jetzt im 10ten Jahr kein TÜV mehr hat.Ist es da besser, die Vespa nur abzumelden, oder soll ich sie ummelden?Habe da mal sowas gehört, dass man bei angemeldeten Fahrzeugen neuerdings so oft die TÜV- GEbühr zahlen muss, bis man rein rechnerisch wieder im " ich hab jetzt TÜV" Bereich ist. ( Richtig so, Simon?)Danke, Danke für eure Tips.Gero Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr.Paulaner Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 hinfahren tüv machen nen halbes jahr zurückdatiert werden, heimfahren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
brunswiga Geschrieben 29. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2007 Der ist doch komplett zerlegt, da rollt noch nichts. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Dann zusammenbauen und "s. Pauli". Wenn's allerdings noch zwei Jahre dauern wird, kannste den dem Vorbesitzer zuliebe auch abmelden, weil: zugelassen bekommst Du den ohne TÜV logischerweise nicht. Vollabnahme ist erst nach 7 Jahren Stilllegung fällig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 (bearbeitet) der tüv wird immer im 2jahres rhytmus nach vorne gepusht bis du im "grünen bereich bist" zahlst also nur einmal. also Tüv bis 06.2000 gibt TÜV bis06.2008 .Gruß Jo Bearbeitet 29. November 2007 von zochen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gattinator Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Die Regel mit der Vollabnahme und 7 Jahren ist auch nicht ganz richtig.Hab mal von meinem GTÜ Mann einen schrieb bekommen, in dem eindeutig steht, dass wenn ein Fahrzeug bereits einen deutschen Brief hat, und schon einmal lief, die normale Tüv Untersuchung reicht, egal wie lange die Karre (auch über 7 jahre) abgemeldet ist. Gibt´s irgendeinen § dazu.Ist mir darauf auch direkt beim Stva passiert, als ich meine über 7 Jahre abgemeldete 200er anmelden wollte.Die Zulassungsdame wollte auch zuerst den normalen Tüvbericht nicht akzeptieren. Als ich ihr dann den §schrieb vorlegte, gings Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zochen Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 was gattinator schreibt stimmt, hab grad ma bei meinem TÜV nachgefragt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linksgewinde Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Dann zusammenbauen und "s. Pauli". Wenn's allerdings noch zwei Jahre dauern wird, kannste den dem Vorbesitzer zuliebe auch abmelden, weil: zugelassen bekommst Du den ohne TÜV logischerweise nicht. Vollabnahme ist erst nach 7 Jahren Stilllegung fällig.... waren das nicht 18 Monate nach Abmeldung?Vorteil nach Abmeldung sind wieder 24 Monate bis zur HU.Die vom TÜV geben in solchen Fällen (wenn nicht abgemeldet) nur einen Monat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gattinator Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 die 18 monate sind schon längst abgeschafft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
brunswiga Geschrieben 29. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2007 Habe jetzt nur den Fahrzeugbrief, nicht aber den Schein, ist das denn wohl schlimm fürs abmelden? Wird ja dann eh eingezogen. Kaufvertrag habe ich auch nur von dem nach-nach Besitzer. WErde mich mal bei meinem alten Arbeitgeber, dem Kreis kundig machen. Danke für die gute Resonanz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Habe jetzt nur den Fahrzeugbrief, nicht aber den Schein, ist das denn wohl schlimm fürs abmelden? Wird ja dann eh eingezogen. Kaufvertrag habe ich auch nur von dem nach-nach Besitzer. WErde mich mal bei meinem alten Arbeitgeber, dem Kreis kundig machen. Danke für die gute Resonanz.Schlecht. Ich kenne das so, daß erst der Fz.-Schein vom Vorbesitzer als verlustig gemeldet werden muß, wenn das dann durch ist, kann die Karre abgemeldet werden. Ohne Fz.-Schein keine normale TÜV-HU. Ich habe *damals* (vor ca. 12 Jahren) für sowas übel rumrennen müssen, kann aber sein, dass das inzwischen etwas lockerer geworden ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
discotizer303 Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Die Regel mit der Vollabnahme und 7 Jahren ist auch nicht ganz richtig.Hab mal von meinem GTÜ Mann einen schrieb bekommen, in dem eindeutig steht, dass wenn ein Fahrzeug bereits einen deutschen Brief hat, und schon einmal lief, die normale Tüv Untersuchung reicht, egal wie lange die Karre (auch über 7 jahre) abgemeldet ist. Gibt´s irgendeinen § dazu.Ist mir darauf auch direkt beim Stva passiert, als ich meine über 7 Jahre abgemeldete 200er anmelden wollte.Die Zulassungsdame wollte auch zuerst den normalen Tüvbericht nicht akzeptieren. Als ich ihr dann den §schrieb vorlegte, gings Mal ´ne blöde Frage. Wozu gibt es denn dann überhaupt diese 7-Jahresregel, die vorher ja wesentlich knapper bemessen war?Oder galt das nur für Eintragungen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
efendi Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Die Regel mit der Vollabnahme und 7 Jahren ist auch nicht ganz richtig.Hab mal von meinem GTÜ Mann einen schrieb bekommen, in dem eindeutig steht, dass wenn ein Fahrzeug bereits einen deutschen Brief hat, und schon einmal lief, die normale Tüv Untersuchung reicht, egal wie lange die Karre (auch über 7 jahre) abgemeldet ist. Gibt´s irgendeinen § dazu.Ist mir darauf auch direkt beim Stva passiert, als ich meine über 7 Jahre abgemeldete 200er anmelden wollte.Die Zulassungsdame wollte auch zuerst den normalen Tüvbericht nicht akzeptieren. Als ich ihr dann den §schrieb vorlegte, gings Könntest Du den § irgendwie noch mal rauskramen? Würde mir bei meiner Rally auch ein wenig Geld sparen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fonzo Geschrieben 29. November 2007 Teilen Geschrieben 29. November 2007 Mal ´ne blöde Frage. Wozu gibt es denn dann überhaupt diese 7-Jahresregel, die vorher ja wesentlich knapper bemessen war?Oder galt das nur für Eintragungen?Das war doch so das nach 18mon der Brief verfallen war und darum dann ne Vollabnahme zwecks erlangung neuen Briefes !Und das sind halt jetzt 7 Jahre also Brief reicht .meld das ding einfach ab.Mach sie innerhalb 7jahren fertig ab zum Tüv und gut is .Verbessert mich wenn ich was falsches schreibe aber ist es nich so ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dorkisbored Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 Habe jetzt nur den Fahrzeugbrief, nicht aber den Schein, ist das denn wohl schlimm fürs abmelden? Wird ja dann eh eingezogen. Kaufvertrag habe ich auch nur von dem nach-nach Besitzer. WErde mich mal bei meinem alten Arbeitgeber, dem Kreis kundig machen. Danke für die gute Resonanz.Also mir haben Sie auf dem Amt erzählt, das man seit einiger Zeit beim Abmelden auch den Schein entwertet mitbekommt.Haben beim Anmelden meiner abgemeldeten PX Stress gemacht weil ich den Schein eben nich hatte... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linksgewinde Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 die 18 monate sind schon längst abgeschafftDie 18 Monate beziehen sich nur auf die Vollabnahme/HU.Wurde dieses Jahr erst eingeführt. Wenn der Ofen ohne TÜV ( auch wenn 10 Jahre ohne HU) abgemeldet wurde,kann man durch normale HU ohne Rückdatierung wieder anmelden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skrotum Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 Mal ´ne blöde Frage. Wozu gibt es denn dann überhaupt diese 7-Jahresregel, die vorher ja wesentlich knapper bemessen war?Oder galt das nur für Eintragungen?Jo, wenn Du jetzt z.B. breitere Pellen drauf hast und die 7 Jahre abgelaufen sind, dann ist die Vollabnahme fällig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gattinator Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 (bearbeitet) So...hab den GTÜ Schrieb (GTÜ FZV-Merkblatt) mal grad wiedergefunden.Der § ist der §14 Abs.2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)." Die Beriebserlaubnis erlischt nicht mehr durch Zeitablauf, sondern besteht "fahrzeuglebenslang". Die Daten werden im Zentralen Fahrzeugregister nach § 44 Abs.1 FZV erst sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung gelöscht. Dies gilt nach den vorliegenden Informationen auch für bereits endgültig stillgelegte Fahrzeuge. Soll das Fahrzeug wieder zugelassen werden, genügen die Zulassungspapiere und der Nachweis einer gültigen HU, einer eventuell notwendigen SP und die AU zur Wiederzulassung aus. Sollten Halter- und Fahrzeugdaten im FZR bereits gelöscht sein, genügen für die Wiederzulassung die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), eine Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder ein bis 30.09.2005 ausgestellter Fahrzeugbrief, der wegen Ausserbetriebsetzung ungültig wurde, zum Nachweis der technischen Daten und eine gültige HU/AU sowie ggf eine SP."Heisst also, dass man keine Vollabnahme machen muss, wenn das Fahrzeug ü 7 Jahre abgemeldet wurde, wenn man einen passenden Brief dazu hat.Mir wollte die Zulassungsdame ja auch erst eine Vollabnahme aufdrücken, aber nach diesem Schrieb ging´s dann mit der normalen Tüv Untersuchung. Bearbeitet 30. November 2007 von gattinator Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
efendi Geschrieben 30. November 2007 Teilen Geschrieben 30. November 2007 THX! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
brunswiga Geschrieben 30. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 30. November 2007 Mache jetzt einen Kaufvertrag mit dem ehem. eingetragenen Besitzer und dann kann das beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Das war aber eine KOmmunikation zwischen zwei Kreisbehörden, einer Stadtbehörde, der Witwe des letzten Besitzers und mir. Was´n Drama. Aber jetzt sollte es klappen.Bin gespannt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dare Geschrieben 20. Juli 2008 Teilen Geschrieben 20. Juli 2008 Dieses Topic passt wohl am ehesten also wieder rauf.Ich hab ne Vollabnahme (Fuffi->Krad mLb) machen lassen. Jetzt steht die Karre im Keller und wartet auf ein bisschen liebe. Anfang August flieg ich in den Urlaub.Will sagen: ich wüsste gerne, wie lange man nach dem TÜV Zeit hat, die Karre anzumelden & zu versichern.Kann mir das jemand sagen?Danke & Grüße! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 21. Juli 2008 Teilen Geschrieben 21. Juli 2008 wenn du innerhalb eines Jahres ab dem Tüv Termin anmeldest problemlos...Tüv kriegste aber 2 Jahre ab Tüv Termin... nicht 2 jahre ab Anmeldung...Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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